In Mönchengladbach soll ein Mädchen von der Öffentlichen Evangelischen Grundschule verwiesen werden, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben (wir berichteten, siehe auch den Artikel Schulverweis oder Religionsunterricht, aus Die Zeit Online, 20.7.2011, allein im dortigen Forum gab es 685 Kommentare). Der Fall schlägt Wellen, es gibt zahlreiche Reaktionen, in NRW und weit darüber hinaus.
Zeitungsartikel in Mönchengladbach und Region
- Der Westen, 23.7.2011, Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen
„Mittlerweile hätten sich bereits 15 andere muslimische Familien gemeldet, so der Vorsitzende des Vereins, die ihre Kinder auch vom Religionsunterricht befreien lassen wollten.“
Bemerkung am Rande: Der Moderator der Kommentarfunktion hatte gut zu tun. 30 von 53 Kommentaren zum Artikel wurden blockiert. Einige der verbliebenen Kommentare lassen die Vermutung zu, dass die Grenzen noch nicht einmal eng gesteckt waren.
- RP Online vom 27.07.2011, „Schule: Abmeldeflut in Religion?“
„Seit ein paar Jahren stellen Ulus und seine Mitstreiter im Verein Veränderungen fest: Seit die Schulen ein Schulprofil erstellen müssen, legen viele Bekenntnisschulen wieder gesteigerten Wert auf ihre christliche Ausrichtung. […] In Mönchengladbach sind fast die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen. Würden alle Kinder mit Migrationshintergrund an Gemeinschaftsgrundschulen angemeldet, dann gäbe es dort einen Migrantenanteil von 60 bis 70 Prozent“, sagt Ulus.“
- RP Online vom 27.07.2011, „Fach Religion: Türken werben für Abmeldung“
„Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.“
- RP Online vom 28.07.2011, „Religionsunterricht ist nicht gefährlich“
Toleranz ist für Regionaldekan Clancett wichtig, „aber wenn ich mein Kind an einer konfessionellen Schule anmelde, dann sehe ich auch das Schild an der Tür und erkenne die Ausrichtung“. Das gelte nicht nur für Bekenntnisschulen. „Ich würde mein Kind auch nicht an einem Sportgymnasium anmelden, wenn es völlig unsportlich ist.“
- RP Online, 29.07.2011, Muslime können von „Reli“ befreit werden
„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“
Evangelische Kirche
Endlich äußert sich auch die Evangelische Kirche, die bisher zu dem Themenkomplex schwieg (RP online, 11.8.2011, „Bekenntnisschulen haben klares Profil„). Oberkirchenrat Klaus Eberl erklärt:
„Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent.“ Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können.
Uns würde interessieren, wieviele evangelische Pfarrer so konsequent sind, ihren Kindern lieber 3 km Schulweg zuzumuten, als sie bei der katholischen Bekenntnisschule um die Ecke anzumelden.
Humanistisch-atheistische Reaktionen
Reaktionen aus der Landespolitik und dem Schulministerium
Schulministerin Sylvia Löhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellte sich hinter die Entscheidung der Schulaufsicht (s. ead.de: Deutschland: Muslima von evangelischer Schule verwiesen). Am 6.12.2011 nahm sie auf abgeordnetenwatch selbst Stellung und bekräftigte, dass in diesem Fall eine Befreiung vom Religionsunterricht nicht erfolgen durfte und der Schulverweis rechtens ist: http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135–f299936.html#q299936.
Eine Ministeriums-Sprecherin dagegen wird am 29.7.2011 in RP Online (Hilden: Muslime können von Reli befreit werden) wie folgt zitiert:
„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“
Die Fraktion der LINKEN im Landtag von NRW nimmt den Fall zum Anlass, eine „Kleine Anfrage an die Landesregierung“ zu stellen:
„Mit unserer Anfrage wollen wir auch erfahren, ob so etwas in Nordrhein-Westfalen schon öfter vorgekommen ist, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon erfahren hat. Wenn diese Diskriminierung kein Einzelfall ist, ist die Landesregierung dringend zum Handeln aufgefordert. Auch sind wir sehr gespannt auf die Rolle des Schulministeriums in diesem Fall.“ (s. http://www.linksfraktion-nrw.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/linke-fragt-warum-musste-zeynep-die-schule-verlassen/)
Am 20.9.2011 erklärt die Landesregierung in ihrer offiziellen Antwort, dass die Schulleitung ihrer Ansicht nach in diesem Fall befugt ist, „ihre Aufnahmeentscheidung zurückzunehmen“.
Türkisch-deutsche Community
Zeyneps Schulverweis ist ein Skandal (SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung)
Ausländische Medien
Das niederländische „Reformatorisch Dagblad“ veröffentlichte am 4.8.2011 einen Artikel mit dem Titel Duitse protestantse school stuurt moslimmeisje weg, der auf einer Meldung der deutschen evangelikalen Nachrichtenagentur idea (s. unten, weitere Informationen) beruht.
Blogs und Online-Foren
Stellvertretend für das rechte Spektrum sei hier die Reaktion eines Nutzers genannt, der schreibt (auf eine Verlinkung verzichten wir aus naheliegenden Gründen):
„Wenn die Eltern mit ihrer Klage durchkommen, werden in kürzester Zeit alle christlichen Konfessionsschulen moslemisch unterwandert und unbrauchbar sein.“
Bemüht diplomatischer ist der Blogeintrag mit dem Titel „Was sich Muslime in Deutschland einbilden…„. Der Autor Thomas Schneider, auf dessen Webseiten auch für die rechtsnationale Publikation „Junge Freiheit“ geworben wird, täuscht sich allerdings, wenn er davon ausgeht, es handle sich um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Schneider war bis vor kurzem Leiter der idea-Geschäftsstelle Ost (idea ist eine evangelikale Nachrichtenagentur, die sich in der Vergangenheit mit dem Vorwurf rechtsextremer Tendenzen auseinandersetzen musste).
Auf dem Blog „Sägefisch: Pädagogische Islamkritik„ findet sich eine Petition der Sozialpädagogen Edward von Roy und Gabi Schmidt an den Landtag NRW. Sie schreiben:
„Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. […] Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.“
Kontrovers diskutiert wird das Thema auch im juristischen „Forum Deutsches Recht“: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=218544