Update zu diesem Artikel: Konsens über Umwandlung der Marien-Schule Saalhausen in eine GGS
Seit Jahren ist die Schuleiterstelle in der katholischen Marien-Grundschule in Saalhausen vakant. Eine Ausschreibung der Stadt hat aber einen Erfolg gebracht. Es gibt eine Bewerbung für die Stelle.
Aber die Sache hat einen bürokratischen Haken. Die Person aus dem Kollegium, die bereit wäre, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, hat eine „falsche“ Konfession, ist Mitglied der evangelischen Kirche. […] In Gesprächen mit Pfarrer Gundermann und Dechant Rüsche, die Rücksprache mit Paderborn gehalten hatten, wurde „grünes Licht“ für die Einstellung der neuen Schulleitung gegeben. Also alles in Ordnung? Denkste.
Denn jetzt kommt die Bezirksregierung in Arnsberg ins Spiel. Verweist auf den Paragrafen 26 des Schulgesetzes, und im Absatz 6 steht nun einmal: „In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen.“
Pressesprecher Söbbeler: „Diese Bestimmung gilt eindeutig für alle. Ausnahmslos natürlich auch für Schulleitungen.“ Ausnahmen könnte man eventuell bei kommissarischen oder stellvertretenden Schulleitern machen.
[…] Eine theoretische Lösung müsse aber in Lennestadt selbst angestoßen werden. Dabei ginge es um eine Umwandlung der Konfessions- in eine Gemeinschaftsgrundschule in Saalhausen.Der Westen, 6.4.2011, Ungewissheit über Schulleitung in Saalhausen
Gesetz ist Gesetz, da kann man der Bezirksregierung nur zustimmen. Und Gesetze sind einzuhalten. Aber offenbar sind die gesetzlichen Regelungen unzureichend, weil sie der heutigen Realität nicht stand halten. Wie sonst ist es zu erklären, dass für kommissarische und stellvertretende Schulleitungen regelmäßig „Ausnahmen“ von dieser gesetzlichen Regelung gemacht werden? Und warum erwähnt die Bezirksregierung nur §26 Abs. 6 und nicht Abs. 7:
(7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.
Die weit überwiegende Zahl der Bekenntnisschulen ist heute nicht mehr bekenntnishomogen. Konfession und Religion spielen eine gänzlich andere Rolle als zur Zeit der Verfassungsgebung. Zur Illustration mag folgender Hirtenbrief aus dem Jahr 1958 dienen, in dem die Bischöfe vor der Mischehe und ihren Gefahren warnen:
„Die Zahl der Mischehen ist zu einer Hochflut angestiegen. Das Herz der Kirche blutet um Hunderttausende, die ihr verlorengehen. Wir Bischöfe können nicht länger schweigen. Würden wir weiter schweigen, wären wir keine guten Hirten. Wir wollen niemand wehe tun. Unser Wort gilt nicht denen, die in einer Mischehe leben. Sie möchten wir herzlich bitten und mahnen: Tut in der Ehe als katholische Christen treu eure Pflicht! Laßt euren Glauben vor dem anderen Ehegatten stets liebenswert erscheinen! Handelt so, dass ihr vor Gott bestehen könnt! Das Wort, das wir in tiefer Hirtensorge sprechen müssen, gilt denen, die vor den Toren der Ehe stehen; es gilt auch den Eltern unserer heranwachsenden Kinder.
Wer vor der Mischehe warnt, stört nicht den konfessionellen Frieden. Auch nichtkatholische Religionsgemeinschaften beklagen die Mischehe. Auch sie wissen, dass die Ehe für die Begegnung der Konfessionen kein guter Boden ist. Wer in der Mischehe lebt, leidet mehr als andere unter dem Unglück des gespaltenen Glaubens, oft mehr, als er zu tragen imstande ist. Wer also vor der Mischehe warnt, hilft vor solchem Leid und seelischen Konflikten bewahren; er dient dem religiösen Frieden.“
(kathpedia-Artikel zum Hirtenbrief, siehe auch Deutschlandradio: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitreisen/835694/)
Damals war die Kirche der Überzeugung, es sei sündhaft, ein Kind der Erziehung in einer nichtkonfessionellen Grundschule zu überlassen. Die Zeiten haben sich erkennbar geändert. Grund genug für den Gesetzgeber, die Sache mit den Bekenntnisschulen in NRW grundsätzlich zu überdenken.
siehe auch weitere Artikel in der Kategorie „Lehrkräfte an Bekenntnisschulen„