Diskriminierung von Lehrkräften durch öffentliche Bekenntnisschulen

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Vor kurzem erreichte uns diese Zuschrift:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeistert über das Internet von Ihrer Initiative zu
erfahren. Auch wenn meine Situation nur am Rande erwähnt wird, spricht mir die Initiative aus dem Herzen und aus dem Verstand! Ich bin aus einem anderen Bundesland nach NRW gezogene Grundschullehrerin ohne katholisches Bekenntnis und werde deswegen nur auf Vertretungsbasis angestellt. Eine Planstelle wird mir aufgrund des fehlenden Bekenntnisses nicht angeboten. Faktisch mache ich also dieselbe Arbeit an einer katholischen Grundschule für einen Bruchteil des Gehalts. Die Diskriminierung ist also offensichtlich und ich hoffe, dass mithilfe der Initiative etwas erreicht wird!“

Von November 2010 wandte sich eine Grundschullehrerin mit einer Petition an den Landtag von Nordrhein-Westfalen. Als evangelische Lehrkraft sind für sie die Berufschancen durch die hohe Dichte öffentlicher katholischer Grundschulen in NRW erheblich eingeschränkt. Während sie jahrelang eine katholische Grundschule kommissarisch leiten durfte, wurde ihr die Leitungsstelle letztlich aufgrund ihrer Konfession verweigert. Der Petitionsausschuss betrachtete das Problem durch ihre Versetzung an eine andere Schule – gegen ihren Willen – als gelöst. 

Eine ähnliche Frage an Schulministerin Löhrmann (Die Grünen) wird auf Abgewordnetenwatch mit einfachem Verweis auf die Gesetzeslage letztlich nicht beantwortet.

Von den über 3.000 öffentlichen Grundschulen im Bundesland sind ein Drittel katholische Grundschulen (darüber hinaus gibt es 102 evangelische und 2 jüdische, siehe auch Zahlen und Statistisches). Lehrer/innen und insbesondere Schulleiter/innen sollen an katholischen Bekenntnisschulen grundsätzlich dem Schulbekenntnis angehören.

So steht es in der Landesverfassung. Das mag zunächst einleuchten und ist juristisch nicht anfechtbar. Im Einzelfall wird jedoch schnell klar, dass diese Praxis nicht geeignet ist, eine optimale Qualität der Schulbildung zu gewährleisten. Die Regelung passt nicht in die Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts. Es werden nicht die bestqualifizierten Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, sondern die mit dem richtigen Taufschein. Oft genug hat der oder die fachlich beste Kandidat/in für eine Leitungsposition aus Konfessionsgründen keine Chance auf die angestrebte Stelle.

Und dies selbst dann, wenn eine langjährige Lehrtätigkeit an ebenjener Schule gezeigt hat, dass die Bereitschaft zur Leitung der Schule im Sinne des Schulbekenntnisses außer Frage steht.

Die sogenannten Funktionsstellen als Rektor/in oder Konrektor/in sind übrigens nicht besonders beliebt. Für viele Lehrkräfte steht der damit verbundene Zusatzverdienst nicht in einem angemessenen Verhältnis zur damit verbundenen Zusatzbelastung. Zur Zeit (2011) sind daher ca. 700 Funktionsstellen in NRW nicht besetzt.

Auffallend viele offene Funktionsstellen findet man an Katholischen Grundschulen, sie bleiben oft lange unbesetzt. In Bonn sind im Februar 2011 sieben Funktionsstellen nicht besetzt, sechs (!) davon an KGS, nur eine an einer GGS. Teilweise befinden sie sich in der wiederholten Ausschreibung. Und es gibt Regionen, in denen es fast ausschließlich Bekenntnisschulen gibt (Erbistum Paderborn, Sauerland, Münsterland). Hier gilt, dass faktisch alle nichtkatholischen Lehrkräfte stark eingeschränkte Anstellungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen haben.

Absurd und auch rechtlich fragwürdig wird die Regelung übrigens dort, wo Konfessionsschulen gar nicht konfessionell homogen sind. Wir zitieren aus der Stellungnahme des Schulministeriums vom 8. März 2010 als Antwort auf die Petition:

„Aus Art. 12 Abs 6 S. 2 LVerf ergibt sich als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.“ Im gleichen Brief wird erläutert, von den 20 katholischen Grundschulen in Bonn sei „keine Schule bekenntnishomogen zusammengesetzt. An 14 der 18 katholischen Grundschulen überwog die Zahl der Anmeldungen bekenntnisfremder Kinder“.

In Wachtberg wurde im März 2009 übrigens eine Katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, weil jahrelang kein/e geeignete/r katholische/r Schulleiter/in gefunden werden konnte .

Betroffene Lehrkräfte können sich gerne an uns wenden, damit wir sie bei der Vernetzung unterstützen können.

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