Bonn, 22.3.2017 (ergänzt am 23.3.)
Gemeinsam mit Stadtrat Tim Achtermeyer bekräftigt MdB Katja Dörner die bereits 2014 von den NRW-Grünen erhobene Forderung nach einer Verfassungsänderung, um zu verhindern, dass Nachbarskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht mehr auf die gleiche Schule gehen können:
„Das Beispiel Bonn zeigt, dass wir Wege finden müssen, die staatlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln – Grundschulen sollen Schulen für alle Kinder sein, egal welche Konfession.“
Sie erklären, dass die von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen nicht ausreichend ist und schlagen vor, bis zu einer Änderung der Landesverfassung die Landesgesetzgebung in der Abstimmungsfrage neu zu gestalten:
„Eltern von potentiell, zukünftigen Schüler*innen müssen bei der Abstimmung beteiligt werden. Eltern von Kindern in der vierten Klasse, die das Abstimmungsverhalten nicht mehr tangiert, dürfen aus unserer Sicht nicht in das Quorum eingerechnet werden. Bei Schulen, die den Charakter einer Gemeinschaftsgrundschule haben, muss dann der Schulträger die Initiative der Abstimmung einleiten, um den Eltern die Rolle des „schwarzen Peters“ zu ersparen.“
In der Tat wäre dies ein sinnvoller Schritt, um den derzeitigen de-facto-Bestandsschutz für staatliche Bekenntnisschulen zu schwächen.
Die vollständige Erklärung findet sich hier:
Eine Randbemerkung. Selbstverständlich unterstützt die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ die erhobenen Forderungen. Bis sie umgesetzt sind, wünschen wir uns, dass die Bonner Grünen alles dafür tun, um vor Ort bestehende Instrumente der Schulentwicklungsplanung zu unterstützen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unseren Bürgerantrag, der in der Sitzung des Bürgerausschusses am 22.6.2016 behandelt wurde: Wir forderten damals, dass die Stadt Bonn die Eltern aller Bonner Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen lässt, an denen der Anteil der bekenntnisangehörigen Kinder unter 50% liegt. Die Grünen stimmten damals gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner CDU gegen den Antrag.
Andere Städte nutzen die in der Schulgesetzreform 2015 neu eingeführte Möglichkeit, Umwandlungsverfahren einzuleiten:
- In Hünsborn beschloss der Rat auf Antrag der CDU, die Eltern über die künftige Schulart einer bisherigen KGS zu befragen, weil seit 3 Jahren wegen des Konfessionskriteriums keine Rektorin oder Rektor gefunden werden kann. Abgestimmt wird per Briefwahl.
- In Refrath hat der Schulausschuss mit großer Mehrheit beschlossen, die Eltern über die konfessionelle Bindung aller drei dortigen Bekenntnisschulen abstimmen zu lassen, um den kostspieligen Neubau einer Schule zu verhindern (wir berichteten).
- In Soest hat die dortige Grünen-Fraktion im Juni 2016 angeregt, die katholische Patroklischule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.