Bonner Schulausschuss setzt sich für Änderung der Landesverfassung ein

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Bonn, 13.9.2017 (aktualisiert 16.9.2017)

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Schulausschuss des Rates der Stadt Bonn nach langer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzufordern, um das Nebeneinander von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen zu beenden. Der Ausschuss reagierte so auf eine Reihe von Bürgeranträgen, in denen betroffene Familien auf die Umstände der Ablehnung ihrer Kinder an der wohnortnahen Bekenntnisgrundschule hingewiesen hatten und eine Änderung der Aufnahmebestimmungen forderten. Die zentrale Forderung aller Anträge lautete, dass nicht die Religionszugehörigkeit entscheiden darf, ob ein Kind auf eine Stadtteilschule gehen kann oder nicht, insbesondere dann nicht, wenn diese Schule sich in städtischer Trägerschaft befindet und ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte ferner in einem Antrag die Forderung aufgestellt, dass die Stadt an allen Bonner Bekenntnisgrundschulen ein Umwandlungsverfahren einleiten soll, um den Eltern die Chance zu geben, über die Bekenntnisbindung zu entscheiden. Diesem Antrag folgte der Schulausschuss allerdings zugunsten der weitergehenden Forderung nach der Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen nicht.

In der Diskussion äußerten alle Ausschussmitglieder Verständnis für das Anliegen der Antragsteller. Auch wurde fraktionsübergreifend Missfallen über das Verwaltungsgerichtsurteil deutlich, dass zwingend eine Bevorzugung der in der entsprechenden Konfession getauften Kinder vorsieht und auch bei Geschwisterkindern keine Ausnahme vorsieht. Insbesondere Vertreter von SPD, Grünen und Linken äußerten klar, dass Sie eine Trennung von Kindern nach Religion an öffentlichen Schulen, wie sie die Verfassung von Nordrhein-Westfalen vorsieht, für anachronistisch halten. Da der Stadt Bonn in dieser Hinsicht die Hände gebunden sind, könne sie nur an das Land appellieren, die Verfassung zu ändern. Aus den Reihen der CDU sowie vom Vertreter des katholischen Schulreferats in Bonn, Robert Buchholz, wurde gleichwohl eine grundsätzliche Kritik an konfessionellen Bekenntnisschulen abgelehnt, zumal es sich nur um vier Fälle handele. Konfessionelle Grundschulen  stellten in den Augen der CDU ein unverzichtbares Element einer vielfältigen Schullandschaft dar und seien Ausdruck des freien Elternwillens, der schwerer wiege als „ganz kurze Wege“. Buchholz betonte darüber hinaus, dass es aus seiner Sicht nicht nur vorstellbar und im Rahmen der geltenden Gesetze möglich, sondern auch wünschenswert sei, dass es neben evangelischen und katholischen Grundschulen auch islamische Grundschulen gebe, um die religiösen Erziehungs- und Bildungsinteressen von Muslimen besser zu bedienen.

Am Ende der Debatte, die über eine Stunde dauerte, kam es zu einer Abstimmung über den Antrag, mit einer Resolution die Landtagsfraktionen zu einer Änderung der Verfassung aufzufordern, um die konfessionelle Trennung von Grundschulkindern im öffentlichen Schulsystem von NRW zu beenden. Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit angenommen.

Nur in NRW gibt es noch öffentliche Bekenntnisschulen in Trägerschaft der Kommunen. Sie sind zu 100% öffentlich finanziert, die Landesverfassung geht aber von einer konfessionell homogenen Zusammensetzung der Schüler und Lehrkräfte aus. Dies entspricht schon lange nicht mehr der Realität, so gibt es in Bonn nur zwei Grundschulen, an denen eine Mehrheit der Kinder katholisch ist . Aufgrund eines kürzlich ergangenen Verwaltungsgerichtsurteils müssen seit dem Schuljahr 2016/17 an evangelischen und katholischen Grundschulen im jeweiligen Bekenntnis getaufte Kinder vor allen anderen Kindern aufgenommen werden. Selbst Geschwisterkinder können infolgedessen im Fall eines Anmeldeüberhangs von einer Schule abgelehnt werden.

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