Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer
Forum 4, betitelt „Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen“, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.
„Es gibt einen großen Konsens darüber, dass der jetzige Stand der Dinge anachronistisch ist und Veränderung Not tut“
In unserem Forum bestand durchaus großer Konsens, was ja auch in Zeiten des Schulkompromisses keine Selbstverständlichkeit ist. Der jetzige Stand der Dinge ist eben durchaus anachronistisch. Denn heute sind an katholischen Bekenntnisgrundschulen nur noch 57% der Kinder katholisch, und an evangelischen Bekennntnisgrundschulen noch 44% der Schüler evangelisch. Die Bekenntnisschulen sind also ein Beispiel für den Nachjustierungsbedarf, den die Minsterpräsidentin schon heute morgen in ihrer Eröffnung erwähnt hat. Veränderung tut also Not, das war Konsens in dieser ersten Stunde.
„Auch die Kirchen sind bereit zur Veränderung“
Auch die Prognose dürfte nicht allzu gewagt sein angesichts des eben geschilderten Zustandes, dass sich die Zahl der Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren deutlich verringern wird. Auch die Kirchen – das wurde deutlich – sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Die Frage ist nur, wie das geschehen soll. Die rot-grüne Landesregierung arbeitet an einer Gesetzesänderung, die eine Quotenlösung vorsieht: Wenn also die Zahl der „bekenntnisfremden“ Schüler an einer Bekenntnisgrundschule über mehrere Jahre über einem bestimmten Wert liegt, dann soll die Kommune als Träger das Recht bekommen, die Eltern über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule zu befragen. Diese Quotenlösung stellt bis zu einem gewissen Grad einen Automatismus dar, und sie ist in unserer Diskussion auf deutliche Bedenken seitens der Kirchen, aber auch seitens der CDU-Opposition gestoßen.
Zwei Möglichkeiten: Profilierung oder Öffnung
Die grundlegenden Fragen, die es zur Zukunft der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen zu beantworten gibt, betreffen gleichzeitig den Weg und das Ziel: Die Schulen und damit auch die Träger stehen einerseits vor der Frage „Profilierung oder Öffnung“, sollen also Bekenntnisschulen „nur noch“ als Alternative zu Gemeinschaftsschulen, also nicht mehr flächendeckend angeboten werden, oder sollen sie im Sinne von Öffnung zum Beispiel Abstriche bei den Anforderungen an ihr Personal machen? Daran schließt sich aber die Frage an, worin bestünde dann noch der Unterschied zu Gemeinschaftsschulen, in denen ja zum Beispiel auch Religionsunterricht angeboten wird.
Es besteht Klärungsbedarf: Wie passt religiöse Wertevermittlung über den Religionsunterricht hinaus an öffentliche Bekenntnisschulen?
Überhaupt scheint mir nach der Diskussion bei den Fragen nach Pflichten der Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht oder am Schulgottesdienst noch einiger Klärungsbedarf zu bestehen, auch und gerade juristisch. Prof. Wißmann hat in diesem Zusammenhang die Anmerkung gemacht, dass für religiöse Wertevermittlung eigentlich die private, also auch kirchlich getragene Bekenntnisschule deutlich größere Gestaltungsfreiheit biete als die öffentliche Bekenntnisschule. Zusammenfassend gesagt: Ob die konfessionelle Bekenntnisschule als flächendeckendes Angebot in Nordrhein-Westfalen eine Zukunft hat, scheint mir nach dieser Diskussion durchaus fraglich.
Angesichts der massiven Kirchenaustritte und des immer geringeren Anteils von getauften Christen an der Gesamtbevölkerung wäre es an der Zeit, die Macht der Kirchen zu beschränken und konfessionelle Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser und Altersheime in laizistische Einrichtungen umzuwandeln. Bekenntnisorientierte Schulen sollten in geringer Anzahl noch für Eltern vorgehalten werden, die ihre Kinder unbedingt religiös indoktrinieren lassen wollen.