Update 7.6.2016: Am 22. 6. wird über den Buergerantrag der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ im Bürgerausschuss des Bonner Stadtrates im Stadthaus beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe hierzu auch Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt.
Bonn, 21.5.2016
Seit gestern sammeln wir Unterschriften für eine Petition, mit der wir den Bonner Stadtrat auffordern, an Bonner öffentlichen Bekenntnisgrundschulen Umwandlungsverfahren in Gemeinschaftsgrundschulen einzuleiten, nachdem ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts deutlich gemacht hat, dass die Rechtslage nichts mehr mit der Realität in unserem Bundesland zu tun hat. Wir versuchen, 500 Unterschriften aus Bonn zu sammeln, selbstverständlich freuen wir uns auch über Unterstützung aus anderen Teilen Nordrhein-Westfalens.
Gleichzeitig wenden wir uns mit Briefen an die Bildungsministerin und alle Landtagsfraktionen und fordern dazu auf, tragfähige Lösungen zu finden, damit Kinder auch in NRW unabhängig von ihrem Bekenntnis einen kurzen Weg zur Grundschule haben und gemeinsam an unseren öffentlichen Schulen lernen können.
Alles Wissenswerte zum aktuellen Anlass auf einer Seite (pdf)
Als (damals noch) evangelischer Schüler an einem katholischen Gymnasium habe ich die Praxis erlebt, dass die nicht-katholischen Schüler handverlesen wurden, was zu einem erkennbar besseren Notendurchschnitt meiner Klasse gegenüber den Parallelklassen führte. Es wird also keine Integration geleistet; stattdessen führt die Möglichkeit der Selektion von bekenntnisfremden Schülern zu einem Wettbewerbsvorteil zugunsten der Bekenntnisschulen, die diesen oft auch noch zur Werbung nutzen und die höheren Leistungen auf eine angeblich bessere Erziehung aufgrund religiöser Werte zurückführen. Die Schüler, die aufgrund dieser Selektion einen längeren Schulweg hinnehmen müssen, werden durch den höheren Zeitaufwand, früheres Aufstehen usw. noch zusätzlich belastet und können auch daher weniger Leistung bringen.
Die durch das OG Münster getroffene Entscheidung führt somit zu einer ungerechten Bevorzugung von Bekenntnisschulen und zur Benachteiligung der Schüler, die aufgrund des Urteils einen längeren Schulweg hinnehmen müssen.