Hauptverfahren zu „Bülent“ vor dem VG Minden

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Am Freitag den 28.02.2014 wird um 12:00 Uhr das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden im Falle des muslimischen Paderborner Jungen fortgesetzt, der seit Beginn des aktuellen Schuljahres gezwungen ist, eine über vier Km von seinem Wohnort entfernte Grundschule zu besuchen, obwohl er in unmittelbarer Nähe einer städtischen Grundschule wohnt. Der Schulleiter hatte ihn am Einschulungstag gemeinsam mit seinen Eltern des Schulhofs verwiesen und ein Hausverbot erteilt, nachdem die Eltern der geforderten Teilnahme ihres Sohnes am katholischen Religionsunterricht und an katholischen Gottesdiensten nicht zugestimmt hatten.Auch fünf weitere nächstgelegene Grundschulen machten die Aufnahme des Kindes von dessen Teilnahme am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht abhängig, da die nächstgelegenen sechs Grundschulen allesamt staatliche Bekenntnisschulen sind. Ein solches flächendeckendes System konfessioneller Grundschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur noch in NRW. In den anderen Bundesländern ist diese Schulart in den 60er bzw. 70er Jahren abgeschafft worden. Dort gibt es nur noch staatliche Gemeinschaftsschulen, die für alle Kinder offen stehen und zusätzlich konfessionelle Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft.

Die Eltern berufen sich in ihrer Klage auf das Grundgesetz, das die Abmeldung von Kindern vom Religionsunterricht als Teil des Grundrechts auf Religionsfreiheit definiert. Weiterhin argumentieren die Eltern, dass an der betroffenen Schule nur 42% der Schüler katholisch sind, und dass in Paderborn 2/3 der Grundschulen städtische Bekenntnisschulen sind, somit andersgläubige und konfessionslose Eltern oft keine realistische Chance hätten ihre Kinder an eine der wenigen Gemeinschaftsschulen anzumelden.
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Hintergrundinfos:
In Paderborn gibt es derzeit 25 Grundschulen, allesamt öffentliche städtische Schulen. Von diesen sind 14 (56%) staatliche katholische Bekenntnisschulen, 2 (8%) staatliche evangelische Bekenntnisschulen, lediglich die restlichen 9 (36%) sind Gemeinschaftsschulen. Damit sind ca. 2/3 der Grundschulen in Paderborn katholische oder evangelische Bekenntnisschulen. Andersgläubige oder bekenntnislose Kinder werden an diese Schulen nur aufgenommen werden, wenn die Eltern die Erziehung im betreffenden Bekenntnis „ausdrücklich wünschen“. Diese staatlich sanktionierte Segregation steht dem Ziel der Integration und Inklusion entgegen.

Ein großer Teil der Eltern in Paderborn ist letzlich gezwungen, mit Gewissensbissen der Teilnahme ihrer Kinder am fremden Religionsunterricht oder gar an Gottesdiensten zuzustimmen, um eine wohnortnahe Beschulung ihrer Kinder zu ermöglichen.

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