Bonn, 11.11.2011. Wir freuen uns, dass der Bonner General-Anzeiger im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2012/13 mit seinem heutigen Artikel Kurze Beine sollen auch kurze Wege haben über die Anmeldekriterien an Bekenntnisgrundschulen informiert. In diesem Zusammenhang wollen wir einige Details klarstellen:
- Bei der Anmeldung an Bekenntnisgrundschulen müssen Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, mit „Bekenntniskindern“ gleichgestellt werden. Dies ist nicht eine Forderung der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, sondern entspricht nach Ansicht des Schulministeriums der geltenden gesetzlichen Regelung. Diese Erklärung muss übrigens nicht schriftlich vorgenommen werden, sondern kann auch mündlich erfolgen (siehe Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011).
- Wir kritisieren, dass es nur durch eine solche Erklärung möglich ist, auf eine Bekenntnisschule aufgenommen zu werden. Wir meinen, dass an 100% öffentlich finanzierten Einrichtungen 100% Religionsfreiheit gelten sollte.
- Eine Ablehung aufgrund der Konfession kann gerichtlich angefochten (siehe dazu Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13). Im Juristendeutsch: Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) enthält abschließende Regelungen zur Aufnahme an Grundschulen, darin wird das Bekenntnis mit keinem Wort erwähnt. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie dazu Rückfragen haben.
- Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen muss dringend erleichtert werden. An vielen Schulen stellen Bekenntniskinder nur eine Minderheit der Schüler dar, trotzdem ist eine Umwandlung fast unmöglich, wie das Beispiel Buschdorf zeigt, selbst wenn eine überwältigende Mehrheit der Eltern sich für eine Umwandlung einsetzt. Deshalb hat die Elterninitiative Orstnahe Grundschule Buschdorf einen Bürgerantrag an den Bonner Stadrat zur Erleichterung der Umwandlung gestellt (siehe auch Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen).
- Zuletzt: Wir bitten Sie, unsere Online-Petition zu unterzeichnen, sofern Sie unsere Forderungen unterstützen.