Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:
„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‚Schule für alle Kinder‘ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.“
Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept „Kurze Beine – kurze Wege“
Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:
„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.
Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:
Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.
Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.