Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

Das ist der Titel des Aktionsplans der Landesregierung, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Umsetzung der Inklusion an den Schulen des Landes ist ein wesentliches Element des Planes, auch dort soll es bald kein „normal“ und „anders“ mehr geben.

Zitate aus dem Aktionsplan der Landesregierung (2012)

Hannelore Kraft (Ministerpräsidentin)
Wir setzen damit ein klares Zeichen: Uns sind alle Menschen wichtig; wir lassen nicht zu, dass nach „Behinderung“ und „Nichtbehinderung“ unterschieden, in „normal“ und „anders“ getrennt wird.

Sylvia Löhrmann (Schulministerin):
Die Schule prägt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in besonderem Maß. In der Schulzeit kommen junge Menschen mit einer Vielzahl von Gleichaltrigen zusammen, die hinsichtlich Herkunft, Neigungen, Fähigkeiten etc. völlig unterschiedlich sind. Das gilt insbesondere für die Grundschulzeit, aber auch für die weiterführenden Schulen, die immer heterogener werden und zunehmend auf ein längeres gemeinsames Lernen setzen. Diese Gemeinsamkeit zu erleben ist Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche als Heranwachsende Verschiedenheit kennenlernen, akzeptieren und wertschätzen lernen.

Die Konfession von Kindern ist und bleibt allerdings entscheidendes Aufnahmekriterium an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen in NRW. Die Planungen für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchräG) sehen bislang keinerlei Änderungen an den ausgrenzenden Regelungen für Kinder und Lehrkräfte an Bekenntnisgrundschulen vor.

Wir meinen: Inklusion bleibt halbherzig und damit unvollständig, wenn sie nicht auch konfessionelle und religiöse Grenzen überwindet. Kinder und Familien dürfen nicht mehr aus religiösen Gründen durch Grundschulen in NRW ausgeschlossen werden. Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht.

Klare Worte fand die GEW bereits in ihrer Stellungnahme zum 8. SchräG:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.“

In Stellungnahmen von Verbänden zum 9. SchräG findet sich explizit die Forderung, die Ablehnung von Schülern aufgrund ihrer Religion zu verbieten. So schlagen die Lebenshilfe NRW und der Elternverband „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“ vor, §46 Absatz 2 des Schulgesetzes („Aufnahme in die Schule“) wie folgt neu zu formulieren:

„Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Die Ablehnung einer Schülerin oder eines Schülers wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht zulässig.“

Auch Kirchenvertreter reden übrigens dem gemeinsamen Lernen über Religionsgrenzen hinaus das Wort:

Selbst der Vorsitzende des Arbeitskreises Katholischer Schulen, Dr. Lukas Schreiber, ist der Meinung, dass katholische Schulen für alle offen sein müssen:

?: Muss man katholisch sein, um an eine katholische Schule gehen zu können?
!: Nein. Es gehört sogar dezidiert zu den Grundsätzen des katholischen Schulwesens, dass die katholische Schule offen ist für alle, die das Angebot nutzen möchten. Das ist ein Anspruch, der sich natürlich einerseits auf die Konfessionen bezieht, andererseits auch auf jedwede Form von Benachteiligung, im Besonderen auch für Menschen mit Behinderung. In vorwiegend katholischen Regionen ist es meistens so, dass eine deutliche Mehrheit der Schülerschaft katholisch ist, aber in Regionen mit einer mehrheitlich nicht christlichen Bevölkerung sieht das Verhältnis mitunter ganz anders aus. Zum Beispiel gibt es in einigen katholischen Schulen in den neuen Bundesländern eine Drittelung: ein Drittel Katholiken , ein Drittel Protestanten und ein Drittel Ungetaufte.
aus einem Interview mit Dr. Lukas Schreiber, dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland (AKS)

Dr. Wolfhard Schweiker, Gesamtkonferenz des Arbeitskreises Evangelische Schule, 14.5.2012:

„Das gemeinsame Lernen unterschiedlicher Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen muss zu einem konstitutiven Bestandteil des inklusiven konfessionellen Religionsunterrichts werden.“

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