Eben hören wir von einem Fall in Gütersloh. Dort stellte eine Familie Anfang Februar vorsorglich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, da sie ernsthaft befürchtete, für ihre evangelische Tochter an der nahe gelegenen katholischen Grundschule keinen Platz zu bekommen. Prompt kam ein Brief des Verwaltungsgerichts, wonach die Schule beabsichtigt, das Kind aufzunehmen. Gut für die Familie und das Kind – eine grundsätzliche juristische Entscheidung in der Sache wird dadurch allerdings einmal mehr verhindert.