Schulrechtsänderung zur Beendigung von Diskriminierung an Bekenntnisschulen?

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Es ist kaum ein paar Monate her, dass mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG) zum letzten Mal das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert wurde. Ziel war die Umsetzung der Inklusion. Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf fand offensichtlich keine Berücksichtigung. Nach wie vor dürfen auch öffentliche „inklusive Schulen“ nach religiösen Kriterien ausgrenzen.

Am 19. März 2014 findet im Schulausschuss die erste öffentliche Anhörung zur nächsten Gesetzänderung statt. Das gemeinsam von SPD, Grünen und CDU eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorgaben“ enthält bislang keine Hinweise auf eine Neuregelung an Bekenntnisschulen.

Aber vielleicht trauen sich die Parteien ja doch, im Verlauf des Verfahrens endlich die diskriminierenden Regelungen aus dem Schulgesetz zu entsorgen. Die schulpolitische Sprecherin der SPD, MdL Renate Hendricks, schrieb uns im Januar im Namen ihrer Fraktion, dass es ihre Absicht sei, mit allen Fraktionen 2014 hierzu „zu einer Gesetzänderung zu kommen“. Für die FDP schrieb uns MdL Yvonne Gebauer, dass die Fraktion sich in intensiven Gesprächen mit den Kirchen und den anderen Fraktionen befinde. Die NRW-Piraten würden – ganz in unserem Sinne – am liebsten das Bekenntnisschulprivileg aus der Verfassung streichen. Keine Antwort erhielten wir von Bündnis 90/Die Grünen. Für die CDU verwies deren Vorsitzender Armin Laschet auf den Parteitagsbeschluss von 2011, als zusätzliche Schulart die christlich-ökumenische Bekenntnisschule einzuführen.

Wir bleiben bei unserer Überzeugung: Unser öffentliches Schulsystem muss konfessionelle und religiöse Grenzen überwinden. 

Nach unserer Auffassung wäre es am sinnvollsten, alle öffentlichen Grundschulen als Gemeinschaftsschulen zu führen, die allen Schülerinnen und Schülern offen stehen.

Auch Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften
dürfen keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Wenn die Parteien sich auch 2014 noch nicht zu einer entsprechenden Änderung der Verfassung durchringen können, sollte es wenigstens analog zur Regelung bei den Hauptschulen die Möglichkeit geben, Konfessionsschulen auf Antrag der Eltern von einem Drittel aller Schülerinnen und Schüler in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Auch muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, ein solches Umwandlungsverfahren einzuleiten, wenn weniger als zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler der Schulkonfession angehören oder andernfalls Leitungspositionen nicht besetzt werden können.

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