Die Broschüre des Erzbistums “Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen. Informationen zur Rechtslage und Argumentationshilfen” stellt eine aufschlussreiche Lektüre dar. Unter anderem wird darin begründet, dass Schulleiter insbesondere bei muslimischen Kindern vor Aufnahme eine Gewissensprüfung vornehmen sollen, um die Ernsthaftigkeit des Aufnahmewunsches zu prüfen:
„Die Schulleitung vergewissert sich, ob den Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne der katholischen Konfession ein ernstes Anliegen ist. Es geht also nicht nur darum, ob die Willenserklärung formell richtig ist, sondern ob die Eltern die Schule aus religiöser Überzeugung wählen.“
Webseite des Erzbistums Köln zu Bekenntnisschulen
Dort kann die Broschüre „Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden, das Zitat oben stammt aus Abschnitt III der Broschüre, Seite 23.