Ab Schuljahr 2017/18: Konfessionelle Grundschulen nur noch für getaufte Kinder

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Düsseldorf, 1.4.2016

Als Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten Beamte des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums derzeit an Verordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Grundschulbereich im bevölkerungsreichsten Bundesland haben werden. Wie die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ aus gut informierten Kreisen erfahren hat, sollen ab Herbst 2016 an den knapp 1.000 öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nur noch getaufte Kinder des jeweiligen Bekenntnisses angemeldet werden können. Dies sei die einzige Möglichkeit, weitere rechtliche Unsicherheiten um die Aufnahme von Kindern an Bekenntnisgrundschulen zu vermeiden. Man sei es satt, jedes Jahr aufs Neue die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern.

Das OVG NRW hatte in seinem Urteil vom 21.3.2016 (AZ 19 B 996/15) auf den unmissverständlichen Wortlaut von Artikel 12 der Landesverfassung hingewiesen. Dieser lautet: „In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“ In seinem Urteil hat das Gericht ausdrücklich auf das „prägende Merkmal“ der Bekenntnisschulen hingewiesen, das in einer „weitgehend einheitlichen formellen Zugehörigkeit der Lehrer- und Schülerschaft zur jeweiligen Religionsgemeinschaft“ bestehe. Kinder anderer Bekenntnisse hätten demnach keinen Anspruch auf Aufnahme.

Da bislang an katholischen Grundschulen lediglich 54% der Schülerinnen und Schüler sowie an evangelischen Grundschulen sogar nur 42% der Kinder im jeweiligen Bekenntnis getauft sind, ist zu erwarten, dass das Urteil viele Kommunen vor erhebliche Probleme in der Versorgung der Kinder mit Grundschulplätzen stellen wird. In Städten wie Paderborn und Münster mit einem sehr hohen Anteil öffentlicher Bekenntnisschulen reichen die Kapazitäten der Gemeinschaftsschulen bei weitem nicht aus, um allen nicht christlich getauften Kindern einen Grundschulplatz anzubieten. Auch wird man zusätzliche Schulbusverbindungen einrichten müssen. Die Planer im Schulministerium wissen um diese Probleme, sehen aber keinen anderen Ausweg mehr, um die Verordnungen zur AO-GS rechtlich unanfechtbar zu machen. „Wir sind über diese Entwicklung alles andere als glücklich“, so die Quelle, die nicht genannt werden möchte: „Wenn es keine vernünftigen politischen Lösungen gibt, kommt eben so etwas dabei heraus. Das hätten wir uns und dem Land gerne erspart.“ Über kurz oder lang werde es mangels ausreichender Schülerzahlen notwendig zur Schließung zahlreicher Bekenntnisschulen kommen, um sie anschließend als Gemeinschaftsgrundschulen im gleichen Gebäude und mit dem gleichen Personal neu zu gründen. Unklar sind die Auswirkungen der strengen Auslegung der Verfassung durch das Gericht auf die über 70 Kommunen, in denen es bislang ausschließlich Bekenntnisschulen gibt.

Vertreter der katholischen Kirche zeigen sich wenig begeistert über die Pläne. Man halte es für einen Irrweg, wenn durch die Neuregelung weniger Kinder die Chance auf Beschulung an Bekenntnisschulen hätten: „Viele Eltern schätzen unsere Schulen als hervorragende Schulen, auch wenn sie ihre Kinder bislang nicht taufen ließen“. Das Gericht sei mit seinem Urteil womöglich über das Ziel hinausgeschossen und hätte den Kirchen einen Bärendienst erwiesen, so ist zu hören. Dennoch bereite man sich nun darauf vor, dass die Zahl der Taufen in betroffenen Kommunen steigen werde, damit die Eltern ihre Kinder an den begehrten Schulen einschulen lassen könnten.

Im derzeitigen Entwurf des Parteiprogramm der AfD NRW wird derweil vorgeschlagen, Bekenntnisschulen in „Schulen für deutsche Kinder“ umzuwandeln. Eltern müssten bei der Anmeldung ihr Einverständnis erklären, dass die Schulkantinen regelmäßig verpflichtend Schweinefleisch anbieten. Dass die Verfassung hierfür keinerlei Grundlage bietet, scheint die Partei nicht weiter zu kümmern.


Anmerkung der Redaktion:

Bitte beachten Sie das Datum des Beitrags. Manches in diesem Beitrag ist erfunden, nicht aber der Beschluss des OVG, der offenlegt, dass die Verfassung in diesem Punkt schon lange nicht mehr mit der gesellschaftlichen Realität übereinstimmt. Auch die Neufassung des Schulgesetzes von 2015 ist nicht konform mit dieser Interpretation der Verfassung, wonach staatliche Bekenntnisschulen konfessionell homogen sein sollen.

 

Ein Gedanke zu „Ab Schuljahr 2017/18: Konfessionelle Grundschulen nur noch für getaufte Kinder

  1. ….“Über kurz oder lang werde es mangels ausreichender Schülerzahlen notwendig zur Schließung zahlreicher Bekenntnisschulen kommen…“.
    Dem Land kann nichts besseres passieren!
    Religionsfrei macht den Geist frei!
    Ich feiere dieses Jahr 50-jähriges Kirchenaustrittsjubiläum!

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