„Der erbitterte Kampf um die perfekte Schule“, so titelte die WELT in einem Artikel ihrer Online-Ausgabe für NRW am 20.3.2017. Es geht darin auch um die Besonderheit der staatlichen Bekenntnisschulen in NRW. Der Autor Till-Reimer Stoldt schafft es, in diesem Artikel gleich mehrere gravierende Fehler unterzubringen.
In einem Absatz über die Aufnahmekriterien an staatlichen Bekenntnisschulen behauptet der Autor, dass es dem Leiter einer Grundschule völlig frei stehe, welche Kinder er aufnehme: „Er kann sogar auf alle Kriterien pfeifen und stattdessen losen.“ Die Gerichte in NRW haben aber unmissverständlich anders entschieden:Danach müssen staatliche Bekenntnisschulen zunächst entsprechend getaufte Kinder des Bekenntnisses aufnehmen, erst danach dürfen sie andere Kinder berücksichtigen.
Dem Autor ist das Urteil offenbar sogar bekannt. In einem kurz darauf folgenden Abschnitt schreibt er:
„Traditionell für böses Blut sorgen schließlich auch die öffentlichen Bekenntnisgrundschulen, die es bundesweit nur in NRW und einem Sprengel Niedersachsens gibt. Sie stellen etwa ein Drittel der gut 2800 Grundschulen an Rhein und Ruhr. Diese kirchlichen Einrichtungen werden meist zu 94 Prozent vom Steuerzahler finanziert. Ihre Tore öffnen sie aber nur für Kinder bestimmter Steuerzahler – nämlich derjenigen mit der rechten Konfession. Sie lehnen schon mal 500 Meter entfernt lebende Kinder ab, wenn die nicht der eigenen Glaubensgemeinschaft angehören. Dagegen werden weit entfernt lebende Kinder angenommen, sofern sie dem rechten Glauben folgen. Laut Oberverwaltungsgericht steht diese Praxis der rund 930 kirchlichen Grundschulen unter Schutz der Landesverfassung.“
Richtig ist, dass die Schulen in der Landesverfassung verankert sind. Falsch ist aber die Aussage, dass es sich um kirchliche Einrichtungen handle. Nein, die öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW sind staatliche Einrichtungen in Trägerschaft der Kommunen, die ausschließlich – zu einhundert Prozent! – von Steuerzahlern finanziert werden. Kaum zu glauben aber wahr.