Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

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Bonn, 3.12.2017

An Nikolaus, dem 6.12., debattiert der Schulausschuss des NRW-Landtags über Ethikunterricht an Grundschulen. Das Thema steht im Koalitionsvertrag der Landesregierung. In diesem Fall hat die Fraktion der Grünen einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Philosophie verleiht Flügel!“. Sie fordern darin, die flächendeckende Einführung eines solchen Unterrichtsangebots vorzubereiten.

Der Hintergrund ist unstrittig und schnell beschrieben: Die Säkularisierung schreitet voran und gleichzeitig nimmt die religiöse Vielfalt zu. Immer weniger Kinder gehören dementsprechend einer Glaubensgemeinschaft an, für die Religionsunterricht erteilt wird. An vielen Grundschulen bilden die Kinder, für die es kein Alternativangebot gibt, bereits jetzt die größte Gruppe. Für sie entfällt der Unterricht in der Regel ersatzlos, statt dass sie ein – im mehrfachen Sinne – wertvolles Unterrichtsangebot bekommen.

Sämtliche schriftlich vorliegenden Stellungnahmen halten diesen Schritt für sinnvoll, auch die Kirchen. In keiner Stellungnahme wird allerdings darauf eingegangen, ob ein solcher Unterricht auch an den staatlichen Bekenntnisschulen des Landes eingeführt werden soll, die immerhin ein Drittel aller Grundschulen ausmachen. Bislang ist an diesen Schulen eine Abmeldung vom Religionsunterricht nicht möglich – das hat gerade noch einmal das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss bestätigt. In unseren Augen wäre es allerdings im wahrsten Sinn des Wortes scheinheilig, einen Ethik-Unterricht an Grundschulen einzuführen, ohne diesen Schritt auch an den Bekenntnisschulen zu gehen. Tatsächlich sind nämlich dort kaum weniger Kinder bekenntnislos als an Gemeinschaftsgrundschulen.

Hier unsere Stellungnahme zum Antrag. 

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