Eine Broschüre der Katholischen Elternschaft Deutschlands mit dem Titel „Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule?“ gibt Antworten auf diese Frage.
„[…] Wodurch unterscheiden sich katholische Schulen
von Gemeinschaftsschulen?Gemeinsam ist den beiden Schulen, dass sie den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassung verwirklichen müssen. Katholische Schulen wollen und dürfen mehr. Sie verwirklichen die am katholischen Glauben orientierte Bildung in allen Fächern. Dagegen haben Gemeinschaftsschulen ihren Unterricht grundsätzlich offen für alle religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu gestalten. Der christliche Glaube darf Unterricht und Erziehung nicht bestimmen. Lehrer an Gemeinschaftsgrundschulen müssen keine Christen sein. Deshalb gibt es keine Alternative zur katholischen Grundschule.
Sind katholische Schulen ausländerfeindlich?
Dieser häufig zu hörende Vorwurf ist haltlos. Katholische Grundschulen leisten nach wie vor einen enormen Beitrag zur Integration von Kindern aus Italien, Portugal, Spanien, Jugoslawien und den osteuropäischen Ländern. Auch türkische Eltern entscheiden sich oftmals ganz bewusst für eine katholische Schule. Übrigens: Der aktuelle Ausländeranteil an katholischen Grundschulen in NRW liegt deutlich über 10%.
[…]“
In der Tat wäre es weder gerechtfertigt noch angebracht, Katholischen Grundschulen vorzuwerfen, sie seien ausländerfeindlich, zumal es sich bei den dort tätigen Lehrer/innen um Beamte bzw. Angestellte des Staates handelt. Es ist uns allerdings auch nicht bekannt, dass dieser Vorwurf erhoben wird. Eine andere Frage ist die, ob das Schulsystem in NRW systematisch eine Ungleichverteilung von Kindern mit Migrationshintergrund nach religiösen Kriterien begünstigt. Es ist eine Tatsache und implizit gewollt, dass an vielen katholischen Grundschulen der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund deutlich geringer ist als an unmittelbar daneben gelegenen Gemeinschaftsgrundschulen. Und auch im statistischen Mittel ist dieser Effekt deutlich erkennbar. Wir zitieren aus Drucksache 14/7331 des Landtags Nordrhein-Westfalen, einer Antwort des damaligen CDU-Schulministeriums auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Beer:
Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte beträgt im Schuljahr 2007/08 an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen 19,7 %, an Gemeinschaftsgrundschulen 29,2% (alle öffentlichen Grundschulen: 26,0 %). Stellt man auf die nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie ab, lauten die Zahlen: Bekenntnisgrundschulen 11,6 %, Gemeinschaftsgrundschulen 20,4 % (alle öffentlichen Grundschulen 17,4 %).