Unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022

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Welche Position vertreten die Parteien in NRW zu staatlichen Bekenntnisschulen?

(UPDATE 13. Mai: SPD jetzt auch eindeutig für Veränderung)

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hat CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke nach ihrer Haltung zu staatlichen Bekenntnisschulen befragt. Die erhaltenen Antworten haben wir in voller Länge unten auf dieser Seite in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht.
Es lohnt sich übrigens, Kandidaten im Wahlkampf zum Thema zu befragen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass es in NRW noch Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Oder sie sprechen sich, wie die Kandidaten von SPD, CDU und FDP bei der Landtagswahl 2017 abweichend von ihrer Parteilinie klar gegen einen Fortbestand staatlicher Bekenntnisschulen aus.

Unsere Kurzzusammenfassung der Antworten:

Die ausführliche Antwort der CDU lässt sich mit einem Zitat aus dem Schreiben zusammenfassen: „Die Bevorzugung der Kinder, die dem Bekenntnis angehören, ist gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.“ Die Partei macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie nicht die geringste Veranlassung sieht, an der Situation etwas zu ändern.

Auch die FDP will an den geltenden gesetzlichen Regelungen festhalten: „Wir schätzen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und wollen, dass Eltern auch weiterhin die Wahl zwischen den Schularten haben.“ Immerhin möchten die Liberalen, dass Wohnortnähe im Anmeldeverfahren stärker berücksichtigt wird, ohne allerdings konkrete Lösungsvorschläge anzubieten: „Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.“ Bei der Diskriminierung von Lehrkräften hält die Partei es zudem für „bedauerlich, wenn Bekenntnisschulen auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber verzichten, nur weil sie nicht der gewünschten Konfession angehören.“

DIE LINKE.NRW zeigt sich in dem Thema sehr engagiert. Sie findet die geltenden Zustände „gar nicht sinnvoll“ und die gesetzlichen Regelungen „absurd“. Darin, dass die Eltern potentieller zukünftiger Schulkinder nicht über die Schulart abstimmen dürfen, wohl aber die von Viertklässlern, die von einer Änderung gar nicht mehr betroffen sind, erkennt die Partei einen „Skandal“. Die LINKE.NRW verweist darauf, dass die Fraktion während ihrer Zugehörigkeit zum Landtag 2010-12 nicht nur eine weitgehende Streichung der Privilegien staatlicher Bekenntnisschulen beantragt hat, „sondern auch, den ‚Glauben an Gott‘ als Ziele des schulischen Lernens aus der Landesverfassung (!) und dem Schulgesetz zu streichen. Leider standen wir damit auch allein.“ Damit stand die Partei isoliert da.

Die Position von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lautet in einem Satz zusammengefasst: „Die GRÜNEN wollen neue rechtliche Regelungen schaffen.“ Sie sehen die geltenden Regelungen kritisch und wollen Änderungen herbeiführen, zum Beispiel in der Frage, wer über die Umwandlung einer Grundschule abstimmen darf. Die Partei führt an, dass sie als Mitglied der rot-grünen Koalitionsregierung von 2010 bis 2017 versuchte, die bevorzugte Aufnahme wohnortnaher Kinder zu ermöglichen, und bedauert, dass diese Praxis vor Gericht nicht standhielt. Auch hat sie im Rahmen der Schulgesetzänderung 2015 mit der SPD die Hürde für die Umwandlung durch Elternabstimmungen gesenkt.

Die SPD ist der Ansicht, dass es kein nennenswertes Problem gibt: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis strukturell aussortiert werden.“ Trotz dutzender Zeitungsartikel und Gerichtsverfahren zum Thema in den letzten 15 Jahren wiederholt die Partei: „Uns ist nicht bekannt, dass Kinder eines anderen Bekenntnisses oder ohne Bekenntnis Nachteile bei der Aufnahme erfahren.“ Die SPD sieht ferner auch nicht das Land in der Pflicht, Änderungen herbeizuführen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten sind die Kommunen für das Schulangebot vor Ort verantwortlich. Auch bezüglich der Benachteiligung von Lehrkräften sieht die SPD keinen Änderungsbedarf: „Da der Lehrkräftemangel an den Grundschulen in NRW sehr hoch ist, halten wir es nicht für möglich, dass Lehrkräfte eines anderen oder ohne Bekenntnis schlechtere Anstellungschancen haben.“ (Im Schulgesetz steht hierzu: „An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. […] Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen […] zulässig.“)
ERGÄNZUNG 13.5.: Dem Säkularen Netzwerk NRW hat die SPD eine komplett andere Antwort gegeben. Hier spricht sie sich eindeutig gegen staatliche Bekenntnisschulen aus: „Es ist inakzeptabel, dass stattlich (sic!) finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.“ (https://hpd.de/artikel/haben-parteien-antworten-saekularisierung-20356/seite/0/1)


Die Antworten in voller Länge

Geantwortet haben CDU, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD