Am 24.9.2009 verabschiedete der Bonner Stadtrat eine Resolution, mit der die damalige CDU/FDP-Landesregierung zu einer Reform des Aufnahmeverfahrens an Bekenntnisschulen aufgefordert wurde. Bemerkenswert: Der Beschluss wurde auch von den Vertretern von CDU und FDP mitgetragen, es gab nur eine Gegenstimme (parteilos).
Die Resolution im Wortlaut:
1. „Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer Neuregelung sicher zu stellen, dass jedes Kind wohnortnah beschult werden kann.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Regelung verfassungskonform wäre, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die wohnortnächste Bekenntnisschule gilt.“
Resolution des Bonner Stadtrates im Original
Der Bonner Stadtrat hat übrigens nie eine Antwort der Landesregierung erhalten.
Der ursprüngliche Antrag war noch deutlicher:
Der Rat der Stadt Bonn fordert die Landesregierung NRW auf, die angekündigte Veränderung der AOGS nicht in der geplanten Weise vorzunehmen und den durch die Bezirksregierung Köln verfügten Erlass zur Aufnahme an Bekenntnisschulen zurückzunehmen.
Begründung:
Die von der Landesregierung NRW geforderte restriktive Umsetzung der Aufnahme von Kindern an Bekenntnisschulen ist mit der Landesverfassung, dem Schulgesetz, der Ausbildungsordnung Grundschulen (AOGS) und der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht vereinbar.