Katholische Kirche: Bekenntnisschulen sind „wichtig für die Pluralität in der Gesellschaft“

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Das meint zumindest Andrea Gersch, Schulrätin für Grundschulen des Erzbistums Köln in einem Interview des Domradio Köln. Sie möchte damit der Ansicht entgegentreten, die Bekenntnisschule in staatlicher Trägerschaft sei ein „Auslaufmodell“.

Wir haben den Artikel einem Faktencheck unterzogen.

1. Die katholische Kirche hat überhaupt keine Bezugspunkte zu staatlichen Bekenntnisschulen.

Die Bekenntnisschule ist eine öffentliche Schule, die sich in Trägerschaft der Kommune befindet. Insofern hat die katholische Kirche überhaupt keine Bezugspunkte zu diesen Schulen.

Es ist wirklich so, dass die Bekenntnisschule eine so genannte staatliche Schule ist. Insofern brauchen keine Gedanken daran verschwendet zu werden, dass die Kirche Einfluss nimmt. Das ist schlicht nicht möglich. 

Richtig ist, dass Bekenntnisgrund- und -hauptschulen in NRW öffentliche Schulen in kommunaler Trägerschaft sind, die zu hundert Prozent vom Staat bezahlt werden. Richtig ist ferner, dass die Kirche nicht darüber bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler an den Schulen aufgenommen werden und wer an den Schulen lehren darf. Dies ist durch Landesgesetz festgelegt.

Interessant ist, dass Gersch behauptet, die katholische Kirche habe „keine Bezugspunkte zu diesen Schulen“, und dass die Kirche nicht „Einfluss nimmt“. Einige Zeilen weiter wird Gersch zitiert:

Der Bekenntnisschule ist aufgegeben, dass sie Kinder erziehen und bilden soll im katholischen oder evangelischen Bekenntnis. Das hängt natürlich sehr stark an den handelnden Personen. Insbesondere Schulleitungen spielen da die zentrale Rolle.

Die Schulleitung muss laut Schulgesetz dem Bekenntnis der Schule angehören, an einer katholischen Schule also katholisch sein. Bis vor kurzem gab es an den Bekenntnisschulen nur Religionsunterricht in dem entsprechenden Bekenntnis. Es werden nur katholische bzw evangelische Gottesdienste besucht. Feste wie St. Martin werden selbstverständlich eng mit der Kirchengemeinde abgestimmt. An katholischen Schulen ist in aller Regel der Kommunionunterricht eng mit der Schule abgestimmt. Obwohl es sich also um öffentliche Schulen handelt, haben katholische und evangelische Kirche unweigerlich Bezugspunkte zu den Schulen.

2. Bekenntnisschulen machen ein Angebot für alle Menschen auch wenn sie nicht christlich sind

Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben nach dem Unrechtsregime der Nazis damals entschieden, es sei gut, wenn wir neben einer Regelschule, der Gemeinschaftsgrundschule, auch ein Angebot haben für katholische oder evangelische Christen oder Eltern, die vielleicht nicht christlich sind, eine solche Erziehung aber für ihr Kind wünschen. (…)

Das steht im Widerspruch zur Landesverfassung, dort heißt es:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. (Landesverfassung NRW Artikel 12 Abs. 6)

Tatsächlich haben auch Gerichte wiederholt bestätigt, dass die Plätze an Bekenntnisschulen zunächst entsprechend getauften Kindern offenstehen, erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder berücksichtigt werden. Dies führt jedes Jahr dazu, dass Kinder von Bekenntnisschulen abgelehnt werden, weil sie nicht in dem entsprechenden Bekenntnis getauft sind. Es gibt Fälle, in denen Familien zwei Kinder in unterschiedlichen Grundschulen haben, weil selbst die Geschwisterkinder mangels Taufe nicht an der katholischen Schule aufgenommen wurden.

Wir haben eine große Pluralität in NRW – es gibt Kitas jeglicher Couleur, es gibt weiterführende Schulen in vielen Variationen. Da stellt sich schon die Frage, gerade auch an diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Bekenntnisschule in ihrem Bestand anzuzweifeln: Wie ist es denn mit der Pluralität im Grundschulbereich bestellt? Soll es da eine Einheitsschule geben? Das hört sich für mich an vielen Stellen jetzt so an.

Die katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen sind ausdrücklich Angebotsschulen, die den Kindern offenstehen, die dieses Bekenntnis haben, aber auch ganz, ganz vielen anderen, die eben diese Erziehung für ihr Kind wünschen. Sie können konfessionslos sein, sie können eine andere Religion haben, ein anderes Bekenntnis. Diese Schulen sind wirklich offen für Eltern, die dies für ihr Kind wünschen. 

Es gibt zahlreiche Kommunen in NRW, in denen es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen gibt (2013 traf dies für 75 Kommunen in NRW zu). Hier kann man keineswegs von „Pluralität“ und „Angebot“ sprechen. In vielen Dörfern und Stadtteilen gibt es außerdem nur eine Schule bzw. wenige Schulen, die für einen Sozialraum sinnvoll in Frage kommen (Stichwort „kurze Wege für kurze Beine). Hier kann es für Familien eine erhebliche Benachteiligung darstellen, wenn sie an einer beliebten Bekenntnisschule in ihrer Nachbarschaft aufgrund der fehlenden Taufe das Nachsehen haben – während katholisch getaufte Kinder mit Elterntaxi auch von weither vorgezogen werden. Umgekehrt werden übrigens Nichtchristen und Konfessionslose an Gemeinschaftsgrundschulen nicht vorrangig aufgenommen.

3. An katholischen Bekenntnisschulen sind nur 30-40 Prozent der Kinder katholisch.

Und im Übrigen – das wird auch oft missverstanden – gibt es keine einzige Schule in NRW, die ausschließlich Kinder des Bekenntnisses hat. Bezogen auf das Erzbistum Köln haben die meisten katholischen Bekenntnisschulen zwischen 30 und 40 Prozent katholischer Kinder. 

Die Aussage ist richtig. Keine Bekenntnisgrundschule in NRW ist zu 100% bekenntnishomogen, obwohl diese Bekenntnishomogenität laut Bildungsministerium NRW „prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht“ ist. (so eine Stellungnahme vom 8. März 2010). Das Ministerium bezog sich damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW von 2016, wonach…

Zur formellen Homogenität gehört, dass formell der Religionsgemeinschaft angehörende Kinder ihre Schulaufnahme vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen können. Jenen gewährt Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW einen im Grundsatz vorbehaltlosen Zugang zu Schulen ihres Bekenntnisses, während Art. 13 LV NRW bekenntnisfremden Kindern einen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule nur ausnahmsweise dann einräumt, wenn sie in zumutbarer Entfernung weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule erreichen können.

Richtig ist auch, dass in NRW weniger als die Hälfte der Kinder an katholischen Bekenntnisschulen katholisch sind. Im landesweiten Schnitt sind 46,7% der Grundschulkinder römisch-katholisch getauft. Dennoch kommt es, wie oben bereits erwähnt, immer wieder dazu, dass Kinder an Bekenntnisschulen aufgrund eines Anmeldeüberhangs nicht aufgenommen werden, weil die Plätze zunächst an die entsprechend getauften Kinder vergeben werden müssen.

4. Der Besuch einer Grundschule ist mit dem Besuch eines Fußballspiels zu vergleichen, deswegen müssen alle zahlen, egal ob es für sie relevant ist

DOMRADIO.DE: Aber wie sieht es denn mit den Finanzen aus? Der Staat zahlt ja für diese Schulen und die Kirche nicht. 

Gersch: So ist es. Die Kirche ist ja weder Träger noch in einer anderen Art und Weise dort involviert. Grundsätzlich muss man sich aber einfach überlegen: Unser Gemeinwesen, also die Gemeinschaft der Menschen in unserem Bundesland, wird ja in ihren vielfältigen Ausprägungen von allen finanziert.

Ich kann hier nicht das eine gegen das andere ausspielen. Ich kann nicht die Finanzierung des Sports aufgeben und sagen, das müsse alles für die Oper verwendet werden. Wir zahlen alle dafür, dass zum Beispiel Polizeieinsätze bei Fußballspielen stattfinden können. Egal, ob ich jemals in ein Fußballstadion gehe.

Es geht doch letztlich darum, dass wir eine Weite und eine Breite befürworten – eine Pluralität, die für eine Vielfalt unseres Lebens in diesem Bundesland steht. Und ich sehe wirklich nicht, warum jetzt an so einer Stelle – zumal die Bildung unserer Kindern betreffend – etwas abgeschnitten werden soll. 

Diesem Argument können wir nicht folgen. Uns drängt sich ein anderer Vergleich auf: Man stelle sich vor, dass es im Rahmen des ÖPNV einer Stadt katholische, evangelische und sonstige Busse gäbe. Die Fahrer katholischer Busse sind katholisch, die Busse gelten oftmals als sauberer und pünktlicher, allerdings wird zunächst nur Katholiken der Zutritt gewährt, nur für die verbliebenen Plätze werden auch andere ÖPNV-Nutzer aufgenommen. Dennoch werden auch diese Buslinien ebenso wie alle anderen aus dem städtischen Etat finanziert.

5. Die Gemeinschaftsschule in Bayern ist irgendwie christlicher als die in NRW

Wenn die Schulen in Bayern Gemeinschaftsschulen heißen, wird meistens allgemein gefolgert, dass das identisch sei mit unseren Gemeinschaftsgrundschulen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man mal das Kleingedruckte liest. Denn es ist ausdrücklich so, dass in Bayern das Bekenntnis innerhalb der Schule eine wichtige Rolle spielen soll. Das hört man nicht am Namen, aber wenn man näher hinschaut, ist das klar benannt.

In Bayern gibt es nur eine Schulform im Primarbereich. Dort ist eine Grundschule einfach nur eine Schule, die allen Kindern gleichermaßen offensteht. Wir konnten trotz Recherche keinen Anhaltspunkt für die Behauptung finden, dass das religiöse Bekenntnis in der bayerischen Grundschule abgesehen vom Religionsunterricht eine besondere Rolle spielt. Weder die Aufnahme von Kindern noch die Anstellung von Lehrkräften ist dort von der Religionszugehörigkeit abhängig. Es lohnt sich übrigens, einmal einen Blick auf die Beschreibung der Gemeinschaftsgrundschule in der Landesverfassung NRW (Art 12, Abs 6) zu werfen, die sich ausdrücklich auf christliche Bildungs-und Kulturwerte als Grundlage bezieht:

(3) In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

6. Der Anteil von Bekenntnisschulen entspricht in etwa dem Anteil des Bekenntnisses bei den Kindern

Es ist „festzustellen, dass der Anteil der katholischen Bekenntnisschulen beispielsweise im Erzbistum Köln bei etwa 26 Prozent der Grundschulen liegt. Und 29 Prozent der Kinder sind katholisch. Wenn man das also in Relation setzt, ist das durchaus angemessen.“

Wenn man das weiterdenkt, dann sollten in NRW nicht nur 30% der Grundschulen in NRW katholisch sein (aktuell sind es 29%) , sondern auch 22% völlig konfessionsfrei (aktuell 0%) und 20% evangelisch (aktuell 3%) bzw. muslimisch (aktuell 0%).

7. Viele Muslime schätzen katholische Grundschulen

Erwähnt sei noch ein Aspekt: Es gibt auch viele Muslime, die sagen: Ich möchte mein Kind lieber auf eine katholische Bekenntnisschule schicken, weil ich weiß, dass dann zumindest ein Gottesbezug gegeben ist. 

Solche Fälle mag es durchaus geben. Allerdings ist zu vermuten, dass dieser Satz oft vor allem deswegen im Anmeldegespräch mit der Schulleitung fällt, weil die Eltern hoffen, dass sie damit den Platz für ihr Kind an einer begehrten Schule in Wohnortnähe sichern können.

8. An Bekenntnisschulen werden Schüler mit der entsprechenden Konfession in der Regel bevorzugt

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Wenn es zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Schüler kommt, bekommen Schüler mit der entsprechenden Konfession an Bekenntnisschulen in der Regel den Vorzug.

Der Nachklapp zum Interview gibt den Sachverhalt richtig wieder, wenn man im letzten Satz die drei Wörter „in der Regel“ streicht. An Bekenntnisschulen müssen Kinder der betreffenden Konfession nach geltender Rechtsprechung vor allen anderen aufgenommen werden.

„Weil du nicht katholisch bist, haben wir leider keinen Platz für dich an unserer Schule.“ 

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Am 15. August stimmte der Düsseldorfer Schulausschuss über einen Antrag der SPD ab, an den ca. 40 Bekenntnisgrundschulen der Stadt eine Elternabstimmung über die konfessionelle Bindung abhalten zu lassen. Der Antrag scheiterte an den Gegenstimmen von CDU, FDP und AFD.

In ihrer Pressemitteilung kritisiert die örtliche CDU den Antrag: „Damit würde ohne ausdrücklichen Bedarf auf Seiten der Eltern Unruhe in die Schulen getragen“, sogar von einer Störung des Schulfriedens ist die Rede. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Die Christdemokraten betonten zudem, dass katholische und evangelische Grundschulen auch Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen offenstehen und damit integrativ wirken.“ Die Düsseldorfer CDU verschließt damit ihre Augen vor der real existierenden Situation, dass es immer wieder zur Ablehnung von Schülerinnen und Schülern kommt, die nicht dem „Schulbekenntnis“ angehören.

Vorrang haben Bekenntniskinder

Bekenntniskinder haben Vorrang, so fasst es die Westdeutsche Zeitung in ihrem Artikel vom 1. September prägnant zusammen:

An katholischen oder evangelischen Bekenntnisgrundschulen müssen zunächst Kinder der jeweiligen Konfession aufgenommen werden. Im Fall eines Anmeldeüberhangs haben Kinder mit einer anderen Konfession oder konfessionsfreie Kinder das Nachsehen und müssen auf andere Grundschulen ausweichen – auch wenn diese weiter entfernt vom Wohnort sind.

Peter Kurz, Westdeutsche Zeitung, Der „richtige“ Glaube sichert den Schulplatz

Tatsächlich ist die von der CDU befürchtete Unruhe unter Eltern tägliche Realität: Jedes Jahr, wenn es um die Anmeldung an der Grundschule geht, fallen Eltern aus allen Wolken, wenn sie feststellen müssen, dass sogar Geschwisterkinder nicht auf die Schule gehen dürfen, die sie von Bruder oder Schwester schon seit langem kennen, weil als wichtigstes Kriterium zunächst das Bekenntnis an einem Drittel aller Grundschulen in NRW darüber entscheidet, ob das Kind dort aufgenommen wird. Geschwisterstatus, Schulweg, eine ausgewogene Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen einer Stadt für eine gelingende Integration – all diese Kriterien spielen dann keine Rolle mehr. Dass diese Form der Ausgrenzung „zeitgemäß“ sein soll, wie die CDU in ihrer Pressemeldung schreibt, erscheint betroffenen Eltern als Hohn.

Wie wirken Bekenntnisschulen in Hinsicht auf Integration und Inklusion?

Die Düsseldorfer CDU behauptet: „Viele zugewanderte Eltern melden ihre Kinder an konfessionellen Schulen an, selbst wenn diese Familien anderen Religionsgruppen angehören. Mit dieser Toleranz fördern Bekenntnisschulen nachweislich die Integration“. Axel Backhaus sieht das in Grundschule Aktuell anders:

Es gibt in Deutschland nicht nur rechtliche, praktische und finanzielle Hemmnisse bei der Umsetzung von Inklusion, sondern auch systemische. Dazu zählen staatliche Bekenntnisschulen, deren religiöse Ausrichtung selektiv wirkt. Das gilt es auszumachen, einzuordnen und abzustellen. Die Forderung „Schluss mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW“ der Initiative „Kurze Beine, kurze Wege“ zeigt einen gangbaren Weg auf.

Grundschule Aktuell, Heft 162, „Dat dat dat gifft! – Wie Bekenntnisschulen der Inklusion in
Nordrhein-Westfalen systemisch entgegenstehen“

Helmut Kohl: Weg mit dem alten Plunder!

Weg mit dem alten Plunder, keine Konfessionsschulen mehr.“ Der spätere langjährige Bundeskanzler gilt noch heute als Reformer in der CDU, weil er 1970 in Rheinland-Pfalz die Konfessionsschulen gegen den Widerstand der katholischen Kirche abschaffte.

Es wird allerhöchste Zeit, endlich auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die kostspielige Altlast Bekenntnisschule zu reformieren. Sie trägt ihren Teil dazu bei, dass NRW im Bildungsbereich hinterherhinkt.

Katholische Grundschule auf evangelischem Grund

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Schön wäre es, wenn die Überschrift dieses Zeitungsartikels der Wahrheit entspräche: „Katholische Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau muss Gemeinschaftsgrundschule werden“. So heißt es im Lokalkompass für Bedburg-Hau vom 14. März. Stimmt aber nicht ganz, die Gemeinde hat lediglich das Umwandlungsverfahren angestoßen. Erst im 2. Halbjahr des Schuljahres 2023/24 werden die Eltern darüber abstimmen können, ob die Schule tatsächlich umgewandelt wird.

Der Auslöser für dieses Umwandlungsverfahren ist ungewöhnlich: Die Schule soll in einen Neubau umziehen. Das dafür vorgesehene Grundstück gehört der Evangelischen Kirche. Und die verlangt, dass die Gemeinde als Schulträger ein Verfahren zur Umwandlung der Katholischen Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einleitet. Ob eine ausreichende Zahl von Eltern sich auch in diesem Sinne entscheiden, wird sich zeigen.

Umwandlungsverfahren im Schuljahr 2022/23

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(zuletzt bearbeitet am 16.6.2023, erfolgreiche Umwandlungen Kreuzau)
An folgenden Schulen laufen im aktuellen Schuljahr Umwandlungsverfahren mit dem Ziel, dass aus Bekenntnisschulen Gemeinschaftsschulen werden. Als Quelle dienen uns über das Internet öffentlich zugängliche Informationen oder Informationen von Eltern oder Mitarbeitern städtischer Verwaltungen. Wir erheben mit dieser Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Aktualisierungen und Ergänzungen jederzeit willkommen über kontakt@kurzebeinekurzewege.de).

Ahaus, 6 katholische Grundschulen, 3 davon umgewandelt

In Ahaus sind sich alle Akteure in der Stadt einig, dass es sinnvoll wäre, alle 6 verbliebenen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Es handelt sich ausschließlich um katholische Grundschulen (außerdem gibt es noch eine (!) Gemeinschaftsgrundschule). Bemerkenswert ist, dass Ahaus nach wie vor stark katholisch geprägt ist. 64% der Grundschulkinder sind katholisch, mehr als doppelt so viele wie im Landesmittel. Selbst der Pfarrer sagt: „Als Kirche verlieren wir nichts, wenn es in Zukunft Gemeinschaftsgrundschulen gibt.“ Das Umwandlungsverfahren wurde hier durch die Stadt eingeleitet.

An allen sechs Schulen sprachen sich die Eltern mit klaren bis überwältigenden Mehrheiten für die Umwandlung aus. An drei Schulen wurde die nötige absolute Mehrheit von mehr als 50% erreicht. An drei weiteren Schulen scheiterte die Umwandlung an der hohen gesetzlichen Hürde.

Quelle: https://www.stadt-ahaus.de/startseite/nachrichten

Aachen, KGS Düppelstraße, erfolgreiche Umwandlung

Katholische Kinder sind hier schon länger eine kleine Minderheit. Nachdem die Umwandlung im Vorjahr noch an der hohen gesetzlichen Hürde gescheitert war (wir berichteten), hat es dieses Jahr geklappt. Die Formulare waren in sechs Sprachen übersetzt worden. Der Aufwand hat sich gelohnt: 195:27 lautete das Ergebnis der Elternabstimmung.

Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/die-schule-dueppelstrasse-soll-nicht-mehr-katholisch-sein_aid-89036457#

Aachen, KGS Michaelsbergstraße

Es gingen 134 Stimmen ein. Die Auszählung ergab 121 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 9 ungültige Stimmen. Damit haben 65,76% der Eltern für die Umwandlung gestimmt und den Umwandlungsprozess erfolgreich beschlossen.

https://www.michaelsbergschule.de/https://www.michaelsbergschule.de/ 

Refrath, KGS An der Steinbreche

Die Abstimmung wird als Briefwahl durchgeführt und findet vom 25. April bis zum 9. Mai 2023 statt. … Das Ergebnis der Abstimmung und die notwendigen weiteren Schritte werden in der Sitzung des ASG (Arbeitsgemeinschaft für Schulangelegenheiten) am 24. Mai 2023 bekanntgegeben. Sollte die Mehrheit der Eltern für die Umwandlung stimmen, würde die Städtische Katholische Grundschule An der Steinbreche den Weg für eine inklusivere und vielfältigere Bildung für alle Kinder ebnen.

Quelle: https://www.glaktuell.net/abstimmung-ueber-die-umwandlung-der-staedtischen-katholischen-grundschule-an-der-steinbreche-in-eine-gemeinschaftsgrundschule/

Bereits 2017 hatte die Verwaltung an allen drei KGS in Refrath Umwandlungsverfahren initiiert, die allerdings allesamt deutlich scheiterten. Hintergrund war damals, dass an den beiden Gemeinschaftsschulen Plätze fehlten, während an den katholischen Grundschulen (KGS) noch Kapazitäten frei waren. 

Lippstadt, KGS Bad Waldliesborn, erfolgreiche Umwandlung

In Lippstadt fiel die Elternabstimmung im April mit überwältigender Mehrheit für eine Umwandlung aus. 90 Prozent der teilnehmenden Eltern sprachen sich dafür aus, dass die Niels-Stensen-Grundschule zu einer Gemeinschaftsgrundschule wird.

Wichtigster Grund für die Entscheidung war, dass der Anteil katholischer Kinder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, auf derzeit 40%. Ohnehin sind sich dort alle einig, dass sich im schulischen Alltag durch diese Entscheidung nichts ändern wird.

Quelle: derpatriot.de, Lippstädter Grundschule fällt vom Glauben ab: Eltern stimmen klar gegen kath. Bekenntnisschule

Köln Rath Heumar, KGS Forststraße, erfolgreiche Umwandlung

Der Kirchenaustritt der Schulleitung war in Köln Rath Heumar der Auslöser, sich mit den Vor- und Nachteilen einer Bekenntnisschule auseinanderzusetzen, wir berichteten. Die Elterninitiative setzt sich dafür ein, dass zukünftig Wohnortnähe bei Einschulung und Qualifikation bei Personalentscheidungen ausschlaggebend sind, und nicht mehr die Konfession entscheidend ist. Dort erfolgte die Abstimmung in der letzten Woche vor den Osterferien, 29.-31.3.

Mit dem Ergebnis von 109 zu 28 votierten die Eltern erfolgreich für die Umwandlung in eine GGS. Herzlichen Glückwunsch!

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2023/2023.07.28_0096-04_umwandlung_kgs_forststr_u_langemass.pdf

https://ggs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs

Köln, KGS Langemaß erfolgreich umgewandelt

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2023/2023.07.28_0096-04_umwandlung_kgs_forststr_u_langemass.pdf

Köln Roggendorf/Thenhoven, KGS Gutnickstraße

Hier haben wiederholt Kinder aus dem Dorf aufgrund ihrer (falschen/fehlenden) Konfession keinen Platz bekommen. Eine Gruppe engagierter Eltern haben ausreichend Unterschriften für die Einleitung des Verfahrens gesammelt, um die Schule in eine GGS umzuwandeln. Die Abstimmung erfolgte vom 19. – 21. April durch Wahl in der Schule. Ein Ergebnis liegt uns noch nicht vor.

Oer-Erkenschwick, EGS, Umwandlung gescheitert

An der evangelischen Albert-Schweitzer-Grundschule wird schon seit Jahren der Bekenntnisstatus in Frage gestellt. Im aktuellen Schuljahr sind gerade einmal 21% der Kinder evangelisch. Bereits 2014 und 2018 scheiterten dort Umwandlungsverfahren. Die Abstimmung erfolgte von 20.-22. März 2023, es konnte sowohl in Präsenz als auch auf Antrag per Briefwahl abgestimmt werden (Amtsblatt). Auch dieses Jahr scheiterte die Umwandlung am hohen Quorum: 181 gültige Stimmen wurden abgegeben, 162 wären für eine erfolgreiche Umwandlung nötig gewesen. Für die Umwandlung wurden 102 Stimmen abgegeben, 79 (also fast 25% aller Eltern) sprachen sich für die Beibehaltung des Bekenntnisses aus.

Nähere Infos:

Düren, KGS Kreuzau und KGS Stockheim

An der KGS Kreuzau wird als Grund für die Umwandlungsbestrebungen die unbesetzte Schulleiterstelle angegeben.
Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/lokales/dueren/kreuzau/kgs-kreuzau-soll-ggs-werden_aid-81377709
Im Amtsblatt ist die Rede davon, dass es sich um einen „Bürgerentscheid für die Umbenennung“ der beiden Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen handelt. Die Rechtsgrundlage dafür, die Umwandlung im Rahmen eines Bürgerentscheides durchzuführen, ist uns nicht bekannt. Vermutlich handelt es sich hier aber nur um eine irreführende Bezeichnung des Verfahrens. Wahlberechtigt sind auch hier nur die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, sie stimmen per Briefwahl bis zum 14.5. ab (s. Amtsblatt April).

An beiden Grundschulen wurden ausreichende Mehrheiten erreicht, um die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.

Duisburg-Baerl, EGS

Die EGS Duisburg-Baerl ist die einzige Grundschule im Stadtteil. Hier entstehen Probleme dadurch, dass evangelische Kinder priorisiert aufgenommen werden müssen.
Ein Termin für die Durchführung der Abstimmung liegt uns nicht vor.
Quelle: https://www.nrz.de/staedte/duisburg/west/evangelische-grundschule-in-duisburg-soll-staedtisch-werden-id237278237.html

Möhnesee, KGS, erfolgreiche Umwandlung

An der KGS Möhnesee sind sowohl die unbesetzte Rektorenstelle als auch die bevorzugte Aufnahme katholischer Kinder der Auslöser für die Umwandlung. In der Zeit vom 3. bis zum 16. März (16 Uhr) erfolgte die Abstimmung per Briefwahl. Die Abstimmung ergab eine überwältigende Mehrheit von 72% aller Eltern für die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule. Von den 301 gültigen Stimmen haben nur 18 der Umwandlung nicht zugestimmt, 283 waren dafür.

Quellen:

Niederkassel, KGS Rheidter-Werth, Umwandlung gescheitert

Hier scheiterte das Umwandlungsbegehren.
An der katholischen Rheidter-Werth-Schule konnten die Eltern bis zum 27. Februar darüber abstimmen, ob die Grundschule in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt wird.
139 Stimmen waren für eine Umwandlung (das entspricht 36%). Erstaunliche 42 Stimmen waren ungültig, 73 waren gegen die Umwandlung. Bei einer normalen politischen Wahl wäre dies eine Mehrheit gewesen, von der selbst die CSU in Bayern nur träumen kann: 66% der gültigen Stimmen entfielen für die Gemeinschaftsgrundschule. Bei einer normalen politischen Wahl bleibt allerdings nicht einfach die bestehende Regierung im Amt, wenn nicht genug Stimmen für eine Abwahl zusammenkommen. Tatsächlich haben die Nichtwähler die Wahl entschieden. Für eine erfolgreiche Umwandlung wären 194 Stimmen nötig gewesen.
Quellen: https://machpuls.de/niederkassel/votum-umwandlung-wird-die-rheidter-werth-schule-auch-zur-gemeinschaftsgrundschule_Obj
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel, 4. März 2023

Meppen (Niedersachsen)

In Niedersachsen gibt es eine andere gesetzliche Grundlage für Bekenntnisgrundschulen als in NRW. Hier müssen mindestens 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören. Um die Schule zu erhalten bzw. eine Verkleinerung zu verhindern, bleibt den Eltern kaum etwas anderes übrig, als die Schule umzuwandeln.
In Meppen waren früher die meisten der elf Grundschulen katholisch, zuletzt waren es nur noch zwei. Bereits Im November 2022 sprach sich eine Mehrheit der Eltern an beiden Schulen für die Umwandlung aus.

Laut Niedersächsischem Schulgesetz müssen 70 Prozent der Schüler dem jeweiligen Bekenntnis (hier also der katholischen Kirche) angehören. Das haben die Hasebrinkschule und der Overbergschule in den vergangenen vier Schuljahren nicht geschafft. In solchen Fällen haben die Eltern nach Angaben der Stadt das Recht, darüber abstimmen zu dürfen, ob sie für eine Umwandlung in eine „freie“ Grundschule ohne Bekenntnis sind oder nicht.

… Laut Bürgermeister Helmut Knurbein hat sich an beiden Grundschulen eine Mehrheit der Eltern für eine Umwandlung ausgesprochen.

Aus <https://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/stadt-meppen-wohl-bald-ohne-katholische-bekenntnisschule-43612456>

Winds of change… Auch in diesem Schuljahr wieder viele Schulartumwandlungsverfahren

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Bereits im Schuljahr 2021/22 gab es eine Unmenge an Verfahren zur Umwandlung katholischer Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen. An sieben Schulen (in Bocholt, Niederkassel, Warendorf, Arnsberg, Verl, Aachen) war die Elternabstimmung erfolgreich, an weiteren sieben (Olpe, Aachen, Greven) scheiterten sie an der hohen gesetzlichen Hürde.

Auch im aktuellen Schuljahr ist der Unmut groß, ob nun wegen der Besetzung der Schulleitung oder wegen der Ablehnungen wohnortnaher Kinder, die nicht dem „richtigen“ Bekenntnis angehören. In Ahaus, wo sechs der sieben Grundschulen katholisch sind, hat die Gemeinde entschieden, dass an all diesen Schulen auf einmal abgestimmt werden soll. Auch die katholische Kirche befürwortet die Umwandlung, der örtliche leitende Pfarrer betont ausdrücklich, dass Gemeinschaftsgrundschulen alle Möglichkeiten bieten, religiöse Werte an Kinder zu vermitteln. Der Artikel von Stephan Rape in den Ruhrnachrichten vom 28. Februar stellt aber auch anschaulich dar, dass die Hürde für die Umwandlung trotz Unterstützung aller Akteure in der Stadt enorm hoch ist: Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen an jeder der sechs Schulen die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler für die Umwandlung stimmen. Für eine Beteiligung an der Abstimmung müssen beide Eltern sich einig sein, sie können nur gemeinsam ihre Stimme abgeben. Insbesondere bei Alleinerziehenden führt dies oft dazu, dass sich die betroffenen Eltern nicht an der Wahl beteiligen können. Praktisch wirkt eine fehlende Stimme wie ein Votum gegen die Umwandlung. Wenn die Landesregierung in NRW dem Elternwillen wirklich zum Recht verhelfen wollte, müsste sie die Hürde für die Abstimmung senken. Hierfür ist weder eine Änderung der Landesverfassung noch des Schulgesetzes nötig.

Es mutet einem mittelalterlich an, dass jedes Jahr wieder die Eltern von einer Mehrheit der Kinder an den meisten Schulen bei der Anmeldung unterschreiben müssen, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen, selbst wenn sie der Konfession gar nicht angehören.

Nicht nur in Ahaus gibt es übrigens Umwandlungspläne: Bekannt sind uns bislang ähnliche Bestrebungen in Köln Rath, in Meppen (dort stimmten die Eltern im November bereits erfolgreich für die Umwandlung), in Recklinghausen, Kreuzau, Duisburg-Baerl (hier handelt es sich um eine EGS), in Möhnesee und an einer weiteren Grundschule in Niederkassel.

Umwandlungsinitiative an der KGS Forststraße in Köln Rath

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Was geschieht eigentlich, wenn die Rektorin einer katholischen Grundschule aus der Kirche austritt? Das Schulgesetz lässt hier vermeintlich keinen Spielraum: 

„An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.“

Bisher ist noch nichts „passiert“. Die Rektorin ist trotz Wiederheirat und Kirchenaustritt noch im Amt. Die Eltern, Schüler*innen und das Kollegium der KGS Forststraße möchten ihre Schulleiterin natürlich behalten. Seit 17 Jahren leitet und prägt sie diese Grundschule in Köln Rath/Heumar und wird als beliebte und kompetente Rektorin geschätzt.

Im Umgang mit dem Austritt gibt es in der Elternschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Einige Eltern möchten die Rektorin behalten und gleichzeitig den Status der Schule als KGS erhalten, auch wenn das Schulgesetz das nicht zulässt. Sie setzen auf eine „dialogische Lösung“ mit der Kirche. Tatsächlich hat sich das Erzbistum Köln darauf eingelassen und der Schulleiterin eine mündliche Duldung angeboten.

Eine andere Gruppe von Eltern kann dieser „kölschen Lösung“ nichts abgewinnen. Für Sie ist eine mündliche Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann, eine arbeitsrechtliche, persönliche und moralische Zumutung. Wer möchte, dass private Entscheidungen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben? Wer möchte sich erpressbar machen und in ständiger Unsicherheit leben? Für diese Eltern ist es eine Frage der Haltung, gerade in Zeiten, wo die Doppelmoral der katholischen Kirche „zum Himmel schreit.“

Der Kirchenaustritt der Schulleitung war für diese Eltern der Auslöser, über den Unterschied zwischen KGS und GGS nachzudenken. Diese Gruppe von Eltern möchte sich, unabhängig davon, wie die Rektorin mit dem Duldungsangebot umgehen wird, für eine Schulumwandlung einsetzen. Für sie ist die Umwandlung in eine GGS ein sinnvoller, zeitgemäßer und guter Weg. Deshalb gründeten sie eine Elterninitiative und haben beim Schulamt den Antrag gestellt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.

Für sie treten die Vorteile einer GGS immer deutlicher zutage: 

An der Grundschule in Rath Heumar sind aktuell nur 46 % der Schüler*innen und 25 % der Lehrer*innen katholisch. Diese Grundschule ist ‚bunt‘ und soll offen sein für alle Kinder und Erwachsenen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sollen sich unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung und privaten Lebensentwürfen hier willkommen, angenommen und wohl fühlen. 

Neben dem Religionsunterricht, der auch an einer GGS ein verpflichtendes Schulfach ist, könnte zusätzlich ab kommenden Schuljahr das Fach PPL (Praktische Philosophie) angeboten werden. Selbstverständlich spielen auch an einer GGS weiterhin Traditionen (St. Martin, Weihnachtsfeiern etc.) und christliche Werte eine wichtige Rolle.

Für die Eltern der Initiative ist das Profil einer Bekenntnisschule und die Einflussnahme der Kirche in schulische und personelle Belange nicht mehr zeitgemäß. Die Wertvorstellungen der katholischen Kirche, die sich an einer KGS in Erziehung und Unterricht widerspiegeln, sind für diese Eltern nicht mehr vertretbar. 

Die Elterninitiative stellt in Frage, ob das Profil einer Katholischen Grundschule dem mehrheitlichen Bedürfnis der Familien entspricht. 

Deshalb sollen alle Eltern die Chance haben, in einer demokratischen Wahl darüber abzustimmen, ob die Grundschule eine KGS bleibt oder eine GGS werden soll.

In den kommenden Wochen heißt es für die Elterninitiative Informieren und Mobilisieren, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so kann ein aussagekräftiges Meinungsbild erzielt werden. 

Link zur Homepage: https://www.kgs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs

Die Mauer zwischen dem katholischen und dem evangelischen Schulhof

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Diese Woche feiern über 150.000 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ihren ersten Schultag. Nicht in allen Familien ist die Freude über den besonderen Tag ungetrübt. Auch dieses Jahr wieder haben Hunderte Kinder nicht den Platz an der Wunschschule bekommen, einfach nur deswegen weil sie nicht das richtige Bekenntnis haben. Immerhin fast 900 Grundschulen in NRW sind auch heute noch staatliche Bekenntnisschulen, die vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Die Kirchen müssen keinen Cent für Betrieb und Unterhalt zuschießen.

Zwar gibt es keine Mauern mehr auf dem Schulhof, wie es noch bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts vielerorts üblich war, um katholische und evangelische Kinder sorgfältig voneinander zu trennen. Aber immer noch steht die konfessionelle Trennung an öffentlichen Grundschulen in der Landesverfassung und im Schulgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. An einem Drittel aller staatlichen Grundschulen werden zunächst katholisch oder evangelisch getaufte Kinder aufgenommen, bevor die verbleibenden Plätze auch an andere Kinder vergeben werden. Das gibt es sonst nur noch im Oldenburger Land in Niedersachsen.

Über die Mauer auf dem Schulhof berichteten übrigens vor Kurzem sowohl der Deutschlandfunk als auch das Nachrichtenportal katholisch.de. Dort heißt es mit Verweis auf die etwas verbesserten Umwandlungsbedingungen seit der letzten Schulgesetzänderung:

„Fest zementierte religiöse Verhältnisse im Schulbereich – sie gehören der Vergangenheit an.“

Dass es im vergangenen Schuljahr den Eltern an immerhin 7 Schulen gelang, erfolgreich eine Umwandlung der bis dahin katholischen Schulen in Gemeinschaftsschulen zu erreichen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesetzlichen Regelungen nach wie vor eine fast unüberwindbare Hürde darstellen: Es genügt nicht, dass eine Eltern-Mehrheit für die Umwandlung stimmt. Mehr als die Hälfte aller Eltern einer Schule muss sich in dem Verfahren für eine Umwandlung aussprechen. Wenn ein Elternpaar (beide Eltern müssen sich einig sein, sonst können sie nicht mit abstimmen) nicht an der Abstimmung teilnimmt, zählt deren Stimme praktisch wie eine Stimme gegen die Umwandlung. Auch die Stimmen der Eltern von Viertklässlern werden hierbei berücksichtigt, obwohl diese gar nicht mehr betroffen sind. Man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, diese Eltern überhaupt dazu zuz bewegen, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Die Eltern der Kindergartenkinder, die im Umfeld der Schule wohnen oder gar neu an der Schule angemeldet wurden, werden hingegen nicht mitgezählt.

So hält Nordrhein-Westfalen auch über 50 Jahre nach Abschaffung der staatlichen Bekenntnisschule in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an diesem Relikt der Nachkriegszeit fest. Eine Abschaffung erscheint fast unmöglich, da die Schulart fest in der Verfassung der verankert ist, man könnte auch sagen, einzementiert. So ist zu befürchten, dass vermeintlich Vergangenes noch auf lange Zeit zur schmerzlichen Gegenwart der Schulpolitik in NRW gehören wird.

Grevener Eltern entscheiden sich mehrheitlich gegen Bekenntnisschulen, müssen aber weiterhin damit leben

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Greven, 15.6.2022

In Greven wurde diese Woche an allen vier Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. An den drei katholischen Schulen votierte eine deutliche Mehrheit für eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen. Knapper fiel das Ergebnis an der evangelischen Martin-Luther-Grundschule aus, aber auch hier sprachen sich deutlich mehr Eltern für eine Umwandlung aus als für die Beibehaltung des Konfessionsstatus.

Tatsache ist, dass an keiner der vier Schulen die erforderliche absolute Mehrheit für eine Umwandlung erreicht wurde:
* KGS St. Josef: 35,9% (104 pro Umwandlung, 23 dagegen)
* KGS St. Marien: 43,6% (185:51)
* KGS St. Martini: 32,9% (109:12)
* EGS Martin-Luther: 18,3% (37:21)
Nicht abgegebene Stimmen werden automatisch für den Erhalt der jeweiligen katholischen oder evangelischen Bekenntnisschule gewertet. Nur mal zum Vergleich: Die CDU hat in NRW 2022 nur knapp 20% der Wahlberechtigtenstimmen erhalten, und die Grünen nicht einmal 10%. Sie halten aber zusammen fast 60% der Sitze im Landtag.

Alle vier Schulen bleiben damit Bekenntnisschulen, da die Wahlbeteiligung nicht hoch genug war. Abstimmen dürfen auch die Eltern von Viertklässlern, die von der Entscheidung überhaupt nicht mehr betroffen sind. Nicht beteiligen dürfen sich dagegen die Eltern von Kindergartenkindern im Einzugsgebiet der Schulen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bestimmungsverfahrensverordnung so gestaltet ist, dass die Regelung in erster Linie dazu geeignet ist, die bestehende Schulart zu erhalten.

Quelle
greven.net, 15.6.2022, Abstimmung über Bekenntnisschulen – keine Umwandlung zur Gemeinschaftsschule

Siehe auch
Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven

Kurze Beine - Lange Wege in Greven

Zwei Abstimmungen in Aachen – harsche Kritik an gesetzlicher Regelung

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In Aachen gab es kürzlich zwei Umwandlungsverfahren an katholischen Grundschulen. An beiden Schulen stimmte eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen. An der Grundschule Michaelsbergstraße erfüllte die Elternabstimmung die gesetzlichen Vorgaben,die Schule wird zukünftig allen Kindern im Wohnviertel unabhängig von deren Konfession offenstehen. An der Grundschule Düppelstraße stimmten zwar auch 116 Elternpaare für die Umwandlung und nur 15 dagegen – trotzdem bleibt die Schule katholisch. Die abgegebenen Stimmen repräsentierten lediglich 46% aller Eltern, damit scheiterte das Anliegen an der hohen gesetzlichen Hürde von 50%, die die Befürworter einer Umwandlung erreichen müssen.

In Aachen gibt es harte Kritik an dem Verfahren und an der Landesgesetzgebung. Tatsächlich waren im Briefwahlverfahren nämlich 192 Stimmen abgegeben worden, 60 (!) davon wurden als ungültig gewertet. Die Aachener Zeitung zitiert die Schuldezernentin Aachens, Susanne Schwier:

Vor allem Sprachbarrieren seien der Grund für die vielen ungültigen Stimmen, ist Schuldezernentin Schwier überzeugt. Viele Eltern hätten das komplizierte Abgabeverfahren mit eidesstattlichen Erklärungen und unterschiedlichen Briefumschlägen schlicht nicht verstanden. In vielen Fällen konnten auch Unterlagen gar nicht zugestellt werden, weil an Briefkästen keine Namensschilder gefunden werden konnten.

Wie die Zeitung erläutert, liegt die Schule in einem Viertel, das stark von Zuwanderern geprägt ist. Um so weniger ist es nachvollziehbar, dass hier katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen und dass nicht nur die Schulleitung katholisch sein muss, sondern auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist.

Schulpolitikerinnen von Grünen und SPD kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten, dem Elternwillen entspreche das Ergebnis keinesfalls. Oberbürgermeisterin Keupen kündigte an, mit dem neuen Schulministerium Kontakt aufzunehmen, um auf eine Vereinfachung des Verfahrens zu drängen.

Quellen

Aachener Zeitung, 12.6.2022, Harte Kritik an Landesgesetzgebung:Gescheiterte Schulumwandlung erzürnt Aachens Schulpolitiker

Aachener Zeitung, 6.6.2022, Aachener Ostviertel. Die Schule Düppelstraße soll katholisch bleiben