Abmeldung vom Religionsunterricht? Über die teure Wahrung eines Grundrechts

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[ursprünglich veröffentlicht am 11.2.2012, ergänzt am 6.2.2017]

Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen.
(s. GG Art. 7 Abs. 2 und SchulG NRW § 31 Abs. 6: (6))

In ganz Deutschland gilt an öffentlichen Schulen das Grundrecht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In ganz Deutschland? Wenn man in Nordrhein-Westfalen wohnt und sein Kind an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule angemeldet hat, kann die Wahrung dieses Rechts teuer werden. Diese Erfahrung musste die alteingesessene Familie des 8-jährigen Fabian (Name v. d. Red. geändert) aus Mönchengladbach machen. Nachdem der ansonsten durchgängig gute Schüler in seinem Abschlusszeugnis der 2. Klasse eine 4 in Religion fand, beschlossen die Eltern, seinem Wunsch zu folgen und ihn zum neuen Schuljahr vom Religionsunterricht abzumelden. Die Schule schien den Wunsch jedoch zu ignorieren: Der frischgemahlene Drittklässler kehrte im September mit der Nachricht heim, dass er weiterhin den ungeliebten Religionsunterricht besuchen müsse. Irritiert wandten sich die Eltern erneut an die Schule und wiesen auf das Schulgesetz hin. Statt der erwarteten Bestätigung der Abmeldung erhielten Sie jetzt ein Schreiben der Städtischen Katholischen Grundschule: Die stellvertretende Schulleiterin teilt darin mit,  “dass ich beabsichtige, die Aufnahmeentscheidung für lhren Sohn mit sofortiger Wirkung zu widerrufen”. Auf gut deutsch: Fabian soll sich eine andere Grundschule suchen. Und zwar sofort.

Natürlich gibt es nichtkonfessionelle Grundschulen in Mönchengladbach. Aber fast die Hälfte aller öffentlichen Grundschulen in Mönchengladbach sind katholische Grundschulen – die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit finanziert werden. Sie haben eine katholische Leitung, stellen nur katholische Lehrer/innen ein und bieten nur katholischen Religionsunterricht an – obwohl im Schnitt über ein Drittel aller Schüler/innen an diesen Schulen nicht katholisch ist. So sind etwa an Fabians Schule mehr als 40% der Kinder nicht katholisch getauft.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt: Die Familie schaltet einen Rechtsanwalt ein. Mit Erfolg: Die Schule setzt bald darauf ihre Entscheidung unter Verweis auf den Fall Öztürk aus: Man wolle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in jenem Fall abwarten. Fabian muss den Religionsunterricht vorläufig nicht mehr besuchen.

Der Fall ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Engagierte Landes- und Kommunalpolitiker der Linken unterstützen Fabians Familie in ihrem Anliegen. Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) dagegen stellt sich im Dezember persönlich hinter die Entscheidung der Schule und des Schulamts, das Kind der Schule zu verweisen.

Erst das neue Jahr bringt eine überraschende Kehrtwende: Am 11. Januar erhält Fabians Familie überraschend den erlösenden Brief von der Schule. In drei knappen Sätzen wird erläutert, dass Fabian nun doch an seiner Schule bleiben darf. Da die gerichtliche Entscheidung im Fall Öztürk noch auf sich warten lasse und das Schuljahr schon so weit fortgeschritten sei, bleibe es bei der ursprünglichen Aufnahmeentscheidung.

Und auch dabei bleibt es: Obwohl es sich um eine katholische Bekenntnisschule handelt, ist Fabian vom Religionsunterricht und sogar vom Kirchgang freigestellt – worum die Familie übrigens nie ersucht hatte. Das Halbjahreszeugnis stellt klipp und klar fest: “Religionslehre: n. teilg.”

Einen Haken hat die Sache für die Familie: Auf den über 3.000 Euro für den Rechtsanwalt bleibt sie trotz des Erfolgs in der Sache sitzen, da es nicht zu einem Rechtsstreit vor Gericht kam. Kommentar des Vaters: “D-A-S war mir als Elternteil der Spass wert.” Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da es nicht zu einer grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit kam. Es wird nicht viele geben, die bereit oder finanziell in der Lage sind, ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit einzufordern, wie Fabians Familie dies getan hat.


Wir danken dem Autor Hermann Horstkotte für seine Unterstützung bei der Recherche.

Zum Fall der muslimischen Schülerin, die in einem ähnlichen Fall von einer ebenfalls öffentlichen evangelischen Bekenntnisgrundschule in Mönchengladbach verwiesen werden sollte, verweisen wir auf diesen Artikel: Schulverweis oder Religionsunterricht (Zeit online, 20.7.2011, Autor: Hermann Horstkotte)

Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2012. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat 2015 dargelegt, dass ein Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht an öffentlichen Bekenntnisschulen nicht besteht. Dies stehe auch nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, da dieses in Art. 7 Abs. 5 ausdrücklich auch die Existenz öffentlicher Bekenntnisschulen vorsehe. Ferner gehöre das Fach Religion an einer Bekenntnisschule “zum elementaren Kern der Schule und macht einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus”.

Mehrheit im Stadtrat Bonn verwehrt sich Elternanliegen

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Bonn. In der Stadtratssitzung am 2. Februar 2012 lehnte der Bonner Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Bürgerbund ohne Aussprache den Antrag einer Buschdorfer Elterninitiative ab, sich für die erleichterte Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen.

Im Dezember 2011 berichteten wir von der Buschdorfer Elternitiative, die sich nach zwei  gescheiterten Umwandlungsverfahren mit einem Bürgerantrag an den Bonner Stadtrat gewandt hatte. Die Eltern forderten eine Erleichterung der Schulartänderung, um dem Willen der großen Mehrheit der Buschdorfer Eltern zum Recht zu verhelfen, die sich wünschen, dass städtische Grundschulen integrativ für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Stadtteile da sind.

Mit der Ablehnung des Begehrens macht der Rat es sich bequem und folgt der Position der Verwaltung, dass die Stadt in diesem Punkt keine Einflussmöglichkeiten hat:

Bei den für ein Umwandlungsverfahren maßgeblichen rechtlichen Grundlagen (Schulgesetz NRW und Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen – Bestimmungsverfahrensverordnung) handelt es sich um Landesvorschriften.

Für die Verwaltung sind diese Regelungen maßgeblich und verbindlich; von den Antragstellerinnen und Antragstellern gewünschte Änderungen bzgl. des vorgeschriebenen Verfahrens fallen in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers.

Im September 2009 hatte der Stadtrat sich noch – mit wenig Erfolg – mit einer Resolution an das Land gewandt, um auf eine Änderung des Aufnahmeverfahrens zu drängen.

Immer wieder: Umwandlung wegen Leitungsproblem

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Diesmal geht es um die KGS Kapellenschule in Gütersloh:

Warum Eltern das Verfahren in Gang gesetzt haben? Weil viele es leid sind, dass die Leiterstelle der Kapellenschule unbesetzt ist. Viermal wurde sie mittlerweile ausgeschrieben – ohne Erfolg. […]

Bereits seit Juli 2010 ist die Stelle vakant. Die Schule wird seither kommissarisch von Jutta Hermann, Konrektorin der Grundschule Isselhorst, geleitet. Hermann genießt bei Eltern und Kollegium hohes Ansehen, kann die Leitung aber nicht übernehmen, da sie evangelisch ist.

(s. mw-news.de, 25.1.2012, Eltern entscheiden über die Kapellenschule)

Siehe dazu auch Die Glocke online, 25.1.2012, Eltern stimmen über Kapellenschule ab:

Eine Umwandlung hätte zur Folge, dass die katholische Ausrichtung entfiele und auch evangelischer Religionsunterricht angeboten würde. Die Konfession der Leitungskräfte würde keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch ihre Qualifikation.

Im Kreis sind in Kaunitz und in Rietberg nach solchen Verfahren katholische in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden. Auch an der Overbergschule gab es Bestrebungen.

Ein Kommentar erübrigt sich, es genügt, auf ältere Artikel zum gleichen Thema zu verweisen, und darauf, dass eine Grundschullehrerin auf ihre Petition an das Land NRW zu diesem Thema noch nicht einmal eine richtige Antwort bekam:

KGS Liebfrauenschule Emmerich: Umwandlungsversuch gescheitert

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Wohl noch selten hat eine Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule so viel Beachtung in der örtlichen Presse gefunden. Es ist ja auch ungewöhnlich, dass der Leiter einer Katholischen Bekenntnisschule sich selber für die Umwandlung seiner Konfessionsschule in eine für alle offene Gemeinschaftsgrundschule einsetzt (auch wir haben darüber berichtet).

Die Wahlbeteiligung war dagegen auffallend niedrig. Die Rheinische Post berichtet unter der Überschrift “Liebfrauenschule bleibt katholisch” (RP Online, 20.1.2012):

Mit überwältigender Eindeutigkeit, trotz sehr geringer Wahlbeteiligung, haben sich die Eltern entschieden. Die katholische Liebfrauen-Grundschule wird nicht in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Nicht einmal die Hälfte aller Stimmberechtigten waren bei der Wahl.

Die niedrige Wahlbeteiligung ist wenig verwunderlich, da die Chancen von Anfang an schon allein aufgrund des hohen Quorums minimal waren. Wer nicht abstimmt, stimmt effektiv gegen eine Umwandlung (wir berichteten).

Der Westen (20.1.2012) stellt im Artikel “Zwischen Frust und Verwunderung” die Konsequenzen der Entscheidung für den Schulleiter Heribert Feyen dar:

Die Probleme hat vor allem Feyen am Hals und sind mit diesem Votum nicht gelöst. Das Improvisationstheater an seiner Schule dürfte um einige Kapitel angereichert werden. Zum 1. Februar bekommt er endlich eine Musiklehrerin, aber nur für ein halbes Jahr – zur Aushilfe. Die Festanstellung scheitert daran, weil die Pädagogin nicht katholisch ist, sondern evangelisch. „Zum 1. August werden die Karten dann wieder neu gemischt — mal sehen“, blickt Feyen voraus. Die Zukunft beschäftigt ihn auch in anderer Hinsicht Die Schullandschaft dürfte 2012 in Bewegung geraten. Kleinere Grundschulen sollen auf Kosten der größeren gestärkt werden. Könnte bedeuten: die Liebfrauenschule, die sich bei Eltern großer Beliebtheit erfreut, muss wohl abspecken, wird nur noch zwei- statt dreizügig. Aber nach welchen Kriterien die Politik hier aussortieren will, ist auch Feyen noch ein großes Rätsel.

Die Eltern hatten also die Wahl, die in diesem Fall eindeutig ausfiel. Schulleiter Feyen wird allein gelassen mit dem Problem, bestens qualifizierte Lehrer/innen aufgrund der falschen Konfession nicht einstellen zu dürfen, und ab dem kommenden Schuljahr bei einer zweizügigen Eingangsstufe damit, dass er womöglich zahlreichen Familien von Vorschulkindern eine Absage erteilen muss – weil sie keinen oder den falschen Glauben haben.  Und das, obwohl auch diese Schule zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert wird.

Gut weil katholisch?

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In Emmerich wird von 17.-19. Januar 2012 darüber abgestimmt, ob die KGS Liebfrauenschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Angeregt hat diesen Prozess der dortige Schulleiter Heribert Feyen durch einen Brief an die Eltern, in dem er argumentierte, dass die Schule als GGS bessere Lehrereinstellungsmöglichkeiten hätte und der Vielfalt ihrer Schüler besser gerecht werden könnte (wir berichteten).  Die Rheinische Post berichtet von einer Diskussionsveranstaltung am 12. Januar, bei der das Thema lebhaft diskutiert wurde (RP Online, 14.1.2012, Heiße Phase im Bekenntnis-Streit):

“Wo ist das Problem, wenn ein Sportlehrer evangelisch ist?”, wollte etwa eine Mutter wissen. “Ich sehe da eigentlich auch kein Problem”, erwiderte Schulamtsdirektor Hans-Hermann Buyken – der Gesetzgeber untersage es nun mal.

Über 40% der Schüler sind nicht katholisch: Für Kaplan Olding offenbar kein Grund, die Schule umzuwandeln:

Das sei sinnvoll, wenn nur wenige Schüler katholisch seien: “Hier ist das nicht der Fall, in der Liebfrauen-Schule sind rund 150 Schüler katholisch.” Zudem habe die Schule ein ausgeprägtes katholisches Profil mit intensiver Bindung zur Liebfrauen-Kirche.

Die Schulpflegschaft ist gegen eine Umwandlung, unter Berufung auf den guten Ruf der Schule. Die Elternvertreter befürchten offenbar, dass eine Gemeinschaftsgrundschule per se nicht so gut sein kann wie eine Katholische Grundschule. Der Schulamtsdirektor sieht das anders:

“Was ändert sich für mein Kind, wenn wir GGS werden?” fragte ein Vater. Wie eine Schule geführt würde, das liege am Lehrerteam und an den Eltern, meinte Hans-Hermann Buyken. “Aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Qualität des Unterrichts durch die Umwandlung nicht ändern wird.”

Er selbst sähe es im Sinne der Ausgewogenheit gern, wenn im Kreis Kleve mehr Bekenntnis- zu Gemeinschaftsschulen würden.

Die Chancen für eine Umwandlung stehen allerdings denkbar schlecht. Nur wenn zwei Drittel aller Eltern für eine Umwandlung plädieren, wird die Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsgrundschule. Gegner der Umwandlung können die Wahl daher getrost ignorieren: Selbst wenn alle Eltern katholischer Schüler für die Umwandlung stimmen würden und alle anderen der Wahl fernblieben, würde das lange nicht genügen – benötigt werden 187 Stimmen, egal wie viele Gegenstimmen es gibt und wie hoch die Wahlbeteiligung ist (siehe auch Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung). Die Erfahrung zeigt, dass eine Umwandlung aufgrund der hohen gesetzlichen Hürde nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Gruppen diese befürworten: Zum Beispiel deswegen, weil ein/e geeignete Leitungskandidat/in andernfalls wegen der Konfession nicht berufen werden kann.

 

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

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Das hatten die Grünen in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2010 formuliert. Jetzt stellen sie mit Sylvia Löhrmann die Schulministerin, die alte CDU-Pläne aus der Schublade zieht, mit denen das Gegenteil des Geforderten erzielt werden soll: Zwei mal wurde im Jahr 2011 eine Kabinettvorlage eingebracht mit der Absicht, die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern, um darin den Vorrang von Bekenntniskindern an Bekenntnisgrundschulen zu verankern. Das klingt zwar einleuchtend, führt aber dazu, dass vielfach Kinder an der Grundschule um die Ecke keinen Platz bekommen, weil im jeweiligen Bekennntnis getaufte Kinder vorrangig aufgenommen werden, egal wie weit entfernt sie von der Schule wohnen. Man muss weder Atheist sein noch politisch links, um das falsch zu finden, zumal es sich um öffentliche Schulen handelt, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen in NRW: Was geschah 2011?

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Ein turbulentes Jahr begann mit einem Tiefschlag

2011 war ein bewegtes Jahr für die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”. Es begann mit einer herben Enttäuschung: Am 12. Januar 2011 erhielten wir nach langem Warten das erste Signal der neuen rot-grünen Landesregierung zum Thema Bekenntnisgrundschulen. In ihrem Wahlprogramm 2010 hatten die Grünen noch formuliert: “Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden”. Das Schreiben eines Beamten aus dem Ministerium der grünen Schulministerin Löhrmann macht jedoch deutlich, dass alles bleiben soll wie von der Vorgängerregierung beschlossen. Weiterlesen

Stadtrat Bonn: Elterninitiative fordert Erleichterung der Schulartänderung

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Bonn. Nachdem die Elterninitiative “Ortsnahe Grundschule Buschdorf” trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.

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Kampf um Bekenntnisschule in Hückeswagen

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“Am liebsten wäre es dem leitenden Pastor des Pfarrverbandes und dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, wenn bei den Grundschulen in Hückeswagen alles bliebe, wie es seit Jahrzehnten ist. Konkret wünschen sie sich auch für die Zukunft eine eigenständige Katholische Grundschule im bestehenden Gebäude an der Kölner Straße. Aber beide wissen auch, dass das ein Wunschtraum bleibt. Örtliche Politiker haben ihnen das bestätigt. “Die haben nur noch aus Höflichkeit mit uns geredet. Ihre Meinung zur Schullandschaft in Hückeswagen stand schon vorher fest”, sagte Weyer gestern über den Schul-Dialog von Kirche und Kommunalpolitik in Hückeswagen.”

RP Online, 7.12.2011, Kampf um Bekenntnisschule