In Niedersachsen gibt es, anders als in NRW, ein Quorum: Höchstens 20% der Schülerinnen und Schüler einer Bekenntnisschule dürfen nicht dem Schulbekenntnis angehören. Gälte diese Regelung in Nordrhein-Westfalen, gäbe es nur noch einen Bruchteil der jetzt ca. 1.100 öffentlichen Konfessionsgrundschulen (Zahlen und Statistisches). Was aber, wenn der Anteil katholischer Kinder nicht ausreicht, um die Schule nach der gesetzlichen Regelung als Bekenntnisschule weiterzuführen? Das naheliegende tun und die Schule in eine normale Grundschule umwandeln? Eine Ausnahmegenehmigung beantragen? Das Land Niedersachsen entscheidet sich für: Das Quorum erhöhen!
Derzeit darf die katholische Bekenntnisschule lediglich 20% nichtkatholische Kinder aufnehmen. Das Land Niedersachsen erhöht die Grenze mit Wirkung vom 01.08.2011 auf 30%.
Webseite der Stadt Nordhorn: Einschulung an die Grundschule Marienschule zum Schuljahr 2012/2013 steht nicht in Frage
In Sudheim wollte man nun jedoch eine katholische Bekenntnisschule einrichten, obwohl absehbar weniger als 70% der Schüler/innen katholisch sein würden. Das ging also nicht. Um eine kreative Lösung war man dennoch nicht verlegen:
„Die Stadt Northeim und das Kultusministerium einigten sich stattdessen darauf, dass die Einrichtung eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll, die sich ein katholisches Profil geben kann.“
(HNA.de, 17.11.2011, Sudheimer Schule wird keine katholische Bekenntnisschule) .