Update 23.11. Aus Pulheim wurde eine weitere Petition eingereicht, die auf eine Änderung der Aufnahmebedingungen an Bekenntnisschulen dahingehend dringt, dass katholische Kinder nur an der für sie nächstgelegenen Bekenntnisschule vorrangig aufgenommen werden.

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Bonn, 10. November 2024

Petition gegen Diskriminierung durch Bekenntnisschulen in Pulheim eingereicht

Vergangene Woche erreichte uns die Nachricht, dass eine Mutter aus Pulheim eine Petition an den Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht hat. Mit der Petition möchte sie erreichen, dass der Landtag sich der Situation in Pulheim annimmt. Bekenntnislose Kinder in der Pulheim Ortsmitte sollen bei der Aufnahme an der jeweils wohnortnächsten Grundschule nicht mehr gegenüber schulfern wohnenden getauften Kindern benachteiligt werden. Im Zentrum Pulheims gibt es bislang ausschließlich bekenntnisgebundene Grundschulen. Wir haben über die dortige Situation bereits berichtet.

Den betroffenen Eltern wünschen wir Glück und hoffen, dass der Petitionsausschuss sich des Anliegens in aller Ernsthaftigkeit annimmt und eine Lösung erreicht wird, die landesweit in ähnlichen Situationen die Benachteiligung dauerhaft verhindert oder zumindest verringert.

Siehe auch:

Umwandlungsvorhaben und -verfahren im Schuljahr 2023/24

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Zuletzt aktualisiert am 24.6.2024

Wie schon im vergangenen Schuljahr veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Liste der Umwandlungsverfahren, die uns bislang bekannt sind. Falls Sie von weiteren Schulen wissen, geben Sie uns gerne per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de Bescheid.

Erfolgreiche Umwandlungen

Paderborn (KGS): In Paderborn wird aufgrund eines Stadtratsbeschlusses jährlich überprüft, an welchen Bekenntnisschulen 4 Jahre in Folge weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Bekenntnis angehören. An diesen Schule stimmen die Eltern darüber ab, ob die Schulen weiterhin Bekenntnisschulen bleiben sollen. In diesem Schuljahr wurde aufgrund dieser Regelung an 3 Schulen abgestimmt. An der katholischen Almeschule entschieden sich die Eltern für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule. Die Grundschulen Margarethen und Dionysius dagegen bleiben katholische Bekenntnisschulen. Abgestimmt wurde per Briefwahl.
Quellen:
* Westfalenblatt, 7.6.2024, Eltern haben über Schulart abgestimmt
* NW Kreis Paderborn, 10.6.2024, Bekenntnisschulen: Paderborner Grundschule wird umgewandelt

Plakat zur Abstimmung: KGS oder GGS

Köln (2 KGS): Michael-Ende-Schule (Ehrenfeld), Peter-Lustig-Grundschule (Ossendorf).
Die Michael-Ende-Schule in Ehrenfeld ist eine katholische Grundschule. Eltern haben hier einen Antrag auf Umwandlung der Schule in eine GGS gestellt. Die Abstimmung über die Umwandlung von KGS zu GGS wurde vom 13.-15.5. durchgeführt. Von 190 Stimmberechtigten nahmen 140 Eltern an der Wahl teil. 133 Stimmen für die Umwandlung, 7 dagegen. Ein sehr erfreulich eindeutiges Ergebnis!
In der Zuschrift an uns heißt es: „Hauptgrund für die Umwandlung war, dass alle nicht einverstanden sind, dass kath. Kinder bei der Schulanmeldung bevorzugt werden müssen. Wir sind eine Schule mitten im mulitkulturellen Veedel Ehrenfeld, die Anzahl kath. getaufter Kinder ist sehr gering. Wir sind offen für alle Familien und möchten keine aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit bevorteilen. Beim Elternabend zu diesem Thema wurde kein Argument gefunden, das gegen die Umwandlung spricht.“
An der Peter-Lustig-Grundschule Ossendorf ergab die Auszählung bei 283 Kindern 133 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen.
* Domradio, 18.6.2024, Wollen Schulen in NRW nicht mehr katholisch sein? „Kirche ist systemisch in keiner Weise involviert“
* KStA, 13.6.2024, Kölner Eltern wollten nicht mehr, dass die Kirche die Regeln macht, wenn der Staat zahlt

Marsberg (KGS): Die Schule am Burghof in Marsberg wird auf Beschluss der Eltern in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.
* Westfalenpost, 8.5.2024, Auf Elternwunsch: Marsberger Grundschule wird umgewandelt

Gladbeck (KGS): „Kollegium, Schulpflegschaft und Verwaltung wollen die Gladbecker Lambertischule zur Gemeinschaftsgrundschule machen – aus verschiedenen Gründen.“ Die Verwaltung führt an, dass nur noch 9% der Schüler:innen dort katholisch sind. Der konfessionelle Status erschwert der Verwaltung die Zuweisung nicht katholischer Kinder. Abgestimmt wurde von 23. bis 25.4. in den Schulräumen. Das Kollegium begründete den Wunsch zur Umwandlung damit, dass die Schule eigentlich schon jetzt aufgrund ihrer multikulturellen Zusammensetzung eher die Merkmale einer Gemeinschaftsschule erfülle. Durch die Umwandlung werde sich im Schulprogramm nichts ändern.
Angestoßen wurde die Umwandlung durch die Stadt. Die Elternabstimmung ergab eine überwältigende Mehrheit von 173 Stimmen für die Umwandlung, bei nur 8 Gegenstimmen. 162 Stimmen wären nötig gewesen, damit wird die Schule zum Schuljahr 2025 Gemeinschaftsgrundschule.
* Neue Gladbecker Zeitung, 3.5.2024, Lambertischule: Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule
* https://www.waz.de/staedte/gladbeck/lambertischule-soll-keine-katholische-schule-mehr-sein-id240704924.html

Senden (KGS): Mit einer überwältigenden Mehrheit von 200:10 stimmten Eltern der Mariengrundschule im westfälischen Senden im April dafür, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Nötig gewesen wären 159 Stimmen. Ziel der Umwandlung ist es laut der Westfälischen Nachrichten, „die Schulentwicklung strategisch steuern zu können“.
* Westfälische Nachrichten, 24.4.2024, Marienschule künftig keine Bekenntnisschule mehr
* Radio Kiepenkerl, 22.4.2024, Senden: Umwandlung der Mariengrundschule?

Wadersloh (KGS): Der Grundschulverbund Wadersloh, eine KGS mit den Standorten Standorten Wadersloh, Liesborn und Diestedde, ist die einzige Grundschule im Ort. Die Eltern möchten durch die Umwandlung die Chancen verbessern, eine Schulleitung zu finden.
Die Eltern entschieden sich Anfang März mit einer überwältigenden Mehrheit von 330 zu 14 für die Umwandlung. 240 Stimmen wären nötig gewesen.
* Die Glocke, 13.6.2024, Wadersloh: Umwandlung Grundschule 2024/2025 möglich
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/wadersloh-umwandlung-der-grundschule-erst-2025/2026-1711120463
* https://www.mein-wadersloh.de/2024/03/11/umwandlung-des-grundschulverbundes-wadersloh-ein-neues-kapitel-beginnt/
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/wadersloh-verfahren-zur-umwandlung-grundschule-laeuft-1709477172
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/wadersloh-wie-eltern-neue-schulleitung-finden-wollen-1704380414
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/grundschule-wadersloh-nimmt-erste-huerde-fuer-umwandlung-1706455570

Hilden (KGS): Von 18. bis 20. April findet am katholischen Grundschulverbund Beethovenstraße (Städt. Kath. Grundschule mit Gemeinschaftsschulteilstandort) die Abstimmung über die Schulart statt. Der Verbund besteht aus einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule, die direkt nebeneinander auf einem Schulgelände liegen und sich einen Schulhof teilen. Die KGS ist in den vergangenen Jahren immer weniger katholisch geworden, nur noch 16% der Kinder sind katholisch. Die Bekenntnisbindung erschwert es, eine Schulleitung zu finden. Eltern ungetaufter Kinder melden diese bewusst an der Bekenntnisschule an, weil sie sich von der weniger migrantischen Zusammensetzung bessere Bildung erhoffen. Durch die Bekenntnisbindung können die Klassen nicht so zusammengesetzt werden, wie es pädagogisch sinnvoll wäre. Zur Abstimmung berechtigt waren alle Eltern des Schulverbunds.
Das Ergebnis fiel eindeutig aus: 185 zu 37 für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule. Nötig gewesen wären nur 166 Stimmen. Wir entsenden unsere herzlichen Glückwünsche an die engagierten Eltern in Hilden.
Irritiert zeigt sich im Rat die örtliche „Bürgeraktion“. Sie sorgt sich um katholische Grundschüler, deren Eltern die „Neuausrichtung“ der Schule nicht akzeptieren und betont, dass 108 Eltern der Abstimmung fernblieben (Quellen: anzeiger24.de, 24.6.2024, Schulstandort Beethovenstraße soll Gemeinschaftsgrundschule werden: Bürgeraktion kritisiert Verfahren; Rheinische Post, 24.6.2024, Hilden: Beethovenstraße wird zur Gemeinschaftsgrundschule

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Sassenberg (KGS): Die KGS Füchtorf soll in eine GGS umgewandelt werden, damit die evangelische Konrektorin die Leitung der Schule übernehmen kann (3 entsprechende Bewerbungen von ihr wurden von der Bezirksregierung Münster abgelehnt). Auch der leitende Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde ist für die Umwandlung und fordert sogar eine Änderung des Schulgesetzes. Die Stadt selbst stößt den Schulartwechsel an, die Umwandlung könnte zum Schuljahr 2025/26 wirksam werden. Die Abstimmung erfolgte am 8.-10. April. Im Ergebnis stimmte mit 148:2 eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung. Nötig gewesen wären 84 Stimmen.
* Radio WAF, 11.4.2024, Grundschule Füchtorf: Eltern stimmen für Umwandlung
* Radio WAF, 8.4.2024, Umwandlung der Grundschule Füchtorf: Eltern stimmen ab
* Westfälische Nachrichten, 29.2.2024, Stadt stößt Schulartwechsel an
* Die Glocke, 29.2.2024, Grundschule Füchtorf: Politik soll Umwandlung einleiten
* WDR, 22.2.2024, Falsche Konfession bei Bewerberin für Grundschulleitung

Gescheiterte Umwandlungsverfahren

Bedburg-Hau (KGS): Der Rat der Gemeinde hat beschlossen, für die Katholische Bekenntnisschule St. Antonius Hau ein Verfahren zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einzuleiten. Die Abstimmung erfolgte von 14. bis 27. Mai per Briefwahl.
Zwar stimmte mit 61:37 eine deutliche Mehrheit der Eltern für die Umwandlung. Nötig gewesen wären allerdings 95 Stimmen, die Schule bleibt also eine Katholische Grundschule. Pikantes Detail: Eigentümer des Grundstücks für den Neubau der Grundschule ist die evangelische Kirche, sie hatte ein Verfahren über die Umwandlung in eine GGS zur Bedingung für den Verkauf gemacht.
* Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bedburg-Hau, 28.5.2024
* Rheinische Post, 4.5.2024, Verliert die St. Antonius Grundschule den Konfessionsbezug?
* https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/bedburg-hau-politik-stoesst-umwandlung-der-grundschule-in-hau-an_aid-87723109

Eschweiler (KGS): Vom 18. – 20. März wurde eine Abstimmung über die Umwandlung der katholischen Don-Bosco-Schule durchgeführt. Sie wurde von Eltern beantragt, die das Verfahren mit einer ausreichenden Quote von mind. 10% einleiteten. In Eschweiler bestehen zehn Grundschulen an elf Standorten, acht davon sind katholisch, eine evangelisch und nur eine ist bislang eine Gemeinschaftsgrundschule. In der Vergangenheit scheiterten bereits in zwei Fällen Verfahren zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule (z.B. 2019 an der EGS Eschweiler, trotz Stimmenmehrheit von 44:3).
Bei der Abstimmung sprach sich eine Mehrheit der teilnehmenden Eltern für die Umwandlung aus: 82 dafür, 61 Stimmen dagegen. Da 159 Stimmen nötig gewesen wären, bleibt die Schule katholisch.
* Nach Wahl: Don-Bosco-Schule bleibt katholische Bekenntnisschule
* Umwandlung der Kath. Grundschule Don Bosco in eine Gemeinschaftsgrundschule

Siegen (KGS): An der KGS Hammerhütterschule sollen die Eltern auf Beschluss des Rates darüber abstimmen, ob die Schule weiterhin katholisch bleibt. Die Schule hat eine bewegte Geschichte: Sie zog in den letzten Jahren 2 Mal um, zuletzt in die Räume einer GGS, die geschlossen wurde. Im Einzugsbereich der Schule bringen viele Eltern ihre Kinder lieber zu anderen Schulen. Der Anteil katholischer Kinder ist gering: An der Schule stellen sie mit 16% nur noch die drittgrößte Gruppe. 31% sind islamisch, 28% evangelisch, 8,8% orthodox; von 13,5 % liegt keine Angabe vor. Trotzdem betont die Schule ihre konfessionelle Ausrichtung sehr: „Die Hammerhütter Schule ist eine katholische Grundschule. Wir streben bewusst eine katholische Ausrichtung an. Wenn Sie sich mit unserem Programm, das aus diesem Anspruch heraus entwickelt wurde, einverstanden erklären, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden, auch wenn es einer anderen Konfession oder keiner angehört.“ (https://hammerhuetter-schule.de/das-sind-wir/)
Die Abstimmung wurde per Briefwahl durchgeführt. Das Ergebnis der Abstimmung war eindeutig: Die Schule bleibt katholisch. Nötig gewesen wären 85 gültige Ja-Stimmen. Tatsächlich sprachen sich bei 59 abgegebenen Stimmen nur die Eltern von 23 Kindern für die Umwandlung aus.
* https://wirsiegen.de/2024/03/ergebnis-der-briefwahl-steht-fest-hammerhuetter-schule-bleibt-katholische-bekenntnisgrundschule/388916/
* https://wirsiegen.de/2024/02/elternbriefwahl-abstimmung-ueber-die-umwandlung-der-hammerhuetter-schule-in-siegen/388021/
* https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/siegen-bleibt-die-hammerhuetter-schule-katholisch-eltern-entscheiden.html
* https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-hammerhuetter-schule-soll-nicht-mehr-katholisch-sein-id239685785.html

Duisburg (EGS): In Duisburg sind sich Rat und Verwaltung offenbar nicht sicher, dass eine evangelische Grundschule benötigt wird. Die Bezirksvertretung hat es sogar sehr klar formuliert: „Dieses ist ein unhaltbarer Zustand. Jedes Kind, wohnhaft in Baerl, muss unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit die Möglichkeit des Schulbesuches in seinem Wohnquartier haben“. Der Schulausschuss hat daher einstimmig beschlossen, dass die Eltern an der Ev. Waldschule in Baerl darüber abstimmen sollen, ob die Schule weiterhin evangelisch bleibt, zumal ohnehin nur eine Minderheit der Kinder evangelisch ist. Die Stadt möchte sicherstellen, dass alle Baerler Kinder die wohnortnahe Schule besuchen können. Die nächste GGS ist über 3 km entfernt. Andernfalls bestehe die Gefahr einer „sozialen Spaltung“. Kira Schulze-Lohoff (FDP) wird damit zitiert, dass „das Merkmal der Konfession nicht mehr zeitgemäß ist“. Der Vertreter der GEW empfindet die Existenz von Bekenntnisschulen als Anachronismus. Gerüchten zufolge taufen manche Eltern ihre Kinder, damit sie den Platz an der Schule sicher haben.
Die örtliche Kirche kämpft allerdings energisch für den Erhalt des Bekenntnisstatus. Manche Argumente sind abstrus: „Die Schule führte aus, man könne zum Beispiel keine Martinsfeier mehr durchführen, wenn die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geschehen sollte.“ Das ist schlicht falsch.
Bei der Abstimmung März 2024 votierten 51 Eltern für die Umwandlung und 48 dagegen. Die für eine Umwandlung erforderliche Mehrheit von 108 Stimmen wurde weit verfehlt, die Schule bleibt damit evangelisch. Die Stadt hatte das Problem kurzfristig entschärft, indem einmalig eine 3. Klasse geschaffen wurde.
* Stadt Duisburg, 10.4.24, Grundschule Waldstraße in Duisburg-Baerl bleibt konfessionell
* WAZ, 10.4.24, Evangelische Waldschule: Überraschung nach Abstimmung
* WAZ, 6.3.24, Umwandlung der Waldschule? Das sind Argumente in der Debatte
* WAZ, 2.3.24, Letzte Evangelische Grundschule: Kampf Stadt gegen Kirche
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/article241722686/Schulumwandlung-in-Duisburg-Jetzt-entscheiden-die-Eltern.html
* https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-grundschulen-konfessionell-100.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/kein-platz-an-der-grundschule-eltern-kaempfen-mit-petition-id241598736.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/abstimmung-braucht-duisburg-eine-evangelische-grundschule-id241542538.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/west/evangelische-grundschule-in-duisburg-soll-staedtisch-werden-id237278237.html

Bocholt (KGS): 61 Eltern der KGS St.-Bernhard reichen Ende Januar beim Schulamt ihre Unterschriften ein, um ein Umwandlungsverfahren einzuleiten. 13 Absagen gab es in diesem Schuljahr, das fehlende Bekenntnis führt nun zu einem längeren Schulweg. Jochen Krühler schreibt in der Lokalzeitung völlig zu recht: „Sie werden diskriminiert“. Bekenntnisschulen seien „aus der Zeit gefallen“. Weitere Informationen zur Situation in Bocholt finden sich hier.
Die Abstimmung erfolgte vom 16.-18. April, parallel zu den Elternsprechtagen. Auch hier ist das Ergebnis rechtlich eindeutig. Die Schule bleibt katholisch, obwohl sich die Eltern in der Abstimmung mit 129:39 deutlich für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aussprachen. Nötig gewesen wären allerdings für die absolute Mehrheit 208 Stimmen.
* https://www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Bekenntnisschule-Eltern-stehen-in-Lowick-vor-der-Wahl-444737.html
* https://www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Eltern-stimmen-in-Bocholt-ueber-Bekenntnisschule-ab-436096.html
* https://www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Kommentar-zur-Bekenntnisschule-Nicht-die-Konfession-sollte-entscheiden-436100.html

Mönchengladbach (KGS): Die Eltern an der KGS Anton Heinen haben das Antragsverfahren zur Umwandlung ihrer Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule im Januar 2024 angestoßen. Es handelt sich um eine Stadtteilschule, bei der das Etikett „katholisch“ nicht mehr passt.
Die Abstimmung wurde von 12. bis 14.3. durchgeführt. Sie ergab eine deutliche Mehrheit von 96:27 für die Umwandlung. Nötig gewesen wären allerdings 108 Stimmen, die Eltern scheiterten damit knapp an der gesetzlichen Hürde.
* Rheinische Post, 7.4.2024, Anton-Heinen-Schule bleibt katholisch
* Amtsblatt Gladbeck 10/2024

Abstimmung steht noch bevor

Selfkant (KGS): Astrid-Lindgren-Schule und Westzipfelschule (beide KGS):
„Selfkanter Grundschulen wollen Gemeinschaftsgrundschulen werden. Vorteil: Auch Lehrpersonal ohne religiöse Zugehörigkeit kann eingestellt werden.“
Die Diskussionsbeiträge der örtlichen Katholischen Kirchengemeinde sind abenteuerlich:
„Ich habe Angst davor, dass die Kreuze aus den Schulen herausgetragen werden“, sagt Leonore van de Kamp. Und diese Sorge habe sie nicht allein, weist sie auf zahlreiche Gespräche hin. „Wir sind im GdG-Rat alle Ehrenamtler. Und wir sind stolz darauf, dass wir unsere Kirche noch haben. Es macht uns traurig, wenn alles wegbröckelt“, zeigt sie sich enttäuscht. „Bei uns sind alle Kinder willkommen. Wir machen keine Unterschiede. Das ist für uns selbstverständlich. Aber dieser Antrag stellt unsere ganze Arbeit infrage.“
(zitiert aus Aachener Zeitung, 23.11.2023, Es geht um mehr als das Wort „Katholisch“ im Schulnamen)
* https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-heinsberg/selfkant/grundschulen-wollen-katholisch-aus-dem-namen-streichen/5056993.html
* Stellungnahme der Kirche sowie Artikel dazu in der Aachener Zeitung

NRW 2024 – Kind taufen, um einen Platz an einer öffentlichen Grundschule zu bekommen

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Fast ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind katholische oder evangelische Grundschulen. Obwohl sie zu 100% aus allgemeinen Steuermitteln finanziert sind, müssen diese Schulen immer zuerst die Anmeldungen entsprechend getaufter Kinder berücksichtigen. Wer also nahe bei einer katholischen Grundschule wohnt, muss befürchten, dass das eigene (nicht katholische) Kind dort nicht aufgenommen wird, wenn es sich um eine begehrte Schule handelt. Deswegen taufen jedes Jahr wieder Eltern ihre Kinder – auch wenn sie selbst gar nicht in der Kirche sind. Von einem solchen Fall in Bottrop berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13. Mai.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es in NRW mittlerweile einen Sozialindex gibt. Der Index gibt Informationen über die Zusammensetzung der Schülerschaft jeder einzelnen Schule, nach Kriterien wie Migrationshintergrund, Armut, Deutschkenntnisse und sonderpädagogischer Förderbedarf. Mit der Wahl einer Bekenntnisschule verbinden viele Familien die Hoffnung, dass ihre Kinder aufgrund der homogeneren Zusammensetzung bessere Bildungschancen bzw. ein behüteteres soziales Umfeld haben.

Quelle: WAZ.de, 13.5.2024, Bottrop, Eltern zweifeln an freier Grundschulwahl: Aus diesem Grund

„Die Konfession darf keine Rolle spielen“

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So titelt „Die Glocke“ Warendorf über einem Artikel zur erfolgreichen Umwandlung der Grundschule Füchtorf. Die Abstimmung war so eindeutig wie selten: 148:2 lautete das Elternvotum für die Umwandlung. Auslöser der Umwandlung war, dass die stellvertretende evangelische Schulleiterin an der bislang katholischen Grundschule nicht Schulleiterin werden darf. Das prangert die Glocke zu Recht an.

Richtig, das Schulgesetz muss geändert werden. Tatsache ist aber auch, dass die Konfession an Schulen in öffentlicher Trägerschaft nicht nur bei der Berufung von Lehrkräften und Schulleitungen keine Rolle spielen darf, sondern auch bei der Aufnahme von Schulkindern.

Die Glocke, 11.4.2024, Benedikt Miketta, Kommentar zur Grundschul-Wahl: Das Problem bleibt ungelöst

Kampf für Gerechtigkeit ist Thema bei Radio Pulheim

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„Offenbar hängen wir ein bisschen im Mittelalter fest.“

Moderator Manuel Zeh

Im Ortskern von Pulheim gibt es nur Bekenntnisgrundschulen (wir berichteten). In der Sendung KaffeeKlatsch von Antenne Pulheim ging es am 8.3. um 19 Uhr um das Thema der staatlichen Bekenntnisschule in NRW. Und darum, wie nicht getaufte Kinder von Pulheimer Familien zurzeit bei der Aufnahme an diesen Grundschulen systematisch benachteiligt werden. Auch darum, dass die Behörden dort offenbar wissentlich an Regelungen festhalten, die eigentlich schon überholt sind. Nachzuhören ist der Beitrag in der KaffeeKlatsch-Mediathek.

Bisherige Katholische Grundschule Birkesdorf wird Gemeinschaftsgrundschule

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167:1. So lautete das Ergebnis der Elternabstimmung über die Umwandlung der Grundschule in eine GGS. Trotzdem titelt die Aachener Zeitung, es sei ein „knappes Votum“ gewesen. Und tatsächlich: Für eine erfolgreiche Umwandlung in eine GGS mussten mehr als 50% von 333 möglichen Stimmen für die Umwandlung abgegeben werden, und das wurde mit dem knappest möglichen Ergebnis von 167 Stimmen erreicht.

Wenn nur eine Stimme gefehlt hätte, hätte die bisherige kommissarische Schulleiterin nicht Rektorin werden dürfen – weil sie nicht katholisch ist. Nun hat die Bezirksregierung Köln entschieden, dass die Umwandlung bereits mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/24 erfolgen darf und nicht erst wie üblich zum Schuljahresende.

Quelle:
Aachener Zeitung, 7.11.2023, Aus der Katholischen wird die Gemeinschaftsgrundschule Birkesdorf

Spotlight Pulheim: Schlechte Karten für ungetaufte Kinder

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In Pulheim gibt es 4 Grundschulen. Sie sind allesamt Bekenntnisschulen, 3 katholisch und eine evangelisch. Pulheim ist nicht groß, die Schulen sind nah beieinander.

Eine Gemeinschaftsgrundschule gibt es im Ortskern nicht. Dafür müsste man über die Landstraße in eines der eingemeindeten Nachbardörfer fahren. Für Pulheimer Eltern kommt das schwerlich in Frage – zumal die Schule in Sinnersdorf ohnehin nicht genug Plätze für alle dortigen Kinder hat. Sinnersdorfer Kinder müssten dann wiederum einen Schulplatz in Pulheim oder einem der Nachbardörfer finden.

Trotzdem wird in Pulheim das Bekenntnis als vorrangiges Aufnahmekriterium herangezogen. Mit der Folge, dass an den 4 Schulen zunächst alle Anmeldungen der Kinder des jeweiligen Bekenntnisses berücksichtigt werden, und zwar unabhängig von deren Wohnort innerhalb der Gemeinde, und erst dann Kinder mit anderem oder ohne Bekenntnis. Auch passend getaufte Kinder aus den eingemeindeten Dörfern haben also Vorrang vor ungetauften Pulheimer Kindern. Katholische Kinder haben demnach freie Wahl unter allen 3 katholischen Schulen, während alle anderen das Nachsehen haben und sich mit Plätzen an den weniger begehrten Schulen begnügen müssen. Es gibt jedes Jahr Familien, die ihre Kinder noch im Vorschulalter taufen lassen, damit sie einen Platz an der Wunschschule erhalten.

Selbst ungetaufte Geschwisterkinder werden nachrangig behandelt. Es gab daher sogar schon eine Familie, die 3 Kinder an 3 verschiedenen Grundschulen hatte. Die nach Aufnahme der katholischen Kinder verbliebenen Plätze wurden nämlich bislang zunächst strikt an die nächstwohnenden Familien vergeben, obwohl die Ausbildungsordnung Grundschule §1 Abs 3 den Schulleitungen ausdrücklich freistellt, mehrere Kriterien heranzuziehen. Ausdrücklich bestätigt wurde die Möglichkeit, der Aufnahme von Geschwisterkindern ein besonderes Gewicht einzuräumen, durch einen Beschluss des VG Düsseldorf vom 22.07.2021 (18 L 1090/21).

Eine Pulheimer Mutter von drei Kindern kämpft seit August 2022 für mehr Gerechtigkeit im Aufnahmeverfahren vor Ort. Sie setzt sich für eine bevorzugte Behandlung von Geschwisterkindern ein, damit sie die ihnen schon bekannte Grundschule besuchen können. Sie hat nun einen wertvollen Etappenerfolg erzielt: Das Schulamt lenkte ein, dass in Zukunft nach Berücksichtigung des Bekenntniskriteriums Geschwisterkinder vorrangig aufgenommen werden können. Für ihre eigene Tochter kommt dieser Erfolg zu spät. Sie wurde zu Schulbeginn an einer anderen Schule als ihr großer Bruder eingeschult.

An einem anderen Punkt beißt die Mutter bislang in Pulheim auf Granit: Sie macht sich dafür stark, dass katholische Schulen nur die wohnortnächsten katholischen Kinder vorrangig aufnehmen müssen. So steht es auch ausdrücklich im Schulgesetz NRW §46 Abs 3: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde“ (Hervorhebung durch uns). Tatsächlich werden in einer anderen Stadt im Rhein-Erft-Kreis die Gesetze anders angewendet als in Pulheim: Bei einem Anmeldeüberhang an einer dortigen KGS haben nur die wohnortnächsten katholischen Kinder einen vorrangigen Anspruch auf einen Schulplatz. Danach erhalten an dieser Schule die bekenntnisfremden, wohnortnächsten Kinder einen Platz, vor anderen katholischen Kindern. Wünschenswert wäre, dass das Schulgesetz landesweit einheitlich in diesem Sinne interpretiert würde.

Katholische Kirche: Bekenntnisschulen sind „wichtig für die Pluralität in der Gesellschaft“

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Das meint zumindest Andrea Gersch, Schulrätin für Grundschulen des Erzbistums Köln in einem Interview des Domradio Köln. Sie möchte damit der Ansicht entgegentreten, die Bekenntnisschule in staatlicher Trägerschaft sei ein „Auslaufmodell“.

Wir haben den Artikel einem Faktencheck unterzogen.

1. Die katholische Kirche hat überhaupt keine Bezugspunkte zu staatlichen Bekenntnisschulen.

Die Bekenntnisschule ist eine öffentliche Schule, die sich in Trägerschaft der Kommune befindet. Insofern hat die katholische Kirche überhaupt keine Bezugspunkte zu diesen Schulen.

Es ist wirklich so, dass die Bekenntnisschule eine so genannte staatliche Schule ist. Insofern brauchen keine Gedanken daran verschwendet zu werden, dass die Kirche Einfluss nimmt. Das ist schlicht nicht möglich. 

Richtig ist, dass Bekenntnisgrund- und -hauptschulen in NRW öffentliche Schulen in kommunaler Trägerschaft sind, die zu hundert Prozent vom Staat bezahlt werden. Richtig ist ferner, dass die Kirche nicht darüber bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler an den Schulen aufgenommen werden und wer an den Schulen lehren darf. Dies ist durch Landesgesetz festgelegt.

Interessant ist, dass Gersch behauptet, die katholische Kirche habe „keine Bezugspunkte zu diesen Schulen“, und dass die Kirche nicht „Einfluss nimmt“. Einige Zeilen weiter wird Gersch zitiert:

Der Bekenntnisschule ist aufgegeben, dass sie Kinder erziehen und bilden soll im katholischen oder evangelischen Bekenntnis. Das hängt natürlich sehr stark an den handelnden Personen. Insbesondere Schulleitungen spielen da die zentrale Rolle.

Die Schulleitung muss laut Schulgesetz dem Bekenntnis der Schule angehören, an einer katholischen Schule also katholisch sein. Bis vor kurzem gab es an den Bekenntnisschulen nur Religionsunterricht in dem entsprechenden Bekenntnis. Es werden nur katholische bzw evangelische Gottesdienste besucht. Feste wie St. Martin werden selbstverständlich eng mit der Kirchengemeinde abgestimmt. An katholischen Schulen ist in aller Regel der Kommunionunterricht eng mit der Schule abgestimmt. Obwohl es sich also um öffentliche Schulen handelt, haben katholische und evangelische Kirche unweigerlich Bezugspunkte zu den Schulen.

2. Bekenntnisschulen machen ein Angebot für alle Menschen auch wenn sie nicht christlich sind

Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben nach dem Unrechtsregime der Nazis damals entschieden, es sei gut, wenn wir neben einer Regelschule, der Gemeinschaftsgrundschule, auch ein Angebot haben für katholische oder evangelische Christen oder Eltern, die vielleicht nicht christlich sind, eine solche Erziehung aber für ihr Kind wünschen. (…)

Das steht im Widerspruch zur Landesverfassung, dort heißt es:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. (Landesverfassung NRW Artikel 12 Abs. 6)

Tatsächlich haben auch Gerichte wiederholt bestätigt, dass die Plätze an Bekenntnisschulen zunächst entsprechend getauften Kindern offenstehen, erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder berücksichtigt werden. Dies führt jedes Jahr dazu, dass Kinder von Bekenntnisschulen abgelehnt werden, weil sie nicht in dem entsprechenden Bekenntnis getauft sind. Es gibt Fälle, in denen Familien zwei Kinder in unterschiedlichen Grundschulen haben, weil selbst die Geschwisterkinder mangels Taufe nicht an der katholischen Schule aufgenommen wurden.

Wir haben eine große Pluralität in NRW – es gibt Kitas jeglicher Couleur, es gibt weiterführende Schulen in vielen Variationen. Da stellt sich schon die Frage, gerade auch an diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Bekenntnisschule in ihrem Bestand anzuzweifeln: Wie ist es denn mit der Pluralität im Grundschulbereich bestellt? Soll es da eine Einheitsschule geben? Das hört sich für mich an vielen Stellen jetzt so an.

Die katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen sind ausdrücklich Angebotsschulen, die den Kindern offenstehen, die dieses Bekenntnis haben, aber auch ganz, ganz vielen anderen, die eben diese Erziehung für ihr Kind wünschen. Sie können konfessionslos sein, sie können eine andere Religion haben, ein anderes Bekenntnis. Diese Schulen sind wirklich offen für Eltern, die dies für ihr Kind wünschen. 

Es gibt zahlreiche Kommunen in NRW, in denen es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen gibt (2013 traf dies für 75 Kommunen in NRW zu). Hier kann man keineswegs von „Pluralität“ und „Angebot“ sprechen. In vielen Dörfern und Stadtteilen gibt es außerdem nur eine Schule bzw. wenige Schulen, die für einen Sozialraum sinnvoll in Frage kommen (Stichwort „kurze Wege für kurze Beine). Hier kann es für Familien eine erhebliche Benachteiligung darstellen, wenn sie an einer beliebten Bekenntnisschule in ihrer Nachbarschaft aufgrund der fehlenden Taufe das Nachsehen haben – während katholisch getaufte Kinder mit Elterntaxi auch von weither vorgezogen werden. Umgekehrt werden übrigens Nichtchristen und Konfessionslose an Gemeinschaftsgrundschulen nicht vorrangig aufgenommen.

3. An katholischen Bekenntnisschulen sind nur 30-40 Prozent der Kinder katholisch.

Und im Übrigen – das wird auch oft missverstanden – gibt es keine einzige Schule in NRW, die ausschließlich Kinder des Bekenntnisses hat. Bezogen auf das Erzbistum Köln haben die meisten katholischen Bekenntnisschulen zwischen 30 und 40 Prozent katholischer Kinder. 

Die Aussage ist richtig. Keine Bekenntnisgrundschule in NRW ist zu 100% bekenntnishomogen, obwohl diese Bekenntnishomogenität laut Bildungsministerium NRW „prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht“ ist. (so eine Stellungnahme vom 8. März 2010). Das Ministerium bezog sich damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW von 2016, wonach…

Zur formellen Homogenität gehört, dass formell der Religionsgemeinschaft angehörende Kinder ihre Schulaufnahme vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen können. Jenen gewährt Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW einen im Grundsatz vorbehaltlosen Zugang zu Schulen ihres Bekenntnisses, während Art. 13 LV NRW bekenntnisfremden Kindern einen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule nur ausnahmsweise dann einräumt, wenn sie in zumutbarer Entfernung weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule erreichen können.

Richtig ist auch, dass in NRW weniger als die Hälfte der Kinder an katholischen Bekenntnisschulen katholisch sind. Im landesweiten Schnitt sind 46,7% der Grundschulkinder römisch-katholisch getauft. Dennoch kommt es, wie oben bereits erwähnt, immer wieder dazu, dass Kinder an Bekenntnisschulen aufgrund eines Anmeldeüberhangs nicht aufgenommen werden, weil die Plätze zunächst an die entsprechend getauften Kinder vergeben werden müssen.

4. Der Besuch einer Grundschule ist mit dem Besuch eines Fußballspiels zu vergleichen, deswegen müssen alle zahlen, egal ob es für sie relevant ist

DOMRADIO.DE: Aber wie sieht es denn mit den Finanzen aus? Der Staat zahlt ja für diese Schulen und die Kirche nicht. 

Gersch: So ist es. Die Kirche ist ja weder Träger noch in einer anderen Art und Weise dort involviert. Grundsätzlich muss man sich aber einfach überlegen: Unser Gemeinwesen, also die Gemeinschaft der Menschen in unserem Bundesland, wird ja in ihren vielfältigen Ausprägungen von allen finanziert.

Ich kann hier nicht das eine gegen das andere ausspielen. Ich kann nicht die Finanzierung des Sports aufgeben und sagen, das müsse alles für die Oper verwendet werden. Wir zahlen alle dafür, dass zum Beispiel Polizeieinsätze bei Fußballspielen stattfinden können. Egal, ob ich jemals in ein Fußballstadion gehe.

Es geht doch letztlich darum, dass wir eine Weite und eine Breite befürworten – eine Pluralität, die für eine Vielfalt unseres Lebens in diesem Bundesland steht. Und ich sehe wirklich nicht, warum jetzt an so einer Stelle – zumal die Bildung unserer Kindern betreffend – etwas abgeschnitten werden soll. 

Diesem Argument können wir nicht folgen. Uns drängt sich ein anderer Vergleich auf: Man stelle sich vor, dass es im Rahmen des ÖPNV einer Stadt katholische, evangelische und sonstige Busse gäbe. Die Fahrer katholischer Busse sind katholisch, die Busse gelten oftmals als sauberer und pünktlicher, allerdings wird zunächst nur Katholiken der Zutritt gewährt, nur für die verbliebenen Plätze werden auch andere ÖPNV-Nutzer aufgenommen. Dennoch werden auch diese Buslinien ebenso wie alle anderen aus dem städtischen Etat finanziert.

5. Die Gemeinschaftsschule in Bayern ist irgendwie christlicher als die in NRW

Wenn die Schulen in Bayern Gemeinschaftsschulen heißen, wird meistens allgemein gefolgert, dass das identisch sei mit unseren Gemeinschaftsgrundschulen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man mal das Kleingedruckte liest. Denn es ist ausdrücklich so, dass in Bayern das Bekenntnis innerhalb der Schule eine wichtige Rolle spielen soll. Das hört man nicht am Namen, aber wenn man näher hinschaut, ist das klar benannt.

In Bayern gibt es nur eine Schulform im Primarbereich. Dort ist eine Grundschule einfach nur eine Schule, die allen Kindern gleichermaßen offensteht. Wir konnten trotz Recherche keinen Anhaltspunkt für die Behauptung finden, dass das religiöse Bekenntnis in der bayerischen Grundschule abgesehen vom Religionsunterricht eine besondere Rolle spielt. Weder die Aufnahme von Kindern noch die Anstellung von Lehrkräften ist dort von der Religionszugehörigkeit abhängig. Es lohnt sich übrigens, einmal einen Blick auf die Beschreibung der Gemeinschaftsgrundschule in der Landesverfassung NRW (Art 12, Abs 6) zu werfen, die sich ausdrücklich auf christliche Bildungs-und Kulturwerte als Grundlage bezieht:

(3) In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

6. Der Anteil von Bekenntnisschulen entspricht in etwa dem Anteil des Bekenntnisses bei den Kindern

Es ist „festzustellen, dass der Anteil der katholischen Bekenntnisschulen beispielsweise im Erzbistum Köln bei etwa 26 Prozent der Grundschulen liegt. Und 29 Prozent der Kinder sind katholisch. Wenn man das also in Relation setzt, ist das durchaus angemessen.“

Wenn man das weiterdenkt, dann sollten in NRW nicht nur 30% der Grundschulen in NRW katholisch sein (aktuell sind es 29%) , sondern auch 22% völlig konfessionsfrei (aktuell 0%) und 20% evangelisch (aktuell 3%) bzw. muslimisch (aktuell 0%).

7. Viele Muslime schätzen katholische Grundschulen

Erwähnt sei noch ein Aspekt: Es gibt auch viele Muslime, die sagen: Ich möchte mein Kind lieber auf eine katholische Bekenntnisschule schicken, weil ich weiß, dass dann zumindest ein Gottesbezug gegeben ist. 

Solche Fälle mag es durchaus geben. Allerdings ist zu vermuten, dass dieser Satz oft vor allem deswegen im Anmeldegespräch mit der Schulleitung fällt, weil die Eltern hoffen, dass sie damit den Platz für ihr Kind an einer begehrten Schule in Wohnortnähe sichern können.

8. An Bekenntnisschulen werden Schüler mit der entsprechenden Konfession in der Regel bevorzugt

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Wenn es zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Schüler kommt, bekommen Schüler mit der entsprechenden Konfession an Bekenntnisschulen in der Regel den Vorzug.

Der Nachklapp zum Interview gibt den Sachverhalt richtig wieder, wenn man im letzten Satz die drei Wörter „in der Regel“ streicht. An Bekenntnisschulen müssen Kinder der betreffenden Konfession nach geltender Rechtsprechung vor allen anderen aufgenommen werden.