Umwandlung der KGS Broichweiden gescheitert

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An der Katholischen Grundschule Schulstraße in Broichweiden (ein Stadtteil von Würselen) scheiterten Eltern mit dem Versuch, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern wäre nötig gewesen, tatsächlich sprachen sich nur 40% für die Umwandlung aus (immerhin 72% aller abgegebenen Stimmung waren also pro Gemeinschaftsschule). Das Anliegen der Befürworter einer Gemeinschaftsschule war nicht eine Abkehr von christlichen Werten und Gebräuchen. Vielmehr wollten sie sicherstellen, dass auch nach der Pensionierung der derzeitigen Schulleiterin in 2018 die Stelle der Schulleitung möglichst nahtlos besetzt werden kann. Weiterlesen

CDU Telgte leistet zivilen Ungehorsam gegen Aufnahmepraxis an Bekenntnisschulen

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„Dass die Kinder nach Konfession getrennt würden, könne niemand ernsthaft wollen und sei ein Schritt zurück ins vergangene Jahrhundert.”

Richtig, Herr Boge (CDU-Fraktionsvorsitzender in Telgte), sehen wir auch so! Dumm nur, dass die Trennung von Kindern an öffentlichen Grundschulen in NRW in der Landesverfassung verankert ist:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

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Lügenpresse? Eher nicht, einfach bloß schlecht recherchiert.

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„Der erbitterte Kampf um die perfekte Schule“, so titelte die WELT in einem Artikel ihrer Online-Ausgabe für NRW am 20.3.2017. Es geht darin auch um die Besonderheit der staatlichen Bekenntnisschulen in NRW. Der Autor Till-Reimer Stoldt schafft es, in diesem Artikel gleich mehrere gravierende Fehler unterzubringen.

In einem Absatz über die Aufnahmekriterien an staatlichen Bekenntnisschulen behauptet der Autor, dass es dem Leiter einer Grundschule völlig frei stehe, welche Kinder er aufnehme: „Er kann sogar auf alle Kriterien pfeifen und stattdessen losen.“ Die Gerichte in NRW haben aber unmissverständlich anders entschieden: Weiterlesen

Bonner Grüne bekräftigen Forderung nach Ende der öffentlichen Bekenntnisschule in NRW

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Bonn, 22.3.2017 (ergänzt am 23.3.)

Gemeinsam mit Stadtrat Tim Achtermeyer bekräftigt MdB Katja Dörner die bereits 2014 von den NRW-Grünen erhobene Forderung nach einer Verfassungsänderung, um zu verhindern, dass Nachbarskinder aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nicht mehr auf die gleiche Schule gehen können:

“Das Beispiel Bonn zeigt, dass wir Wege finden müssen, die staatlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln – Grundschulen sollen Schulen für alle Kinder sein, egal welche Konfession.”

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Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen drei KGS in Refrath

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Kosten sparen durch Umwandlung I:

Der Schulausschuss in Refrath hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Eltern über die konfessionelle Bindung aller drei dortigen Bekenntnisschulen abstimmen zu lassen. Wenn sie sich in der Abstimmung für eine Umwandlung entscheiden, spart die Stadt viel Geld. Weiterlesen

Späte Einsicht: Kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen

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„Liebe (katholische) Christen, in einem säkularen Staat ist kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft.“

Die Aussage ist an sich nicht bemerkenswert. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führte diese Erkenntnis bereits vor 50 Jahren zur Abschaffung dieser Schulart. Bemerkenswert ist aber, dass diese Woche die Führung der katholischen Kirche in Oberhausen so wiedergegeben wird (WAZ 11.2.2017, Katholiken-Spitze denkt an neue Wege zur Bekenntnisschule). Weiterlesen

Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

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„Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“

Bonn, 8.2.2017

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren. Aus diesem Grund entstand 2009 die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, um sich gegen diese Form der religiös begründeten Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen einzusetzen. Bundesweit wurde damals über die offensichtliche Benachteiligung Un- und Andersgläubiger berichtet, unter anderem in Spiegel Online, Monitor und der Welt. Weiterlesen

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

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In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

“Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.”

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.”

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Wir schaffen das? Der Beitrag der Grundschulen in NRW

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„Die Solidarität mit einer engagierten Gemeinschaftsgrundschule endet da, wo eine konfessionelle Schule größere Chancen verspricht.“
Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.9.2016, Kommentar

Christopher Onkelbach hat Recht: Die wenigsten Eltern melden ihre Kinder an Gemeinschaftsgrundschulen an, weil dort mehr Integrationsarbeit geleistet wird und sie damit der Schule oder der Gesellschaft etwas Gutes tun wollen. Sie wollen für Ihr Kind die besten Bildungschancen. Nach Ansicht des Essener Erziehungswissenschaftlers Klaus Klemm glauben viele Eltern, dass sie an konfessionell gebundenen Schulen eher eine Erziehung mit „Haltung, Respekt und Würde“ erwarten können als an nicht religiösen Schulen (Konfessions-Schulen immer beliebter, WAZ, 1.9.2016). Bekenntnisschulen werden daher für Eltern immer attraktiver, obwohl die religiöse Bindung abnimmt. Peter Toussaint spricht in der WAZ Klartext: „Die Eltern haben Angst, dass ein hoher Ausländeranteil den Lernerfolg ihrer Kinder gefährdet.“  (Gute Schulen, schlechte Schulen, 31.8.2016). So kommt es in gemischten Stadtvierteln zu einer zunehmenden Entmischung auch an staatlichen Schulen. Integration findet dort immer weniger statt.

Die Politik weicht diesen Fragen aus. Wir schaffen das? Zu einem gelingenden Integrationskonzept würde es gehören, alles dafür zu tun, dass an allen staatlichen Einrichtungen selbstverständlich „Haltung, Respekt und Würde“ gelebt und vermittelt wird, gerade auch dort, wo viele Flüchtlinge und Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschult werden. Dass die Kirchen in NRW einerseits hochgradig engagiert Flüchtlings- und Integrationsarbeit leisten, andererseits aber darauf bestehen, dass im staatlichen Bildungssystem einer konfessionellen Trennung Vorschub geleistet und Integration erschwert wird, ist scheinheilig.

Zeitungsartikel

 

 

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

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Im Mai 2016 stellte die FDP im NRW-Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit dem Titel “Was folgert die Landesregierung aus der absehbaren juristischen Niederlage zur Aufnahme bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen?” Das Ministerium antwortete darauf am 13. Juni.

Zum Hintergrund: Es steht außer Frage, dass das Urteil des OVG, mit dem eine Entscheidung des VG Aachen bestätigt wurde, für die Landesregierung unangenehm ist (für eine Übersicht zu den einschlägigen Gerichtsurteilen siehe hier). Die FDP spricht in ihrer Anfrage von einer “juristischen Ohrfeige”. Das Ministerium beruft sich nun in der Antwort darauf, dass es sich bei der Änderung der praktisch angewandten Aufnahmekriterien – entgegen dem Vorwurf der FDP, dass keine juristische Prüfung erfolgt sei – an der jüngsten Rechtsprechung orientiert hat. Zitiert wird aus einem Urteil des VG Münster (Beschluss vom 15. August 2013, Az. 1 L 286/13),

“… dass sich die vorrangige Auswahl der Kinder aufgrund des formellen Bekenntnisses weder aus einfachem Recht rechtfertigen lassen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8.4.2008 – 18 K 131/08 – juris, Rdn. 12 ff., noch von Verfassungs wegen geboten sein dürfte. Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein Aufnahmeanspruch auch für bekenntnisfremde Kinder an einer Bekenntnisschule aus Art. 4 Abs. 1 GG i. V. m. dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung, wenn die Eltern für ihr Kind die Ausrichtung der gewünschten Schule als Bekenntnisgrundschule auf die Grundsätze dieses Bekenntnisses voll und ganz bejahen.“

Demnach muss nicht nur der Wortlaut der Landesverfassung herangezogen werden, sondern auch das höherrangige Grundgesetz, innerhalb dessen Rahmen die Landesverfassung ausgelegt werden muss. Das OVG vertritt in seinem Urteil von März 2016 allerdings eine andere Auffassung als das VG Münster. Es ist ein billiger Vorwurf, wenn die FDP der Regierung angesichts der sich widersprechenden Rechtsauffassungen der Gerichte eine ungenügende juristische Prüfung vorwirft.

Man merkt der Antwort der Landesregierung eine gewisse Ratlosigkeit an, wenn sie nun schreibt:

“Die Landesregierung respektiert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, auch wenn sie zum Stellenwert der formellen Homogenität in einer Bekenntnisschule moderner Prägung zu einer anderen Rechtsansicht gekommen ist. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird hieraus unter Beteiligung der Kirchen die geeigneten Schlussfolgerungen ziehen.”

Wir können die Ratlosigkeit nachvollziehen. Selbstverständlich ist das Urteil des OVG Münster zu respektieren. Gleichzeitig gilt, dass Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit dem Gesetzgeber bereits mehrfach nahegelegt haben, eine rechtliche Anpassung an die Realität vorzunehmen. Die Landesregierung hat hier selbst kaum Möglichkeiten, und auch im Landtag ist die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit für eine unserer Meinung nach längst überfällige Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen nicht in Sicht.