„Wie soll ich denn so etwas rechtfertigen? Das ist ein Unding!“

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(ursprünglich veröffentlicht 11.6., aktualisiert am 17.6.2016)

Kaum glauben will es die Leiterin einer katholischen Grundschule in Coesfeld, dass sie eine hervorragend qualifizierte evangelische Kollegin an ihrer Schule nicht einstellen darf, solange es Bewerbungen katholischer Lehrkräfte gibt.

Erfreulich, dass die Schulleiterin es nicht bei stillem Unglauben angesichts der klaren Gesetzeslage belässt, sondern sich auf ihren Glauben beruft, wenn sie sich für eine Umwandlung der Schule einsetzt: „Bei der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geht es vor allem darum, den christlichen Wert der Gleichbehandlung aller Schüler und Lehrer auch gesetzlich umsetzen zu dürfen“.

Auch der (katholische) Elternpflegschaftsvorsitzende setzt sich für eine Umwandlung ein. Er betont, dass sich dadurch an der Schule nichts ändern soll: Kinder bekämen weiterhin Religionsunterricht, die Erziehung habe nach christlichen Werten weiterhin Bestand, und auch der Name Kardinal-von-Galen-Schule bleibe erhalten.

Quelle:
Allgemeine Zeitung (azonline.de), 31.5.2016, Grundschule stellt die Glaubensfrage

Update 17.6.2016:
Nun melden sich in der Allgemeinen Zeitung auch Gegner einer Umwandlung zu Wort (Allgemeine Zeitung (azonline.de), 14.6.2016, Kritik an Schulumwandlung):
Eine Gruppe aus Eltern und Vertretern der Kirche in Lette beklagt sich, der Schulfriede werde duch das Umwandlungsbegehren gestört. Sie fordern eine offenere Diskussion, trauen sich aber nicht, ihren Namen zu nennen. Das ist schade, selbstverständlich sollte es eine offene Diskussion geben, in der sich niemand verstecken muss. Obwohl – dieser Seitenhieb sei gestattet – die Argumente dann schon mehr Gehalt haben sollten, insbesondere angesichts dessen, dass in Coesfeld sechs der sieben Grundschulen Bekenntnisschulen sind.

Als ein Argument dafür, dass keine „Keine Notwendigkeit“ zur Umwandlung bestehe, wird von der anonymen Gruppe angeführt:

Ein Miteinander ist an der Schule längst Alltag. Es gab schon immer auch andersgläubige Schüler. Kinder verschiedener Länder und Glaubens lernen gemeinsam.

Das ist schön und wünschenswert. Es widerspricht aber, das hat ders OVG-Beschluss klargestellt, der Landesverfassung. Katholische Schulen sind grundsätzlich Schulen für katholische Schüler und Lehrer. In Art. 12 Absatz 6 der Landesverfassung heißt es unmissverständlich:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Geht doch! 6 von 8 Bekenntnisgrundschulen umgewandelt

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Was wir für Bonn fordern, hat das niedersächsische Friesoythe vorgemacht: Bislang waren 8 der dortigen 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Im vergangenen Monat hat die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen die Eltern über den Bekenntnisstatus abstimmen lassen. Nur an zwei Schulen kam die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen für eine Umwandlung nicht zustande. Der Anteil der Bekenntnisschulen sinkt damit in der Kommune von 72% auf 18%.

Weitere Informationen: Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

Umwandlungen in Friesoythe

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Wir berichteten bereits, dass im niedersächsischen Friesoythe an allen Bekenntnisschulen Umfragen über deren Umwandlung durchgeführt werden. An drei Grundschulen sprachen sich die Eltern bereits für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aus, lediglich an einer Schule gab es bei geringer Wahlbeteiligung keine entsprechende Mehrheit. An vier weiteren Schulen stehen die Abstimmungsergebnisse noch aus.

Quelle: NWZ Online, 28.4.2016, Gerbert-Schule behält Status katholischen Bekenntnisses

Petition an den Rat der Stadt Bonn zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen

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Update 7.6.2016: Am 22. 6. wird über den Buergerantrag der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ im Bürgerausschuss des Bonner Stadtrates im Stadthaus beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe hierzu auch Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt.

Bonn, 21.5.2016

Seit gestern sammeln wir Unterschriften für eine Petition, mit der wir den Bonner Stadtrat auffordern, an Bonner öffentlichen Bekenntnisgrundschulen Umwandlungsverfahren in Gemeinschaftsgrundschulen einzuleiten, nachdem ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts deuSchultafel-fotolia-kbkw2tlich gemacht hat, dass die Rechtslage nichts mehr mit der Realität in unserem Bundesland zu tun hat. Wir versuchen, 500 Unterschriften aus Bonn zu sammeln, selbstverständlich freuen wir uns auch über Unterstützung aus anderen Teilen Nordrhein-Westfalens. Weiterlesen

Ein Anachronismus sondergleichen: Die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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Initiative Kurze Beine, kurze Wege, am 8. April 2016  

In Bezug auf öffentliche Bekenntnisschulen klaffen Verfassung und gelebte Praxis in Nordrhein-Westfalen weit auseinander. Während Bekenntnisschulen laut Verfassung „formell bekenntnishomogen“ und prinzipiell nur für katholische bzw. evangelische Schüler eingerichtet sind, sind tatsächlich im Schnitt nur gut 50% der Schülerinnen  und Schüler an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW tatsächlich im jeweiligen Bekenntnis getauft. Das erinnert an die ehernen Grundsätze zum Thema Ehe und Sexualität in der katholischen Kirche, wo die gelebte Praxis der Gläubigen sich ebenso wenig nach den realitätsfernen Dogmen richtet. Nur handelt es sich bei den Schulen nicht um Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sondern um staatliche Institutionen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Allein der Staat bestimmt darüber, wer an diesen Schulen lehren und lernen darf. Solange allerdings die Verfassung festlegt, dass es staatliche Bekenntnisschulen für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gibt, sind dem politischen Gestaltungswillen enge Grenzen gesetzt. Die Benachteiligung von Kindern aufgrund ihrer Konfession bzw. Religion kann durch eine Gesetzesänderung nicht beseitigt werden, wie das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unmissverständlich festgestellt hat.

Immerhin ein Drittel aller Grundschulen und ein Zehntel aller Hauptschulen sind im bevölkerungsreichen NRW solche konfessionell gebundenen Schulen. In vielen Gemeinden gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Zuletzt wurde die strikte Bekenntnisbindung für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte durch eine neue gesetzliche Regelung und Verordnungen des Schulministeriums zunehmend aufgeweicht. Wenn sich Eltern mit Erziehung und Unterrichtung im Schulbekenntnis einverstanden erklärten, mussten ihre Kinder zuletzt bei der Aufnahmeentscheidung gleichberechtigt mit getauften Kindern berücksichtigt werden. Dieser Praxis hat im März 2016 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein Ende bereitet: Nun müssen katholische Kinder an katholischen Schulen wieder vorrangig aufgenommen werden. Ob das Kind bereits Geschwister an der Schule hat oder ob es zu einer anderen Schule einen wesentlich weiteren Schulweg hätte, spielt ab sofort wieder keine Rolle mehr.

Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

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8.4.2016, ergänzt am 9.4.

Neben Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das einzige Bundesland, indem es noch staatliche Bekenntnisschulen gibt. Anders als in NRW dürfen an diesen Schulen aber nicht mehr als 30% der Kinder bekenntnisfremd sein. So kommt es, dass in Friesoythe demnächst die Eltern aller acht Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen müssen. An 4 Schulen wird die erlaubte Höchstgrenze bereits seit Jahren überschritten, an den verbleibenden 4 ist es nach Prognosen der Stadtverwaltung innerhalb der nächsten 3 Jahre ebenfalls so weit. Wenn die Eltern einer Umwandlung nicht zustimmen, ist über kurz oder lang der Bestand der jeweiligen Schule gefährdet, weil nur noch Kinder des jeweiligen Bekenntnisses aufgenommen werden dürfen, bis die Quote wieder eingehalten wird.

Bemerkenswert, weil man von Kirchenvertretern und Politikern oft ganz andere Töne hört: In einer Informationsveranstaltung über die Umwandlungsverfahren machten „Heinrich Blömer vom Bischöflich Münsterschen Offizialat und Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg … in ihren Statements deutlich, dass die Vermittlung christlicher Werte nicht an den Status der Bekenntnisschule gebunden ist.“

Quellen:

Ab Schuljahr 2017/18: Konfessionelle Grundschulen nur noch für getaufte Kinder

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Düsseldorf, 1.4.2016

Als Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster arbeiten Beamte des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums derzeit an Verordnungen, die erhebliche Auswirkungen auf den Grundschulbereich im bevölkerungsreichsten Bundesland haben werden. Wie die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ aus gut informierten Kreisen erfahren hat, sollen ab Herbst 2016 an den knapp 1.000 öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nur noch getaufte Kinder des jeweiligen Bekenntnisses angemeldet werden können. Dies sei die einzige Möglichkeit, weitere rechtliche Unsicherheiten um die Aufnahme von Kindern an Bekenntnisgrundschulen zu vermeiden. Man sei es satt, jedes Jahr aufs Neue die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern. Weiterlesen

Im Zweifelsfall rechtens: kürzere Schulwege für katholische Kinder

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Kurze Beine – kurze Wege, 29. März 2016

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Katholische Kinder müssen an katholischen Schulen vorrangig aufgenommen werden. Das klingt einleuchtend. Und doch: Die Euskirchener Schulleiterin, die die Aufnahme eines katholischen Kindes an einer städtischen katholischen Grundschule für das laufende Schuljahr abgewiesen hatte, hatte sich nach den Vorgaben des Schulministeriums gerichtet. Danach galt seit November 2013 die Anweisung, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ höher zu gewichten als die Konfession.

Durch die Entscheidung des Gerichts ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden. In manchen Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens haben katholische Grundschulkinder damit erheblich bessere Chancen auf einen kurzen Schulweg als all jene Kinder, die nicht katholisch getauft sind. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte sich 2009 aus Unzufriedenheit mit genau dieser Situation gegründet: Damals war ein konfessionsloses Kind von einer katholischen Grundschule in Bonn abgewiesen worden, obwohl es direkt neben der Schule wohnte. Weit entfernt wohnende katholische Kinder wurden dagegen aufgenommen.
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Endlich: Umwandlung von Katholischer Grundschule in Mönchengladbach

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Endlich gibt es in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt auch eine Gemeinschaftsgrundschule, die Lehrkräften und Kindern unabhängig vom Bekenntnis uneingeschränkt offensteht: 56% der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Umwandlung der Katholischen Grundschule Waisenhausstraße in Mönchengladbach. Sie ist damit nach unserem Kenntnisstand die erste Schule, an der die Regelung zur erleichterten Schulartumwandlung erfolgreich genutzt wurde.  An der Schule sind zwar nur 20% der Kinder katholisch, trotzdem scheiterte die Abstimmung noch vor einem Jahr an der bislang extrem hohen Hürde von 67% aller Stimmberechtigten.

Quelle: Rheinische Post, 16.3.2016, Waisenhausstraße ist bald Gemeinschaftsgrundschule

Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

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In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen