NRW-Piraten fragen nach Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen

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12. August 2012

Eigentlich hatte die NRW-Piratin Monika Pieper eine ganz einfache Frage: Welche Aufnahmeregeln gelten eigentlich an jenem Drittel aller Grundschulen des Bundeslandes, die zwar Bekenntnisschulen sind, sich aber in staatlicher Trägerschaft befinden und ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden?

Seit dem Wegfall  der Schulbezirke für Grundschulen 2008 gibt es jedes Jahr Probleme, wenn Eltern ihre Kinder an der Grundschule anmelden. So manche Familie fiel seitdem aus allen Wolken, als sie den Platz an der nächstgelegenen Wunschschule nicht bekam, während weiter entfernt wohnende Kinder mit dem richtigen Bekenntnis einen Platz erhielten.

Das Schulgesetz legt in dieser Frage scheinbar eindeutig fest: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.“

Was aber, wenn es sich bei der gewünschten Schule um eine Bekenntnisschule handelt, das Kind aber nicht im Bekenntnis getauft ist?

Ausführlichere Regelungen enthält die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), die ausdrücklich festlegt, wie bei einem Anmeldeüberhang zu verfahren ist: Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde seien vorrangig zu berücksichtigen, ebenso wie Härtefälle. Ansonsten gelten die Kriterien Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, und ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Die Ausbildungsordnung Grundschule verliert also kein Wort über Religion und Bekenntnis.

An dieser Stelle setzt die Kleine Anfrage der Piraten an, auf die die Landesregierung am 7.8.2012 antwortete (Drucksache 16/499):

1. Kommen bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule für das Schuljahr 2012/2013 ausschließlich die unter §1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) genannten fünf Kriterien zum Tragen?

Antwort der Landesregierung:
Ja. 

Man sollte denken, dass sich damit die Beantwortung der beiden weiteren Fragen erübrigt, wenn doch ausschließlich diese Kriterien Gültigkeit haben. Tatsächlich und konsequent bleibt Frage 2 ohne Antwort:

2. Wenn andere Kriterien zum Tragen kommen, welche sind das?

In der Antwort auf Frage 3 erklärt die Landesregierung, wieso es zwar keine weiteren Kriterien für die Aufnahme an Bekenntnisschulen gibt, getaufte Kinder aber trotzdem vorrangig behandelt werden müssen:

3. Falls andere Kriterien zutreffen, wo sind eben diese Kriterien geregelt?

Antwort der Landesregierung:
Abgesehen von den Kriterien in § 1 Abs. 3 AO-GS haben bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern (Nr. 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur AO-GS – BASS 13-11 Nr. 1.2). Diese Klarstellung ergibt sich aus den Merkmalen einer Bekenntnisschule, wie sie in Art. 12 Abs. 6 der Landesverfassung und § 26 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) bestimmt sind. Sie ist der Anwendung der Vorschriften des § 46 Abs. 3 SchulG und des § 1 Abs. 2 und 3 AO-GS vorgeschaltet.

Noch im März 2010 hat uns übrigens das Schulministerium als Antwort auf unsere Petition erklärt, eine Ablehnung von Kindern aufgrund ihrer Konfession sei dann nicht rechtens, wenn die Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen. In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es:
„Einen Anspruch auf Aufnahme [haben] zunächst nur diejenigen Kinder, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören. Aus Gründen des Art. 4 GG sind diesen Kindern solche gleichzustellen, die ausdrücklich Unterricht und Erziehung in dem Bekenntnis wünschen. Bei einem Anmeldeüberhang ist richtigerweise zunächst die Konfessionszugehörigkeit der Aufnahmewilligen bzw. die Erklärung der Eltern, das Kind im Sinne des Bekenntnisses erziehen zu wollen, zu berücksichtigen.“

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum ist übrigens der Ansicht, dass die Konfession so oder so keine Rolle spielen darf:

“Insgesamt enthalten §§ 1 AO-GS, 1 APO-S I für das Aufnahmeverfahren abschließende Regelungen, so dass weitere, nicht aus diesen Regelungen hervorgehende Aufnahmekriterien nicht zulässig sind. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen. Die anders lautende Regelung in Nr. 1.23 S. 4 VVzAO-GS ist – wie auch die der Verwaltungsvorschrift entsprechende Behördenpraxis – rechtswidrig.”

Wir sind gespannt, ob sich die Piraten mit der Antwort der Landesregierung zufriedengeben.

Rechtliche Grundlagen
Hier die im Schreiben der Landesregierung genannten Rechtsgrundlagen in der Reihenfolge ihrer Nennung

§ 1 Abs. 3 AO-GS

Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
1. Geschwisterkinder,
2. Schulwege,
3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Nr. 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur AO-GS

Die Wahl der Schulart steht den Eltern zu Beginn eines Schuljahres frei (§ 26 Abs. 5 SchulG).
In eine Bekenntnisschule darf ein Kind aufgenommen werden, wenn es entweder
a) dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder
b) dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern (§ 123 SchulG) aber ausdrücklich übereinstimmend wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Im Ausnahmefall sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.
Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.

§26 Abs. 3 SchulG

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.

§46 Abs. 3 SchulG

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

§1 Abs 2 AO-GS

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 SchulG). Bei einem Anmeldeüberhang sind die Kriterien des Absatz 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.

Siehe dazu auch den Artikel Rechtsgrundlagen von Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen.

Schulbezirke wieder einführen?

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Interessant. Da stellt eine Wissenschaftlerin fest, es gebe keine Notwendigkeit, die Schulbezirke wieder einzuführen, da sich durch ihre Einführung „wenig“ verändert habe. Sie bestätigt damit die (durchaus richtige) Einschätzung vieler Kommunalpolitiker, „dass die Eltern mit ihren Kindern ohnehin die nächstgelegene Grundschule ansteuern“.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass es schön wäre, wenn das Recht auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Kinder gälte.

WAZ Sauer und Siegerland, 14.6.2012, Einige Kommunen in Südwestfalen wollen wieder feste Schulbezirke

Problem in Hagen-Boele: Schule katholisch schrumpfen oder ökumenisch öffnen?

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In Hagen-Boele hat die Kommunalpolitik beschlossen, an einer (katholischen) Grundschule die Zügigkeit so anzupassen, dass sie nur noch den katholischen Kindern Platz bietet, und hat sich damit viel Ärger eingehandelt. Eltern und Lehrer meinen, damit sei dem Elternwillen nicht gedient. Wohl wahr, aber die einfachste und wahrhaft ökumenische Lösung wäre sicherlich die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.

WAZ Hagen, 19.6.2012, Kein Platz mehr für nichtkatholische Schüler in Hagen-Boele

„Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“

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Ein Paukenschlag, bevor es überhaupt losgeht. Nach dem Sommer soll sie starten, die neue Drei-Religionen-Schule in Osnabrück (wir berichteten). Die Grundschule gibt es schon lange, aber bislang war sie unter dem Namen Johannisschule eine „normale“ öffentliche katholische Grundschule, die nicht mehr genug katholische Kinder hatte, um die niedersächsischen Vorgaben für eine Bekenntnisschule zu erfüllen. In die bisherige Johannisschule werden also keine neuen Kinder mehr eingeschult, sie läuft in den nächsten drei Jahre aus.

An ihrer statt entsteht im Schuljahr 2012/13 im gleichen Schulgebäude eine neue Grundschule für Christen, Juden und Muslime in Trägerschaft des Bistums. Dumm nur, dass bei dem bundesweit einmaligen Projekt alle 13 Lehrerinnen und Lehrer der bisherigen Johannisschule nicht mitmachen und sich lieber versetzen lassen wollen: „Das ist für uns nicht Integration, sondern Exklusion“, sagt die kommissarische Schulleiterin Silvia Bielefeld. Statt nämlich die Kinder gemeinsam in Religion zu unterrichten, werden sie in der neuen Schule fein säuberlich nach Religion und Konfession getrennt, es gibt eben keine gemeinsame religiöse Unterweisung. Den Lehrern wäre es ohnehin lieber gewesen, wenn die Schule als öffentliche Schule weitergeführt worden wäre: „Wir unterstützen das öffentliche Schulsystem und sind grundsätzlich gegen private Träger“.

Erstaunlich die Einsicht des Leiters der Schulabteilung des Bistums, Winfried Verburg: „Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“. Schade nur, dass er der Meinung ist, eine Drei-Religionen-Schule in privater Trägerschaft könnte eine zeitgemäßere Antwort geben.

 

Schulartänderungen in Köln und Bonn – gibt es einen Trend zur konfessionslosen Schule?

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(zuletzt aktualisiert am 29.6.2012)

„Schulen werden zunehmend konfessionslos.“ So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: „Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?“ Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen „gewissen Trend“ zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.

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Sachen gibt’s… Schwuler Lehrer will dann doch nicht Leiter von katholischer Grundschule werden

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Aufregung in Niedersachsen: Eigentlich hatten sich alle darüber gefreut, endlich einen Leiter für die kleine Grundschule in Echterfeld (Landkreis Vechta) gefunden zu haben, noch dazu einen „exzellenten Pädagogen“, wie es hieß: Bürgermeister Meyer (CDU) ebenso wie Lehrer/innen und Eltern. Doch dann beschwerten sich wohl eine Handvoll Menschen bei ihrem katholischen Pfarrer, dieser erzählte es dem Bewerber. Der wiederum hatte keine Lust mehr auf den Job und zog seine Bewerbung zurück.

Die Pointe dieser Geschichte: Es handelt sich um eine katholische Bekenntnisschule, der Bewerber ist evangelisch und homosexuell.

KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn-Dransdorf, 22.3.2012. Die Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ kann die Korken knallen lassen: Nach einem inoffiziellen Abstimmungsergebnis stimmten 71% aller stimmberechtigten Eltern für die Umwandlung der bisherigen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsschule, die allen offen steht (Hintergrundinformationen). Lediglich 17% der Stimmen entfielen für eine Beibehaltung des Konfessionsstatus der Dransdorfer Grundschule. Damit ist klar, dass auch viele katholische Eltern der Kettelerschule für eine Umwandlung gestimmt haben müssen.

Berichterstattung und städtische Mitteilungen

[…] Einen Glückwunsch an die Dransdorfer Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ sandte auch die Bad Godesberger Elterngruppe „Kurze Beine – Kurze Wege“. Angesichts des klaren Ergebnisses diene es aber nicht dem Schulfrieden, wenn mit dem Vorwurf „aggressiver Werbestrategien“ das demokratisch eindeutige Ergebnis in Frage gestellt werde, kommentierte die Gruppe erste Reaktionen der Befürworter der katholischen Schulform. (… ) Wenn wie an der Kettelerschule weniger als die Hälfte der Kinder an einer Schule katholisch sind, ist es nicht begründbar, warum diese Schule den Aufkleber katholisch tragen soll und nichtkatholische Kinder bei der Aufnahme benachteiligt werden“, so die Elterngruppe „Kurze Beine – Kurze Wege“.

  • General-Anzeiger Bonn, 24.3.2012, „Die Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule. In der Katholischen Dransdorfer Grundschule stimmen 71 Prozent der Eltern für den Schulartwechsel“ (nicht online)

Wir sind jetzt natürlich glücklich über die hohe Wahlbeteiligung und erleichtert über das eindeutige Votum“, erklärte Sascha Krieger von der Initiative pro GGS. Endlich seien damit die Freiheit in der Wahl des Religionsunterrichts und die Bestenauswahl auch bei der Besetzung neuer Stellen erreicht. „Die Kettelerschule ist die beste Grundschule und soll das auch bleiben.“ Das Ergebnis sei zwar bedauerlich, kommentierte Nadja Schmid für die Befürworter einer KGS. „Angesichts der aggressiven Werbestrategie der Umwandlungsbefürworter ist es jedoch keineswegs überraschend.“

Wie das Ende einer Ehe einen „Kulturkampf“ auslöst

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(zuletzt aktualisiert am 14.01.2013)

Ein katholischer Kindergarten in Königswinter kündigt einer Kindergartenleiterin, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat und bei ihrem neuen Partner eingezogen ist. Die Eltern haben ein anderes Verständnis von christlicher Nächstenliebe als der katholische Pfarrer – sie fordern einen Trägerwechsel, damit die beliebte Erzieherin ihren Kindern erhalten bleibt. Wichtiges Detail: Der Kindergarten ist vollständig durch Eltern und Steuerzahler finanziert, den Trägeranteil übernimmt seit 2006 die Kommune für die katholische Kirche. Pikantes Detail: Der neue Lebensgefährte der Kindergartenleiterin ist Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und trat im Zuge des Konflikts aus dem katholischen Pfarrgemeinderat aus.

„Der Staat schlägt zurück“

Am 19.3.2012 beschloss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Königswinter eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Träger, dem Katholischen Gemeindeverband (KGV), zum 31.7.2013. Begründung für diesen einmaligen Vorgang, der ein gewaltiges Medienecho zur Folge hatte: das zerrüttete Verhältnis zwischen Kindergarteneltern und dem Träger. Der KGV entschied kurz darauf, die Trägerschaft freiwillig bereits im Sommer 2012 abzugeben, damit die Leiterin unter einem neuen Träger weiterarbeiten kann. Das Gebäude befindet sich ohnehin in städtischem Besitz. Die Eltern wünschen sich einen Träger mit christlichem Hintergrund, der alle Mitarbeiter/innen übernehmen soll. Sie sprechen sich für den Träger CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) aus. Diesem Wunsch kommt der Stadtrat Ende Juli nach. In einem Kommentar merkt General-Anzeiger-Bonn-Redakteur Hansjürgen Melzer an:

„Der neue Träger in Rauschendorf zahlt im Kindergartenjahr 2012/2013 keinen Eigenanteil bei den Betriebskosten, dann zwei Jahre vier Prozent, danach fünf Prozent. Laut KiBiz müssen freie Träger jedoch eigentlich elf Prozent zahlen. Gibt es Nachahmer, könnte das die Stadt pro Jahr 150 000 Euro mehr kosten.“

Finanzierung von Kindergärten in NRW
Die Stadt möchte den Trägeranteil bis 2018 auf den für Freie Träger laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Wert von 9% erhöhen, das CJD bietet nur 4%. Kirchliche Träger müssen eigentlich einen Eigenanteil von 12% tragen, in Königswinter übernimmt diesen allerdings für einige katholische Kitas die Kommune, seit die Kirche 2006 drohte, diese andernfalls zu schließen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Elterninitiativen laut Kibiz einen Eigenanteil von 4% tragen müssen.

Rechtskampf gegen die Kündigung

Der Fall, der ein bundesweites Medienecho erzeugte, ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Zuge der Debatte wird auch das kirchliche Arbeitsrecht umfassend diskutiert und in Frage gestellt. Unabhängig von der Frage der Trägerschaft hat Knecht gegen ihre Kündigung geklagt. In einem Vergleich wurde ihr im Juni 2012 eine Rücknahme der Kündigung angeboten. In einem ähnlichen Fall wurde dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zwar „ein ganz schwerer Loyalitätsverstoß“ beschieden, seine Kündigung musste dennoch zurückgenommen werden.

Presseschau

„Die Kirche will das Evangelium verkünden, besonders den Kleinen und Schutzbedürftigen in der Gesellschaft. Vor wem müssen die Kleinen denn geschützt werden? Etwa vor ihren aufmüpfigen Eltern?“

Stellungnahmen von katholischer Seite

Passend zur NRW-Wahl: Wahl-o-mat zum Thema Stellungnahmen der thematisch zuständigen familienpolitischen Sprecher der aktuell im Landtag vertretenen Parteien. Die für Kindertagesstätten zuständige Familienministerin (SPD) hat sich nicht geäußert.

Sitzung des Jugendhilfeausschuss Königswinter vom 19.3.2012

Blogs

Eher im Bereich Satire dürfte diese Online-Diskussionsrunde zum Thema anzusiedeln sein:

Abstimmung über Schulartumwandlung in Dransdorf

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Vom 20. bis 22. März 2012 läuft im Bonner Ortsteil Dransdorf eine Abstimmung über die dortige KGS Kettelerschule. Die Initiative „Pro Gemeinschaftsgrundschule“ tritt dafür ein, dass die öffentliche Grundschule eine Schule für alle Dransdorfer wird, schließlich sind derzeit von 197 Kindern nur 79 katholisch. Fast ebenso viele sind muslimisch, der Rest ist evangelisch oder religionslos. Trotzdem wird nur verpflichtender katholischer Religionsunterricht erteilt. Bei der Anmeldung müssen alle Eltern unterschreiben, dass sie Erziehung und Unterrichtung im katholischen Schulbekenntnis wünschen.

Die Umwandlung hätte auch den Vorteil, dass bei Bewerbungen auf Lehrerstellen die jeweils fachlich am besten qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden könnten. An einer katholischen Bekenntnisgrundschule dürfen nur katholische Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden.

Katholische Eltern befürchten, dass Wertevermittlung außerhalb des Religionsunterrichts nur erfolgen könne, wenn die Schule katholisch bleibt. Zudem sei nur dadurch sichergestellt, dass weiterhin christliche Feste an der Schule gefeiert würden.

Das Schul-ABC der Kettelerschule betont übrigens: „Unsere Schule versteht sich als „Inklusive Schule“  und ist demnach eine Schule für alle Kinder“ (Hervorhebung im Original). Wie passt es zu diesem Anspruch, dass Kinder als Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule katholisch getauft sein müssen oder ihre Eltern unterschreiben müssen: „Ich / Wir wünsche(n) ausdrücklich, dass mein / unser Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen wird.“?

Weitere Informationen:

  • General-Anzeiger Bonn, 21.3.2012, „Abstimmung in Dransdorf: Bleibt die Kettelerschule katholisch?
    Eine kleine Anmerkung zum Artikel: Für eine Umwandlung sind zwei Drittel der Stimmen erforderlich, nicht 75%. Die Hürde ist gleichwohl fast unüberwindbar, da nicht abgegebene Stimmen als Gegenstimmen gewertet werden. In Niedersachsen wurde das Quorum von der dortigen CDU/FDP-Regierung daher 2011 auf 50% gesenkt. 

Mittlerweile wurde die Kettelerschule umgewandelt, siehe KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule.

Schulministerin Löhrmann begründet, warum eine Umwandlung von Bekenntnisschulen nicht erleichtert werden sollte

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Aus dem Wahlprogramm der Grünen von 2010:

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

Die Schulministerin und erneute Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann (katholisch) fühlt sich daran nicht gebunden. Sie findet, dass die extrem hohe Hürde für die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen auf gar keinen Fall gesenkt werden darf. Ihre 5 dämlichsten Begründungen lauten:

1) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen wäre vermutlich mit einem erheblichen Konflikt mit den Kirchen, vor allem der katholischen Kirche verbunden.“ (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Dagegen kann man nichts sagen: Etwas fordern, obwohl es der Kirche, womöglich sogar der katholischen, nicht passen könnte? Ausgeschlossen. Zumal für eine gläubige Katholikin. Man stelle sich nur vor, das wäre in der Vergangenheit so gehandhabt worden: Womöglich würde heute in der Schule gelehrt, dass die Erde rund ist und sich Menschen und Affen im Zuge der Evolution aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt haben. Oder es gäbe Sexualkundeunterricht. Pfui Teufel.

2) „Der Gesetzgeber hat im Schulgesetz bei den Grundschulen im Interesse eines stabilen Angebots unter­schiedlicher Schularten hohe Hürden für die Umwandlung der Schulart gesetzt.“  (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Stimmt. Wenn man das Quorum absenkt, würde womöglich ab und zu eine Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, nur weil eine Mehrheit der betroffenen Eltern das möchte: z.B. die KGS Kettelerschule in Bonn-Dransdorf im März 2012, die KGS Buschdorf, oder die KGS Kapellenschule in Gütersloh, die KGS Liebfrauenschule in Emmerich, etc.

Und das gegen den Willen der Kirche? Aber: „Kirche ist keine Demokratie“, warum sollte also ein einfaches Mehrheitsrecht an Bekenntnisschulen gelten? So was neumodisches gibt es in vollständig öffentlich finanzierten Kirchenkindergärten ja auch nicht.

3) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen […] würde im Landtag einen Konsens voraus­setzen, wie er […] derzeit nicht besteht.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Eine politische Forderung erheben, die nicht durch einen breiten Konsens abgesichert ist? Nee klar, geht gar nicht. Das lernt doch jedes Kind in der Schule: Politik setzt voraus, dass man sich vorher beim Ringelpiez mit Anfassen darauf geeinigt hat. So haben die Grünen den Ausstieg aus der Atomenergie erreicht, nicht anders haben die Bürgerrechtler den Fall der Mauer mit der SED klargemacht und so hat wahrscheinlich auch Helmut Kohl die Bekenntnisschulen in Rheinland-Pfalz abgeschafft.

Das leuchtet doch jedem ein: Sonst könnte man ja womöglich Widerspruch ernten und sich streiten. Oder sogar ein oder zwei katholische Wählerstimmen verlieren? Und mal ganz im Ernst: Das Parteiprogramm oder das Wahlprogramm liest doch eh keiner.

4) „Das Quorum […] ist gesetzlich im Schulgesetz geregelt.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW) – siehe auch die immer gleich lautende Antwort vieler Beamter aus dem Schulministerium unter Sommer (CDU, 2005-2010) und Löhrmann (seit 2010) in Beantwortung von Briefen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“.

Ja genau, wo kämen wir denn da hin, wenn der Gesetzgeber einfach so Gesetze ändern würde, nur weil sich die Bedingungen geändert haben? Die katholische Kirche lässt ja auch nicht einfach von heute auf morgen Frauen zum Priesteramt zu.

5. Es gibt doch ohnehin schon so viele Gemeinschaftsgrundschulen. Auch in Bonn.
(sinngemäß: Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Genau. Weil zwei Drittel der Grundschulen in NRW ohnehin Gemeinschaftsgrundschulen sind, kann sich doch von Bekenntnisgrundschulen keiner diskriminiert fühlen. Im Gegenteil: Sie müssen unter Schulartenschutz gestellt werden!

Alle Zitate von Sylvia Löhrmann entstammen einem Schreiben der Schulministerin vom 1. März 2012.

 

Hintergrund:

Schulgesetz §27 Abs. 3 legt fest:

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Nicht abgegebene Stimmen werden aufgrund dieser Regelung faktisch als Gegenstimmen gewertet: Wenn etwa die Eltern von Viertklässlern, die eine Umwandlung gar nicht mehr betrifft, aus Desinteresse nicht an der Abstimmung teilnehmen, können Sie damit eine Umwandlung verhindern – ebenso wie Eltern, die womöglich aus sprachlichen Gründen den Sachverhalt nicht verstehen oder sowieso nie zu einer Schulveranstaltung kommen.

Im Bereich der Hauptschulen wurde übrigens bereits 1968 in NRW ein Schulkompromiss gefunden. Danach genügte fortan ein Drittel der Stimmen für die Umwandlung.

§28 Bestimmung der Schulart von Hauptschulen

(2) Bestehende Hauptschulen sind in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und sich anschließend die Eltern eines Drittels der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Ausgehandelt wurde diese Regelung damals von SPD, CDU und FDP (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46252029.html, wir legen Frau Löhrmann diesen Artikel sehr ans Herz, da er verdeutlicht, dass Kompromisse nicht auf einem Konsens beruhen müssen). Der damalige SPD-Fraktionschef Johannes Rau: „Es gehört zu einem Kompromiß, daß alle Parteien unzufrieden sind.“ Weiter wird er übrigens zitiert, er sei nicht sicher, ob seine Fraktion statt des langsamen Aussterbens der Konfessionsschulen nicht lieber deren schnellen Tod will.