Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, „dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.“

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen „im Einzelfall“ durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung „Kurze Beine – kurze Wege“ vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: „Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.

Von der Schulpolitik in NRW und nichtkatholischen „Laufkindern“ in Siegen

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Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann? Niemand!
Und wenn er aber kommt? Dann laufen wir davon!

Die NRW-Landespolitik macht es Kommunen und Eltern im Grundschulbereich nicht leicht. Oder, wie es der bundesweit tätige und aufs Schulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Zoller ohne diplomatische Zurückhaltung formuliert:

„Salopp könnte man sagen, daß die Schulwahl in NRW sich so ziemlich alle Probleme aufhalst, die insgesamt denkbar sind:
Im Grundschulbereich wurden zwischenzeitlich die Schulbezirke aufgehoben, so daß sich bereits im Bereich der Einschulung mitunter kuriose Aufnahmekapazitätsrechtsstreite abspielen. […] Die Neuregelung ist deutlich mißlungen und zementiert die Mentalität der Schulen, potentiell mißliebige Schüler abzuweisen und die der Schulbehörden, sich bei Problemfällen herauszuhalten.

Weiter führt Zoller zum Thema Aufnahmekapazitäten aus:

„Das Hauptproblem liegt darin, daß dann, wenn Schülerströme nicht durch Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche gelenkt werden, diese oftmals sich auf eine oder wenige Schulen fokussieren. Zum Problem wird dies dann, wenn Aufnahmekapazitäten nicht zur Aufnahme aller Schüler ausreichen.“

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen müssen vielfach Grundschulen zusammengelegt oder geschlossen werden, was durch die unterschiedlichen Schularten oftmals zu Konflikten führt. Hinzu kommt ein wachsender Anteil religionsfrei oder muslimisch aufwachsender Kinder, so dass schnell der Eindruck der Benachteiligung bestimmter Gruppen im Raum steht.

Eine schöne Illustration für die oben beschriebenen Probleme findet sich in Siegen, wo die Stadt über kreative Lösungen für den Umgang mit unterschiedlich beliebten Grundschulen nachdenkt, wie Der Westen berichtet:

Die auf zwei Züge festgelegte katholische Schule platzt aus allen Nähten, während in der größten Schule in der Stadtmitte Leerstände drohen. Andererseits ist die katholische Grundschule Angebotsschule für das ganze Stadtgebiet und kann Kinder von überall aufnehmen.

Dem könnte die Stadt nur „entgegensteuern“, wenn die politischen Gremien für die Bekenntnisschule auf dem Dörnberg die Einzügigkeit festlegen würden.

Dann würden wirklich nur die katholischen Kinder dort aufgenommen werden, die derzeit schon eine Minderheit unter den Neuanmeldungen für die Bekenntnisschule sind. „Laufkindern“ aus der näheren Umgebung, die nicht katholisch sind, und Geschwisterkindern bliebe das Angebot erhalten.

[…] Dass an der Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal durch Festlegung der Zügigkeit das Integrationsproblem gelöst werde, stellte Bürgermeister Kiß in Abrede. Das könne nur ein indirekter Effekt sein. Denn letztlich liege dies am Elternwillen. Dazu hatte ein Kreuztaler Vater „mit Migrationshintergrund“ eine eindeutige Meinung: „Niemand kann erwarten, dass Ausländer sich integrieren, wenn die Gastgeber sich von den Gästen entfernen.“ Er appellierte an anwesende Eltern, ihre Kinder an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden.
Der Westen, Ausgabe Siegen, 22.9.2011, Schuldiskussion kommt in Fahrt

Wir wüssten gerne, wo im Schulgesetz eigentlich der Passus von den Laufkindern zu finden ist.

Frank Plasberg erklärt Bruder Paulus, warum katholische Schulen so beliebt sind

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In einer Ausstrahlung von „Hart aber Fair“ zum Papstbesuch in Deutschland 2011 äußerte sich Moderator Frank Plasberg mit klaren Worten über die nicht immer nur religiösen Sehnsüchte nach katholischer Beschulung.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=Z5qIAeoh5xk&t=53m35s[/youtube]

(bitte vorspulen auf Position 53m35s)

Frank Plasberg ist übrigens kein erbitterter Gegner katholischer Schulen, sonst wäre er nicht selbst Pate einer Katholischen Grundschule in Wermelskirchen.

(s. auch „weil sie türkenfrei sind“)

Respekt, Herr Feyen! Ein Schulleiter setzt sich für die Umwandlung seiner KGS ein

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In Emmerich setzt sich der Leiter einer katholischen Bekenntnisgrundschule für die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule ein. Nicht etwa, weil er vom katholischen Glauben abgefallen ist, sondern weil er überzeugt ist, dass dies für seine Schule mit über 40% nichtkatholischen Schülerinnen und Schülern die geeignetere Schulart wäre.

Heribert Feyen, seit elf Jahren Rektor der katholischen Liebfrauen-Grundschule, wirbt unverdrossen für Information, Transparenz und Toleranz an seiner Schule. Der Vrasselter sieht sich in der Rolle des Einzelkämpfers. Im Grunde geht es ihm um die Zukunft seiner Schule in einer veränderten Welt. Eine gedeihliche Zukunft für alle sieht er eher als städtische Gemeinschafts-Grundschule gewährleistet.

[…] Und so wiederholt Feyen gebetsmühlenartig sein Credo: „Es gibt keine Nachteile für die Schule, weder in finanzieller, organisatorischer oder ideeller Hinsicht.“ Sodann listet er einige Pluspunkte einer Gemeinschaftsschule auf, die in seinen Augen für alle von Segen wären:
„Weiterhin Schulgottesdienste, Kontaktstunden, Beten, katholischer und evangelischer Religionsunterricht.“
„Bessere Möglichkeiten, Lehrer einzustellen und Leitungsstellen zu besetzen.“
Der Westen, Emmerich, 20.9.2011, Den lieben Gott nicht vertreiben, siehe auch Rheinische Post, 21.9.2011, Katholisch: 65 Eltern dagegen

Klare Worte eines Schulleiters in Emmerich, der offenbar daran verzweifelt, dass er nicht die Lehrkräfte einstellen darf, die dafür am besten geeignet sind. Im Juli 2011 schrieb Feyen einen Brief an die Eltern seiner Schule, als bewährte Lehrerinnen nicht zum Bewerbungsverfahren für eine offene Stelle zugelassen wurden, wie die rheinische Post berichtet:

„Für diese Stelle hätten sich auch gerne junge Kolleginnen aus unserem Lehrpersonal beworben, die bisher als Vertretungslehrer tätig waren“, schreibt Feyen. „Sie waren aber am Bewerbungsverfahren nicht zugelassen, weil nur Menschen katholischen Bekenntnisses sich an unserer katholischen Grundschule bewerben können.“

Ärgerlich, weil so personelle Kontinuität verhindert worden ist. Und: Früher wurden die Lehrer durch das Emmericher Schulamt zugewiesen, schreibt Feyen. Da ging es weniger streng zu. An der Liebfrauenschule gibt es nämlich auch evangelische Lehrer.

Feyen hat den Eltern aus diesem Anlass die Daten von seiner Schule mitgeteilt.

268 Kinder aus 21 Nationen besuchen die Schule.
157 von ihnen sind katholisch.
46 sind evangelisch.
65 Kinder haben ein anderes religiöses Bekenntnis oder gehören keiner Glaubensgemeinschaft an.

Die Eltern haben es in der Hand, den Zusatz der Bekenntnisschule zu streichen. Ein Fünftel der Eltern müsste einen schriftlichen Antrag stellen, anschließend gäbe es eine Abstimmung: Würden mehr als zwei Drittel der Änderung zustimmen, wäre sie beschlossen.

Feyen äußert in seinem Brief Sympathie für die Idee. Er sieht angesichts der Zahlen eine veränderte Lage an seiner Schule. Denn dort gibt es keinen evangelischen Religionsunterricht, auch keinen Religionsunterricht für die Kinder mit anderem Bekenntnis. Obwohl beinahe die Hälfte der Kinder nicht katholisch sind.

Würde aus der Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsschule, wäre dies anders. Und es gäbe keine Probleme mehr bei der Besetzung von Lehrerstellen.

siehe: RP Online, 14.7.2011, Emmerich: Wie lange noch katholisch?

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass die Verwaltungspraxis mit Sicherheit nicht der Intention der Verfassungsväter entspricht. Der Gesetzgeber (also der Landtag NRW) ist dringend aufgerufen, das Schulgesetz an die gesellschaftliche Realität in Nordrhein-Westfalen anzupassen.

Sie können diese Forderung unterstützen, indem Sie unsere Petition unterzeichnen!


Ein Tag später – klar, dass der katholische Stadtpfarrer am folgenden Tag seine Gegenerklärung lanciert:

Peter Kossen: „Ich glaube nicht, dass für die Kinder mit einem anderen Bekenntnis ein Nachteil entsteht. Ein profiliertes Angebot an einer Schule sehe ich im Gegenteil eher als Vorteil an. Das ragt aus den anderen Angeboten möglicherweise heraus.“

[…] Anlass für den Brief von Feyen könnte gewesen sein, dass die Besetzung einer Stelle mit Vertretungslehrern, die an der Schule zeitweise eingesetzt waren, scheiterte. Der Grund: Sie waren nicht katholisch. Was aber Voraussetzung an einer Bekenntnisschule ist.

Früher hatte das Emmericher Schulamt auch evangelische Lehrer zugewiesen. Sie arbeiten heute noch dort. Seit es vom Land die sogenannte „schulscharfe Ausschreibung“ gibt, ist das so nicht mehr möglich. Kandidaten können sich direkt für eine Schule bewerben und werden nicht mehr zugewiesen. Das kann ein Vorteil sein, bedeutet in diesem Fall allerdings, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind, wenn ein Kandidat beispielsweise evangelisch ist.
RP Online, 15.7.2011, Kossen: Liebfrauen sollte so bleiben

Auf das Problem der Stellenbesetzung durch qualifizierte, aber bekenntnisfremde Lehrkräfte geht der Pfarrer allerdings nicht ein.


Auch die Schulpflegschaft bekennt sich zur Bekenntnisschule und sieht keinen Änderungsbedarf. Interessant am Rande, dass der Zeitungsartikel darauf hinweist, dass die Schulpflegschaft bald neu gewählt wird. Noch interessanter, dass der Artikel darauf hinweist, dass durch das offenbar neue Prinzip der „schulscharfen Ausschreibungen“ das Konfessionskriterium verbindlich geworden ist, während den Schulen zuvor auch bekenntnisfremde Lehrkräfte zugewiesen wurden.

Verständnis für Feyen hat Hans-Hermann Buyken. Er ist Schulrat für die Grundschulen im Kreis: „Auch eine Gemeinschaftsschule kann christliche Grundsätze aufnehmen. Da würde sich nichts ändern. Herr Feyen denkt an die Zukunft, wenn gutes Personal vielleicht nicht eingestellt werden kann, weil die Leute nicht katholisch sind. Früher wurden die Lehrer vom Schulamt an die Schule geschickt. Auch wenn sie evangelisch waren. Heute werden die Stellen ausgeschrieben. Und da ist eine Voraussetzung die Konfession.“
RP Online, 18.7.2010, „Wir wollen, dass es so bleibt“


UPDATE DEZEMBER 2011

RP Online, 24.12.2011, Feyen warnt vor Nein:

„Ich möchte als Schulleiter keine Kinder bei der Anmeldung ablehnen müssen, weil sie nicht katholisch sind, wohl aber in der Nähe unserer Schule wohnen“, so Feyen.

Der Hintergrund: Die Liebfrauenschule ist bei Eltern stark nachgefragt. Die Politik überlegt eine Beschränkung der Schülerzahl an Liebfrauen, um andere Grundschulen zu sichern. Die Folge wäre dann, dass der Platz für nicht-katholische Kinder knapp werden könnte.

Da genug Eltern einen Antrag gestellt haben, die Schule umzuwandeln, wird im Januar abgestimmt. Als Begründung Feyens wird angeführt:

Die Entscheidung der Eltern könne mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Fachpersonal bedeuten, mehr Stützung in der unterschiedlichen religiösen Ausbildung der Kinder und nicht zuletzt auch zu einem noch besseren, toleranteren Miteinander beitragen.
Der Westen, 27.12.2011, Pro und Contra werden abgewogen

Gelassen gibt sich auch die katholische Kirche vor Ort:

[Pastoralreferent Michael Beermann] glaubt, dass eine Abkehr der Schule vom Bekenntnis für die Schüler kein umwälzendes Ereignis wäre. „Auch in einer katholischen Bekenntnisschule wird nicht permanent das ,Vater unser‘ gebetet. Es würde keinen anderen Unterricht geben als vorher“, machte er klar. „Entscheidend ist der Geist an einer Schule.“ […] Es müssten wirklich mindestens zwei Drittel aller Eltern für die Veränderung sein und auch zur Wahl gehen. „Das ist doch eine recht hohe Hürde“, meint Pastoralreferent Beermann.
Der Westen, 10.12.2011, Kirche: Geist der Liebfrauenschule bleibt

siehe auch Der Westen, 6.12.2011, Eltern werden über Schule abstimmen

Bekenntnisschulen in Niedersachsen mit Quorum

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In Niedersachsen gibt es, anders als in NRW, ein Quorum: Höchstens 20% der Schülerinnen und Schüler einer Bekenntnisschule dürfen nicht dem Schulbekenntnis angehören. Gälte diese Regelung in Nordrhein-Westfalen, gäbe es nur noch einen Bruchteil der jetzt ca. 1.100 öffentlichen Konfessionsgrundschulen (Zahlen und Statistisches). Was aber, wenn der Anteil katholischer Kinder nicht ausreicht, um die Schule nach der gesetzlichen Regelung als Bekenntnisschule weiterzuführen? Das naheliegende tun und die Schule in eine normale Grundschule umwandeln? Eine Ausnahmegenehmigung beantragen?  Das Land Niedersachsen entscheidet sich für: Das Quorum erhöhen!

Derzeit darf die katholische Bekenntnisschule lediglich 20% nichtkatholische Kinder aufnehmen. Das Land Niedersachsen erhöht die Grenze mit Wirkung vom 01.08.2011 auf 30%.

Webseite der Stadt Nordhorn: Einschulung an die Grundschule Marienschule zum Schuljahr 2012/2013 steht nicht in Frage

In Sudheim wollte man nun jedoch eine katholische Bekenntnisschule einrichten, obwohl absehbar weniger als 70% der Schüler/innen katholisch sein würden. Das ging also nicht. Um eine kreative Lösung war man dennoch nicht verlegen:

„Die Stadt Northeim und das Kultusministerium einigten sich stattdessen darauf, dass die Einrichtung eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll, die sich ein katholisches Profil geben kann.“
(HNA.de, 17.11.2011, Sudheimer Schule wird keine katholische Bekenntnisschule) .

Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13

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In den kommenden Monaten werden wieder hunderttausende Kinder für das kommende Schuljahr an der Grundschule angemeldet. Wie andere Kommunen auch informiert Lippstadt über die Anmeldemodalitäten für Erstklässler zum neuen Schuljahr. Im Abschnitt „Wahl der Schule“ heißt es:

Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat jedoch einen Anspruch, in die nächstgelegene Schule aufgenommen zu werden.

Das klingt eindeutig.

Je nachdem, ob die Erziehungsberechtigten eine Gemeinschafts- oder eine Bekenntnisschule für ihr Kind auswählen, besteht der Anspruch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Aha, doch nicht so eindeutig.

Sind noch Plätze frei, können die Schulen auch weitere Kinder aufnehmen, die keinen Anspruch haben. Sind mehr Anmeldungen erfolgt, als Plätze vorhanden sind, führt die betroffene Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem Kriterien wie Länge des Schulweges, Konfession (nur bei Bekenntnisschulen) oder Schulbesuch der Geschwister berücksichtigt werden.

Alles klar? Wir verweisen auch in diesem Jahr auf zweierlei:

1. eine Ablehnung aufgrund der falschen Konfession kann angefochten werden (s. Artikel „Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar„).

2. Bei der Anmeldung an einer Bekenntnisschule müssen die Eltern in der Regel eine “Erklärung zum Schulbesuch in der konfessionellen Schule” unterschreiben. Diese Erklärung wirkt für Kinder, die nicht im Schulbekenntnis getauft sind, wie eine religiöse Tarnkappe: sie müssen bei der Aufnahmeentscheidung mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden (s. Stellungnahme des Schulministeriums als Antwort auf unsere Petition). Es gilt zweierlei zu beachten: Teilweise wird argumentiert, dass die Erziehungsberechtigten durch diese Unterschrift das im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 2) verbriefte Recht verwirken, das Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen (s. Artikel zum Fall Zeynep in Mönchengladbach).  Uns wurde aber auch von Fällen berichtet, wo die Schulen von dieser Gleichstellung nichts wussten bzw. sie nicht akzeptieren wollten (s. in Köln ticken die Uhren anders). In diesem Fall sollte man sich an das städtische Schulamt oder die Bezirksregierung wenden.

Schulstreit in Hilden: Bezirksgrenzen wieder einführen? Schulen zusammenlegen? Schulgesetz ändern lassen?

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UPDATE zum Artikel unten: Die Frage ist entschieden. Das Schulgesetz soll geändert werden. Aus dem Artikel Warten auf neues Schulgesetz (RP Online, 14.9.2011):

Mit der Verbundschule, die frühestens für das Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden könnte, sieht Gatzke wesentliche Forderungen von Eltern und Politikern erfüllt: „Wir hätten weiterhin sowohl eine Bekenntnisschule als auch eine Gemeinschaftsgrundschule im Hildener Norden.“

s. auch Kommentar: Neue Chance?  und Reichwein-Schule ohne Schmid (beide RP Online, 14.9.2011)


Neues Schulgesetz für NRW soll erlauben, dass Bekenntnisschulen Hauptstandort eines Schulverbundes mit GGS werden

Hitziger Schulstreit im Hildener Norden. Es gibt hier die einzügige GGS Reichweinschule mit 70% muslimischen Zuwanderern und die zweizügige, beliebte KGS Kolpingschule, die unter Raumnot leidet. Beide Schulen befinden sich unmittelbar nebeneinander. Die Verwaltung schlägt aufgrund sinkender Schülerzahlen vor, dass beide Schulen in ihrer bisherigen Form aufgelöst und als Neugründung zusammengelegt werden. Bei der dafür nötigen Abstimmung müssten 485 Hildener Eltern entscheiden, aller Wahrscheinlichkeit nach würde eine GGS entstehen.

Eine katholische Elterninitiative vor Ort kämpft für den Erhalt der KGS. Weiterlesen

Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

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September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.

Laizistische Sozialdemokraten finden konfessionsgebundene Grundschulen „anachronistisch, diskriminierend und ungerecht“

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät derzeit über Änderungen im Schulgesetz. Dies hat die Initiative „Sozis für Laizismus in NRW“ zum Anlass genommen, einen offenen Brief mit ihren Forderungen an Landtagsabgeordnete zu schreiben, in dem die Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen gefordert wird. Ein Auszug daraus:

Im Entschließungsantrag 15/2428 vom 20.07.2011 steht als Pt. 8 aufgelistet, dass kleine lokale Grundschulen erhalten werden sollen, auch unter Einbezug innovativer Konzepte.

Ein großer Schritt für „kurze Beine – kurze Wege“ wäre damit getan, die bisherigen überkommenen Strukturen abzuschaffen und die jetzigen konfessionsgebundenen Grundschulen in allgemeine Grundschulen umzuwandeln! Diese Schulen, die 100% aus öffentlichen Geldern finanziert werden, dürfen „unpassende“ Schüler aus der direkten Nachbarschaft ablehnen und / oder sie zum Religionsunterricht „zwingen“. Grundschulbesuch ist ein garantiertes Grundrecht. Die konfessionsgebundene Grundschule ist anachronistisch, diskriminierend und ungerecht.

(siehe auch: hpd.de, 23.8.2011, Schulgesetz in NRW: Fortschrittliche Möglichkeiten)


Zum Hintergrund:

Laizismus bezeichnet die Trennung von Staat und Religion. Deutschland ist kein laizistischer Staat, hier gilt eine „hinkende Trennung“, das Verhältnis von Kirche (bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) und Staat ist partnerschaftlich. Es gibt Konkordate und andere Staatskirchenverträge, die Kirchen und Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumen.

Zu diesen Privilegien gehören die öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW, deren Bestand auf dem Reichskonkordat des damaligen Deutschen Reiches mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 beruht.

In einer im Februar 2013 vogestellten Studie stellt der Zeithistoriker und Forscher Prof. Dr. Thomas Großbölting vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster angesichts wachsender religionspolitischer Konflikte ein Verharren in den 1950er Jahren fest: „Politik und Kirchen unterschätzen den Handlungsbedarf notorisch. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten.“ Eine weitsichtige Politik, die alle Religionsgemeinschaften gleich behandle, sei nicht in Sicht. „Stattdessen herrscht ein System der hinkenden Trennung von Kirche und Staat, das in der Nachkriegszeit entstanden ist“, so der Historiker. „Vieles davon hat sich bis heute erhalten: die Kirchensteuer, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder der Sitz von Kirchenvertretern in Rundfunkgremien.“ Die Rechte und Ansprüche Andersgläubiger sowie der wachsenden Gruppe an Religionslosen hingegen fielen unter den Tisch.

MGS als Sonderform der EGS?

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In Euskirchen (NRW) will eine mennonitische Gemeinde eine neue Grundschule errichten:

[…] Wie Jakob Bergen berichtete, haben die Mennoniten erneut einen Antrag auf Erlaubnis zur Gründung einer Grundschule gestellt. 2008 waren sie damit gescheitert. Die Bezirksregierung argumentierte, in Euskirchen existiere bereits eine öffentliche evangelische Bekenntnisschule. „Wir sind aber eine andere Art von Glaubensgemeinschaft und meinen, dass uns eine Grundschule zusteht“, so Bergen. „Grund- und Realschule, also die Jahrgänge eins bis zehn, könnten wir einzügig unter einem Dach unterbringen. Der Platz dafür ist da.“

s. ksta.de, 7.9.2011, Mennoniten nun in der Gertrudisschule