Erste Weltanschauungsschule und erstmals weniger als 50% katholische Kinder an katholischen Schulen

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Bonn, 29.9.2019

Die Schulstatistik für Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2018/19 birgt eine handfeste Überraschung: Erstmals führt das Zahlenwerk auch eine Weltanschauungsschule auf. Damit existieren mittlerweile 6 Schularten im Grundschulbereich des Bundeslandes: Neben den 1.881 Gemeinschaftsgrundschulen gibt es aktuell 808 römisch-katholische, 88 evangelische, 2 jüdische, 1 mennonitische und 1 Weltanschauungsschule.

Die Weltanschauungsschule ist in der Landesverfassung (Art. 12 Abs. 6) wie folgt definiert:

In Weltanschauungsschulen, zu denen auch die bekenntnisfreien Schulen gehören, werden die Kinder nach den Grundsätzen der betreffenden Weltanschauung unterrichtet und erzogen.

Welche Weltanschauung an dieser Schule unterrichtet wird, geht aus der Veröffentlichung des Schulministeriums nicht hervor. Immerhin 11 der bislang gerade einmal 17 Schüler/innen sind übrigens katholisch getauft, eines ist orthodox und 5 gehören Konfessionen an, die nicht genannt werden.

Weniger überraschend, aber umso bemerkenswerter ist, dass erstmals weniger als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an katholischen Grundschulen noch entsprechend getauft sind. Nur noch 49,4% der Kinder gehörten dort im abgelaufenen Schuljahr noch dem Schulbekenntnis an. An evangelischen Grundschulen gilt das übrigens sogar nur für 38,7% der Kinder. Weiterhin stabil hoch bleibt der Anteil jüdischer Kinder an den beiden jüdischen Bekenntnisschulen: Dort sind es immerhin 88,3%. Höher ist noch der Anteil mennonitischer Kinder an der Schule der Mennoniten, hier gehören 91,2% dem Bekenntnis an, in dem unterrichtet und erzogen wird.

Weitere aktuelle Zahlen finden sich im kürzlich aktualisierten Artikel Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches.

Katholische Bekenntnisschulen: Keine Heimstatt für alle Bürger

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In einem aktuellen Artikel des Online-Magazins Migazin wird die Ansicht des Staatsrechtsprofessors Hinnerk Wißmann von der Universität Münster wiedergegeben. Wißmann lobt darin das deutsche Religionsverfassungsrecht, das keine Staatskirche kennt, für sein „weitgehendes Verständnis von Religionsfreiheit“ und erklärt, dass es ausreichend Möglichkeiten bietet, auch dem Islam einen fairen Platz in der Gesellschaft anzubieten. In dem Artikel kritisiert er allerdings die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen, wo im Grundschulbereich aufgrund der Dominanz katholischer Grundschulen vielerorts eben keine Wahlfreiheit herrscht und die Gefahr der religiösen Überwältigung groß ist. Er wird zitiert:

Nicht-Religiöse Menschen in Deutschland sollten nach Einschätzung von Hinnerk Wißmann nicht „religiös überwältigt“ werden. Ein Beispiel für diese Gefahr bestehe etwa in Nordrhein-Westfalen, wo es in einem knappen Fünftel der Kommunen ausschließlich katholische Bekenntnisschulen gebe. „Eine solche Situation ist sicherlich kein Zukunftsmodell. Es braucht für Menschen aller Überzeugungen ein auf Gleichberechtigung gebautes Angebot – denn der Staat ist nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts die ‚Heimstatt aller Bürger‘“.

www.migazin.de/2019/03/28/experte-der-islam-darf-nicht-gedraengt-werden-sich-zu-verkirchlichen

Sieben erfolglose Ausschreibungsverfahren in einem Jahr…

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Es ist mal wieder so weit: Weil sich für eine katholische Grundschule in Attendorn nach über einjähriger Suche keine Schulleitung fand, hat die Stadt beschlossen, die Eltern entscheiden zu lassen, ob die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden soll. An staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschulen dürfen sich nur katholische Lehrkräfte auf die Schulleitung bewerben. Vom 18. bis 20. März können die Eltern in der Schule nun über die Bekenntnisbindung abstimmen.

UPDATE 24.3.2019

Mit einer überwältigenden Mehrheit von 74% aller Stimmberechtigten bzw. 89% aller abgegebenen Stimmen haben sich die Eltern für die Umwandlung der
Grundschule Ennest in eine Gemeinschaftsgrundschule entschieden. Damit kann die Schulleitungsstelle nunmehr ohne Konfessionsbindung ausgeschrieben werden.

Quelle:


Schlechte Karten für evangelische und konfessionslose Grundschullehrkräfte in Werne

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16.1.2019. In der Stadt Werne gibt es drei Grundschulen. Alle drei sind an das katholische Bekenntnis gebunden, zumindest dem Namen nach. 2018 schloss die letzte verbliebene Gemeinschaftsgrundschule für Schüler aller Bekenntnisse.

Nun ist es natürlich nicht so, dass es in Werne nur noch katholische Lehrkräfte und Schüler gibt. Im Gegenteil: Auch in Werne geht der Anteil getaufter Kinder zurück, ob evangelisch oder katholisch. Für nicht katholische Schülerinnen und Schüler hat sich die Situation durch die Schließung der Gemeinschaftsschule eher verbessert. Da es im Gebiet des Schulträgers keine Gemeinschaftsschule mehr gibt, dürfen sie an den Bekenntnisschulen nicht mehr aufgrund ihres Bekenntnisses (oder auch dessen Fehlens) benachteiligt werden und genießen die gesetzlich festgelegten Minderheitenrechte, die bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule gewissermaßen ausgehebelt sind. Insbesondere wird das Prinzip der Wohnortnähe bei der Aufnahme an der Schule praktisch gestärkt. Praktisch werden die Schulen ohnehin in vielerlei Beziehung wie Gemeinschaftsschulen geführt: es gibt ökumenische Gottesdienste und neben dem katholischen Religionsunterricht auch evangelischen.

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es keine entsprechenden Regelungen. Evangelische und konfessionslose Lehrkräfte haben in Werne schlechte Karten. Das Schulgesetz schreibt ausdrücklich fest: „(…) An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.“ Zwar gibt es aufgrund einer Schulgesetzänderung mittlerweile Ausnahmen, dennoch ist die Situation für das Schulamt der Stadt Werne unbefriedigend. Die Stadt überlegt, die Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, allerdings will sie das nur im Paket: Entweder alle oder keine. Das ist auch vernünftig, da andernfalls wieder Benachteiligungen für nicht katholische Schüler zu erwarten wären.

Das Problem dabei ist: Die Stadt kann die drei Schulen nicht einfach umwandeln, schon gar nicht auf einen Schlag. Das erlaubt das Schulgesetz nicht. Sie kann das Verfahren nur anstoßen. Eine erfolgreiche Umwandlung kann ausschließlich durch ein Elternvotum erfolgen. Nur wenn mehr als die Hälfte aller Eltern an jeder einzelnen Schule sich für eine Umwandlung aussprechen, kann der Rat der Stadt dem in der Folge zustimmen. Es wäre allerdings merkwürdig, wenn die Eltern von nur ein oder zwei Schulen sich mehrheitlich für die Umwandlung entscheiden und der Rat anschließend diesem Begehren nicht statt gäbe. Die Stadt sitzt also in der Zwickmühle. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass die Stadt angesichts der zunehmenden kulturellen und religiösen Vielfalt eine Umwandlung der drei Grundschulen anstrebt.

Quellen

Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

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Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue „Städtische Grundschule Wolbeck-Nord“ ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.

Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

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Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Auch im Schuljahr 2018/19 noch kein Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

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UPDATE 30.10.2021
Es gibt mittlerweile einen Entwurf für einen Lehrplan für den Ethikunterricht in der Grundschule. Unklar ist noch, wann das Fach eingeführt wird und wer es unterrichten darf.
Quelle: https://humanistisch.de/x/hvd-nrw/inhalte/endlich-1-schritt-vor-der-ethik-unterricht-kommt


Ursprünglich veröffentlicht am

Im Koalitionsvertrag der CDU/FDP-Koalition von 2017 heißt es unmissverständlich:

Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen.

Besonders eilig hat Bildungsministerin Yvonne Gebauer es mit dem Vorhaben offenbar nicht. Im Schuljahr 2018/19 wird es an den Grundschulen im Bundesland auf jeden Fall noch keinen Ethikunterricht geben. Eine entsprechende Initiative der Grünen-Fraktion scheiterte an den Gegenstimmen der Regierungskoalition.  Und der bildungspolitische Sprecher der CDU ließ zwischenzeitlich verlauten, dass er keine Notwendigkeit sehe für Ethikunterricht an Grundschulen  – und das, obwohl der Anteil religiös ungebundener Kinder stetig wächst und sogar katholische und evangelische Kirche dem Vorhaben nicht im Weg stehen wollen.

Gebauer arbeitet derweil noch an ihrem „Masterplan Grundschule“, der Ethikunterricht soll Bestandteil dieses Plans werden. Näheres zum Masterplan ist bislang nicht bekannt.

Siehe dazu auch unseren Artikel Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

Weitere Informationen zum Thema Ethikunterricht in NRW gibt es im Blog von Pro Ethik NRW 

Wieder einmal: Abstimmung über Bekenntnisbindung an sechs Grundschulen in Vechta

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Im niedersächsischen Vechta müssen die Eltern im September an sechs Grundschulen darüber abstimmen, ob die Bekenntnisbindung aufgehoben wird und sie in Schulen für Kinder aller Bekenntnisse umgewandelt werden. Die Abstimmung wird nötig, weil an den betreffenden Schulen im vierten Jahr in Folge nur noch weniger als 30% der Schülerinnen und Schüler das Bekenntniskriterium ihrer Schule erfüllen (vor einigen Jahren lag diese Grenze noch bei 15%!). Das Schulgesetz von Niedersachsen sieht in einem solchen Fall eine Elternabstimmung vor. Wenn diese Regelung auch in NRW Geltung zur Anwendung käme, gäbe es im bevölkerungsreichsten Bundesland kaum noch staatliche Bekenntnisschulen: Weiterlesen

Trotz Ausnahmen: Keine Schulgesetzänderung geplant

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„Die Landesregierung plant keine Gesetzesinitiative zur Änderung der verfassungsrechtlichen und der schulgesetzlichen Regelungen zu den Bekenntnisschulen.“

So lautet die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Wenig überraschend und trotzdem schade.

Hintergrund der Frage von Beer war die Besetzung einer Schulleiterstelle an einer Katholischen Grundschule durch eine evangelische Bewerberin.  Eine solche Ausnahme von der Bekenntnisbindung ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.

Mit dieser Antwort verschließt die Landesregierung die Augen vor der gesellschaftlichen Realität: Kurz nachdem Beer die Kleine Anfrage gestellt hatte, wurde eine weitere Ausnahme durch die Bezirksregierung Münster durchgewunken. Weiterlesen