Kleine Anfrage der Grünen zu Schulleitungen an Bekenntnisschulen

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Bonn, 22.6.2018

Die Landesregierung hat am 24.7.2018 auf die Kleine Anfrage geantwortet.

So erfreulich es ist, dass im Juni in kurzer Folge zwei evangelischen Lehrkräften im Regierungsbezirk Münster die Erlaubnis erteilt wurde, entgegen dem Schulgesetz Rektorin bzw. Rektor einer katholischen Grundschule zu werden, so wenig ist nachzuvollziehen, dass diese Ausnahmen nicht die allgemeine Regel sein sollen. Dazu hat die schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag nun eine Kleine Anfrage gestellt: Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen: Besetzung mit zweierlei Maß?

Sigrid Beer weist darauf hin, dass in der Expertenanhörung zur letzten Schulgesetzänderung eine gesetzliche Ausnahmeregelung bei den Schulleitungen als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde. Zu Recht stellt sie die Frage, warum die Schulträgerinnen der beiden Schulen nicht die Initiative ergriffen haben, die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln, an denen es keine Vorgaben für die Konfessionszugehörigkeit der Lehrerinnen und Lehrer gibt.

Am wichtigsten ist aber die Frage, die Beer zum Schluss stellt:

„Wie wird das Schulrecht jetzt verfassungsgemäß angepasst, um überall im Land die Besetzung von Schulleitungsstellen an Bekenntnisgrundschulen, staatliche Schulen in kommunaler Trägerschaft, unabhängig von der konfessionellen Bindung mit guten Schulleiterinnen und Schulleitern möglichst schnell besetzen zu können?“

Einzig darum muss es gehen. Und, auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen: Die Zeit der staatlichen Bekenntnisschule ist lange vorbei. Alle demokratischen Akteure im Landtag von NRW sollten sich einen Schubs geben und dafür sorgen, dass dieses Überbleibsel in unserer Landesverfassung aus Zeiten der strengen konfessionellen Trennung endlich abgelöst wird durch eine zeitgemäße Regelung, die nicht mehr zur Diskriminierung nicht katholisch getaufter Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler führt.

Neue Grundschule in Düsseldorf wird – endlich – Gemeinschaftsschule

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Wir hatten vergangenes Jahr über die merkwürdigen Vorgänge in Düsseldorf berichtet. Eine katholische Grundschule mit zwei Standorten war geteilt worden. Infolgedessen entstanden zwei neue Grundschulen, bei denen ein Schulartbestimmungsverfahren zur Anwendung kam. Das Ergebnis passte offenbar nicht: Beide Schulen wären demnach Gemeinschaftsgrundschulen geworden. Kurzerhand wurde das Verfahren für ungültig erklärt. Der ursprüngliche Hauptstandort sollte jetzt der Einfachheit halber katholisch bleiben. Am Standort Himmelgeist dagegen wurde das Verfahren wiederholt, mit ähnlichem Ergebnis wie beim ersten Anlauf: Zwar sprach sich eine deutliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine katholische Schule aus – das nötige Quorum von 200 Stimmen wurde aber erneut deutlich verfehlt. Somit hat Düsseldorf schlussendlich doch eine weitere Gemeinschaftsgrundschule.

Quelle

Wenn die „absolute Ausnahme“ zur Regel wird und das Gesetz zur Farce

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Gerade erst wurde in Gladbeck der Präzedenzfall geschaffen. Endlich durfte dort eine evangelische Lehrerin nach langem Hin und Her die Leitung einer katholischen Schule übernehmen. Und nun lässt die Bezirksregierung Münster in Borken gleich die nächste Ausnahme zu, genauer: es wurde ein „zwingender Ausnahmetatbestand“ festgestellt, um die Regelung des Schulgesetzes umgehen zu dürfen. Der evangelische Lehrer Lars Koschmieder war der einzige Bewerber auf die Rektorenstelle der katholischen Josefschule und freut sich, dass er die Aufgabe nun übernehmen darf.

Da bei einer solchen Lösung vermutlich alle Beteiligten zustimmen müssen, also von Träger (Kommune) über Schulaufsicht (Bezirksregierung und Schulministerium) bis hin zum Bistum, gilt das Schulgesetz nun offenbar regional unterschiedlich: Man darf davon ausgehen, dass im Erzbistum Köln weniger Bereitschaft besteht, konfessionsfremde Bewerberinnen und Bewerber als Schulleiter zuzulassen.

Etwas weiter gedacht, stellen diese Fälle das geltende Schulgesetz und die restriktiven Regelungen bzgl. Schulleitungen und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern generell in Frage. Oder anders gesagt: Wann wird die Ausnahme zur Regel und das Schulgesetz zur Farce?

Quelle

Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

Wieder Zoff um Besetzung von Rektorenstelle

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Kurze Beine – kurze Wege, 12.6.2018

Ob Borken oder Gladbeck, man ist sich einig bezüglich der Stellenbesetzungen an den jeweiligen staatlichen katholischen Grundschulen (beide übrigens benannt nach Josef, dem – so die Bibel – mehrfach übel mitgespielt wurde):

„Wichtiger als die konfessionelle Bindung muss doch die Versorgung unserer Schulen mit qualifizierten Rektorinnen oder Rektoren sein!“
(Gladbecks Bürgermeister Ulrich Roland)

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“
(Markus Schönherr, Borkener Zeitung)

Die Geschichte ist schnell erzählt und sie kommt uns bekannt vor: Die Rektorin einer katholischen Grundschule geht in Rente. Glücklicherweise gibt es eine erfahrene Kollegin, die gewillt ist, die Schulleitungsposition zu übernehmen und das kommissarisch bereits seit einiger Zeit macht. Sie ist allseitig beliebt und anerkannt und hat sich in der Position bewährt. Als die Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sie sich auf die Stelle. Als sie aufgrund fehlender Eignung abgelehnt wird, weil sie nicht den richtigen Taufschein hat, fallen alle aus allen Wolken und beschweren sich über den Starrsinn der Kirche.

Die Beschwerde ist also nachvollziehbar, müsste sich aber zuallererst an den Verfassungsgeber richten: Solange die Bekenntnisschule durch die Landesverfassung gesichert ist und ein Drittel aller staatlichen Grundschulen in NRW konfessionell gebunden sind, kann selbst der Heilige St. Josef nicht dafür sorgen, dass Vernunft einkehrt und die Stellen pragmatisch besetzt werden. Es liegt in den Händen des Landtags, die Verfassung zu ändern, ob mit Zustimmung der Kirchen oder ohne. In der Verfassung steht es so:

Artikel 12 Abs. 6 (3)
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Das Schulgesetz präzisiert:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Politisch ist eine solche Initiative des Landes äußerst unwahrscheinlich. Erst 2015 hat der Landtag das Schulgesetz geändert. Bis dahin mussten alle Lehrkräfte an Bekenntnisschulen ausnahmslos dem Bekenntnis angehören. Mehr hat sich die damalige rot-grüne Mehrheit nicht getraut. Es bestand die Sorge, dass der Gesetzentwurf andernfalls vor Gericht nicht Bestand haben würde.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, um endlich zu zeitgemäßen Regelungen zu kommen:  Die betroffene Lehrerin könnte klagen. Es wäre ein langer Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Der Jurist Sebastian Hartmann kam in einer Rechtseinschätzung bereits 2015 ganz ohne Rückgriff auf europäische Normen zu dem klaren Schluss, dass das Schulgesetz in NRW gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit gegen das Grundgesetz verstößt:

„Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.“

Die Chancen stehen gut, dass ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Land NRW dazu zwingen würde, endlich zeitgemäße Reformen auf den Weg zu bringen, damit es an staatlichen Grundschulen keine Diskriminierung mehr aufgrund des Taufscheins von Lehrkräften oder Schülern gibt.

Nachtrag:

In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger (16.4.2018) wurde NRW-Bildungsministerin zu einem anderen Aspekt der Diskriminierung durch Bekenntnisschulen befragt:

Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?

Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Bei einer Podiusmdiskussion in Bonn in 2012 sagte Gebauer noch einen Satz, der hoffen lässt, dass sie die Probleme nicht ignoriert:

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Liebe Frau Gebauer, bitte schreiten Sie zur Tat und tun Sie, was in Ihrer Macht steht, um die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Quellen:

Elterntaxi statt kurzer Schulwege

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In letzter Zeit gab es viele Artikel und Veröffentlichungen darüber, dass Kinder nach Möglichkeit zur Grundschule laufen sollten. Während es früher selbstverständlich war, dass Kinder gemeinsam zur nächstgelegenen Grundschule gingen, ist das heute offenbar schon fast die Ausnahme. Über die Hälfte der Kinder wird mit dem Auto zur Schule gebracht:

„In den Siebzigerjahren machten sich noch rund 90 Prozent der deutschen Grundschüler allein auf den Schulweg. 2016 waren es nach einer Forsa-Umfrage nur noch 37 Prozent, also jedes dritte Grundschulkind.“
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/elterntaxis-es-gibt-keinen-grund-nicht-zur-schule-zu-laufen-a-1199154.html

Forschungsergebnisse besagen, dass den Kindern die Bewegung fehlt: Sie sind müder und passiver, und auch ihr Sozialverhalten leidet. Der Umweltverband BUND stellt einen Trend fest, „Kinder zu einer Schule mit besonderem pädagogischen Profil wie Waldorf oder Montessori-Schulen zu schicken – auch wenn diese weit weg liegen“  (ebenfalls aus dem oben schon verlinkten Spiegel-Artikel). In Nordrhein-Westfalen ist es die Schulartenvielfalt, die neben Gemeinschaftsgrundschulen auch staatliche und freie evangelische und katholische Bekenntnisschulen vorsieht – die oftmals besonders begehrt sind, auch wenn sie von den Kindern nicht fußläufig erreicht werden können. In NRW müssen die Kommunen sogar für dadurch entstehende zusätzliche Buskosten aufkommen. Es ist paradox: Während die religiöse Bindung in der Gesellschaft abnimmt, steigt die Beliebtheit von Bekenntnisschulen. Und kurze Schulwege zur Grundschule und die damit meist verbundene selbstverständliche Integration spielen für viele bildungsbeflissene Eltern offenbar eine weniger wichtige Rolle als der Wunsch, das Kind schon bei der Einschulung auf der vermeintlichen Überholspur einzusortieren.

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?

Aktualisierung 31. Mai 2018:

Die neue Grundschule wird, wie erwartet, eine Gemeinschaftsgrundschule. Zwar sprach sich mit 102 Stimmen eine Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Eltern für die Einrichtung einer katholischen Grundschule aus. Das Quorum wurde aber weit verfehlt, es wären über 200 Stimmen nötig gewesen, um die Schule als Bekenntnisschule einzurichten.

Quelle

rp-online.de, 15. Mai 2018, Himmelgeist: Neue Grundschule wird keine Bekenntnisschule

Bonn, 22. März 2018

Düsseldorfer Eltern dürfen mal wieder über die Schulart einer Grundschule abstimmen. Im Juni 2017 hatten sie nach der Aufteilung einer katholischen Grundschule mit zwei Standorten und der damit verbundenen Neugründung bereits ihr Votum abgegeben (wir berichteten). An einem der beiden Standorte, der Grundschule Himmelgeist, wird nun im April erneut entschieden. Es ist nicht zu erwarten, dass das Ergebnis von der bereits im vergangenen Jahr erfolgten Abstimmung abweichen wird. Da es sehr schwer ist, das Quorum für die Einrichtung einer Bekenntnisschule zu erreichen, darf man davon ausgehen, dass Düsseldorf eine neue Gemeinschaftsschule bekommt.

Quelle

rp-online.de, 21.3.2018, Neue Grundschule in Himmelgeist startet zum 1. August 2019

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.