Katholische Kirche will verhindern, dass Hilden Geld einspart, indem es Kindern kurze Wege zur Grundschule emöglicht

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Die Stadt Hilden würde gerne Millionen einsparen, indem sie für eine gleichmäßigere Verteilung der Erstklässler auf die existierenden acht städtischen Grundschulen sorgt.

„Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das „ungesteuerte Verfahren“ kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen – für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.“
(Zitat aus Zeitungsartikel der Rheinischen Post, s. unten)

Konkret möchte sie, dass mehr Kinder die jeweils wohnortnächste Grundschule besuchen.  Erschwert wird diese gleichmäßige und planbare Verteilung dadurch, dass die beiden katholischen Grundschulen besonders beliebt sind. Nun hat sich ein Arbeitskreis des Schulausschusses überlegt, dass an diesen beiden Schulen nur noch katholisch getaufte sowie schulnah wohnende Kinder angemeldet werden – indem zukünftig dort weniger Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich ist es genau so auch in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehen. Dort heißt es klipp und klar:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Verwaltungsgerichte haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das auch genau so zu verstehen ist: Katholische Schulen sind Schulen, in denen katholische Lehrkräfte katholische Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Das katholische Schulreferat ist allerdings nicht einverstanden mit der Reduzierung der aus dem Schulentwicklungsplan resultierenden Verkleinerung der katholischen Schulen und hat Protest dagegen eingelegt. Die Vertreterin des Erzbistums Köln ist der Ansicht, dass Eltern auch dann einen Anrecht auf einen Schulplatz auf einer katholischen Grundschule hätten, wenn die Kinder nicht katholisch getauft seien. Die Zügigkeit der Schulen solle ungeachtet der Kosten entsprechend erhöht werden – es ist ja nicht das Geld der Kirche, das da ausgegeben werden soll…

Wir sind neugierig, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, falls die katholische Kirche wie bereits angedroht gegen den Schulentwicklungsplan klagt (s. auch Kommentar der Rheinischen Post). Das Verwaltungsgericht Minden hat 2014 eindeutig formuliert, dass nicht katholische Kinder nur „ausnahmsweise“ auf Bekenntnisschulen aufzunehmen sind: „Der Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme besteht daher nur ausnahmsweise, wenn dieses Kind weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen kann.“ Warum die Stadt die Zügigkeit an Ausnahmen orientieren soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, sofern es derartige Kosten nach sich zieht. Für 2018 gab es an der katholischen Astrid-Lindgren-Schule gerade einmal 33 Anmeldungen von katholischen Kindern. Bei 2 Eingangsklassen sind damit 23 weitere Plätze für nicht katholische Kinder aus dem Viertel. Leider wird aus den Artikeln nicht klar, zu welchem Prozentsatz die Anmeldungen katholischer Kinder wohnortfern sind und ob dadurch schulnah wohnende konfessionsfremde Kinder keinen Platz an der Schule bekommen. Wenig überraschend halten wir es für sinnvoll, die Bekenntnisbindung der Schule aufzuheben. Wir gehen davon aus, dass die Beliebtheit der Schule zu einem großen Teil aus ihrer zentralen Lage resultiert und nicht aus ihrer „Religiosität“, andernfalls dürfte man ja auch entsprechend volle Kirchen zu erwarten.

Quelle:

1 KGS + 1 GGS = 1 GGS

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In Brühl entschied die Stadt, die KGS Vochem und die GGS Melanchthon zusammenzulegen. In einem solchen Fall müssen bzw. dürfen  die Eltern im betroffenen Stadtviertel über die zukünftige Schulart der „neuen“ Schule entscheiden. Anders als bei einer Umwandlung dürfen nicht die Eltern aller Schulkinder abstimmen, sondern:

  1. Eltern der Erst- und Zweitklässler der beiden Schulen,
  2. Eltern der für das Schuljahr 18/19 an den beiden Schule bereits angemeldeten Schülerinnen und Schüler, und
  3. Eltern der Kinder aus dem Einzugsgebiet, die zwischen 1. Oktober 2012 und 30. September 2013 geboren wurden.

Wie nicht anders zu erwarten, wird die neue Schule mit den beiden alten Standorten eine Gemeinschaftsgrundschule. Alles andere wäre aufgrund des Verfahrens fast schon ein Wunder gewesen: 183 Stimmen wären nötig gewesen, damit die neue Schule eine katholische oder evangelische oder auch eine Weltanschauungsschule hätte werden können. Wenn, wie es hier der Fall war, für keine Schulart eine ausreichende Mehrheit zustandekommt, wird sie automatisch eine Gemeinschaftsgrundschule. Tatsächlich sprachen sich mit 83 die meisten für eine GGS aus, lediglich 29 Stimmen befürworteten eine KGS.

In Düsseldorf ist im vergangenen Jahr ebenfalls dieses Verfahren gewählt worden. Dort wurde die Abstimmung (ebenfalls mit Ergebnis GGS) aber im Nachhinein annuliert, weil offenbar manchen Betroffenen das Ergebnis nicht gefiel.

Quelle:

Bewegung in der Schullandschaft: Grundschule Broichweiden wird Gemeinschaftsgrundschule

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Bonn, 10.3.2018 (ergänzt am 12.3.)

Es ist Bewegung in der Grundschullandschaft zahlreicher NRW-Kommunen. In zahlreichen Kommunen knirscht es, weil aufgrund der Konfessionsbindung kommunaler Grundschulen Leitungsstellen schwer zu besetzen sind oder weil Schülerströme durch die Schulartenvielfalt schwer zu steuern sind, was im Einzelfall erhebliche Kosten nach sich ziehen kann, wenn dadurch etwa Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich werden, die sich andernfalls vermeiden ließen. Oder wenn Familien Buskosten zu einer weiter entfernt gelegenen Wunschgrundschule erstattet werden müssen.

Die Katholische Grundschule Schmallenberg wurde durch Elternentscheid im Februar 2018 mit überwältigender Mehrheit in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Die Schulleiterin selbst hatte dort den Rat gebeten, das Umwandlungsverfahren einzuleiten und die Eltern an die Wahlurnen zu bitten.

In Broichweiden ist es Eltern im März im zweiten Versuch gelungen, den Hauptstandort ihrer Verbundschule Weiden-Linden in der Stadt Würselen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Eltern von 58% der Schülerinnen und Schüler sprachen sich für die Aufhebung der Bekenntnisbindung der KGS Broichweiden aus. Lediglich 16% stimmten für den Erhalt der Konfessionsbindung, obwohl Vertreter des Bistums und der katholischen Kirche vor Ort deutliche Bedenken geäußert hatten, dass nach einer Umwandlung „die Vermittlung wichtiger katholischer Traditionen und Glaubensinhalte“ nicht mehr verpflichtend gewährleistet sei. Konkret wurde die Befürchtung geäußert, dass an einer GGS die Fortführung des St. Martins-Zuges nicht mehr eingefordert werden könne. Tatsächlich konnten offenbar die wenigsten Eltern diese Sorgen nachvollziehen, zumal sich an der Zusammensetzung der Schule zukünftig nichts ändern wird. Für die Entscheidung der meisten Eltern dürfte vielmehr ausschlaggebend gewesen sein, dass die Umwandlung die Chancen steigert, dass die Schule nach der Pensionierung der bisherigen Schulleiterin auch zukünftig eine Rektorin hat. Angesichts des akuten Schulleitermangels in NRW ist dies eine berechtigte Sorge. Die derzeitige stellvertretende Schulleiterin hätte sich als Protestantin bei einem Fortbestehen der Bekenntnisbindung nicht auf die Stelle bewerben dürfen. Herzlichen Glückwunsch den Eltern, die seit nunmehr eineinhalb Jahren mit hohem Einsatz auf dieses Ziel hingearbeitet haben!

Auch an der katholischen Josefschule in Menden steht im April eine Abstimmung über die Schulart an. Dort argumentieren die Eltern, die das Umwandlungsverfahren initiiert haben, dass mittlerweile weniger als die Hälfte der Kinder katholisch seien, bei den Neuanmeldungen sogar nur noch 33%. Es sei wünschenswert, dass die Schule ohne Einschränkung der Religionsfreiheit allen Kindern aus der Nachbarschaft offenstehe. Die Eltern erhoffen sich durch die Umwandlung bessere Chancen auf einen Erhalt der Schule, da wieder mehr Anmeldungen aus nahegelegenen Stadtteilen zu erwarten wären, wenn die Stadt nicht mehr den Bus zu entfernter gelegenen Gemeinschaftsschulen finanzieren müsste. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl nach Ostern.

In Merfeld können die Eltern bis 14.3.2018 über die Konfessionsbindung ihrer Schule entscheiden. Wenn sie sich gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule entscheiden, sind die Tage der Schule bald gezählt, weil ihre Anmeldezahlen zukünftig nicht ausreichen (für eine eigenständige Grundschule sind mindestens 92 Schülerinnen und Schülern erforderlich). Die Stadt hofft, dass so durch die Umwandlung der Einzugsbereich der Schule wächst. Außerdem könnte die Schule dadurch einen Schulverbund mit der evangelischen Paul-Gerhardt-Grundschule bilden und so der Standort gesichert werden. Anders als im Fall der Broichweidener Grundschule hat in Merfeld die Stadt Dülmen das Verfahren eingeleitet und die Eltern zur Abstimmung aufgerufen.

Auch die Stadt Wassenberg plant eine Neuordnung ihrer Grundschullandschaft. Dort sind bislang drei der vier Grundschulen Katholische Grundschulen. Die einzige Gemeinschaftsgrundschule erfreut sich hier besonderer Beliebtheit und droht aus den Nähten zu platzen. Die Stadt hofft, dass sich durch die Umwandlung der Birgelener KGS in eine zweite Gemeinschaftsgrundschule ihre Auslastung verbessert und die Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet ausgewogener verteilt werden können. Der örtliche Propst Thomas Wieners ist erwartungsgemäß gegen die Umwandlung. Er befürchtet, dass dadurch die „konfessionell orientierte Erziehung“ der Kinder aus der Hand gegeben werde.

Quellen

Weitere Informationen

Bekenntnisgrundschulen 2018 – museumsreif

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Bonn, im Januar 2018

Wir wünschen uns für 2018, dass es in Bezug auf die staatlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen endlich Bewegung gibt. Die Diskussion über die Einführung von Ethikunterricht an den Grundschulen des Landes bietet dafür einen guten Anlass.

In den letzten Tagen haben wir einige Netzsplitter gesammelt, die belegen, dass die Landesverfassung in diesem Punkt einer dringenden Überholung bedarf. Die in NRW vorgesehene konfessionelle Trennung an staatlichen Grundschulen ist ein Fall für das Museum – nicht nur in Bayern:

1887 – In der Enzyklika „Officio sanctissimo“ verlangt Papst Leo XIII. die Erhaltung der Konfessionsschulen und erteilt der „gemischten Schule“ sowie jeglicher Teilnahme an „religionsgemeinschaftlichen Unterrichtsformen“ eine Absage. (Der Standard, Historischer Kalender 22. Dezember)

(Bericht über einen Ausstellungsbesuch im bayerischen Dachau:) Alles echt museumsreif. Dort hängt auch ein Klassenfoto der jungen Protestanten aus dem ersten Jahr der Karlsfelder Gemeinschaftsschule 1962/63. Für die jüngeren Leser: Bis 1968 gab es in Bayern sogenannte Bekenntnisschulen, in denen die Kinder je nach Konfession katholisch oder evangelisch unterrichtet wurden. In Oberbayern waren die Protestanten die Minderheit, durften daher nicht die Bekenntnisschule besuchen, sondern mussten in die Gemeinschaftsschule.
(SZ, 3.1.2018, Museumsreife Autoren)

…Zu Beginn des Jahres war bereits der Versuch von Eltern gescheitert, die katholische Grundschule im Stadtteil Mondorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Zurückhaltung von Politik und Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Gründung der freien Schule legen den Verdacht nahe, dass man im Rathaus die bestehenden städtischen Schulen vor unliebsamer Konkurrenz schützen will: die fünf Grundschulen, von denen immerhin vier christliche Bekenntnisschulen sind, was vor allem nach dem Willen der CDU auch so bleiben soll… Dabei täte gerade bei den Grundschulen frischer Wind gut. Eine freie Grundschule böte Eltern, die ihr Kind ausdrücklich nicht auf eine Bekenntnisschule schicken möchten, eine neue Perspektive. Bislang ist die Gemeinschaftsgrundschule in Lülsdorf die einzige Option für sie. Allerdings müssen vor allem Kinder aus dem Süden der Stadt dafür einen unzumutbar weiten Schulweg auf sich nehmen.
(Rundschau-online.de, 23.12.17, Bei den Grundschulen täte frischer Wind gut)

Ein Frohes Neues Jahr 2018 wünscht die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ allen Leserinnen und Lesern!

50 Jahre nach Rheinland-Pfalz: Umwandlung jetzt!

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Bonn, 20.12.2017

CC-BY-SA-4.0 International Günter Haase

Uns ist kein Umwandlungsverfahren bekannt, dass deshalb durchgeführt wurde, weil atheistische Eltern Religion aus der Schule drängen wollten. Tatsächlich sind sich von ungläubig bis fromm die allermeisten Eltern einig, dass Kinder über Religionsgrenzen hinweg gemeinsam zur Schule gehen sollten. Heute erreichten uns zwei Zuschriften, die dies illustrieren und die wir daher in Auszügen zitieren möchten:

Eine betroffene Mutter schreibt:
„Wir sind direkt betroffen und können es nicht fassen! Unsere Kinder können nicht an die uns zugeteilte Schule gehen, da sie eine katholische Bekenntnisschule ist und wir sind keine Katholiken. Wir nehmen die Glaubenserziehung unserer Kinder selber in die Hand. Das ist Aufgabe der Eltern! Das steht übrigens in der Bibel… Unsere Kinder werden nach ihrer Einschulung nun morgens ca. 40 min mit dem Bus zur nächsten Schule fahren. Mittags muss ich sie holen, da es keine Busanbindung gibt! Das ist diskriminierend! Unsere Kinder werden mit keinem einzigen ihrer Kindergartenfreunde eingeschult werden.“

Und ein Schulleiter:
„Unsere Grundschule ist die einzig verbliebene Innenstadtgrundschule. Die nächste Gemeinschaftsgrundschule liegt 1,5 km von uns entfernt. … Würden wir unseren Bekenntnisstatus abgeben, wären wir [für viele Schüler, die derzeit auf Kosten der Stadt mit Schulbussen in weiter entfernt gelegene Schulen gefahren werden,] die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule, unsere Schülerzahlen würden wahrscheinlich steigen und die Sozialstruktur unserer Schulumgebung würde sich wieder in unseren Klassenzimmern widerspiegeln. Kurzum: legen wir unseren Bekenntnisstatus ab, steigt wahrscheinlich wieder die Zahl der katholischen Kinder an unserer Schule.“

Wir meinen, dass es allerhöchste Zeit ist, dass NRW dem Beispiel folgt, dass die damalige christlich-liberale Koalition von Rheinland-Pfalz vor 50 Jahren gegeben hat. Dort wandelte Bernhard Vogel als Kultusminister im Kabinett Kohl die katholischen und evangelischen Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen um.

Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

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Bonn, 3.12.2017

An Nikolaus, dem 6.12., debattiert der Schulausschuss des NRW-Landtags über Ethikunterricht an Grundschulen. Das Thema steht im Koalitionsvertrag der Landesregierung. In diesem Fall hat die Fraktion der Grünen einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Philosophie verleiht Flügel!“. Sie fordern darin, die flächendeckende Einführung eines solchen Unterrichtsangebots vorzubereiten.

Der Hintergrund ist unstrittig und schnell beschrieben: Die Säkularisierung schreitet voran und gleichzeitig nimmt die religiöse Vielfalt zu. Immer weniger Kinder gehören dementsprechend einer Glaubensgemeinschaft an, für die Religionsunterricht erteilt wird. An vielen Grundschulen bilden die Kinder, für die es kein Alternativangebot gibt, bereits jetzt die größte Gruppe. Für sie entfällt der Unterricht in der Regel ersatzlos, statt dass sie ein – im mehrfachen Sinne – wertvolles Unterrichtsangebot bekommen.

Sämtliche schriftlich vorliegenden Stellungnahmen halten diesen Schritt für sinnvoll, auch die Kirchen. In keiner Stellungnahme wird allerdings darauf eingegangen, ob ein solcher Unterricht auch an den staatlichen Bekenntnisschulen des Landes eingeführt werden soll, die immerhin ein Drittel aller Grundschulen ausmachen. Bislang ist an diesen Schulen eine Abmeldung vom Religionsunterricht nicht möglich – das hat gerade noch einmal das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss bestätigt. In unseren Augen wäre es allerdings im wahrsten Sinn des Wortes scheinheilig, einen Ethik-Unterricht an Grundschulen einzuführen, ohne diesen Schritt auch an den Bekenntnisschulen zu gehen. Tatsächlich sind nämlich dort kaum weniger Kinder bekenntnislos als an Gemeinschaftsgrundschulen.

Hier unsere Stellungnahme zum Antrag. 

Sieben-Quellen-Schule bleibt katholisch

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Die Neue Westfälische berichtet heute, dass bei der Abstimmung über die Schulart der „Grundschule an den 7 Quellen“ in Willebadessen (Kreis Höxter) die notwendige Merheit für eine Umwandlung verfehlt wurde. Zwar sprach sich eine Mehrheit der abstimmenden Eltern für ein Ende der Konfessionsbindung aus, nötig wäre aber eine absolute Mehrheit der Stimmen gewesen. Letztlich fehlten 19 Stimmen. Bürgermeister Hans Hermann Bluhm (CDU) kritisiert die Regelung des Schulgesetzes. Er findet es problematisch, dass sich nun eine Mehrheit der Minderheit unterordnen müsse. In drei Jahren möchte Bluhm die Eltern daher erneut abstimmen lassen.

Leider gibt der Zeitungsartikel keinen weiteren Kontext. Ein Blick auf die Karte ergibt, dass es für zentrumsnah wohnende Kinder keine Alternative zur Sieben-Quellen-Schule gibt. Die St. Nikolaus-Schule im benachbarten Peckelsheim ist zwar offenbar eine Gemeinschaftsgrundschule, aber für Kinder nicht allein erreichbar.

Macht Europa Schluss mit der Diskriminierung von Lehrkräften aufgrund ihrer Weltanschauung?

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Gerade erst hat das höchste deutsche Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen verpflichtenden Religionsunterricht an Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft abgewiesen. Damit gibt das Verfassungsgericht grünes Licht, dass weiterhin Grundschulkinder aufgrund ihres Bekenntnisses längere Schulwege in Kauf nehmen müssen. Genauso betroffen sind Lehrkräfte. Diese Schulen stehen in ihrer Ausformung in NRW zunächst nur Lehrkräften des jeweiligen Bekenntnisses offen. So steht es im Schulgesetz (§26, 6): Weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, nicht über Bekenntnisgrundschulen zu entscheiden

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Im September 2017 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen befasst. Genauer: Es hat entschieden, sich nicht damit zu befassen. Die 1. Kammer des 1. Senats (Kirchhof, Schluckebier, Ott) lehnte die Verfassungsbeschwerde eines Kindes (vertreten durch Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Professor für Religionsverfassungsrecht, Münster) als unzulässig ab. Weiterlesen

Bonner Rat fordert sichere und kurze Wege für Bonner Grundschulkinder

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Bonn, 11. November 2017 (aktualisiert 8.5.2018)

Wie schön! Der Bonner Rat unterstützt unser Anliegen und setzt sich für eine Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen ein. So steht es auf den Seiten der Bundesstadt: Weiterlesen