Bürgerantrag in Bonn: Schüler*innen unabhängig von der Konfession den Zugang gewährleisten

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Bonn, 5. Juni 2021

In der Bürgerausschusssitzung der Stadt Bonn stand am 2. Juni 2021 wieder einmal das Thema Bekenntnisgrundschulen auf der Tagesordnung. Der Antragsteller beklagte in seinem Antrag, dass „die Konfession der Kinder eines der Hauptkriterien in der Grundschulwahl darstellt – und dies sogar noch mit Unterstützung durch das Schulamt der Stadt Bonn.“ Weiter führt der Antragsteller aus:

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10 Jahre Kurze Beine – kurze Wege – kein Grund zum Feiern…

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Bonn, 17.12.2019

Auf dieses Jubiläum hätten wir gerne verzichtet: ES GIBT UNSERE INITIATIVE JETZT SEIT 10 JAHREN!

Heute hat der Bonner General-Anzeiger über uns berichtet: https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bad-godesberg/konfession-soll-bei-aufnahme-an-schule-in-bad-godesberg-kein-kriterium-sein

2009 haben wir uns gegründet, weil Kinder aufgrund ihrer „falschen“ oder fehlenden Konfessionszugehörigkeit an ihrer örtlichen Grundschule nicht aufgenommen wurden. Danach haben wir gelernt, dass es ganze Städte in unserem Bundesland NRW gibt, in denen Lehrer*innen, die nicht katholisch sind, keine Chance haben, Grundschulrektor*innen zu werden, wenn die Sache mit dem Bekenntnis nicht stimmt. Wir haben auch gelernt, dass das alles unglaublich schwer zu ändern ist. Staatliche Bekenntnisschulen stehen in der Landesverfassung, die wird nicht mal eben geändert, egal wie überholt ihre Regelungen sind. Die Familie eines abgelehnten Kindes hat sich sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Richter lehnten es aber ab, über die Klage zu entscheiden. So bleibt alles beim alten.

Obwohl Politiker*innen aus allen demokratischen Parteien uns (teilweise nur im Privaten) versichert haben, dass staatliche Bekenntnisschulen natürlich nicht mehr in unsere Zeit passen, gibt es kaum Aussichten auf Veränderung. 

Das ist verrückt, aber WIR GEBEN NICHT AUF!

Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

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Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue „Städtische Grundschule Wolbeck-Nord“ ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.

Wie integrativ wirken Bekenntnisgrundschulen in NRW?

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Bonn, 17.3.2018 (überarbeitet und ergänzt am 18.3.)

Im Vorlauf der Landtagswahl 2017 hat die AfD als einzige im Landtag vertretene Partei nicht zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung genommen. Es ist bislang nicht klar, was die Partei davon hält, dass es staatliche Bekenntnisschulen gibt. Nun hat die Partei offenbar das Thema für sich entdeckt. Ihr schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen (er war bis vor kurzem Direktor eines Gymnasiums), hat am 1. März eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Bekenntnisschulen in NRW“ an die Landesregierung gestellt, in der er offensichtlich einen Zusammenhang herstellt zwischen der Schulart (Bekenntnisgrundschule oder Gemeinschaftsgrundschule) und dem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Eine Positionierung der Partei gegenüber Bekenntnisschulen wird aber aus der Anfrage bislang nicht ersichtlich.

Seifen hat bereits im Januar eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund“ gestellt. Darin  musste das Schulministerium (in vermutlich sehr mühevoller Kleinarbeit) auflisten, wie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf verschiedene Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Gymnasium) aufgeteilt sind. Aus der Antwort geht hervor, dass an einem Drittel aller Grundschulen in NRW mehr als die Hälfte der Kinder einen Migrationshintergrund (=Zuwanderungsgeschichte) haben. Das heißt, dass diese Kinder entweder selbst im Ausland geboren wurden oder mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde oder dass im Alltag des Elternhauses nicht deutsch gesprochen wird.

An 10% aller Grundschulen haben mehr als 75% der Kinder eine Zuwanderungsgeschichte, an knapp 3% sind es mehr als 90%. Bei Durchsicht der Liste von 260 Schulen mit über 75% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte sieht es zunächst so aus, als wären alle Schularten gleichermaßen betroffen. Tatsächlich zeigen sich aber erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten: So haben fast 11% aller staatlichen Gemeinschaftsgrundschulen den besagten 75%-Anteil, aber nur 4% der katholischen und 8% aller evangelischen Bekenntnisschulen. Am höchsten ist der Anteil von Migrantenkindern im Durchschnitt an privaten Ersatzschulen: an 25% dieser Schulen haben 75% oder mehr Kinder eine Zuwanderungsgeschichte.

Am Beispiel Bonn lässt sich dies gut veranschaulichen: Von insgesamt 52 Grundschulen der Stadt sind 29 Gemeinschaftsgrundschulen, 19 katholisch, 2 evangelisch, und 2 sind private Ersatzschulen. Auf der 75%-oder-mehr-Liste befinden sich 8 dieser Grundschulen: 6 davon sind Gemeinschaftsgrundschulen, 1 ist eine evangelische Bekenntnisschule und 1 weitere ist die Independent Bonn International School, eine Privatschule.

Die Auflistung des Ministeriums erhärtet also den Hinweis darauf, dass Bekenntnisgrundschulen insgesamt zur Segregation von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund beitragen.  Selbstverständlich wollen wir damit nicht die engagierte Arbeit in Frage stellen, die an jeder einzelnen Schule geleistet wird.

Bonner Rat fordert sichere und kurze Wege für Bonner Grundschulkinder

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Bonn, 11. November 2017 (aktualisiert 8.5.2018)

Wie schön! Der Bonner Rat unterstützt unser Anliegen und setzt sich für eine Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen ein. So steht es auf den Seiten der Bundesstadt: Weiterlesen

Anmeldung zur öffentlichen Grundschule – Bekenntnis schlägt Wohnort

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Bonn, 1.11.2017

Pünktlich zum Beginn der Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 beschäftigt sich der Bonner Stadtrat am 9. November mit dem Bürgerantrag der Initiative Kurze Beine – kurze Wege zur „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“. Den Antrag der Initiative, in allen Bonner Bekenntnisgrundschulen über die konfessionelle Ausrichtung abstimmen zu lassen, lehnte der Schulausschuss zwar ab. Im Grundsatz aber unterstützte die Mehrheit der Mitglieder das Anliegen der Initiative und formulierte statt dessen eine Petition an die Landesregierung. Im Wortlaut heißt es in dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der in der Bonner Schulausschusssitzung vom 12. September von den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde: Weiterlesen

Bonner Schulausschuss setzt sich für Änderung der Landesverfassung ein

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Bonn, 13.9.2017 (aktualisiert 16.9.2017)

In seiner Sitzung vom 12. September hat der Schulausschuss des Rates der Stadt Bonn nach langer Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Landtagsfraktionen zur Änderung der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzufordern, um das Nebeneinander von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen zu beenden. Der Ausschuss reagierte so auf eine Reihe von Bürgeranträgen, in denen betroffene Familien auf die Umstände der Ablehnung ihrer Kinder an der wohnortnahen Bekenntnisgrundschule hingewiesen hatten und eine Änderung der Aufnahmebestimmungen forderten. Die zentrale Forderung aller Anträge lautete, dass nicht die Religionszugehörigkeit entscheiden darf, ob ein Kind auf eine Stadtteilschule gehen kann oder nicht, insbesondere dann nicht, wenn diese Schule sich in städtischer Trägerschaft befindet und ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Weiterlesen

Schulausschuss der Stadt Bonn befasst sich mit Bekenntnisschulen

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Am 13.6.2017 beschloss der Bürgerausschuss der Stadt Bonn mit großer und fraktionsübergreifender Mehrheit, die Anliegen zum Thema Bekenntnisschulen an den Schulausschuss zu überweisen. Dort sollen die Antragsteller in der Sitzung am 12. September Rederecht erhalten, um ihr Anliegen vorzustellen. Quer durch alle Fraktionen wurde viel Verständnis für die Forderung geäußert, dass öffentliche Grundschulen allen Kindern im Umfeld der Schule unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen sollten.

Weitere Informationen

Bonn braucht keine öffentlichen Bekenntnisschulen…

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…sondern Grundschulen, die allen Kindern im Umfeld unabhängig von Glaube und Bekenntnis offenstehen. 

Diesen Tenor kann man aus einer ganzen Reihe von Anträgen herauslesen, die im Bürgerausschuss der Stadt Bonn am Dienstag, den 13.6.2017 behandelt werden (siehe Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Dokumente 1711094 bis 171114). Die Sitzung ist öffentlich. Tagungsort ist der Ratssaal des Bonner Stadthauses, Beginn ist um 18 Uhr, die Anträge zum Thema Bekenntnisschule stehen gleich zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung.

Einer der Anträge stammt von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ (direkter Link zum Antrag). Wir fordern darin die Stadt Bonn auf, an allen Bonner Bekenntnisgrundschulen ein Abstimmungsverfahren über die Schulart durchzuführen.  Weiterlesen

Aktuelle Berichterstattung über öffentliche Bekenntnisschulen

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Bonn, Mai 2017

Nach der Ablehnung von Kindern an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Bonn aufgrund ihres Bekenntnisses wächst das öffentliche Interesse am Thema. Hier eine Übersicht über aktuelle Artikel:

F.A.Z., 12.5.2017

Deutschlandfunk, Sendung vom 9.5.2017:

General-Anzeiger Bonn, 8.5.2017:

  • Bekenntnis hat Vorrang vor dem Wohnort  ganzen Artikel lesen

    An diesem nur noch in NRW existierenden Auswahlprinzip bei konfessionellen Grundschulen entzündete sich eine kontroverse Diskussion
    Von Ebba Hagenberg-MiliuBonn. Einen schweren Stand hatte bei einer Podiums- und Publikumsdiskussion in der Deutschen Welle Andrea Gersch, Schulrätin des Erzbistums Köln. Die Tageszeitung TAZ hatte zur Frage „Wie viel Religion verträgt die Schule?“ geladen. Und auf Gersch prasselten sofort Leidensgeschichten ein, in denen nicht katholische Bonner Kinder Ablehnungen für die nächstgelegene Katholische Grundschule (KGS) erhalten hatten. „Wie erkläre ich einem Sechsjährigen, dass er nicht mit seinen Freunden eingeschult werden darf?“ fragte Franz Klein. Bundesweit nur noch in NRW sei es gesetzlich möglich, nicht getaufte Kinder auszusortieren. Das bedeute doch Segregation, Ausgrenzung pur, so Klein bitter. Auch ihre Tochter bekomme keinen Platz an der KGS nebenan, obwohl die zu 100 Prozent vom Steuerzahler getragen werde, sagte Susanne Fuchs-Mwakideu. „Wie kann 2017 der Glaube entscheidend dafür sein, in eine von uns allen finanzierte Schule gehen zu dürfen?“Die katholische Schulrätin Gersch, selbst einst Rektorin der Godesberger KGS Beethovenschule, zeigte Verständnis für die Schicksale. „Aber der Elternwille, zwischen Schulen frei wählen zu können, ist stark verankert in diesem Land. Und als Kirche unterstützen wir das ausdrücklich.“ Es müsse weiterhin jede Familie frei zwischen konfessionellen und Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) wählen können. Fuchs-Mwakideu widersprach: Frei wählen könnten eben hauptsächlich katholische Familien. „Und wir haben offensichtlich nicht die richtige Konfession.“ Von den 49 Bonner Grundschulen seien 29 GGS, 18 katholische und zwei evangelische Schulen, und nur an zwei KGS gehe die Zahl katholischer Kinder über 50 Prozent, legte Max Ehlers von der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ Zahlen auf den Tisch. Es spiegele nicht die Realität der Gesellschaft, wenn Rektoren dieser 18 KGS bei Anmeldeüberhang wohnortferne Kinder der Konfession vorziehen müssten.Es müsse weiter Grundschulen geben, in denen ein „Erforschungsraum des Glaubens“ garantiert sei, sprang Markus Goller der Schulrätin bei. Goller gehört zur Elterninitiative, die kürzlich eine Umwandlung der KGS Buschdorf in eine GGS abwendete (der GA berichtete). Gerade in Zeiten religiöser Indifferenz sei die Vermittlung christlicher Werte unverzichtbar, so Goller. Eine Wertevermittlung und gelebtes Christentum werde aber auch genauso in GGS geboten, kam aus dem Publikum. Habe nicht Christus gesagt, lasset alle Kinder zu mir kommen, argumentierte ein evangelischer Vater, dessen Tochter der Zugang zu einer KGS verwehrt wird. Sie als katholische Mutter werde wohl demnächst ihre evangelisch getauften Kinder nicht in der viel angefragten KGS um die Ecke unterbringen dürfen, berichtete eine Frau. „Das regt mich auf. Meine Kinder müssten zur nächsten GGS eine viel befahrene Straße überqueren.“Wertungen wie „ein Anachronismus und tiefstes Mittelalter“ kamen aus dem Publikum. Die Eltern jeder konfessionellen Schule hätten es aber doch selbst in der Hand, die Schulform per Abstimmung zu verändern, konterte Schulrätin Gersch. Aber dieses Verfahren habe schon für „viel Hetze“ an Schulen gesorgt, mahnte eine Frau im Publikum. Die einzige Lösung sei seiner Ansicht nach eine Änderung der NRW-Landesverfassung, und genau die fordere die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“, sagte Max Ehlers.

    Bekenntnisschulen
    Vor der Abschaffung der Grundschulbezirke in Nordrhein-Westfalen entschied der Wohnort darüber, in welche Schule ein Kind geht. Seither gibt es Fälle, in denen Familien Ablehnungen für die nächstgelegene konfessionelle Grundschule erhalten, denn diese müssen rechtlich sogar wohnortferne Kinder der entsprechenden Konfession bevorzugen. Wobei auch Bekenntnisgrundschulen anders als weiterführende katholische oder evangelische Schulen zu 100 Prozent vom der öffentlichen Hand finanziert werden. Diese Rechtslage gibt es bundesweit nur noch in NRW.

taz, 7.5.2017: