Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen

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aktualisiert 4.9.2013, 18:10

Für alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien  ist klar:

„Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.“

Im Wahl-o-mat zur Bundestagswahl beziehen die demokratischen Parteien klar Stellung: „Das Miteinander ist Voraussetzung einer offenen und toleranten Gesellschaft” (FDP) und „Gemeinsamer Unterricht ist ein wichtiges Element unserer Integrationspolitik. Kinder sollen ungeachtet ihrer Herkunft gefördert werden” (CDU). Die Grünen betonen: „Wir wollen keine Sonderung der SchülerInnen nach Sozialstatus, Herkunft der Eltern, Religion oder anderen Merkmalen.“

In NRW gilt all das nicht. Der Schulleiter der Paderborner Bonifatiusschule verweigert dem 6-jährigen Bülent (Name geändert) die Aufnahme, weil er nicht katholisch ist. Statt mit seiner Schwester 5 Minuten zur Schule zu gehen, muss er ab Donnerstag mit dem Bus quer durch die Stadt zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule fahren. Die Fahrt dauert 50 Minuten – pro Weg.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenDas Verwaltungsgericht Minden hat am 30.8.2013 in einem Eilentscheid festgestellt, dass es davon ausgeht, dass diese Ablehnung mit Recht und Gesetz in Nordrhein-Westfalen vereinbar ist. Diese Einschätzung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 4.9. bestätigt.

Wie das sein kann? Die Bonifatiusschule ist formal eine öffentliche Katholische Bekenntnisschule, die zwar vollständig staatlich finanziert ist, an der aber alle Lehrerinnen und Lehrer katholisch sein müssen. Eltern müssen seit kurzem an dieser Schule unterschreiben, dass sie mit Unterrichtung und Erziehung im katholischen Bekenntnis einverstanden sind und explizit auch mit der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht – andernfalls werden die Kinder nicht aufgenommen. Und dazu ist der Vater von Bülent nicht bereit.

An der Schule sind lediglich 42% der Kinder katholisch, die Schule ist schon lange nur noch dem Namen nach katholisch. Bislang war es möglich, sich per Standardformular vom Religionsunterricht abzumelden.

Der Fall erinnert an die Kündigung einer Kindergartenleiterin durch die katholische Kirche in Königswinter. Auch das war offenbar mit dem deutschen Recht vereinbar. Aber dort entschied der Stadtrat kurzerhand, der katholischen Kirche die Trägerschaft zu entziehen.

Helfen Sie mit, dass Bülent mit seiner Schwester und seinen Kindergartenfreunden die Bonifatiusschule besuchen kann! Sagen Sie dem Schulleiter der Bonifatiusschule, der Stadt Paderborn und der Bezirksregierung mit ihrer Unterschrift Ihre Meinung: Schließlich sagt das Gericht zwar, dass die Schule Bülent die Aufnahme verweigern darf. Aber nicht, dass sie das tun muss.

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Endlich juristischer Rückenwind: Viele Bekenntnisgrundschulen sind eigentlich Gemeinschaftsschulen

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(zuletzt aktualisiert am 1.9.2013)

Wir kennen das von der Bundesebene: Wenn die Politik es nicht schafft, Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen zu finden, müssen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. So auch im Fall der öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen. Seit Jahren konstatieren zahlreiche Politiker/innen und sogar einzelne Kirchenvertreter, dass es durch die geltenden Regelungen rund um Bekenntnisgrundschulen in NRW zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. An den gesetzlichen Regelungen hat sich seither jedoch nichts verändert. Der Gesetzgeber blieb untätig. Weiterlesen

„Evangelische Weltoffenheit und Toleranz“ in Troisdorf?

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Doch Jesus sagte: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. (Mt 19, 14)

In der Bibel sind es die Jünger Jesu, die Kinder daran hindern wollen, zu ihm zu gelangen. Von Jesus werden sie dafür massiv getadelt: Den Kindern sei das Himmelreich sicher.

In Troisdorf tobt seit Monaten ein ähnlicher Streit. Die Evangelische Grundschule in der Matthias-Langen-Straße will muslimischen Kindern die Aufnahme verweigern, wenn ihre Eltern sich nicht damit einverstanden erklären, dass ihre i-Tüpfelchen den evangelischen Religionsunterricht besuchen. Die Schulkonferenz hat sich dafür entschieden, die Teilnahme am Religionsunterricht für alle verpflichtend zu machen.  Weiterlesen

Landtag NRW berät über Schulrechtsänderung zur Inklusion

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Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ bezieht Stellung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Inklusion

9. SchrÄG

Stellungnahme zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
(zum Herunterladen aufs Bild klicken)

Am 5. und 6. Juni 2013 findet im nordrhein-westfälischen Landtag eine parlamentarische Anhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Mit dieser Schulrechtsänderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Damit setzt das Bundesland die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur schulischen Bildung um.

Der bisherige Gesetzentwurf ändert aber nichts an der Situation, dass Kinder und Lehrkräfte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Bekenntnislosigkeit Nachteile und Einschränkungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Kauf nehmen müssen.

Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Insbesondere seit Aufhebung der verbindlichen Schulbezirke und der damit verbundenen Schärfung des Profils öffentlicher konfessioneller Grundschulen sind in diesem Zusammenhang viele Probleme offen zutage getreten.

Wir meinen: Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Das Recht der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler muss unabhängig von ihrer Religion und Konfession gewährleistet werden. Inklusion bleibt halbherzig und damit unvollständig, wenn sie nicht auch konfessionelle und religiöse Grenzen überwindet.

Ferner muss sichergestellt werden, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Lesen Sie unsere vollständige und detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf (pdf, 28.5.2013).

s. auch: Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

Konsequent wäre es ja: 450 islamische Bekenntnisgrundschulen für NRW

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Über die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik in NRW

Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 26.4.2013, dass die muslimische Gemeinde in Paderborn jetzt doch nicht vorhat, eine islamische Bekenntnisgrundschule einzurichten. Konsequent wäre dieser Schritt durchaus gewesen: Schließlich sind ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen katholisch, etwa 38% aller Kinder im Grundschulalter sind katholisch getauft. Nach dieser Proportionalitäts-Logik, die nicht nur von Vertretern der katholischen Kirche immer wieder angeführt wird, könnten bis zu 450 Grundschulen in NRW als islamische Grundschulen eingerichtet werden, schließlich gelten ca. 15% der Schulkinder als muslimisch. Eher noch höher müsste die Anzahl der Weltanschauungsschulen sein, an denen es anders als an Konfessionsschulen und Gemeinschaftsgrundschulen keinen Religionsunterricht geben dürfte, da mittlerweile fast 16% der Kinder keiner Religion angehören. 0,1% aller Grundschulkinder sind laut Schulstatistik 2011/12 übrigens jüdisch, entsprechend gibt es immerhin 2 jüdische Bekenntnisschulen. Weiterlesen

„Zurück zur konfessionellen Trennung?“

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(zuletzt aktualisiert am 18. April 2013)

So betitelt die Rheinische Post am 13.4.2013 einen Artikel über die aktuelle Situation an den Grundschulen in Emmerich. Drei von sechs Grundschulen sind dort katholisch. Für den Bürgermeister kein Problem, schließlich seien sogar fast zwei Drittel der Bürger katholisch. Jetzt hat der Schulausschuss beschlossen, die zwei beliebten katholischen Innenstadtschulen Liebfrauenschule und Leegmeerschule auf zwei Züge zu verkleinern, so dass nicht katholische Kinder dort zukünftig kaum noch eine Chance auf Aufnahme haben werden – unabhängig davon, wie weit ihr Schulweg zur nächsten Gemeinschaftsgrundschule ist. Die Autorin des Artikels in der Rheinischen Post macht kein Hehl aus ihrer Verwunderung: Weiterlesen

Ausgrenzung nicht katholischer Kinder in Paderborn?

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Die allermeisten Eltern wünschen sich, dass ihr Kind die nächstgelegene Grundschule besuchen kann. Das ist in Paderborn nicht anders. Ungewöhnlich ist in Paderborn allerdings die hohe Dichte an katholischen Grundschulen. Weit über die Hälfte, nämlich 14 der 24 Grundschulen, sind katholische Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Seit Mitte Dezember gibt  es eine große öffentliche Debatte über das Thema. Weiterlesen

„weil sie türkenfrei sind“ – Über die Beliebtheit katholischer Schulen und Kindergärten

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Eine Sternstunde des deutschen Fernsehjournalismus war es ganz sicher nicht, als Ex-Fernsehpfarrer Jürgen Fliege und Papstfan Matthias Matussek sich bei Sandra Maischberger über die Gründe für die Beliebtheit katholischer Kindergärten und Schulen austauschten. Weiterlesen

Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

Das ist der Titel des Aktionsplans der Landesregierung, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Umsetzung der Inklusion an den Schulen des Landes ist ein wesentliches Element des Planes, auch dort soll es bald kein „normal“ und „anders“ mehr geben. Weiterlesen

Welche Auswirkungen haben Bekenntnisgrundschulen auf Integration?

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In Paderborn fühlen sich nicht nur muslimische Eltern diskriminiert, weil der Besuch der nahe gelegenen Grundschule teuer erkauft werden muss:

„Muslimische Eltern etwa, so der Vater eines Grundschulkindes, befänden sich in dem Zwiespalt, gegen ihre Überzeugung eine Erklärung zu unterschreiben oder alternativ mit dem Kind die nächste Gemeinschaftsschule aufsuchen zu müssen.“
 (s. nw-news.de Paderborn, 15.12.2012, Wenn ein Muslim in die katholische Schule geht. SPD Arbeitskreis Migration diskutiert Probleme)

Ein Artikel auf WDR.de vom 15.12.2012 mit dem Titel „Nachteile beim Abmelden vom Religionsunterricht?“ beleuchtet die Auswirkungen von Bekenntnisgrundschulen auf Integrationsbemühungen. Es geht hier vor allem darum, dass Familien sich gezwungen sehen, ihr Kind an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilnehmen zu lassen, obwohl sie dem Bekenntnis nicht angehören.

„Monika Franzen vom Schulamt Mönchengladbach widerspricht. Ihr sei kein Fall bekannt, dass eine Bekenntnisschule ein Geschwisterkind abgewiesen hätte, nachdem die älteren Geschwister sich nach der Aufnahmeerklärung vom Religionsunterricht abmelden ließen. Zugleich sagt die Schulamtsdirektorin: „Es ist klar, dass Kinder nicht aufgenommen werden können, wenn die Schulleitung weiß, dass Eltern ihr Kind eigentlich nicht im Sinne des Bekenntnisses unterrichten und erziehen lassen wollen.“ Dass es in Mönchengladbach keine Alternativen zu evangelischen oder katholischen Bekenntnisschulen gäbe, bestreitet Monika Franzen. Auch dort, wo sich Bekenntnisschulen konzentrierten – zum Beispiel in Mönchengladbach-Rheydt – gäbe es noch genügend Gemeinschaftsgrundschulen in zumutbarer Entfernung. Zumutbare Entfernung entspricht laut Franzen einem Radius von etwa zwei Kilometern. Diejenigen Kinder, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, könnten ein ermäßigtes Schülerticket bekommen.“

Im Paderborner Norden gibt es im Umkreis von vier Kilometern sechs Bekenntnisschulen – aber keine einzige Gemeinschaftsschule. Uns liegt ein Ablehnungsschreiben von einer dieser Schulen vor (November 2012). Das Kind soll von der katholischen Bekenntnisschule nicht aufgenommen werden, weil ein älteres Geschwisterkind im vorvergangenen Schuljahr vom Religionsunterricht abgemeldet wurde.

In den 1950er bis 1980er Jahren wurden in den USA übrigens Schüler per Schulbus in weiter entfernt gelegene Schulen transportiert, um einer Segregation (Entmischung der Bevölkerung) entgegenzuwirken. Kommunen in NRW subventionieren heute Schülertickets, damit christliche Kinder unter sich bleiben.