Reaktionen auf den Fall Zeynep in Mönchengladbach

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In Mönchengladbach soll ein Mädchen von der Öffentlichen Evangelischen Grundschule verwiesen werden, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben (wir berichteten, siehe auch den Artikel Schulverweis oder Religionsunterricht, aus Die Zeit Online, 20.7.2011, allein im dortigen Forum gab es 685 Kommentare). Der Fall schlägt Wellen, es gibt zahlreiche Reaktionen, in NRW und weit darüber hinaus.

Zeitungsartikel in Mönchengladbach und Region

  • Der Westen, 23.7.2011, Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen
    „Mittlerweile hätten sich bereits 15 andere muslimische Familien gemeldet, so der Vorsitzende des Vereins, die ihre Kinder auch vom Religionsunterricht befreien lassen wollten.“
    Bemerkung am Rande: Der Moderator der Kommentarfunktion hatte gut zu tun. 30 von 53 Kommentaren zum Artikel wurden blockiert. Einige der verbliebenen Kommentare lassen die Vermutung zu, dass die Grenzen noch nicht einmal eng gesteckt waren. 
  • RP Online vom 27.07.2011, „Schule: Abmeldeflut in Religion?
    „Seit ein paar Jahren stellen Ulus und seine Mitstreiter im Verein Veränderungen fest: Seit die Schulen ein Schulprofil erstellen müssen, legen viele Bekenntnisschulen wieder gesteigerten Wert auf ihre christliche Ausrichtung. […] In Mönchengladbach sind fast die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen. Würden alle Kinder mit Migrationshintergrund an Gemeinschaftsgrundschulen angemeldet, dann gäbe es dort einen Migrantenanteil von 60 bis 70 Prozent“, sagt Ulus.“
  • RP Online vom 27.07.2011, „Fach Religion: Türken werben für Abmeldung
    „Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.“
  • RP Online vom 28.07.2011, „Religionsunterricht ist nicht gefährlich“
    Toleranz ist für Regionaldekan Clancett wichtig, „aber wenn ich mein Kind an einer konfessionellen Schule anmelde, dann sehe ich auch das Schild an der Tür und erkenne die Ausrichtung“. Das gelte nicht nur für Bekenntnisschulen. „Ich würde mein Kind auch nicht an einem Sportgymnasium anmelden, wenn es völlig unsportlich ist.“
  • RP Online, 29.07.2011, Muslime können von „Reli“ befreit werden
    „Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Evangelische Kirche

Endlich äußert sich auch die Evangelische Kirche, die bisher zu dem Themenkomplex schwieg (RP online, 11.8.2011, „Bekenntnisschulen haben klares Profil„). Oberkirchenrat Klaus Eberl erklärt:

„Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent.“ Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können.

Uns würde interessieren, wieviele evangelische Pfarrer so konsequent sind, ihren Kindern lieber 3 km Schulweg zuzumuten, als sie bei der katholischen Bekenntnisschule um die Ecke anzumelden.

Humanistisch-atheistische Reaktionen

Reaktionen aus der Landespolitik und dem Schulministerium

Schulministerin Sylvia Löhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellte sich hinter die Entscheidung der Schulaufsicht (s. ead.de: Deutschland: Muslima von evangelischer Schule verwiesen). Am 6.12.2011 nahm sie auf abgeordnetenwatch selbst Stellung und bekräftigte, dass in diesem Fall eine Befreiung vom Religionsunterricht nicht erfolgen durfte und der Schulverweis rechtens ist: http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135–f299936.html#q299936.

Eine Ministeriums-Sprecherin dagegen wird am 29.7.2011 in RP Online (Hilden: Muslime können von Reli befreit werden) wie folgt zitiert:

„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Die Fraktion der LINKEN im Landtag von NRW nimmt den Fall zum Anlass, eine „Kleine Anfrage an die Landesregierung“ zu stellen:

„Mit unserer Anfrage wollen wir auch erfahren, ob so etwas in Nordrhein-Westfalen schon öfter vorgekommen ist, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon erfahren hat. Wenn diese Diskriminierung kein Einzelfall ist, ist die Landesregierung dringend zum Handeln aufgefordert. Auch sind wir sehr gespannt auf die Rolle des Schulministeriums in diesem Fall.“ (s. http://www.linksfraktion-nrw.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/linke-fragt-warum-musste-zeynep-die-schule-verlassen/)

Am 20.9.2011 erklärt die Landesregierung in ihrer offiziellen Antwort, dass die Schulleitung ihrer Ansicht nach in diesem Fall befugt ist, „ihre Aufnahmeentscheidung zurückzunehmen“.

Türkisch-deutsche Community

Zeyneps Schulverweis ist ein Skandal (SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung)

Ausländische Medien

Das niederländische „Reformatorisch Dagblad“ veröffentlichte am 4.8.2011 einen Artikel mit dem Titel Duitse protestantse school stuurt moslimmeisje weg, der auf einer Meldung der deutschen evangelikalen Nachrichtenagentur idea (s. unten, weitere Informationen) beruht.

Blogs und Online-Foren

Stellvertretend für das rechte Spektrum sei hier die Reaktion eines Nutzers genannt, der schreibt (auf eine Verlinkung verzichten wir aus naheliegenden Gründen):

„Wenn die Eltern mit ihrer Klage durchkommen, werden in kürzester Zeit alle christlichen Konfessionsschulen moslemisch unterwandert und unbrauchbar sein.“

Bemüht diplomatischer ist der Blogeintrag mit dem Titel „Was sich Muslime in Deutschland einbilden…„. Der Autor Thomas Schneider, auf dessen Webseiten auch für die rechtsnationale Publikation „Junge Freiheit“ geworben wird, täuscht sich allerdings, wenn er davon ausgeht, es handle sich um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Schneider war bis vor kurzem Leiter der idea-Geschäftsstelle Ost (idea ist eine evangelikale Nachrichtenagentur, die sich in der Vergangenheit mit dem Vorwurf rechtsextremer Tendenzen auseinandersetzen musste).

Auf dem Blog Sägefisch: Pädagogische Islamkritik findet sich eine Petition der Sozialpädagogen Edward von Roy und Gabi Schmidt an den Landtag NRW. Sie schreiben:

„Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. […] Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.“

Kontrovers diskutiert wird das Thema auch im juristischen „Forum Deutsches Recht“: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=218544

„300m vs. 3 km“ oder „Über Bekenntnishomogenität und Zwangskirchenbesuch in Mönchengladbach“

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In einem Schreiben von März 2010 erklärte uns ein Referent aus dem Schulministerium, dass sich aus der Landesverfassung „als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.“ Das ist tatsächlich ein rein formales Kriterium – die allermeisten Schulen in NRW sind nämlich alles andere als bekenntnishomogen, wie ein Blick in die Schulstatistik zeigt: Danach gehören dem Schulbekenntnis an den katholischen Grundschulen des Landes durchschnittlich 59% der Kinder an, an Evangelischen Grundschulen gar nur 46% (s. Zahlen und Statistisches). Im gleichen Schreiben berichtete der Referent über die Anmeldesituation an den 20 Bonner KGS im Herbst 2009, wonach „keine Schule bekenntnishomogen zusammengesetzt [war]. An 14 der 18 katholischen Grundschulen überwog die Zahl der Anmeldungen von bekenntnisfremden oder bekenntnislosen Kindern.

Das Schulgesetz (§26 VII) regelt hierzu:

An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.

Wir gehen davon aus, dass die Regelung aus einer Zeit stammt, als noch fast alle Kinder christlich getauft waren und Familien für konfessionelle Erziehung im eigenen Bekenntnis gerne weitere Wege in Kauf genommen haben (siehe dazu Kirche und Politik in den 50er Jahren). Die Zeiten haben sich geändert – man wird nur noch wenige Schulen in NRW finden, wo nicht laut obigem Gesetz Religionsunterricht im abweichenden Bekenntnis erteilt werden müsste, oder auch islamkundlicher Unterricht bzw. Ethikunterricht für nichtreligiöse Kinder, sofern man den zugrundeliegenden Gedanken der gesetzlichen Regelung im Licht der heutigen Situation interpretiert. Allerdings kommt die Regelung nicht zum Tragen, statt dessen wird verlangt, dass Eltern eine Bekenntniserklärung unterschreiben, mit der sie sich dem Schulbekenntnis unterordnen. Tatsache ist: Die allermeisten Eltern wollen ihr i-Dötzchen heute unabhängig von Konfession und Religion auf die nächstgelegene öffentliche Schule schicken.

So auch in Mönchengladbach. Dort sind rund die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen, fast alle katholisch. Für Kinder aus bekenntnislosen oder muslimischen Familien ist die Auswahl damit erheblich eingeschränkt, wenn sie sich nicht auf die Unterrichtung und Erziehung im Sinne eines christlichen Bekenntnisses einlassen wollen. Dennoch ist für die meisten Familien die Nähe zum Wohnort das entscheidende Kriterium. So entschied sich auch eine türkischstämmige Familie, ihr Kind an der wohnortnächsten Evangelischen Grundschule anzumelden. Die Familie war jedoch nicht einverstanden damit, dass das Kind verpflichtend an Religionsunterricht und Gottesdienst teilnehmen musste, und meldete ihre Tochter hiervon ab. Die Schule schrieb zurück, dass sie den Aufnahmebescheid infolgedessen aufhebe und das Kind sich eine andere Schule suchen solle. Für die Familie war dies nicht akzeptabel, sie wandte sich an einen Rechtsanwalt und klagte gegen die Entscheidung der Schule. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus (Nachtrag: In der Zwischenzeit wurde das Verfahren ohne Entscheid in der Sache eingestellt).

Übrigens stellen muslimische Kinder an dieser Grundschule die größte Gruppe dar: Von den 287 Schüler/innen sind 26% muslimisch – und nur knapp 18% gehören als evangelisch getaufte Kinder dem Schulbekenntnis an. Nicht viel anders ist die Situation an zahlreichen weiteren Konfessionsschulen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen interpretiert in einem Beschluss vom 9. Mai 2008 (4 L 1143/07) das Schulgesetz so, dass eine Schule ihren Bekenntnischarakter verliert, wenn mehr als ein Drittel der Schüler/innen nicht dem Bekenntnis angehören. Das ist in Mönchengladbach im Schuljahr 2010/11 an 13 von 20 Bekenntnisgrundschulen der Fall. Lediglich an 4 Bekenntnisschulen liegt der Anteil bekenntnisfremder Schüler unter 30%, an keiner einzigen unter 20% (siehe Konfessionelle Verteilung an Mönchengladbacher Bekenntnisschulen). Allerdings ergeben sich daraus keine unmittelbaren Konsequenzen, es gibt keinen Automatismus der Umwandlung.

s. auch Die Zeit Online, 20.7.2011, „Schulverweis oder Religionsunterricht

Islamischer Religionsunterricht in NRW

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„Die evangelische und katholische Kirche machen sich für den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an den Friedrichsfelder Grundschulen stark. Damit soll so schnell wie möglich begonnen werden. Die Kirchen versprechen sich davon einen wichtigen Beitrag zur Integration.“ (Kirchen wünschen Islamunterricht, RP-Online, 30.03.2011) Weiterlesen

NRW-CDU fordert neue Schulart: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule

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Die nordrhein-westfälische CDU hat auf ihrem Landesparteitag am 12. März 2011 beschlossen, sich für die Einführung einer neuen Schulart im Grundschulbereich einzusetzen: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. Im Beschluss des Landesparteitages heißt es:

Die CDU Nordrhein-Westfalen bekennt sich klar zum Erhalt der konfessionellen Bekenntnisschulen in NRW. Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz. Ergänzend setzt sich die CDU Nordrhein-Westfalen dafür ein, neben den bestehenden Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen eine neue Schulart gesetzlich zu verankern: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. (Schulpolitische Leitlinien der CDU Nordrhein-Westfalen: „Jedem Kind gerecht werden„, 12.3.2011) Weiterlesen

Oberhausen: Auch Bekenntnisschulen von Schließung bedroht

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In Oberhausen sind 10 von 39 Grundschulen katholisch. Aufgrund zurückgehender Schülerzahlen müssen Grundschulen geschlossen werden. Auch katholische?

In dem Artikel Rektoren wollen für Erhalt der Grundschulen in Oberhausen kämpfen (Der Westen, 4.3.2011) dürfen die Schulleiter ihren Befürchtungen Ausdruck geben:

„Die Leiter der katholischen Grundschulen in Oberhausen wollen es nicht einfach so hinnehmen, dass möglicherweise auch einige ihrer Einrichtungen von Schließungen betroffen sein könnten. Einem Aus der Bekenntnisschulen will man rechtzeitig vorbeugen. […]

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Eine oft gestellte Frage: Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule?

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Eine Broschüre der Katholischen Elternschaft Deutschlands mit dem Titel „Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule?“ gibt Antworten auf diese Frage.

„[…] Wodurch unterscheiden sich katholische Schulen
von Gemeinschaftsschulen?

Gemeinsam ist den beiden Schulen, dass sie den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassung verwirklichen müssen. Katholische Schulen wollen und dürfen mehr. Sie verwirklichen die am katholischen Glauben orientierte Bildung in allen Fächern. Weiterlesen

Die Welt am Sonntag zum Thema Bekenntnisschulen und Islamunterricht

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Da hat der Redakteur was falsch verstanden. Wenn Kinder in NRW aufgrund ihres Glaubens an Konfessionsschulen abgelehnt werden, hat dies nichts damit zu tun, ob es in diesem Bundesland islamischen Religionsunterricht gibt. Richtig ist, dass es im Regelfall (Ausnahmen gibt es zuhauf) an Konfessionsschulen nur Religionsunterricht in dieser Konfession gibt und folglich an ca. einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen in NRW evangelische, muslimische und konfessionslose Kinder unabhängig von ihrem Bekenntnis katholischen Religionsunterricht besuchen (müssen).

„Es ist ein Desaster, das sich da abzeichnet: Muslimische Kinder werden an christlichen Grundschulen in NRW offenbar wegen ihres Glaubens abgelehnt – obwohl diese katholischen Schulen vom Staat finanziert werden. Weiterlesen

Streit um Grundschul-Plätze in Essen

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Ein weiteres Beispiel dafür, wie die verschiedenen Schulformen zu Streitigkeiten führen.

„[…] Während sich in Borbeck Eltern darüber aufregen, dass ihre Kinder von einer Konfessionsschule an eine Gemeinschaftsgrundschule wechseln sollen, sind es in Überruhr die Eltern von Gemeinschaftsschülern, die nicht auf eine katholische Schule möchten. […]

Ein Jahr vor der Fusion zur Gemeinschaftsgrundschule Überruhr will aber offenbar keiner zur katholischen Grundschule wechseln, die Empörung ist groß, vor allem bei muslimischen Eltern. „Vielleicht können ja ein paar katholische Kinder auf ihren Platz an der Johann-Peter-Hebel-Schule verzichten“, hat Annette Görgens-Pfeiffer den Schulleitern vorgeschlagen, „damit kein nichtkatholisches Kind zur katholischen Schule muss“. Sonst bliebe nur das Ausweichen auf eine weiter entfernte Gemeinschaftsschule.“

Der Westen, 4.2.2011, Streit um Grundschul-Plätze in Essen

Zeit Online: Wie der Taufschein Nachbarskinder entzweit

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Artikel in Zeit Online, 1.2.2011, Autor Hermann Horstkotte:
Wie der Taufschein Nachbarskinder entzweit

„Kurze Beine, kurze Wege: Nach dieser plausiblen Regel können Grundschüler fast überall in der Nähe ihrer Wohnung zum Unterricht gehen – nicht jedoch in Nordrhein-Westfalen. An einem Drittel aller staatlichen Primarschulen ist die richtige Religion ausschlaggebend dafür, ob der Nachwuchs einen Platz bekommt. Denn von den rund 3200 staatlichen Grundschulen im Lande sind 1100 katholisch und 100 evangelisch. So etwas gibt es sonst nur, in geringerem Ausmaß allerdings, in Niedersachsen.“

Aufschlussreich auch die Debatte im Meinungsforum des Artikels

Wo katholisch draufsteht, ist nicht immer nur katholisch drin

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„Ein Viertel der Kinder an der katholischen Grundschule in Essen-Frohnhausen sind nicht katholisch. Gabriele Günter war dort 26 Jahre Leitern, geht in den Ruhestand. Ihr Vermächtnis: eine Bekenntnisschule, die offen für Kinder aller Nationen ist.

[…] „Es gibt Schulleiter, die sind der Meinung, wo ,katholisch’ drauf steht, muss auch ,katholisch’ drin stecken“, sagt Gabriele Günther. „Dieser Ansicht bin ich nicht.“ Stattdessen solle eine christliche Bekenntnisschule offen stehen für alle Kinder, egal, welcher Nationalität. Egal, welcher Religion.“

Der Westen, 27.1.2011, Christen und Muslime beten gemeinsam an katholischer Schule in Essen

Siehe auch: