Katholische Kirche: Bekenntnisschulen sind „wichtig für die Pluralität in der Gesellschaft“

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Das meint zumindest Andrea Gersch, Schulrätin für Grundschulen des Erzbistums Köln in einem Interview des Domradio Köln. Sie möchte damit der Ansicht entgegentreten, die Bekenntnisschule in staatlicher Trägerschaft sei ein „Auslaufmodell“.

Wir haben den Artikel einem Faktencheck unterzogen.

1. Die katholische Kirche hat überhaupt keine Bezugspunkte zu staatlichen Bekenntnisschulen.

Die Bekenntnisschule ist eine öffentliche Schule, die sich in Trägerschaft der Kommune befindet. Insofern hat die katholische Kirche überhaupt keine Bezugspunkte zu diesen Schulen.

Es ist wirklich so, dass die Bekenntnisschule eine so genannte staatliche Schule ist. Insofern brauchen keine Gedanken daran verschwendet zu werden, dass die Kirche Einfluss nimmt. Das ist schlicht nicht möglich. 

Richtig ist, dass Bekenntnisgrund- und -hauptschulen in NRW öffentliche Schulen in kommunaler Trägerschaft sind, die zu hundert Prozent vom Staat bezahlt werden. Richtig ist ferner, dass die Kirche nicht darüber bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler an den Schulen aufgenommen werden und wer an den Schulen lehren darf. Dies ist durch Landesgesetz festgelegt.

Interessant ist, dass Gersch behauptet, die katholische Kirche habe „keine Bezugspunkte zu diesen Schulen“, und dass die Kirche nicht „Einfluss nimmt“. Einige Zeilen weiter wird Gersch zitiert:

Der Bekenntnisschule ist aufgegeben, dass sie Kinder erziehen und bilden soll im katholischen oder evangelischen Bekenntnis. Das hängt natürlich sehr stark an den handelnden Personen. Insbesondere Schulleitungen spielen da die zentrale Rolle.

Die Schulleitung muss laut Schulgesetz dem Bekenntnis der Schule angehören, an einer katholischen Schule also katholisch sein. Bis vor kurzem gab es an den Bekenntnisschulen nur Religionsunterricht in dem entsprechenden Bekenntnis. Es werden nur katholische bzw evangelische Gottesdienste besucht. Feste wie St. Martin werden selbstverständlich eng mit der Kirchengemeinde abgestimmt. An katholischen Schulen ist in aller Regel der Kommunionunterricht eng mit der Schule abgestimmt. Obwohl es sich also um öffentliche Schulen handelt, haben katholische und evangelische Kirche unweigerlich Bezugspunkte zu den Schulen.

2. Bekenntnisschulen machen ein Angebot für alle Menschen auch wenn sie nicht christlich sind

Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben nach dem Unrechtsregime der Nazis damals entschieden, es sei gut, wenn wir neben einer Regelschule, der Gemeinschaftsgrundschule, auch ein Angebot haben für katholische oder evangelische Christen oder Eltern, die vielleicht nicht christlich sind, eine solche Erziehung aber für ihr Kind wünschen. (…)

Das steht im Widerspruch zur Landesverfassung, dort heißt es:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. (Landesverfassung NRW Artikel 12 Abs. 6)

Tatsächlich haben auch Gerichte wiederholt bestätigt, dass die Plätze an Bekenntnisschulen zunächst entsprechend getauften Kindern offenstehen, erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder berücksichtigt werden. Dies führt jedes Jahr dazu, dass Kinder von Bekenntnisschulen abgelehnt werden, weil sie nicht in dem entsprechenden Bekenntnis getauft sind. Es gibt Fälle, in denen Familien zwei Kinder in unterschiedlichen Grundschulen haben, weil selbst die Geschwisterkinder mangels Taufe nicht an der katholischen Schule aufgenommen wurden.

Wir haben eine große Pluralität in NRW – es gibt Kitas jeglicher Couleur, es gibt weiterführende Schulen in vielen Variationen. Da stellt sich schon die Frage, gerade auch an diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Bekenntnisschule in ihrem Bestand anzuzweifeln: Wie ist es denn mit der Pluralität im Grundschulbereich bestellt? Soll es da eine Einheitsschule geben? Das hört sich für mich an vielen Stellen jetzt so an.

Die katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen sind ausdrücklich Angebotsschulen, die den Kindern offenstehen, die dieses Bekenntnis haben, aber auch ganz, ganz vielen anderen, die eben diese Erziehung für ihr Kind wünschen. Sie können konfessionslos sein, sie können eine andere Religion haben, ein anderes Bekenntnis. Diese Schulen sind wirklich offen für Eltern, die dies für ihr Kind wünschen. 

Es gibt zahlreiche Kommunen in NRW, in denen es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen gibt (2013 traf dies für 75 Kommunen in NRW zu). Hier kann man keineswegs von „Pluralität“ und „Angebot“ sprechen. In vielen Dörfern und Stadtteilen gibt es außerdem nur eine Schule bzw. wenige Schulen, die für einen Sozialraum sinnvoll in Frage kommen (Stichwort „kurze Wege für kurze Beine). Hier kann es für Familien eine erhebliche Benachteiligung darstellen, wenn sie an einer beliebten Bekenntnisschule in ihrer Nachbarschaft aufgrund der fehlenden Taufe das Nachsehen haben – während katholisch getaufte Kinder mit Elterntaxi auch von weither vorgezogen werden. Umgekehrt werden übrigens Nichtchristen und Konfessionslose an Gemeinschaftsgrundschulen nicht vorrangig aufgenommen.

3. An katholischen Bekenntnisschulen sind nur 30-40 Prozent der Kinder katholisch.

Und im Übrigen – das wird auch oft missverstanden – gibt es keine einzige Schule in NRW, die ausschließlich Kinder des Bekenntnisses hat. Bezogen auf das Erzbistum Köln haben die meisten katholischen Bekenntnisschulen zwischen 30 und 40 Prozent katholischer Kinder. 

Die Aussage ist richtig. Keine Bekenntnisgrundschule in NRW ist zu 100% bekenntnishomogen, obwohl diese Bekenntnishomogenität laut Bildungsministerium NRW „prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht“ ist. (so eine Stellungnahme vom 8. März 2010). Das Ministerium bezog sich damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW von 2016, wonach…

Zur formellen Homogenität gehört, dass formell der Religionsgemeinschaft angehörende Kinder ihre Schulaufnahme vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen können. Jenen gewährt Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW einen im Grundsatz vorbehaltlosen Zugang zu Schulen ihres Bekenntnisses, während Art. 13 LV NRW bekenntnisfremden Kindern einen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule nur ausnahmsweise dann einräumt, wenn sie in zumutbarer Entfernung weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule erreichen können.

Richtig ist auch, dass in NRW weniger als die Hälfte der Kinder an katholischen Bekenntnisschulen katholisch sind. Im landesweiten Schnitt sind 46,7% der Grundschulkinder römisch-katholisch getauft. Dennoch kommt es, wie oben bereits erwähnt, immer wieder dazu, dass Kinder an Bekenntnisschulen aufgrund eines Anmeldeüberhangs nicht aufgenommen werden, weil die Plätze zunächst an die entsprechend getauften Kinder vergeben werden müssen.

4. Der Besuch einer Grundschule ist mit dem Besuch eines Fußballspiels zu vergleichen, deswegen müssen alle zahlen, egal ob es für sie relevant ist

DOMRADIO.DE: Aber wie sieht es denn mit den Finanzen aus? Der Staat zahlt ja für diese Schulen und die Kirche nicht. 

Gersch: So ist es. Die Kirche ist ja weder Träger noch in einer anderen Art und Weise dort involviert. Grundsätzlich muss man sich aber einfach überlegen: Unser Gemeinwesen, also die Gemeinschaft der Menschen in unserem Bundesland, wird ja in ihren vielfältigen Ausprägungen von allen finanziert.

Ich kann hier nicht das eine gegen das andere ausspielen. Ich kann nicht die Finanzierung des Sports aufgeben und sagen, das müsse alles für die Oper verwendet werden. Wir zahlen alle dafür, dass zum Beispiel Polizeieinsätze bei Fußballspielen stattfinden können. Egal, ob ich jemals in ein Fußballstadion gehe.

Es geht doch letztlich darum, dass wir eine Weite und eine Breite befürworten – eine Pluralität, die für eine Vielfalt unseres Lebens in diesem Bundesland steht. Und ich sehe wirklich nicht, warum jetzt an so einer Stelle – zumal die Bildung unserer Kindern betreffend – etwas abgeschnitten werden soll. 

Diesem Argument können wir nicht folgen. Uns drängt sich ein anderer Vergleich auf: Man stelle sich vor, dass es im Rahmen des ÖPNV einer Stadt katholische, evangelische und sonstige Busse gäbe. Die Fahrer katholischer Busse sind katholisch, die Busse gelten oftmals als sauberer und pünktlicher, allerdings wird zunächst nur Katholiken der Zutritt gewährt, nur für die verbliebenen Plätze werden auch andere ÖPNV-Nutzer aufgenommen. Dennoch werden auch diese Buslinien ebenso wie alle anderen aus dem städtischen Etat finanziert.

5. Die Gemeinschaftsschule in Bayern ist irgendwie christlicher als die in NRW

Wenn die Schulen in Bayern Gemeinschaftsschulen heißen, wird meistens allgemein gefolgert, dass das identisch sei mit unseren Gemeinschaftsgrundschulen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man mal das Kleingedruckte liest. Denn es ist ausdrücklich so, dass in Bayern das Bekenntnis innerhalb der Schule eine wichtige Rolle spielen soll. Das hört man nicht am Namen, aber wenn man näher hinschaut, ist das klar benannt.

In Bayern gibt es nur eine Schulform im Primarbereich. Dort ist eine Grundschule einfach nur eine Schule, die allen Kindern gleichermaßen offensteht. Wir konnten trotz Recherche keinen Anhaltspunkt für die Behauptung finden, dass das religiöse Bekenntnis in der bayerischen Grundschule abgesehen vom Religionsunterricht eine besondere Rolle spielt. Weder die Aufnahme von Kindern noch die Anstellung von Lehrkräften ist dort von der Religionszugehörigkeit abhängig. Es lohnt sich übrigens, einmal einen Blick auf die Beschreibung der Gemeinschaftsgrundschule in der Landesverfassung NRW (Art 12, Abs 6) zu werfen, die sich ausdrücklich auf christliche Bildungs-und Kulturwerte als Grundlage bezieht:

(3) In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

6. Der Anteil von Bekenntnisschulen entspricht in etwa dem Anteil des Bekenntnisses bei den Kindern

Es ist „festzustellen, dass der Anteil der katholischen Bekenntnisschulen beispielsweise im Erzbistum Köln bei etwa 26 Prozent der Grundschulen liegt. Und 29 Prozent der Kinder sind katholisch. Wenn man das also in Relation setzt, ist das durchaus angemessen.“

Wenn man das weiterdenkt, dann sollten in NRW nicht nur 30% der Grundschulen in NRW katholisch sein (aktuell sind es 29%) , sondern auch 22% völlig konfessionsfrei (aktuell 0%) und 20% evangelisch (aktuell 3%) bzw. muslimisch (aktuell 0%).

7. Viele Muslime schätzen katholische Grundschulen

Erwähnt sei noch ein Aspekt: Es gibt auch viele Muslime, die sagen: Ich möchte mein Kind lieber auf eine katholische Bekenntnisschule schicken, weil ich weiß, dass dann zumindest ein Gottesbezug gegeben ist. 

Solche Fälle mag es durchaus geben. Allerdings ist zu vermuten, dass dieser Satz oft vor allem deswegen im Anmeldegespräch mit der Schulleitung fällt, weil die Eltern hoffen, dass sie damit den Platz für ihr Kind an einer begehrten Schule in Wohnortnähe sichern können.

8. An Bekenntnisschulen werden Schüler mit der entsprechenden Konfession in der Regel bevorzugt

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Wenn es zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Schüler kommt, bekommen Schüler mit der entsprechenden Konfession an Bekenntnisschulen in der Regel den Vorzug.

Der Nachklapp zum Interview gibt den Sachverhalt richtig wieder, wenn man im letzten Satz die drei Wörter „in der Regel“ streicht. An Bekenntnisschulen müssen Kinder der betreffenden Konfession nach geltender Rechtsprechung vor allen anderen aufgenommen werden.

Glanzleistungen des kritischen katholischen Journalismus

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Wenn das katholische Kölner Domradio ein Interview mit der katholischen Schulrätin des Erzbistums Köln führt, und sich beide einig sind, dass vor allem katholische Eltern über den Fortbestand katholischer Schulen entscheiden sollen.

Zunächst einmal: Das Domradio verdient Respekt, dass es der Petition zur Umwandlung staatlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Aufmerksamkeit geschenkt hat. Es ist schon eine Weile her, aber: Dafür ein Dankeschön! Sie hätten es ja auch totschweigen können, wie der große Rest der Medien. Die Art und Weise der Berichterstattung war aber eher, wie soll man sagen, einseitig. Ein Interview mit der Schulrätin des Erzbistums gerät so zur Farce.

DOMRADIO.DE: Das klingt ja auf jeden Fall so, dass vor allem auch die Eltern vor Ort ein Interesse daran haben, dass ihre Kinder auf so eine Schule gehen. Also statt einer landesweiten Regelung, wie sie die Petition fordert, wäre es dann nicht besser, von Schule zu Schule zu gucken und da jeweils die Eltern entscheiden zu lassen?

Gersch: Ganz genau – und so ist das auch in NRW geregelt. Die Schulart bestimmen die Eltern. Es ist ihr demokratisches Grundrecht. Und diese Freiheit des Elternwillens in Erziehung und Bildung, die ist wirklich eine wichtige Errungenschaft unserer Landesverfassung. Auf diesem Wege können sie wirklich die Schullandschaft verändern, bestimmen und dafür sorgen, dass sie quasi ein Abbild des gesellschaftlichen Bedarfs ist.

Domradio.de, 23.04.2021 
Kritik an Petition zur Umwandlung von Bekenntnisschulen. „Wir leben in einer pluralen Gesellschaft“

Mit Verlaub, Frau Gersch: Sie wissen ganz genau, dass durch das aktuell gültige Verfahren nur der Wille jener Eltern abgefragt wird, die bereits an der katholischen Grundschule sind. Während zwar die Viertklässlereltern an der Entscheidung beteiligt werden, sind die potentiellen zukünftigen Erstklässler außen vor – anders als bei der Neugründung einer Grundschule, bei der laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Wobei – das nur am Rande -, die katholische Kirche sich in einem solchen Fall gerne einmal herausnimmt, dafür zu sorgen, dass der Elternwille in ihrem Sinne ausfällt, siehe dazu den Artikel „Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.“

Liebe Frau Gersch: Wenn man dafür sorgen wollte, dass Eltern die Schullandschaft „wirklich“ verändern können, damit sie „ein Abbild des gesellschaftlichen Bedarfs“ werden, dann müsste man es anders anstellen. Dann müssten auch konfessionslose, evangelische, muslimische und andersgläubige Eltern an einer solchen Abstimmung beteiligt werden, die an diesen Schulen bislang oft genug nicht aufgenommen wurden und für die dort kein Religions- oder Ethikunterricht vorgesehen ist. Andernfalls ist die Abstimmung eine Farce, genauso wie das Interview des Domradio mit Ihnen.

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Kurzmitteilung

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Fällt Ihnen auf dieser Übersicht von Grundschulen auf der Webseite der Stadt Borken etwas auf?

Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Weiterlesen

Katholische Kirche will verhindern, dass Hilden Geld einspart, indem es Kindern kurze Wege zur Grundschule emöglicht

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Die Stadt Hilden würde gerne Millionen einsparen, indem sie für eine gleichmäßigere Verteilung der Erstklässler auf die existierenden acht städtischen Grundschulen sorgt.

„Die Ausnutzung vorhandener Kapazitäten würde für die Stadt eine große Kostenersparnis bringen: Das „ungesteuerte Verfahren“ kostet fast neun Millionen Euro, das Verfahren nach Wohnortprinzip rund sechs Millionen – für den Ausbau von Räumen und Mensen bei steigenden Schülerzahlen, wovon alle Prognosen derzeit ausgehen.“
(Zitat aus Zeitungsartikel der Rheinischen Post, s. unten)

Konkret möchte sie, dass mehr Kinder die jeweils wohnortnächste Grundschule besuchen.  Erschwert wird diese gleichmäßige und planbare Verteilung dadurch, dass die beiden katholischen Grundschulen besonders beliebt sind. Nun hat sich ein Arbeitskreis des Schulausschusses überlegt, dass an diesen beiden Schulen nur noch katholisch getaufte sowie schulnah wohnende Kinder angemeldet werden – indem zukünftig dort weniger Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich ist es genau so auch in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehen. Dort heißt es klipp und klar:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Verwaltungsgerichte haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das auch genau so zu verstehen ist: Katholische Schulen sind Schulen, in denen katholische Lehrkräfte katholische Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Das katholische Schulreferat ist allerdings nicht einverstanden mit der Reduzierung der aus dem Schulentwicklungsplan resultierenden Verkleinerung der katholischen Schulen und hat Protest dagegen eingelegt. Die Vertreterin des Erzbistums Köln ist der Ansicht, dass Eltern auch dann einen Anrecht auf einen Schulplatz auf einer katholischen Grundschule hätten, wenn die Kinder nicht katholisch getauft seien. Die Zügigkeit der Schulen solle ungeachtet der Kosten entsprechend erhöht werden – es ist ja nicht das Geld der Kirche, das da ausgegeben werden soll…

Wir sind neugierig, wie das Verwaltungsgericht entscheidet, falls die katholische Kirche wie bereits angedroht gegen den Schulentwicklungsplan klagt (s. auch Kommentar der Rheinischen Post). Das Verwaltungsgericht Minden hat 2014 eindeutig formuliert, dass nicht katholische Kinder nur „ausnahmsweise“ auf Bekenntnisschulen aufzunehmen sind: „Der Anspruch eines bekenntnisfremden Kindes auf Aufnahme besteht daher nur ausnahmsweise, wenn dieses Kind weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen kann.“ Warum die Stadt die Zügigkeit an Ausnahmen orientieren soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, sofern es derartige Kosten nach sich zieht. Für 2018 gab es an der katholischen Astrid-Lindgren-Schule gerade einmal 33 Anmeldungen von katholischen Kindern. Bei 2 Eingangsklassen sind damit 23 weitere Plätze für nicht katholische Kinder aus dem Viertel. Leider wird aus den Artikeln nicht klar, zu welchem Prozentsatz die Anmeldungen katholischer Kinder wohnortfern sind und ob dadurch schulnah wohnende konfessionsfremde Kinder keinen Platz an der Schule bekommen. Wenig überraschend halten wir es für sinnvoll, die Bekenntnisbindung der Schule aufzuheben. Wir gehen davon aus, dass die Beliebtheit der Schule zu einem großen Teil aus ihrer zentralen Lage resultiert und nicht aus ihrer „Religiosität“, andernfalls dürfte man ja auch entsprechend volle Kirchen zu erwarten.

Quelle:

Religion und Ethik an Grundschulen in NRW

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Vor kurzem ging eine erstaunliche Nachricht durch die Presse. Ausgerechnet in dem Bundesland, dessen Verfassung immer noch eine Trennung katholischer und evangelischer Kinder an einem Drittel seiner öffentlichen Grundschulen vorsieht, setzen sich die Kirchen für einen „konfessionell-kooperativen“ Religionsunterricht ein. Das Schulministerium hat bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen ökumenischen Religionsunterricht an Grundschulen und in der Sekundarstufe I geschaffen. Damit reagieren die Kirchen nach eigenen Angaben darauf, dass immer weniger Schulkinder einer der beiden christlichen Konfessionen angehören, sie aber dennoch gemeinsam den Religionsunterricht besuchen. Entsprechend soll der Religionsunterricht offener gestaltet werden. Ob auch Bekenntnisgrundschulen einen solchen gemeinsamen Religionsunterricht anbieten können, ist nicht klar. Im Erzbistum Köln können Schulen diesen Weg ohnehin noch nicht beschreiten, hier will man zunächst abwarten, wie der „Versuch“ in den anderen Landesteilen läuft. Weiterlesen

Umwandlung der Katholischen Grundschule Buschdorf in Bonn zum dritten Mal gescheitert

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Bonn, 1. Mai 2017

Erneut scheiterte der Versuch von Eltern, die einzige Grundschule im Bonner Ortsteil Buschdorf von einer öffentlichen katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Es war der dritte Anlauf nach 2010 und 2011, die Schule für alle ortsansässigen Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zu öffnen. 2010 und 2011 hatten sich große Mehrheiten für eine Umwandlung ausgesprochen, sie scheiterten aber an der damaligen gesetzlichen Hürde. Damals waren zwei Drittel aller Stimmen für eine Umwandlung nötig. Dieses Mal nahmen nur etwas mehr als die Hälfte aller Eltern an der Abstimmung teil, und lediglich 27% aller Eltern stimmten für die Umwandlung, nötig gewesen wären die Stimmen der Eltern von mindestens 50% aller Kinder an der Schule.

Die Elterninitiative „pro KGS Buschdorf“ freut sich. Ihr Sprecher Markus Goller findet es richtig, wenn Kinder an der Grundschule nach Konfessionen getrennt werden. Er fordert, dass Eltern die Wahl haben sollen zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule: „Die Bekenntnisschule bietet unseren Kindern neben dem normalen Lehrplan auch einen wichtigen Erfahrungsraum, in dem christliche Werte, Feste und gelebter Glaube mit dem Alltag verbunden sind.“ Als ob das alles an einer Gemeinschaftsschule nicht möglich wäre (Zitat Landesverfassung: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“). Elternvertreter Goller liegt damit ganz auf einer Linie mit Robert Buchholz, dem katholischen Schulreferenten in Bonn. Er findet den Erhalt der KGS Buschdorf „konsequent“, die Schulweglänge hält er für sekundär gegenüber „Inhalten und Profilen“.  Alle Zitate entnommen aus dem Artikel „Buschdorfer Grundschule bleibt katholisch“ von Ebba Hagenberg-Miliu, Bonner General-Anzeiger vom 29.4.2017 (nicht online verfügbar).

Die neue Bonner Schuldezernentin Carolin Krause ist erfreulicherweise anderer Ansicht: Sie erklärte jüngst zu dem Problem der Aufnahme an katholischen Grundschulen:

„Nach aktueller Rechtsprechung haben wohnsitzferne katholische Kinder im Falle eines Anmeldeüberhangs bei der Aufnahmeentscheidung Vorrang vor wohnsitznahen Kindern, die nicht dem Bekenntnis angehören. Allerdings sehe ich bei den Grundschulen einen Unterschied zu den Kitas, weil Schulen bis zu 100 Prozent staatlich finanziert werden und wir die Schulpflicht haben. Hier sollte – wo immer möglich – das Prinzip gelten: kurze Beine, kurze Wege.“ (GA Bonn, 30.4.2017, „Es gibt auch arme Kinder aus Wohlstandsfamilien“)

Es sei angemerkt, dass in NRW Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft grundsätzlich zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.

Im Podiumsgespräch der taz am 5.5. in Bonn besteht die Möglichkeit, mit Markus Goller und der katholischen Schulrätin im Erzbistum Köln, Andrea Gersch, über die Themen zu diskutieren. Wir gehen davon aus, dass dort auch über Laternenzüge und den Heiligen Sankt Martin gesprochen wird, der seinen Mantel mit einem Bettler teilte, ohne vorher zu fragen, welchen Glaubens dieser war.

Ergänzung 6.5.2017:

In dem Gespräch wurde abweichend vom oben Geschriebenen deutlich: Markus Goller geht es nicht um die konfessionelle Trennung von Kindern, sondern darum, ob in einer Schule Religion gelebt werden kann oder nicht. Er ist der Ansicht, dass Religion an einer Gemeinschaftsschule zu wenig Platz hat und zu leicht in Frage gestellt werden kann.

Späte Einsicht: Kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen

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„Liebe (katholische) Christen, in einem säkularen Staat ist kein Platz mehr für konfessionelle Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft.“

Die Aussage ist an sich nicht bemerkenswert. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz führte diese Erkenntnis bereits vor 50 Jahren zur Abschaffung dieser Schulart. Bemerkenswert ist aber, dass diese Woche die Führung der katholischen Kirche in Oberhausen so wiedergegeben wird (WAZ 11.2.2017, Katholiken-Spitze denkt an neue Wege zur Bekenntnisschule). Weiterlesen

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

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In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

„Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.“

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Politische Stellungnahmen zum OVG-Beschluss und den Folgen

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Im April wandten wir uns an das Schulministerium und die schulpolitischen Sprecherinnen aller Landtagsparteien mit der Bitte, gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten, damit Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit einen kurzen Weg zur Grundschule haben. Der OVG-Beschluss von März 2016 schwächt dieses Prinzip, weil er unmissverständlich klarstellt, dass an öffentlichen Bekenntnisschulen zunächst nur Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, ein Anrecht auf Aufnahme haben. Von allen Angeschriebenen erhielten wir dankenswerterweise Antworten.

Die Antwort der CDU

Die CDU machte es sich recht einfach. Im Auftrag der schulpolitischen Sprecherin Ute Vogt antwortete Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten wenig originell, dass „die Partei mit dem „C“ im Namen nicht gegen Bekenntnisschulen“ ist. Ansonsten kopierte er einen Absatz aus einem Periodikum der Katholischen Elternschaft Deutschlands vom Sommer 2013, ohne das Zitat allerdings als solches zu kennzeichnen:

„Gläubig zu sein ist ein Wesensmerkmal des Menschen. Daher unterliegen Glaubensvollzug und religiöse Erziehung nicht dem Zeitgeist. Bekenntnisschulen sind lebendiger Ausdruck der gläubigen Einstellung von Menschen in unserer Gesellschaft.“

Unsere Antwort darauf stellen wir gerne zur Verfügung. Eine Rückmeldung haben wir darauf bislang nicht erhalten.

Die Reaktion des Schulministeriums

Im Schulministerium von Sylvia Löhrmann gab man sich mehr Mühe, unsere Frage nach den Konsequenzen aus dem OVG-Beschluss zu beantworten. Nach Ansicht des Ministeriums sind die Sorgen der Initiative über eine Benachteiligung anderer Kinder unbegründet: Erstens habe der Beschluss „ausschließlich Bedeutung für die Aufnahmeverfahren“. Außerdem habe das Urteil auch bei der Schulentwicklungsplanung keinerlei Konsequenzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine katholische Schule auch zukünftig zweizügig geplant werden kann, selbst wenn höchstens für einen Zug katholische Kinder im Einzugsbereich wohnen. Außerdem wirke sich der Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder ja ohnehin nur dann aus, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gebe, was selten der Fall sei.

Das Ministerium kann nicht nachvollziehen, dass Familien, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, durch die Regelungen diskriminiert werden, da die Schulen durch das erleichterte Umwandlungsverfahren nunmehr „ohne übermäßige Anforderungen“ umgewandelt werden könnten. Dass seit der Gesetzesänderung lediglich sechs Verfahren zur Schulartumwandlung eingeleitet wurden, von denen lediglich zwei erfolgreich waren, wird vom Ministerium als  Beleg dafür bewertet, dass Bekenntnisgrundschulen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen sehr wohl zur gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen passen.

Inwieweit ein Verfahren gerecht ist, bei dem eine Mehrheit von 70% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 70% nicht ausreicht, um eine Schule umzuwandeln, sei dahingestellt.

Eine Änderung der Landesverfassung, so das Ministerium ferner, sei nicht notwendig. Die erfolglosen Umwandlungsversuche seien ein Beleg dafür, dass eine Mehrheit der Eltern „gerade auch für das Grundschulalter eine konfessionell ausgerichtete Bildung und Erziehung wünscht“. Auf die von uns angeführten Studien, die belegen, dass es selbst den meisten Eltern getaufter Kinder nicht primär um eine religiöse Erziehung geht, sondern um ein möglichst homogenes Lernumfeld, geht das Antwortschreiben nicht ein. Wir hatten in unserer Anfrage darauf hingewiesen,  dass Gemeinschaftsgrundschulen, die im Wettbewerb stehen mit Bekenntnisgrundschulen, in der Regel signifikant mehr Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschulen müssen. Dieser Punkt wird durch das Antwortschreiben nicht entkräftet. Der Hinweis, dass durch die Aufhebung der Schulbezirke auch Kinder aus Migrantenfamilien die Möglichkeit hätten, auf Schulen außerhalb von Ballungsräumen auszuweichen, ist zwar formal richtig. Studien des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration zeigen aber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Segregation an Grundschulen festzustellen ist, und dass die Eltern mittlerer und gehobener Schichten weitaus eher bereit sind, für ein vermeintlich besseres -weil homogeneres – Bildungsumfeld weitere Schulwege für ihre Kinder in Kauf zu nehmen, als dies bei sozial schwachen Familien der Fall ist (s. dazu u.a. Policy Brief: „Segregation an Grundschulen: Der Einfluss der elterlichen Schulwahl“). Hinzu kommt in Nordrhein-Westfalen, dass die oft besonders begehrten Konfessionsschulen nicht getauften Kindern eben doch nur eingeschränkt offenstehen.

Die Argumentation im Schlussabsatz des Schreiben wirkt daher so, als sei sie direkt einer Broschüre der katholischen Kirche entnommen: „Die Tatsache, dass ein großer Teil der Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nicht dem betreffenden Bekenntnis angehört, zeigt ja gerade, dass die Bekenntnisschulen einen entsprechenden Beitrag zur Integration leisten.“

In Bonn, wo 20 von 49 Grundschulen bekenntnisgebunden sind (18 katholisch, 2 evangelisch) fällt allerdings auf, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund und speziell von muslimischen Kindern an Gemeinschaftsgrundschulen erheblich höher ist als an jeweils nahe gelegenen Bekenntnisschulen. Was ja auch – siehe OVG-Beschluss- dem ursprünglichen Gedanken der Bekenntnisschulen entspricht.

Die FDP

Die FDP wies uns in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hin, die sie zu dem Thema im Landtag gestellt hat. Wir können uns allerdings nicht des Eindrucks erwehren, dass es der FDP weniger darum geht, gemeinsam mit den anderen Parteien konstruktive Lösungen zu finden. Vielmehr scheint die Partei sich über eine „juristische Ohrfeige“ für das Schulministerium zu freuen und stellt die rhetorische Frage, ob rechtlichen Änderungen überhaupt juristische Prüfungen vorangehen. Sie unterschlägt damit bewusst, dass es auch nach Ansicht von Staatsrechtlern allerhöchste Zeit ist für weitergehende Anpassungen und dass gesetzliche Änderungen zur Anpassung an die gesellschaftliche Realität dringend geboten sind. Auch wir sind allerdings gespannt, wie das Schulministerium auf die Anfrage antwortet und wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme an Bekenntnisschulen ändert.

[Update 16.6.2016: Hier die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sowie unser Kommentar dazu.]

Die anderen Parteien

Von allen anderen Angeschriebenen bekamen wir ebenfalls eine Rückmeldung. Wir hörten, dass man unsere Bedenken nachvollziehen kann und sich um Lösungen bemühe. Wir wurden allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Landtagswahlen schon jetzt ihren Schatten vorauswerfen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit in praktischen Fragen wie diesen erschweren.

Die Kirchen

Auch die Kirchen haben wir in Gestalt der Verbindungspersonen zum Landtag nach ihrer Position zum Thema befragt. Die Antwort, die von katholischer Seite stellvertretend für beide Kirchen gegeben wurde, lautete:

„Wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass der von den Kirchen gewollte Weg der ökumenischen Öffnung der Bekenntnisschulen durch die Entscheidung vom 21. März konterkariert wird.“

Wir formulierten eine Rückantwort, in der wir um eine Begründung baten. Diese erhielten wir zwar nicht, aber immerhin ein Gesprächsangebot.

Wie weiter?

Uns ist bewusst, dass die derzeitige gesellschaftliche Stimmung und die bevorstehende Landtagswahl die Suche nach konstruktiven Lösungen im Bereich der Grundschulen nicht vereinfacht. Es steht daher zu erwarten, dass es auch in den kommenden Schuljahren wieder tragische Fälle abgelehnter Kinder geben wird. Womöglich wächst dann wieder der Druck auf die Entscheidungsträger, dauerhaft tragfähige politische Lösungen zu finden.

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen