Allseits Applaus für den Gesetzentwurf zu Bekenntnisschulen?

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Am 14.12.2014 berichtete die Welt am Sonntag in einem Artikel mit dem Titel Einigung mit den Kirchen über die insgesamt gelassene Reaktion auf den Gesetzentwurf:

„Als der Gesetzentwurf diese Woche vorgestellt wurde, erhielt er allseits Applaus. Und zwar auch von den Kirchen. Auch sie halten die Reform für eine notwendige Anpassung an die Realitäten.“

Kein Wunder, schließlich folgt der Entwurf weitestgehend dem, was evangelische und katholische Kirche selbst Anfang des Jahres vorgeschlagen haben. Weiterlesen

Streitgespräch über Bekenntnisschulen in der Kölner Kirchenzeitung

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„Man kann mitnichten davon sprechen, dass kirchliche Regeln an öffentlichen Schulen gelten. Die Regeln dort sind nicht von der Kirche gemacht, sondern vom Staat.“ (Andrea Gersch, erzbischöfliche Schulrätin)

Am 5.12.2014 wurde Max Ehlers in die Räume der Kölner Kirchenzeitung eingeladen, um für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ ein Streitgespräch mit der Erzbischöflichen Schulrätin Andrea Gersch zu führen. Das Gespräch ist hier dokumentiert: Pro und Contra: Sind Bekenntnisschulen noch zeitgemäß? (S. 4-5)

Quo vadis Bekenntnisschule? Diskussion mit Schulleitern im Erzbistum Köln

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Köln, 24.10.2014, Pädagogische Woche, Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Tag der Bekenntnisschulen

Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Warum ist es gerechtfertigt, dass ein großer Teil der staatlichen Grundschulen in NRW Bekenntnisschulen sind, und was genau macht eine katholische Schule aus? Das war die Grundfrage der Debatte im Kölner Maternushaus  (s. Bild vom Podium).

Als Kritiker der öffentlichen Bekenntnisschule hatte das Erzbistum Sigrid Beer (schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag NRW) und Max Ehlers für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ auf das Podium eingeladen. Beide vertraten die Position, dass aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Gesellschaft die konfessionell homogene Bekenntnisschule nicht mehr zeitgemäß und auch rechtlich nicht mehr tragbar sei, da dadurch an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen zentrale Leitlsätze des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt sein. Eine Sicht, die vor kurzem auch auf einem Landtags-Symposium zum Verhältnis von Kirche und Staat vom Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht in Münster, Dr. Hinnerk Wißmann, vertreten wurde. Weiterlesen

2. Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

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Am Freitag, den 24.10.2014 findet der „2. Tag der Bekenntnisschulen für Schulleitungen von Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln“ statt (siehe Programm).

Nachdem wir letztes Jahr noch Intransparenz angemahnt hatten und eine einseitige Diskussion befürchteten, freuen wir uns, dass dieses Jahr Max Ehlers für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ auf dem Podium sitzen wird. Weitere Teilnehmer der von Melanie Wielens (Domradio) moderierten Podiumsdiskussion sind Prälat Gerd Bachner (Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule), Sigrid Beer MdL (Schulpolitische Sprecherin der Partei Bündnis 90/ Die Grünen), Andrea Honecker (Vorsitzende der Katholischen Elternschaft im Erzbistum Köln) und Ferdinand Claasen (Katholisches Büro NRW). Es handelt sich allerdings auch dieses Jahr wieder um eine geschlossene Veranstaltung, die sich ausschließlich an Rektoren und Rektorinnen katholischer Grundschulen richtet. Für Außenstehende ist eine Teilnahme nicht möglich. Weiterlesen

Staat und Kirche in NRW – Zukunft der Bekenntnisgrundschulen

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(veröffentlicht am 19.6.2014, editiert am 28.6.2014)

Am 16. Juni 2014 luden evangelische und katholische Kirche in den Düsseldorfer Landtag, um die Folgen einer zunehmenden religiösen Pluralität und Säkularisierung für das RSymposium Staat und Kircheeligionsverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren (Programm hier). Die höchsten Kirchenvertreter aus den Bistümern und Landeskirchen auf dem Landesgebiet waren in den Landtag gekommen, um mit Repräsentanten aus Kirche und Gesellschaft über drängende Themen im Verhältnis von Kirche und Staat zu diskutieren, wie etwa das kirchliche Arbeitsrecht, die Staatsleistungen an die Kirchen und die Frage des Tanzverbots an hohen kirchlichen Feiertagen. Angehörige anderer Religionen und Vertreter säkularer Verbände waren vom Veranstalter offensichtlich nicht offiziell und gezielt eingeladen worden. Gleiches gilt übrigens für die „Initiative Kurze Beine -kurze Wege“. Erfreulicherweise konnten kurzfristig doch zwei von uns an der Veranstaltung teilnehmen.

In Forum 4 ging es nämlich um das Thema „Zukunft der Bekenntnisgrundschulen“. In einem Impulsvortrag stellte hier zunächst der Münsteraner Professor Dr. Hinnerk Wißmann aus verfassungsrechtlicher Perspektive erfreulich eindeutig dar, dass öffentliche Bekenntnisschulen angesichts geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und dem Verlust konfessioneller Homogenität einen Anachronismus darstellen, der dringend einer Reform bedarf, zumal alle anderen Bundesländer das Konstrukt schon vor bald 50 Jahren gekippt haben. Weiterlesen

NRW-Grüne beziehen eindeutig Stellung: Grundschulen für alle Kinder öffnen

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Die Grünen in NRW stellen sich eindeutig und unmissverständlich hinter die Forderungen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“. Auf ihrem Landesparteitag in Siegburg hat die Partei am 14. Juni 2014 mit überwältigender Mehrheit und ohne Gegenstimmen einem Antrag für eine Grundschule für alle Kinder zugestimmt.

Der Beschluss erklärt: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.“ Ohne die Änderung der Verfassung ist eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen nicht möglich. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Wir GRÜNE wollen, dass Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können nach dem Prinzip ‚kurze Beine kurze Wege'“. Die Resolution weist darauf hin, dass die Landtagsfraktion sich bereits in Verhandlungen mit den Kirchen und den anderen Fraktionen befindet, und dass auch die Kirchen „Veränderungsbedarfe“ sehen.

Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen

Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen auf der Podiumsdiskussion unserer Initiative in Bonn 2012

In einem vor dem Parteitag veröffentlichten Interview (WDR, 15.4.2014) erläutert Sigrid Beer, parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, nähere Hintergründe. Sie legt dar, dass der Antrag von einem breiten Bündnis innerhalb der Partei vorbereitet und unter anderem auch von der Arbeitsgemeinschaft der Christen getragen wurde. Ein Gesetzentwurf, der im Juli im Landtag eingebracht werden soll, sieht vor, dass das Quorum von 67% auf „50% +1“ gesenkt werden soll. Auf die Möglichkeit einer Verfassungsänderung angesprochen, sieht Beer bei der CDU zur Zeit „keinerlei Bewegung“.

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Vorschläge der Kirche: ein zu kurzer Schritt in die richtige Richtung

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Bonn, 14.3.2014

In einem Kommentar im General-Anzeiger Bonn begrüßt Wilfried Goebels die Ankündigung der Katholischen Kirche, angesichts der demografischen Entwicklung Bekenntnisschulen für nichtkatholische Schüler und Lehrer zu öffnen. Er hält die Neupositionierung der Kirche für einen „angemessenen Schritt“. Aber, so Goebels: „Dass Regierungskreise das Eltern-Quorum zur Auflösung einer Bekenntnisschule auf 30 Prozent senken wollen, geht zu weit.“ Leider begründet er seine Position nicht. Tatsache ist: In Niedersachsen, dem einzigen anderen Bundesland mit staatlichen Bekenntnisschulen, müssen 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören, sonst verlieren die Schulen ihren Status. Auch in NRW ergibt sich nach Auskunft des Schulministeriums aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist”.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich 2008 mit der Frage, ab wann eine Bekenntnisschule ihren Bekenntnischarakter verliert (Urteil AZ 4 L 1143/07):

„Wann ein solcher Verlust des Bekenntnischarakters eintritt, ist umstritten. Teilweise wird von einem Verlust des Bekenntnischarakters einer Grundschule ausgegangen, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 20% liegt, teilweise erst ab 50% (Löwinger/ Tettinger, Kommentar zur Landesverfassung NRW, 2002, Art. 13 RN 8 mwN). Sachgerecht wird es sein – und insoweit vom VG Gelsenkirchen nicht beanstandet –, wenn von einem Verlust des Bekenntnischarakters ausgegangen wird, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schüler bei einem Drittel (33%) liegt.

Problematisch ist es, wenn die Initiative zur Umwandlung von Eltern kommen muss. Eine Zuschrift an die Initiative formuliert es so:

„Ich hoffe, die kommende Neuregelung setzt nicht zu sehr auf eine Aktivität der Eltern zur Umwandlung, denn dann wird nicht viel passieren. Sich gegen die Schule zu stellen, auf die die eigenen Kinder gehen, erfordert eine Menge Mut. Denn das Personal einer Schule nimmt eine Kritik an ideologischer Hoheit oft persönlich, gerade hier auf dem Dorf.“

In einem anderen Punkt sitzt Goebels einem Irrtum auf: „Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das trifft in konfessionslosen Kreisen nicht immer auf Zustimmung.“

Es stößt beileibe nicht nur in „konfessionslosen Kreisen“ auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Dies betrifft nicht nur das Recht der Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern auch das Recht auf Unterricht im eigenen Bekenntnis. Auch das Antidiskriminierungsgesetz greift hier nicht. Auch Religionsangehörige leiden vielfach unter den derzeit geltenden Regelungen.

Man kommt nicht an der Erkenntnis vorbei: Staatliche Bekenntnisschulen sind überholt, eine entsprechende Verfassungsänderung ist längst überfällig. Die von der katholischen Kirche vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge greifen aber zu kurz.

(siehe auch Leserbrief im General-Anzeiger vom 18.3.2014
sowie den GA-Artikel über das Positionspapier der Katholischen Kirche, „Von der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule“)

Nachtrag (19.3.2014)
Es ist wenig erreicht, wenn – wie von der katholischen Kirche gefordert – eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen durch die erleichterte Einrichtung von Privatschulen erkauft wird. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass öffentliche Schulen zu Schulen zweiter Klasse werden.

„Bistümer erleichtern Umwandlung von Bekenntnisschulen“

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Bitte wie? Ist es nicht Aufgabe des Landtags, die Gesetze zu machen? Und hat nicht die Kirche in der Vergangenheit gerne betont, dass sie gar nicht für die Regelungen rund um Bekenntnisschulen verantwortlich sei? Vor gerade einmal zwei Jahren stritt Andrea Gersch, die für Bekenntnisschulen zuständige Schulrätin im Erzbistum Köln, im Domradio vehement ab, dass die katholischen Schulen in der Krise seien, und mehr noch: „Die Kirche hat gar keine „Aktien“ in diesem Spiel, weil es sich um eine Schule in kommunaler Trägerschaft handelt“.

Jetzt also erweckt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (waz.de, 13.3.2014) mit ihrem Titel den Eindruck, die katholischen Bistümer könnten eigenmächtig festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen staatliche Bekenntnisschulen operieren.

Immerhin, die Regierungskoalition hat sich nicht darauf festgelegt, die Vorstellungen aus dem katholischen Eckpunktepapier 1 zu 1 übernehmen. Der Grundsatz der Religionsfreiheit soll nach ihrem Willen offenbar auch für nicht-katholische (und im Fall evangelischer Schulen auch für nicht-evangelische) Kinder gelten:

Diese Kinder sollten aus Sicht der rot-grünen Koalition nicht verpflichtet werden, den konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen. Nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ müssten Eltern in Wohnortnähe eine Gemeinschaftsschule für ihre Kinder finden.

Gestritten wird noch darüber, ob es genügt, wenn – wie es bei den konfessionellen Hauptschulen schon lange der Fall ist – bereits auf Antrag von einem Drittel aller Eltern eine Bekenntnisschule umgewandelt werden kann. Das schlagen die Grünen vor. Die katholische Kirche wünscht sich, dass mindestens die Hälfte der Eltern zustimmen müssen. Die katholische Kirche will offenbar auch weiterhin nicht-homogene Schulen als Bekenntnisschulen führen können. Klaus Kaiser (CDU) begründet dies so:

„Viele Eltern melden ihre Kinder aber bewusst auf kirchlichen Schulen an, weil sie eine Erziehung nach christlichen Wertvorstellungen für ihre Kinder wünschen.“ Dies gelte auch dann, wenn sie oft keine Beziehung zur Religion haben.

Man darf vermuten, dass es vielen dieser Eltern vor allem darum geht, dass ihre Kinder möglichst muslimfreie Schulen besuchen dürfen (stellvertretend für diese Position lese man auf dieser Seite den Kommentar von Markus Dietrich vom 5.9.2014: „Das Verständnis geht so weit, dass ich meine Kinder selbst als Atheist lieber auf eine Bekenntnisschule schicken würde, als auf eine mit einem hohen Anteil an Muslimen.“). Erstaunlich, dass die Kirche diesen Schwindel mitmachen will. Die Evangelische Kirche hat übrigens in der aktuellen Diskussion noch nicht Stellung bezogen.

Unsere Position ist und bleibt eindeutig: An einer staatlichen  Schule, die sich in öffentlicher Trägerschaft befindet und die ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird, muss uneingeschränkt das Grundgesetz gelten. Hier darf nicht nach Kriterien der Religionszugehörigkeit unterschieden werden, weder bei Kindern noch bei Lehrkräften. Christliche Werte sollten nicht mit christlichen Ritualen verwechselt werden. Und schon gar nicht herangezogen werden, um sich – an staatlichen Einrichtungen – abzugrenzen.

„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.

NRW-Bekenntnisschulen vor der Abschaffung

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Bonn, 21.2.2014

Heute meldet die Rheinische Post: „Kirche akzeptiert geringere Zahl von Bekenntnisschulen“. Dahinter verbirgt sich eine fast schon sensationelle Meldung. Die katholischen Bistümer haben ein Positionspapier vorgelegt, wonach sie die erleichterte Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen befürworten. Auch die von uns geforderte Einleitung der Umwandlung durch den Schulträger ist demnach für die Bistümer vorstellbar.

Die katholischen Bistümer wollen außerdem die Beschäftigung christlicher Lehrer anderer Konfessionen an Bekenntnisgrundschulen grundsätzlich akzeptieren, ebenso die Öffnung „für den Religionsunterricht anderer Konfessionen und Religionen“. Damit sind einige unserer Forderungen erfüllt. Das ist erfreulich, zumal die Reaktionen von politischen Entscheidern vor allem aus CDU und FDP in der jüngsten Vergangenheit nicht den Eindruck erweckten, als ob es ein Problembewusstsein gäbe.

Im Gegenzug wünscht sich die Kirche die erleichterte Gründung privater kirchlicher Grundschulen.

Spannend wird jetzt, wie schnell und wie konsequent die Landespolitik auf dieser neuen Verhandlungsgrundlage agiert. Wir begrüßen die Neupositionierung der katholischen Kirche sehr. Das Problem wird aber nur verlagert, wenn die bestehenden katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen in Zukunft als christliche Bekenntnisschulen geführt werden.

Daher treten wir weiterhin für eine konsequente Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ein. 

Zur Pressemitteilung der Rheinischen Post: http://www.presseportal.de/pm/30621/2669915/rheinische-post-katholische-kirche-in-nrw-akzeptiert-geringere-zahl-von-bekenntnisschulen-bistuemer

Kommentar der Rheinischen Post:
Bekenntnisschule wird Kirchen zur Last: Sehr richtig: „Das Modell spiegelt eine Gesellschaft wider, die es so nicht mehr gibt.“

Weitere Informationen zum Papier der katholischen Kirche:
Dom-Radio.de, 26.2.2014, Bistümer wollen Neuerungen bei Bekenntnisgrundschulen
k
irchen-site.de (Bistum Münster), 26.2.2014, NRW-Bistümer legen Vorschläge vor