NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden
Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:
Wir sind gespannt, ob 2013 endlich
die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.
Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen →
16.12.2013 Diese Nachricht ist fast schon sensationell. Noch vor ein paar Monaten sah der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker ausdrücklich keine Veranlassung, die öffentlichen Bekenntnisschulen zu öffnen. Vergangenen Freitag sprach er auf dem Bundeskongress Katholische Schulen in Berlin und vertrat eine überraschend gewandelte Position. Der evangelische Pressedienst schreibt am 13.12.2013:
Weiter hält Becker es für nötig, sich zunehmend mit der Frage nach einer Öffnung christlicher Bekenntnisschulen auseinanderzusetzen. Mit Blick auf die Ablehnung eines muslimischen Schülers an einer katholischen Grundschule in Paderborn, sagte Becker, mit dieser Fragestellung müsse man „zunehmend operieren“. Gleichzeitig übte er Kritik am Vorgehen der Schule.
„Ich bedaure das sehr“, sagte er. Es sei versucht worden, etwas „demonstrativ durchzusetzen“. „Das hätte nicht sein müssen. Das hätte anders geregelt werden können“, ergänzte Becker. Das Erzbistum habe keinen Einfluss auf diese Entscheidung der Schulleitung und des Trägers gehabt. Das Recht, den Schüler abzulehnen, wurde gerichtlich erstritten. Im September entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Ablehnung des Schülers rechtmäßig sei.
Übrigens ist in dem Verwaltungsgerichtsverfahren um Bülent im Grundsatz nach wie vor kein Urteil ergangen. Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Anfang September war lediglich ein Eilentscheid. Aber unabhängig davon wie dieses Verfahren ausgeht, die eigentliche Entscheidung muss vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgehen, der endlich die Schulgesetzgebung an die gesellschaftlichen Realitäten in NRW anpassen muss.
„… dass es höchste Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern. Sie spiegeln nicht die gesellschaftliche und die Schulrealität wider. Deshalb bin ich froh, dass ich bereits diese Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen auf Landesebene führen kann, die selbst grundlegende Veränderungsnotwendigkeiten sehen. Alle Beteiligten arbeiten deshalb auch an grundsätzlichen Lösungen. Nicht nur für Paderborn gilt bis dahin: Die pädagogische Verantwortung bei der Aufnahme durch die Schulleitung gilt es im Übergang zu stärken. Dogmatismus hilft nicht weiter.“
Es ist erfreulich, wenn es tatsächlich in diesen Gesprächen zu „grundsätzlichen Lösungen“ kommt, die allerdings ohnehin frühestens für die Anmeldungen im Herbst 2014 greifen können.
Wir bitten weiter um Spenden für die Familie von Bülent. Stand heute (16.12.2013) wurden bereits fast 1.000 Euro von insgesamt bereits entstandenen knapp 2.000 € Anwalts- und Gerichtskosten gespendet. (Einfach unten auf den Button klicken.)
Am 14.10.2013 eröffnet Erzbischof Joachim Kardinal Meisner eine Fortbildungsveranstaltung für (Religions)-Lehrerinnen und (Religions)-Lehrer im Erzbistum Köln an öffentlichen Schulen sowie für alle Lehrerinnen und Lehrer an katholischen Schulen. Anschließend hält Schulministerin Sylvia Löhrmann einen Festvortrag.
Das Programm am Freitag, den 18.10. richtet sich ausschließlich an Schulleitungen Katholischer Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln. Den Hauptvortrag an diesem Tag hält der Leitende Ministerialrat Joachim Fehrmann aus dem Düsseldorfer Schulministerium. Das Thema des Vortrags lautet: „Kath. Bekenntnisschulen NRW – Eine Schulart in der Diskussion“.
„Angesichts der öffentlichen und zum Teil sehr unsachlichen Diskussion um die sog. Bekenntnisschulen – Grund- oder Hauptschulen in kommunaler Trägerschaft – wollen wir dieser aus unserer Sicht für die Vielfalt der Bildungslandschaft unverzichtbaren Schulart einen eigenen Tag widmen.“
Uns würde sehr interessieren, wie die sachliche Diskussion an diesem Tag aussieht. Wird man sich in Köln mit der in der Tat reichlich unsachlichen Sichtweise des rechtspopulistischen Blogs PI-News mit dem Thema auseinandersetzen? Werden Beiträge zur Diskussion wie etwa der martialisch gestaltete Blogozese-Beitrag von Deo-et-Patria mit dem Titel „Im Kampf um die Bekenntnisschule“ kritisch betrachtet?
In keiner dieser Publikationen wird für uns nachvollziehbar erklärt, wie das mancherorts bestehende monopolartige Angebot öffentlicher Bekenntnisschulen mit einer religiös bunteren und zugleich zunehmend säkularen Gesellschaft vereinbar sein soll. In Paderborn etwa sind 2/3 der Grundschulen katholisch, obwohl nur 42% der Grundschüler katholisch sind. In 75 von 396 Kommunen in NRW gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Wenn die katholische Kirche ihre Argumentation ernst meint, dass angesichts von 39% katholischen Schülerinnen und Schülern ein Anteil entsprechender Bekenntnisschulen von über 30% angemessen ist, so müsste sie sich konsequenterweise dafür einsetzen, dass für die 15% muslimischen Schülerinnen und Schülern wenigstens 300 islamische Konfessionsgrundschulen errichtet werden. In unseren Augen ist das der falsche Weg, unsere Zukunftsvision ist eine andere.
Wir würden es begrüßen, wenn die katholische Kirche sich am 18. Oktober den „Risiken und Nebenwirkungen von Bekenntnisschulen“ in öffentlicher Trägerschaft widmet. Wir befürchten aber, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema in Köln eher einseitig ausfallen wird. Eine offene und sachliche Auseinandersetzung hätte es erfordert, auch kritischen Positionen in der Diskussion Raum zu geben. Wir stehen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachtrag (16.10.2013)
Wie wir eben feststellen, wird das Programm für den 18.10. auf dem Server des Erzbistums nicht mehr angezeigt (s. https://congressus.erzbistum-koeln.de/paewo2013/de/31). Transparenz ist offenbar nicht die größte Stärke der katholischen Kirche.
Wir erlauben uns, das Programm (Stand: 15.9.) hier abzudrucken:
12.45 Uhr Begrüßung und kurze Einführung
Abteilungsleiter Christoph Westemeyer Vortrag
Ltd. Ministerialrat Joachim Fehrmann, Gruppenleiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung Düsseldorf Kath. Bekenntnisschulen NRW – Eine Schulart in der Diskussion 13.30 Uhr Diskussionsforum
Moderation: Melanie Wielens (domradio) 14.30 Kaffee und Gebäck – Gespräche – Infostände
Nachtrag (17.10.2013)
Am 16.10. titelte die Westdeutsche Allgemeine in Vest: „Hat die Konfessionsschule ausgedient?„. Die Zeitung nimmt allerdings nicht Bezug auf die Diskussionen im Erzbistum Köln oder im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Vielmehr steht in Oer-Erkenschwick die Umwandlung einer evangelischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule an, aus offenbar sehr einleuchtenden Gründen. Die Zeitung zitiert CDU-Sprecher Heinrich Heymink: „Wir haben ein Riesenproblem, wenn die Konfessionsbindung bleibt.“
Nur in NRW sind rund ein Drittel der ausschließlich öffentlich finanzierten Grundschulen an ein Bekenntnis gebunden, fast alle katholisch. Damit sind Einschränkungen für all jene Kinder und Lehrkräfte verbunden, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Hinzu kommt, dass diese Schulen Religion im Regelfall ausschließlich im jeweiligen Bekenntnis unterrichten, unabhängig davon, wie sich die Schülerschaft zusammensetzt. Die Stadtschulpflegschaft Bonn und die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ haben die schulpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen sowie Vertreter/innen der katholischen und der evangelischen Kirche am 19. November 2012 ins Bonn-Beueler Rathaus eingeladen, um über die Rolle der Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.
Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)
Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)
„Wir können das Thema nicht angehen ohne die Kirchen, sondern nur mit den Kirchen.“
„Einen Großteil der Forderungen der Initiative können wir unterschreiben. Wenn sich die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert, müssen auch die Schulen sinnvoll weiterentwickelt werden. Wir müssten die Verfassung ändern, das wollen wir an dieser Stelle nicht, aber wir müssen mit den Kirchen und gemeinsam im Landtag über die Bedingungen reden. Aus meiner Sicht ist das Quorum für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen einfach zu hoch. Die SPD hat dazu parteiintern einen Antrag auf den Weg gebracht.“
„Es kann nicht sein, dass an der Frage der konfessionellen Zugehörigkeit Segregation entsteht, es kann nicht sein, dass gesellschaftliche Spaltung gefördert wird. Die Bekenntnisschule ist ein Instrument, um gesellschaftlich zu sortieren. Deswegen müssen wir über die Anmeldekriterien und über das Quorum miteinander reden. Für eine Verfassungsänderung reichen die Mehrheiten nicht aus.“
„Die Hürden bei der Umwandlung sind in der Tat sehr hoch, bei 2/3 Quorum im Grundschulbereich, während es in der SEK I bei 1/3 liegt, darüber muss man sicherlich nachdenken, wenn die Frage der Verfassung weiter so besteht.“
„Die Kirche muss zur Kenntnis nehmen, wie sich Gesellschaft verändert.“
Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)
Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)
„Die Ausländerquote an Katholischen Grundschulen ist meines Wissens ausreichend hoch.“
„Ich glaube, es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“
„Diskriminierende Tatbestände darf es nicht geben, es muss Wahlmöglichkeit gegeben sein. Wir müssen problemorientiert im Einzelnen vorgehen.“
Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW
Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW
„Ich warte auf den Gesetzentwurf von Rot-Grün, dass wir andere Regeln über Bekenntnisgrundschulen kriegen.“
„Öffentliche Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Es kann nicht sein, dass eine Aufnahmeerklärung auf eine öffentliche Schule in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte außer Kraft setzt! „
„Die Kirchen müssen sich der Frage stellen, warum sie solche Privilegien im 21. Jahrhundert nach wie vor wollen.“
Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)
Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)
„Ich stehe zu Bekenntnisgrundschulen, ich bin aber an Lösungen für die Probleme interessiert. Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsschulen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es obliegt auch immer den Schulleitungen, wie sie mit den Fällen umgehen. Die Probleme müssen vor Ort gelöst werden, es gibt keinen Grund, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“
„Man muss in Dialog mit den Kirchen gehen“.
„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“
Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen
Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen
„Bekenntnisschulen sind ein wichtiger Teil einer pluralen Gesellschaft. Eine GGS erzieht auch, aber die KGS kann mehr bieten. In einer KGS prägt das Bekenntnis nicht nur den Religionsunterricht, sondern soll das gesamte Schulleben und den Unterricht in allen Fächern prägen.“
„Zur fachlichen Qualifikation gehört die Konfessionalität.“
„Wenn wir als Kirche es nicht schaffen, an den Schulen die Leitung zu besetzen, müssen wir in die Pötte kommen.“
„Es darf nicht sein, dass man in einem Ortsteil gezwungen wird auf eine Bekenntnisgrundschule zu gehen, wenn es keine Alternative gibt, damit ist der Bekenntnisgrundschulgedanke sogar pervertiert.“
„Wir müssen alle zusammenwirken, um Härten zu beseitigen.“
Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland
Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland
„Die GGS ist ein Standardmodell, das trägt.“
„Wo evangelisch drauf steht, soll auch evangelisch drin sein.“
„Ich bin berührt von den Einzelbeispielen, von denen Sie erzählt haben. Wir sollten – flapsig ausgedrückt – mitnehmen, welche Risiken und Nebenwirkungen die Konfessionsschulen haben, gleichzeitig sollten wir aber auch nicht das Kind mit dem Bad ausschütten.“
Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Kanzlei Birnbaum & Partner
Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Birnbaum & Partner
„Die Diskussion zeigt, dass man in der Weimarer Reichsverfassung nicht umsonst versucht hat, die Trennung von Kirche und Staat hinzubekommen.“
„Die Legitimation von Bekenntnisschulen ist in einer religiös weniger homogenen Gesellschaft zunehmend schwerer aufrechtzuerhalten.“
„Die demokratischen Hürden für Elternbeteiligung dürfen nicht zu hoch sein.“
Zum Thema Abmeldung vom Religionsunterricht an Bekenntnisschulen: „Wir sollten Regelungen finden, die für alle transparent und eindeutig sind.“
„Vieles lässt sich im Rahmen einfacher Mehrheiten ändern, dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung.“
Termin und Ort: Rathaus Bonn-Beuel, Großer Saal
Friedrich-Breuer-Str. 65, 53 225 Bonn 19. November, 19:30
Die Diskussion war thematisch in drei Abschnitte gegliedert: Teil 1: Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen Teil 2: Lehrkräfte an Bekenntnisgrundschulen Teil 3: Religionsfreiheit ernst nehmen
Alle Teilnehmer unserer Podiumsdiskussion haben zum Dank und als Anerkennung für ihre Teilnahme nicht nur eine Flasche Wein erhalten, sondern auch einen Fragebogen, unseren Bekenntnisgrundschul-o-mat. (zuletzt aktualisiert am 30.01.2013) Weiterlesen →
Was sagen eigentlich Parteien, Lehrerverbände und Kirchen in NRW zum Thema Bekenntnisgrundschulen? Vordergründig bekannten sich im Landtagswahlkampf 2010 alle damals im Landtag vertretenen Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne) im Rahmen einer aktuellen Stunde zu den Bekenntnisgrundschulen – wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. Weiterlesen →
„Schulen werden zunehmend konfessionslos.“ So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: „Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?“ Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen „gewissen Trend“ zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.
Ein katholischer Kindergarten in Königswinter kündigt einer Kindergartenleiterin, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hat und bei ihrem neuen Partner eingezogen ist. Die Eltern haben ein anderes Verständnis von christlicher Nächstenliebe als der katholische Pfarrer – sie fordern einen Trägerwechsel, damit die beliebte Erzieherin ihren Kindern erhalten bleibt. Wichtiges Detail: Der Kindergarten ist vollständig durch Eltern und Steuerzahler finanziert, den Trägeranteil übernimmt seit 2006 die Kommune für die katholische Kirche. Pikantes Detail: Der neue Lebensgefährte der Kindergartenleiterin ist Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und trat im Zuge des Konflikts aus dem katholischen Pfarrgemeinderat aus.
„Der Staat schlägt zurück“
Am 19.3.2012 beschloss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Königswinter eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit dem Träger, dem Katholischen Gemeindeverband (KGV), zum 31.7.2013. Begründung für diesen einmaligen Vorgang, der ein gewaltiges Medienecho zur Folge hatte: das zerrüttete Verhältnis zwischen Kindergarteneltern und dem Träger. Der KGV entschied kurz darauf, die Trägerschaft freiwillig bereits im Sommer 2012 abzugeben, damit die Leiterin unter einem neuen Träger weiterarbeiten kann. Das Gebäude befindet sich ohnehin in städtischem Besitz. Die Eltern wünschen sich einen Träger mit christlichem Hintergrund, der alle Mitarbeiter/innen übernehmen soll. Sie sprechen sich für den Träger CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) aus. Diesem Wunsch kommt der Stadtrat Ende Juli nach. In einem Kommentar merkt General-Anzeiger-Bonn-Redakteur Hansjürgen Melzer an:
„Der neue Träger in Rauschendorf zahlt im Kindergartenjahr 2012/2013 keinen Eigenanteil bei den Betriebskosten, dann zwei Jahre vier Prozent, danach fünf Prozent. Laut KiBiz müssen freie Träger jedoch eigentlich elf Prozent zahlen. Gibt es Nachahmer, könnte das die Stadt pro Jahr 150 000 Euro mehr kosten.“
Finanzierung von Kindergärten in NRW
Die Stadt möchte den Trägeranteil bis 2018 auf den für Freie Träger laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgesehenen Wert von 9% erhöhen, das CJD bietet nur 4%. Kirchliche Träger müssen eigentlich einen Eigenanteil von 12% tragen, in Königswinter übernimmt diesen allerdings für einige katholische Kitas die Kommune, seit die Kirche 2006 drohte, diese andernfalls zu schließen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Elterninitiativen laut Kibiz einen Eigenanteil von 4% tragen müssen.
Rechtskampf gegen die Kündigung
Der Fall, der ein bundesweites Medienecho erzeugte, ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Zuge der Debatte wird auch das kirchliche Arbeitsrecht umfassend diskutiert und in Frage gestellt. Unabhängig von der Frage der Trägerschaft hat Knecht gegen ihre Kündigung geklagt. In einem Vergleich wurde ihr im Juni 2012 eine Rücknahme der Kündigung angeboten. In einem ähnlichen Fall wurde dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zwar „ein ganz schwerer Loyalitätsverstoß“ beschieden, seine Kündigung musste dennoch zurückgenommen werden.
ARD, 26.11.2012, Gott hat hohe Nebenkosten, (45 Min.), abrufbar in der Mediathek.
Autorin Eva Müller sprach mit Bernadette K. und den Kirchenvertretern, die ihr kündigten, und sie zeigt an weiteren Beispielen aus dem ganzen Land, welche Sonderrechte die Kirche hat, woher die Kirche ihr Geld bekommt und was sie damit macht. Unter anderem werden auch Szenen aus der KGS in Emmerich gezeigt.
Deutschlandradio, 10.4.2012, Recht ist kein Geschenk des Himmels!„Es ist an der Zeit, die überflüssigen Privilegien der Kirche endlich zurechtzustutzen. Denn Recht ist kein Geschenk des Himmels. Recht muss man durchsetzen.“
General-Anzeiger-Bonn, 31.3.2012, „Eine Reine Glaubenssache. Die Kündigung der Kindergartenleiterin in Rauschendorf stellt das kirchliche Arbeitsrecht in Frage.“ (Hans-Jürgen Melzer)
„… Kündigungen aus solchen Gründen gibt es im deutschen Katholizismus immer wieder mal, aber überregionale Aufmerksamkeit erregen sie fast nie. Dass es im Fall Königswinter jetzt zu heftigeren Reaktionen kam, lag nur daran, dass die Stadt Königswinter daraufhin den Kindergarten-Trägervertrag mit dem Erzbistum Köln kündigte. So fiel ein Schlaglicht darauf, dass sich Fragen aufdrängen, wenn katholische Einrichtungen ihren Angestellten aus Gründen persönlicher Lebensführung kündigen. Umso mehr verwundert es, dass diese katholische Besonderheit so gut wie keine Rolle in den aktuellen Auseinandersetzungen um das kirchliche Arbeitsrecht spielt. …“
Christ & Welt (Beilage zur Wochenzeitung „Die Zeit“), Ausgabe 14/2012, S. 2, „Scheidung am Siebengebirge.“ Untertitel: Die Politik ist nicht länger bereit, katholische Moralvorstellungen zu akzeptieren.“ (Kommentar von Hermann Horstkotte) „Die Moralvorstellungen der katholischen Kirche [sind] von der bürgerlichen Mitte an den Rand der Gesellschaft gerückt. Daran kann die Kirche nicht vorbei, will sie sich weiter in der Gesellschaft engagieren.“
„Die Kirche will das Evangelium verkünden, besonders den Kleinen und Schutzbedürftigen in der Gesellschaft. Vor wem müssen die Kleinen denn geschützt werden? Etwa vor ihren aufmüpfigen Eltern?“
Passend zur NRW-Wahl: Wahl-o-mat zum ThemaStellungnahmen der thematisch zuständigen familienpolitischen Sprecher der aktuell im Landtag vertretenen Parteien. Die für Kindertagesstätten zuständige Familienministerin (SPD) hat sich nicht geäußert.
http://www.kath.net/detail.php?id=35775 (Kündigung der Kirchen-Trägerschaft: ‚einmaliges Politikum‘) kath.net ist ein Online-Magazin, das sich nach eigenen Angaben am Lehramt der katholischen Kirche orientiert
http://kath.net/detail.php?id=35725 (Ein Verhältnis mit dem Vorsitzenden der örtlichen CDU-Fraktion) kath.net ist ein Online-Magazin, das sich nach eigenen Angaben am Lehramt der katholischen Kirche orientiert
September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:
Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde. Erzbistum Paderborn, 26.7.2011
Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:
Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“ Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn,vom 3.12.2010
Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:
Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.
Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:
Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.
Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.
In Mönchengladbach soll ein Mädchen von der Öffentlichen Evangelischen Grundschule verwiesen werden, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben (wir berichteten, siehe auch den Artikel Schulverweis oder Religionsunterricht, aus Die Zeit Online, 20.7.2011, allein im dortigen Forum gab es 685 Kommentare). Der Fall schlägt Wellen, es gibt zahlreiche Reaktionen, in NRW und weit darüber hinaus.
Zeitungsartikel in Mönchengladbach und Region
Der Westen, 23.7.2011, Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen
„Mittlerweile hätten sich bereits 15 andere muslimische Familien gemeldet, so der Vorsitzende des Vereins, die ihre Kinder auch vom Religionsunterricht befreien lassen wollten.“ Bemerkung am Rande: Der Moderator der Kommentarfunktion hatte gut zu tun. 30 von 53 Kommentaren zum Artikel wurden blockiert. Einige der verbliebenen Kommentare lassen die Vermutung zu, dass die Grenzen noch nicht einmal eng gesteckt waren.
RP Online vom 27.07.2011, „Schule: Abmeldeflut in Religion?“
„Seit ein paar Jahren stellen Ulus und seine Mitstreiter im Verein Veränderungen fest: Seit die Schulen ein Schulprofil erstellen müssen, legen viele Bekenntnisschulen wieder gesteigerten Wert auf ihre christliche Ausrichtung. […] In Mönchengladbach sind fast die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen. Würden alle Kinder mit Migrationshintergrund an Gemeinschaftsgrundschulen angemeldet, dann gäbe es dort einen Migrantenanteil von 60 bis 70 Prozent“, sagt Ulus.“
RP Online vom 27.07.2011, „Fach Religion: Türken werben für Abmeldung“
„Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.“
RP Online vom 28.07.2011, „Religionsunterricht ist nicht gefährlich“
Toleranz ist für Regionaldekan Clancett wichtig, „aber wenn ich mein Kind an einer konfessionellen Schule anmelde, dann sehe ich auch das Schild an der Tür und erkenne die Ausrichtung“. Das gelte nicht nur für Bekenntnisschulen. „Ich würde mein Kind auch nicht an einem Sportgymnasium anmelden, wenn es völlig unsportlich ist.“
RP Online, 29.07.2011, Muslime können von „Reli“ befreit werden
„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“
Evangelische Kirche
Endlich äußert sich auch die Evangelische Kirche, die bisher zu dem Themenkomplex schwieg (RP online, 11.8.2011, „Bekenntnisschulen haben klares Profil„). Oberkirchenrat Klaus Eberl erklärt:
„Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent.“ Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können.
Uns würde interessieren, wieviele evangelische Pfarrer so konsequent sind, ihren Kindern lieber 3 km Schulweg zuzumuten, als sie bei der katholischen Bekenntnisschule um die Ecke anzumelden.
Eine Ministeriums-Sprecherin dagegen wird am 29.7.2011 in RP Online (Hilden: Muslime können von Reli befreit werden) wie folgt zitiert:
„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“
„Mit unserer Anfrage wollen wir auch erfahren, ob so etwas in Nordrhein-Westfalen schon öfter vorgekommen ist, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon erfahren hat. Wenn diese Diskriminierung kein Einzelfall ist, ist die Landesregierung dringend zum Handeln aufgefordert. Auch sind wir sehr gespannt auf die Rolle des Schulministeriums in diesem Fall.“ (s. http://www.linksfraktion-nrw.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/linke-fragt-warum-musste-zeynep-die-schule-verlassen/)
Das niederländische „Reformatorisch Dagblad“ veröffentlichte am 4.8.2011 einen Artikel mit dem Titel Duitse protestantse school stuurt moslimmeisje weg, der auf einer Meldung der deutschen evangelikalen Nachrichtenagentur idea (s. unten, weitere Informationen) beruht.
Blogs und Online-Foren
Stellvertretend für das rechte Spektrum sei hier die Reaktion eines Nutzers genannt, der schreibt (auf eine Verlinkung verzichten wir aus naheliegenden Gründen):
„Wenn die Eltern mit ihrer Klage durchkommen, werden in kürzester Zeit alle christlichen Konfessionsschulen moslemisch unterwandert und unbrauchbar sein.“
Auf dem Blog „Sägefisch: Pädagogische Islamkritik„ findet sich eine Petition der Sozialpädagogen Edward von Roy und Gabi Schmidt an den Landtag NRW. Sie schreiben:
„Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. […] Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.“