Schulministerin Löhrmann begründet, warum eine Umwandlung von Bekenntnisschulen nicht erleichtert werden sollte

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Aus dem Wahlprogramm der Grünen von 2010:

“Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.”

Die Schulministerin und erneute Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann (katholisch) fühlt sich daran nicht gebunden. Sie findet, dass die extrem hohe Hürde für die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen auf gar keinen Fall gesenkt werden darf. Ihre 5 dämlichsten Begründungen lauten:

1) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen wäre vermutlich mit einem erheblichen Konflikt mit den Kirchen, vor allem der katholischen Kirche verbunden.“ (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Dagegen kann man nichts sagen: Etwas fordern, obwohl es der Kirche, womöglich sogar der katholischen, nicht passen könnte? Ausgeschlossen. Zumal für eine gläubige Katholikin. Man stelle sich nur vor, das wäre in der Vergangenheit so gehandhabt worden: Womöglich würde heute in der Schule gelehrt, dass die Erde rund ist und sich Menschen und Affen im Zuge der Evolution aus gemeinsamen Vorfahren entwickelt haben. Oder es gäbe Sexualkundeunterricht. Pfui Teufel.

2) „Der Gesetzgeber hat im Schulgesetz bei den Grundschulen im Interesse eines stabilen Angebots unter­schiedlicher Schularten hohe Hürden für die Umwandlung der Schulart gesetzt.“  (Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Stimmt. Wenn man das Quorum absenkt, würde womöglich ab und zu eine Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt, nur weil eine Mehrheit der betroffenen Eltern das möchte: z.B. die KGS Kettelerschule in Bonn-Dransdorf im März 2012, die KGS Buschdorf, oder die KGS Kapellenschule in Gütersloh, die KGS Liebfrauenschule in Emmerich, etc.

Und das gegen den Willen der Kirche? Aber: „Kirche ist keine Demokratie“, warum sollte also ein einfaches Mehrheitsrecht an Bekenntnisschulen gelten? So was neumodisches gibt es in vollständig öffentlich finanzierten Kirchenkindergärten ja auch nicht.

3) „Die Absenkung des Quorums bei den Grundschulen […] würde im Landtag einen Konsens voraus­setzen, wie er […] derzeit nicht besteht.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Eine politische Forderung erheben, die nicht durch einen breiten Konsens abgesichert ist? Nee klar, geht gar nicht. Das lernt doch jedes Kind in der Schule: Politik setzt voraus, dass man sich vorher beim Ringelpiez mit Anfassen darauf geeinigt hat. So haben die Grünen den Ausstieg aus der Atomenergie erreicht, nicht anders haben die Bürgerrechtler den Fall der Mauer mit der SED klargemacht und so hat wahrscheinlich auch Helmut Kohl die Bekenntnisschulen in Rheinland-Pfalz abgeschafft.

Das leuchtet doch jedem ein: Sonst könnte man ja womöglich Widerspruch ernten und sich streiten. Oder sogar ein oder zwei katholische Wählerstimmen verlieren? Und mal ganz im Ernst: Das Parteiprogramm oder das Wahlprogramm liest doch eh keiner.

4) „Das Quorum […] ist gesetzlich im Schulgesetz geregelt.“
(Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW) – siehe auch die immer gleich lautende Antwort vieler Beamter aus dem Schulministerium unter Sommer (CDU, 2005-2010) und Löhrmann (seit 2010) in Beantwortung von Briefen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“.

Ja genau, wo kämen wir denn da hin, wenn der Gesetzgeber einfach so Gesetze ändern würde, nur weil sich die Bedingungen geändert haben? Die katholische Kirche lässt ja auch nicht einfach von heute auf morgen Frauen zum Priesteramt zu.

5. Es gibt doch ohnehin schon so viele Gemeinschaftsgrundschulen. Auch in Bonn.
(sinngemäß: Sylvia Löhrmann, Die Grünen, Schulministerin NRW)

Genau. Weil zwei Drittel der Grundschulen in NRW ohnehin Gemeinschaftsgrundschulen sind, kann sich doch von Bekenntnisgrundschulen keiner diskriminiert fühlen. Im Gegenteil: Sie müssen unter Schulartenschutz gestellt werden!

Alle Zitate von Sylvia Löhrmann entstammen einem Schreiben der Schulministerin vom 1. März 2012.

 

Hintergrund:

Schulgesetz §27 Abs. 3 legt fest:

(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Nicht abgegebene Stimmen werden aufgrund dieser Regelung faktisch als Gegenstimmen gewertet: Wenn etwa die Eltern von Viertklässlern, die eine Umwandlung gar nicht mehr betrifft, aus Desinteresse nicht an der Abstimmung teilnehmen, können Sie damit eine Umwandlung verhindern – ebenso wie Eltern, die womöglich aus sprachlichen Gründen den Sachverhalt nicht verstehen oder sowieso nie zu einer Schulveranstaltung kommen.

Im Bereich der Hauptschulen wurde übrigens bereits 1968 in NRW ein Schulkompromiss gefunden. Danach genügte fortan ein Drittel der Stimmen für die Umwandlung.

§28 Bestimmung der Schulart von Hauptschulen

(2) Bestehende Hauptschulen sind in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und sich anschließend die Eltern eines Drittels der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.

Ausgehandelt wurde diese Regelung damals von SPD, CDU und FDP (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46252029.html, wir legen Frau Löhrmann diesen Artikel sehr ans Herz, da er verdeutlicht, dass Kompromisse nicht auf einem Konsens beruhen müssen). Der damalige SPD-Fraktionschef Johannes Rau: „Es gehört zu einem Kompromiß, daß alle Parteien unzufrieden sind.“ Weiter wird er übrigens zitiert, er sei nicht sicher, ob seine Fraktion statt des langsamen Aussterbens der Konfessionsschulen nicht lieber deren schnellen Tod will.

Gut weil katholisch?

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In Emmerich wird von 17.-19. Januar 2012 darüber abgestimmt, ob die KGS Liebfrauenschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Angeregt hat diesen Prozess der dortige Schulleiter Heribert Feyen durch einen Brief an die Eltern, in dem er argumentierte, dass die Schule als GGS bessere Lehrereinstellungsmöglichkeiten hätte und der Vielfalt ihrer Schüler besser gerecht werden könnte (wir berichteten).  Die Rheinische Post berichtet von einer Diskussionsveranstaltung am 12. Januar, bei der das Thema lebhaft diskutiert wurde (RP Online, 14.1.2012, Heiße Phase im Bekenntnis-Streit):

„Wo ist das Problem, wenn ein Sportlehrer evangelisch ist?“, wollte etwa eine Mutter wissen. „Ich sehe da eigentlich auch kein Problem“, erwiderte Schulamtsdirektor Hans-Hermann Buyken – der Gesetzgeber untersage es nun mal.

Über 40% der Schüler sind nicht katholisch: Für Kaplan Olding offenbar kein Grund, die Schule umzuwandeln:

Das sei sinnvoll, wenn nur wenige Schüler katholisch seien: „Hier ist das nicht der Fall, in der Liebfrauen-Schule sind rund 150 Schüler katholisch.“ Zudem habe die Schule ein ausgeprägtes katholisches Profil mit intensiver Bindung zur Liebfrauen-Kirche.

Die Schulpflegschaft ist gegen eine Umwandlung, unter Berufung auf den guten Ruf der Schule. Die Elternvertreter befürchten offenbar, dass eine Gemeinschaftsgrundschule per se nicht so gut sein kann wie eine Katholische Grundschule. Der Schulamtsdirektor sieht das anders:

„Was ändert sich für mein Kind, wenn wir GGS werden?“ fragte ein Vater. Wie eine Schule geführt würde, das liege am Lehrerteam und an den Eltern, meinte Hans-Hermann Buyken. „Aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Qualität des Unterrichts durch die Umwandlung nicht ändern wird.“

Er selbst sähe es im Sinne der Ausgewogenheit gern, wenn im Kreis Kleve mehr Bekenntnis- zu Gemeinschaftsschulen würden.

Die Chancen für eine Umwandlung stehen allerdings denkbar schlecht. Nur wenn zwei Drittel aller Eltern für eine Umwandlung plädieren, wird die Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsgrundschule. Gegner der Umwandlung können die Wahl daher getrost ignorieren: Selbst wenn alle Eltern katholischer Schüler für die Umwandlung stimmen würden und alle anderen der Wahl fernblieben, würde das lange nicht genügen – benötigt werden 187 Stimmen, egal wie viele Gegenstimmen es gibt und wie hoch die Wahlbeteiligung ist (siehe auch Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung). Die Erfahrung zeigt, dass eine Umwandlung aufgrund der hohen gesetzlichen Hürde nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Gruppen diese befürworten: Zum Beispiel deswegen, weil ein/e geeignete Leitungskandidat/in andernfalls wegen der Konfession nicht berufen werden kann.

 

„Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.“

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Das hatten die Grünen in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2010 formuliert. Jetzt stellen sie mit Sylvia Löhrmann die Schulministerin, die alte CDU-Pläne aus der Schublade zieht, mit denen das Gegenteil des Geforderten erzielt werden soll: Zwei mal wurde im Jahr 2011 eine Kabinettvorlage eingebracht mit der Absicht, die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern, um darin den Vorrang von Bekenntniskindern an Bekenntnisgrundschulen zu verankern. Das klingt zwar einleuchtend, führt aber dazu, dass vielfach Kinder an der Grundschule um die Ecke keinen Platz bekommen, weil im jeweiligen Bekennntnis getaufte Kinder vorrangig aufgenommen werden, egal wie weit entfernt sie von der Schule wohnen. Man muss weder Atheist sein noch politisch links, um das falsch zu finden, zumal es sich um öffentliche Schulen handelt, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen in NRW: Was geschah 2011?

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Ein turbulentes Jahr begann mit einem Tiefschlag

2011 war ein bewegtes Jahr für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“. Es begann mit einer herben Enttäuschung: Am 12. Januar 2011 erhielten wir nach langem Warten das erste Signal der neuen rot-grünen Landesregierung zum Thema Bekenntnisgrundschulen. In ihrem Wahlprogramm 2010 hatten die Grünen noch formuliert: „Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“. Das Schreiben eines Beamten aus dem Ministerium der grünen Schulministerin Löhrmann macht jedoch deutlich, dass alles bleiben soll wie von der Vorgängerregierung beschlossen. Weiterlesen

Stadtrat Bonn: Elterninitiative fordert Erleichterung der Schulartänderung

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Bonn. Nachdem die Elterninitiative „Ortsnahe Grundschule Buschdorf“ trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.

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Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, „dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.“

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen „im Einzelfall“ durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung „Kurze Beine – kurze Wege“ vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: „Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.

Von der Schulpolitik in NRW und nichtkatholischen „Laufkindern“ in Siegen

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Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann? Niemand!
Und wenn er aber kommt? Dann laufen wir davon!

Die NRW-Landespolitik macht es Kommunen und Eltern im Grundschulbereich nicht leicht. Oder, wie es der bundesweit tätige und aufs Schulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Zoller ohne diplomatische Zurückhaltung formuliert:

„Salopp könnte man sagen, daß die Schulwahl in NRW sich so ziemlich alle Probleme aufhalst, die insgesamt denkbar sind:
Im Grundschulbereich wurden zwischenzeitlich die Schulbezirke aufgehoben, so daß sich bereits im Bereich der Einschulung mitunter kuriose Aufnahmekapazitätsrechtsstreite abspielen. […] Die Neuregelung ist deutlich mißlungen und zementiert die Mentalität der Schulen, potentiell mißliebige Schüler abzuweisen und die der Schulbehörden, sich bei Problemfällen herauszuhalten.

Weiter führt Zoller zum Thema Aufnahmekapazitäten aus:

„Das Hauptproblem liegt darin, daß dann, wenn Schülerströme nicht durch Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche gelenkt werden, diese oftmals sich auf eine oder wenige Schulen fokussieren. Zum Problem wird dies dann, wenn Aufnahmekapazitäten nicht zur Aufnahme aller Schüler ausreichen.“

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen müssen vielfach Grundschulen zusammengelegt oder geschlossen werden, was durch die unterschiedlichen Schularten oftmals zu Konflikten führt. Hinzu kommt ein wachsender Anteil religionsfrei oder muslimisch aufwachsender Kinder, so dass schnell der Eindruck der Benachteiligung bestimmter Gruppen im Raum steht.

Eine schöne Illustration für die oben beschriebenen Probleme findet sich in Siegen, wo die Stadt über kreative Lösungen für den Umgang mit unterschiedlich beliebten Grundschulen nachdenkt, wie Der Westen berichtet:

Die auf zwei Züge festgelegte katholische Schule platzt aus allen Nähten, während in der größten Schule in der Stadtmitte Leerstände drohen. Andererseits ist die katholische Grundschule Angebotsschule für das ganze Stadtgebiet und kann Kinder von überall aufnehmen.

Dem könnte die Stadt nur „entgegensteuern“, wenn die politischen Gremien für die Bekenntnisschule auf dem Dörnberg die Einzügigkeit festlegen würden.

Dann würden wirklich nur die katholischen Kinder dort aufgenommen werden, die derzeit schon eine Minderheit unter den Neuanmeldungen für die Bekenntnisschule sind. „Laufkindern“ aus der näheren Umgebung, die nicht katholisch sind, und Geschwisterkindern bliebe das Angebot erhalten.

[…] Dass an der Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal durch Festlegung der Zügigkeit das Integrationsproblem gelöst werde, stellte Bürgermeister Kiß in Abrede. Das könne nur ein indirekter Effekt sein. Denn letztlich liege dies am Elternwillen. Dazu hatte ein Kreuztaler Vater „mit Migrationshintergrund“ eine eindeutige Meinung: „Niemand kann erwarten, dass Ausländer sich integrieren, wenn die Gastgeber sich von den Gästen entfernen.“ Er appellierte an anwesende Eltern, ihre Kinder an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden.
Der Westen, Ausgabe Siegen, 22.9.2011, Schuldiskussion kommt in Fahrt

Wir wüssten gerne, wo im Schulgesetz eigentlich der Passus von den Laufkindern zu finden ist.

Respekt, Herr Feyen! Ein Schulleiter setzt sich für die Umwandlung seiner KGS ein

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In Emmerich setzt sich der Leiter einer katholischen Bekenntnisgrundschule für die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule ein. Nicht etwa, weil er vom katholischen Glauben abgefallen ist, sondern weil er überzeugt ist, dass dies für seine Schule mit über 40% nichtkatholischen Schülerinnen und Schülern die geeignetere Schulart wäre.

Heribert Feyen, seit elf Jahren Rektor der katholischen Liebfrauen-Grundschule, wirbt unverdrossen für Information, Transparenz und Toleranz an seiner Schule. Der Vrasselter sieht sich in der Rolle des Einzelkämpfers. Im Grunde geht es ihm um die Zukunft seiner Schule in einer veränderten Welt. Eine gedeihliche Zukunft für alle sieht er eher als städtische Gemeinschafts-Grundschule gewährleistet.

[…] Und so wiederholt Feyen gebetsmühlenartig sein Credo: „Es gibt keine Nachteile für die Schule, weder in finanzieller, organisatorischer oder ideeller Hinsicht.“ Sodann listet er einige Pluspunkte einer Gemeinschaftsschule auf, die in seinen Augen für alle von Segen wären:
„Weiterhin Schulgottesdienste, Kontaktstunden, Beten, katholischer und evangelischer Religionsunterricht.“
„Bessere Möglichkeiten, Lehrer einzustellen und Leitungsstellen zu besetzen.“
Der Westen, Emmerich, 20.9.2011, Den lieben Gott nicht vertreiben, siehe auch Rheinische Post, 21.9.2011, Katholisch: 65 Eltern dagegen

Klare Worte eines Schulleiters in Emmerich, der offenbar daran verzweifelt, dass er nicht die Lehrkräfte einstellen darf, die dafür am besten geeignet sind. Im Juli 2011 schrieb Feyen einen Brief an die Eltern seiner Schule, als bewährte Lehrerinnen nicht zum Bewerbungsverfahren für eine offene Stelle zugelassen wurden, wie die rheinische Post berichtet:

„Für diese Stelle hätten sich auch gerne junge Kolleginnen aus unserem Lehrpersonal beworben, die bisher als Vertretungslehrer tätig waren“, schreibt Feyen. „Sie waren aber am Bewerbungsverfahren nicht zugelassen, weil nur Menschen katholischen Bekenntnisses sich an unserer katholischen Grundschule bewerben können.“

Ärgerlich, weil so personelle Kontinuität verhindert worden ist. Und: Früher wurden die Lehrer durch das Emmericher Schulamt zugewiesen, schreibt Feyen. Da ging es weniger streng zu. An der Liebfrauenschule gibt es nämlich auch evangelische Lehrer.

Feyen hat den Eltern aus diesem Anlass die Daten von seiner Schule mitgeteilt.

268 Kinder aus 21 Nationen besuchen die Schule.
157 von ihnen sind katholisch.
46 sind evangelisch.
65 Kinder haben ein anderes religiöses Bekenntnis oder gehören keiner Glaubensgemeinschaft an.

Die Eltern haben es in der Hand, den Zusatz der Bekenntnisschule zu streichen. Ein Fünftel der Eltern müsste einen schriftlichen Antrag stellen, anschließend gäbe es eine Abstimmung: Würden mehr als zwei Drittel der Änderung zustimmen, wäre sie beschlossen.

Feyen äußert in seinem Brief Sympathie für die Idee. Er sieht angesichts der Zahlen eine veränderte Lage an seiner Schule. Denn dort gibt es keinen evangelischen Religionsunterricht, auch keinen Religionsunterricht für die Kinder mit anderem Bekenntnis. Obwohl beinahe die Hälfte der Kinder nicht katholisch sind.

Würde aus der Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsschule, wäre dies anders. Und es gäbe keine Probleme mehr bei der Besetzung von Lehrerstellen.

siehe: RP Online, 14.7.2011, Emmerich: Wie lange noch katholisch?

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass die Verwaltungspraxis mit Sicherheit nicht der Intention der Verfassungsväter entspricht. Der Gesetzgeber (also der Landtag NRW) ist dringend aufgerufen, das Schulgesetz an die gesellschaftliche Realität in Nordrhein-Westfalen anzupassen.

Sie können diese Forderung unterstützen, indem Sie unsere Petition unterzeichnen!


Ein Tag später – klar, dass der katholische Stadtpfarrer am folgenden Tag seine Gegenerklärung lanciert:

Peter Kossen: „Ich glaube nicht, dass für die Kinder mit einem anderen Bekenntnis ein Nachteil entsteht. Ein profiliertes Angebot an einer Schule sehe ich im Gegenteil eher als Vorteil an. Das ragt aus den anderen Angeboten möglicherweise heraus.“

[…] Anlass für den Brief von Feyen könnte gewesen sein, dass die Besetzung einer Stelle mit Vertretungslehrern, die an der Schule zeitweise eingesetzt waren, scheiterte. Der Grund: Sie waren nicht katholisch. Was aber Voraussetzung an einer Bekenntnisschule ist.

Früher hatte das Emmericher Schulamt auch evangelische Lehrer zugewiesen. Sie arbeiten heute noch dort. Seit es vom Land die sogenannte „schulscharfe Ausschreibung“ gibt, ist das so nicht mehr möglich. Kandidaten können sich direkt für eine Schule bewerben und werden nicht mehr zugewiesen. Das kann ein Vorteil sein, bedeutet in diesem Fall allerdings, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind, wenn ein Kandidat beispielsweise evangelisch ist.
RP Online, 15.7.2011, Kossen: Liebfrauen sollte so bleiben

Auf das Problem der Stellenbesetzung durch qualifizierte, aber bekenntnisfremde Lehrkräfte geht der Pfarrer allerdings nicht ein.


Auch die Schulpflegschaft bekennt sich zur Bekenntnisschule und sieht keinen Änderungsbedarf. Interessant am Rande, dass der Zeitungsartikel darauf hinweist, dass die Schulpflegschaft bald neu gewählt wird. Noch interessanter, dass der Artikel darauf hinweist, dass durch das offenbar neue Prinzip der „schulscharfen Ausschreibungen“ das Konfessionskriterium verbindlich geworden ist, während den Schulen zuvor auch bekenntnisfremde Lehrkräfte zugewiesen wurden.

Verständnis für Feyen hat Hans-Hermann Buyken. Er ist Schulrat für die Grundschulen im Kreis: „Auch eine Gemeinschaftsschule kann christliche Grundsätze aufnehmen. Da würde sich nichts ändern. Herr Feyen denkt an die Zukunft, wenn gutes Personal vielleicht nicht eingestellt werden kann, weil die Leute nicht katholisch sind. Früher wurden die Lehrer vom Schulamt an die Schule geschickt. Auch wenn sie evangelisch waren. Heute werden die Stellen ausgeschrieben. Und da ist eine Voraussetzung die Konfession.“
RP Online, 18.7.2010, „Wir wollen, dass es so bleibt“


UPDATE DEZEMBER 2011

RP Online, 24.12.2011, Feyen warnt vor Nein:

„Ich möchte als Schulleiter keine Kinder bei der Anmeldung ablehnen müssen, weil sie nicht katholisch sind, wohl aber in der Nähe unserer Schule wohnen“, so Feyen.

Der Hintergrund: Die Liebfrauenschule ist bei Eltern stark nachgefragt. Die Politik überlegt eine Beschränkung der Schülerzahl an Liebfrauen, um andere Grundschulen zu sichern. Die Folge wäre dann, dass der Platz für nicht-katholische Kinder knapp werden könnte.

Da genug Eltern einen Antrag gestellt haben, die Schule umzuwandeln, wird im Januar abgestimmt. Als Begründung Feyens wird angeführt:

Die Entscheidung der Eltern könne mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Fachpersonal bedeuten, mehr Stützung in der unterschiedlichen religiösen Ausbildung der Kinder und nicht zuletzt auch zu einem noch besseren, toleranteren Miteinander beitragen.
Der Westen, 27.12.2011, Pro und Contra werden abgewogen

Gelassen gibt sich auch die katholische Kirche vor Ort:

[Pastoralreferent Michael Beermann] glaubt, dass eine Abkehr der Schule vom Bekenntnis für die Schüler kein umwälzendes Ereignis wäre. „Auch in einer katholischen Bekenntnisschule wird nicht permanent das ,Vater unser‘ gebetet. Es würde keinen anderen Unterricht geben als vorher“, machte er klar. „Entscheidend ist der Geist an einer Schule.“ […] Es müssten wirklich mindestens zwei Drittel aller Eltern für die Veränderung sein und auch zur Wahl gehen. „Das ist doch eine recht hohe Hürde“, meint Pastoralreferent Beermann.
Der Westen, 10.12.2011, Kirche: Geist der Liebfrauenschule bleibt

siehe auch Der Westen, 6.12.2011, Eltern werden über Schule abstimmen

Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13

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In den kommenden Monaten werden wieder hunderttausende Kinder für das kommende Schuljahr an der Grundschule angemeldet. Wie andere Kommunen auch informiert Lippstadt über die Anmeldemodalitäten für Erstklässler zum neuen Schuljahr. Im Abschnitt „Wahl der Schule“ heißt es:

Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat jedoch einen Anspruch, in die nächstgelegene Schule aufgenommen zu werden.

Das klingt eindeutig.

Je nachdem, ob die Erziehungsberechtigten eine Gemeinschafts- oder eine Bekenntnisschule für ihr Kind auswählen, besteht der Anspruch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Aha, doch nicht so eindeutig.

Sind noch Plätze frei, können die Schulen auch weitere Kinder aufnehmen, die keinen Anspruch haben. Sind mehr Anmeldungen erfolgt, als Plätze vorhanden sind, führt die betroffene Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem Kriterien wie Länge des Schulweges, Konfession (nur bei Bekenntnisschulen) oder Schulbesuch der Geschwister berücksichtigt werden.

Alles klar? Wir verweisen auch in diesem Jahr auf zweierlei:

1. eine Ablehnung aufgrund der falschen Konfession kann angefochten werden (s. Artikel „Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar„).

2. Bei der Anmeldung an einer Bekenntnisschule müssen die Eltern in der Regel eine “Erklärung zum Schulbesuch in der konfessionellen Schule” unterschreiben. Diese Erklärung wirkt für Kinder, die nicht im Schulbekenntnis getauft sind, wie eine religiöse Tarnkappe: sie müssen bei der Aufnahmeentscheidung mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden (s. Stellungnahme des Schulministeriums als Antwort auf unsere Petition). Es gilt zweierlei zu beachten: Teilweise wird argumentiert, dass die Erziehungsberechtigten durch diese Unterschrift das im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 2) verbriefte Recht verwirken, das Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen (s. Artikel zum Fall Zeynep in Mönchengladbach).  Uns wurde aber auch von Fällen berichtet, wo die Schulen von dieser Gleichstellung nichts wussten bzw. sie nicht akzeptieren wollten (s. in Köln ticken die Uhren anders). In diesem Fall sollte man sich an das städtische Schulamt oder die Bezirksregierung wenden.

Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

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September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.