Laizistische Sozialdemokraten finden konfessionsgebundene Grundschulen „anachronistisch, diskriminierend und ungerecht“

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät derzeit über Änderungen im Schulgesetz. Dies hat die Initiative „Sozis für Laizismus in NRW“ zum Anlass genommen, einen offenen Brief mit ihren Forderungen an Landtagsabgeordnete zu schreiben, in dem die Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen gefordert wird. Ein Auszug daraus:

Im Entschließungsantrag 15/2428 vom 20.07.2011 steht als Pt. 8 aufgelistet, dass kleine lokale Grundschulen erhalten werden sollen, auch unter Einbezug innovativer Konzepte.

Ein großer Schritt für „kurze Beine – kurze Wege“ wäre damit getan, die bisherigen überkommenen Strukturen abzuschaffen und die jetzigen konfessionsgebundenen Grundschulen in allgemeine Grundschulen umzuwandeln! Diese Schulen, die 100% aus öffentlichen Geldern finanziert werden, dürfen „unpassende“ Schüler aus der direkten Nachbarschaft ablehnen und / oder sie zum Religionsunterricht „zwingen“. Grundschulbesuch ist ein garantiertes Grundrecht. Die konfessionsgebundene Grundschule ist anachronistisch, diskriminierend und ungerecht.

(siehe auch: hpd.de, 23.8.2011, Schulgesetz in NRW: Fortschrittliche Möglichkeiten)


Zum Hintergrund:

Laizismus bezeichnet die Trennung von Staat und Religion. Deutschland ist kein laizistischer Staat, hier gilt eine „hinkende Trennung“, das Verhältnis von Kirche (bzw. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) und Staat ist partnerschaftlich. Es gibt Konkordate und andere Staatskirchenverträge, die Kirchen und Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumen.

Zu diesen Privilegien gehören die öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW, deren Bestand auf dem Reichskonkordat des damaligen Deutschen Reiches mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1933 beruht.

In einer im Februar 2013 vogestellten Studie stellt der Zeithistoriker und Forscher Prof. Dr. Thomas Großbölting vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster angesichts wachsender religionspolitischer Konflikte ein Verharren in den 1950er Jahren fest: „Politik und Kirchen unterschätzen den Handlungsbedarf notorisch. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten. Sie nehmen Veränderungen erst wahr, wenn sie als Probleme auftreten.“ Eine weitsichtige Politik, die alle Religionsgemeinschaften gleich behandle, sei nicht in Sicht. „Stattdessen herrscht ein System der hinkenden Trennung von Kirche und Staat, das in der Nachkriegszeit entstanden ist“, so der Historiker. „Vieles davon hat sich bis heute erhalten: die Kirchensteuer, der Religionsunterricht an staatlichen Schulen oder der Sitz von Kirchenvertretern in Rundfunkgremien.“ Die Rechte und Ansprüche Andersgläubiger sowie der wachsenden Gruppe an Religionslosen hingegen fielen unter den Tisch.

Reaktionen auf den Fall Zeynep in Mönchengladbach

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In Mönchengladbach soll ein Mädchen von der Öffentlichen Evangelischen Grundschule verwiesen werden, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben (wir berichteten, siehe auch den Artikel Schulverweis oder Religionsunterricht, aus Die Zeit Online, 20.7.2011, allein im dortigen Forum gab es 685 Kommentare). Der Fall schlägt Wellen, es gibt zahlreiche Reaktionen, in NRW und weit darüber hinaus.

Zeitungsartikel in Mönchengladbach und Region

  • Der Westen, 23.7.2011, Muslimisches Mädchen wird von evangelischer Grundschule geworfen
    „Mittlerweile hätten sich bereits 15 andere muslimische Familien gemeldet, so der Vorsitzende des Vereins, die ihre Kinder auch vom Religionsunterricht befreien lassen wollten.“
    Bemerkung am Rande: Der Moderator der Kommentarfunktion hatte gut zu tun. 30 von 53 Kommentaren zum Artikel wurden blockiert. Einige der verbliebenen Kommentare lassen die Vermutung zu, dass die Grenzen noch nicht einmal eng gesteckt waren. 
  • RP Online vom 27.07.2011, „Schule: Abmeldeflut in Religion?
    „Seit ein paar Jahren stellen Ulus und seine Mitstreiter im Verein Veränderungen fest: Seit die Schulen ein Schulprofil erstellen müssen, legen viele Bekenntnisschulen wieder gesteigerten Wert auf ihre christliche Ausrichtung. […] In Mönchengladbach sind fast die Hälfte aller Grundschulen Bekenntnisschulen. Würden alle Kinder mit Migrationshintergrund an Gemeinschaftsgrundschulen angemeldet, dann gäbe es dort einen Migrantenanteil von 60 bis 70 Prozent“, sagt Ulus.“
  • RP Online vom 27.07.2011, „Fach Religion: Türken werben für Abmeldung
    „Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.“
  • RP Online vom 28.07.2011, „Religionsunterricht ist nicht gefährlich“
    Toleranz ist für Regionaldekan Clancett wichtig, „aber wenn ich mein Kind an einer konfessionellen Schule anmelde, dann sehe ich auch das Schild an der Tür und erkenne die Ausrichtung“. Das gelte nicht nur für Bekenntnisschulen. „Ich würde mein Kind auch nicht an einem Sportgymnasium anmelden, wenn es völlig unsportlich ist.“
  • RP Online, 29.07.2011, Muslime können von „Reli“ befreit werden
    „Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Evangelische Kirche

Endlich äußert sich auch die Evangelische Kirche, die bisher zu dem Themenkomplex schwieg (RP online, 11.8.2011, „Bekenntnisschulen haben klares Profil„). Oberkirchenrat Klaus Eberl erklärt:

„Wer auf der einen Seite eine konfessionelle Schule wählt und diese konfessionelle Erziehung auf der anderen Seite ablehnt, verhält sich nicht konsequent.“ Als Alternative hätten die Eltern eine der 22 Gemeinschaftsgrundschulen in der Stadt wählen können.

Uns würde interessieren, wieviele evangelische Pfarrer so konsequent sind, ihren Kindern lieber 3 km Schulweg zuzumuten, als sie bei der katholischen Bekenntnisschule um die Ecke anzumelden.

Humanistisch-atheistische Reaktionen

Reaktionen aus der Landespolitik und dem Schulministerium

Schulministerin Sylvia Löhrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellte sich hinter die Entscheidung der Schulaufsicht (s. ead.de: Deutschland: Muslima von evangelischer Schule verwiesen). Am 6.12.2011 nahm sie auf abgeordnetenwatch selbst Stellung und bekräftigte, dass in diesem Fall eine Befreiung vom Religionsunterricht nicht erfolgen durfte und der Schulverweis rechtens ist: http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann-231-40135–f299936.html#q299936.

Eine Ministeriums-Sprecherin dagegen wird am 29.7.2011 in RP Online (Hilden: Muslime können von Reli befreit werden) wie folgt zitiert:

„Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.“

Die Fraktion der LINKEN im Landtag von NRW nimmt den Fall zum Anlass, eine „Kleine Anfrage an die Landesregierung“ zu stellen:

„Mit unserer Anfrage wollen wir auch erfahren, ob so etwas in Nordrhein-Westfalen schon öfter vorgekommen ist, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon erfahren hat. Wenn diese Diskriminierung kein Einzelfall ist, ist die Landesregierung dringend zum Handeln aufgefordert. Auch sind wir sehr gespannt auf die Rolle des Schulministeriums in diesem Fall.“ (s. http://www.linksfraktion-nrw.de/nc/presse/aktuell/detail/artikel/linke-fragt-warum-musste-zeynep-die-schule-verlassen/)

Am 20.9.2011 erklärt die Landesregierung in ihrer offiziellen Antwort, dass die Schulleitung ihrer Ansicht nach in diesem Fall befugt ist, „ihre Aufnahmeentscheidung zurückzunehmen“.

Türkisch-deutsche Community

Zeyneps Schulverweis ist ein Skandal (SABAH AVRUPA – Die Türkische Tageszeitung)

Ausländische Medien

Das niederländische „Reformatorisch Dagblad“ veröffentlichte am 4.8.2011 einen Artikel mit dem Titel Duitse protestantse school stuurt moslimmeisje weg, der auf einer Meldung der deutschen evangelikalen Nachrichtenagentur idea (s. unten, weitere Informationen) beruht.

Blogs und Online-Foren

Stellvertretend für das rechte Spektrum sei hier die Reaktion eines Nutzers genannt, der schreibt (auf eine Verlinkung verzichten wir aus naheliegenden Gründen):

„Wenn die Eltern mit ihrer Klage durchkommen, werden in kürzester Zeit alle christlichen Konfessionsschulen moslemisch unterwandert und unbrauchbar sein.“

Bemüht diplomatischer ist der Blogeintrag mit dem Titel „Was sich Muslime in Deutschland einbilden…„. Der Autor Thomas Schneider, auf dessen Webseiten auch für die rechtsnationale Publikation „Junge Freiheit“ geworben wird, täuscht sich allerdings, wenn er davon ausgeht, es handle sich um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Schneider war bis vor kurzem Leiter der idea-Geschäftsstelle Ost (idea ist eine evangelikale Nachrichtenagentur, die sich in der Vergangenheit mit dem Vorwurf rechtsextremer Tendenzen auseinandersetzen musste).

Auf dem Blog Sägefisch: Pädagogische Islamkritik findet sich eine Petition der Sozialpädagogen Edward von Roy und Gabi Schmidt an den Landtag NRW. Sie schreiben:

„Eine gewünschte Nichtteilnahme am Religionsunterricht begründet auch an einer konfessionellen Schule keinen Schulverweis. […] Falls die Evangelische Grundschule Pahlkestraße einen christlich zu nennenden zwischenmenschlichen Umgang kultiviert, wird dieser sich in der Begegnung der Lehrerkollegen untereinander und vor allem im Umgang des Lehrers mit dem Schüler und dessen Eltern ohnehin zeigen, eines religionskundlichen oder gar bekennenden Religionsunterrichts mit Teilnahmepflicht für nichtchristlich sozialisierte Kinder bedarf es zum realisierten christlichen Schulprofil nicht.“

Kontrovers diskutiert wird das Thema auch im juristischen „Forum Deutsches Recht“: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=218544

Hoberge: Umwandlung in EGS als Mittel zum Zweck des Erhalts einer Schule

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Sieh einer an. Manchmal wird auch umgekehrt umgewandelt, weil Bekenntnisschulen kleiner sein dürfen als Gemeinschaftsgrundschulen und der Status einer Bekenntnisschule hilft, eine Schule vor Ort zu erhalten. Auch hier scheint der Religionsgedanke im wesentlichen Mittel zum Zweck zu sein. Wir kritisieren nicht, dass Eltern und Schulen alles versuchen, um ihre Schule vor Ort zu erhalten, andernfalls wäre der Name der Initiative falsch gewählt.  Aber wir fordern gleiche Rechte für alle Lehrkräfte und Schüler/innen im öffentlichen Schulsystem. Ganz offensichtlich sind in NRW konfessionelle Schulen in vieler Hinsicht privilegiert. Die Landesverfassung sieht zwar Bekenntnisschulen vor, und es ist nicht an uns, an diesem Status zu rütteln. Aber wir können nicht akzeptieren, dass der vom Grundgesetz garantierte Schutz der Religionsfreiheit von der Verwaltung in NRW einseitig so ausgelegt wird, dass selektiv Religionsgemeinschaften faktisch auf Kosten aller Steuerzahler privilegiert werden. Es geht der Initiative nicht darum, religiöse Überzeugungen in Frage zu stellen – aber das Bekenntnisprivileg darf in einem öffentlichen Schulsystem im 21. Jahrhundert nicht mehr so interpretiert werden. Sagt übrigens auch die Landesverfassung in Art. 8 Abs. 1: „[…] Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.“

Zum Thema:

„Die Grundschule Hoberge wird eine evangelische Bekenntnisschule. Die Eltern haben mit großer Mehrheit für die Umwandlung der Schule gestimmt. 89 sprachen sich dafür und nur vier dagegen aus. Damit ist die letzte Hürde genommen. Der Rest ist nur noch eine Formalie. Damit kann die Grundschule nicht mehr von der Stadt geschlossen werden.“
Radio Bielefeld, 14.7.2011, Eltern für Bekenntnisschule Hoberge

Zum Hintergrund aus einem früheren Artikel:

„Für Bekenntnisschulen gelten nicht die Richtgrößen für Grundschulen, wonach im Idealfall 196 Kinder in acht Jahrgangsklassen unterrichtet werden sollen. Die Grundschule Hoberge könnte als kleinere Einheit weitergeführt werden, wäre auch bei der Debatte über Schulschließungen in Bielefeld »außen vor«.“
Westfalen-Blatt, 4.2.2011, Hoberge: Umwandlung in Bekenntnisschule


zum Thema Schulschließungen in Bielefeld (Stadtelternrat, 9.5.2011): Bis zu vier Grundschulen sollen schließen


UPDATE DEZEMBER 2011

Umwandlung schützt vor Schließung nicht – zumindest berichtet das die nw-news.de am 9.12.2011 im Artikel „Kleine Klassen, große Klassen„:

Krisengebiet bleibt Dornberg: Die Grundschule Hoberge-Uerentrup, gerade erst zur evangelischen Bekenntnisschule gewandelt, hat 16 angemeldete Kinder, darunter ein vorgezogenes im Alter von vier Jahren und ein Kind mit Schwerstmehrfachbehinderungen. Gilt bei anderen Grundschulen die Zahl 18 als Untergrenze für eine Eingangsklasse, ist es an Bekenntnisschulen die 15 – Hoberge liegt also mit einem Kind drüber. Bisher galt vor Ort immer das Argument, dass die Grundschule ja mit Klassengrößen um die 25 vollkommen im guten Mittel liege, das scheint nun gefährdet.

SPD und Grüne in Bonn fordern „zeitgemäße Regelung“ für Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Am 29.6.2011 befasste sich der Bonner Schulausschuss mit der gescheiterten Umwandlung der KGS Buschdorf in eine Gemeinschaftsschule.

In ihrem „Fach-Newsletter Schule, Jugend & Familie“ Nr. 2/2011 nimmt die Bonner SPD-Ratsfraktion Stellung zum gescheiterten Umwandlungsversuch an der KGS in Bonn-Buschdorf:

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben Eltern der KGS Buschdorf eine Umwandlung ihrer konfessionellen in eine Gemeinschaftsschule beantragt. Wie beim ersten Mal entschieden sich zwar zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für diese Umwandlung, das notwendige Quorum wurde jedoch erneut nicht erreicht. Zwei Drittel aller Eltern an der Schule müssen einer Umwandlung zustimmen, nicht nur die abgegebenen Stimmen zählen. Anders als bei anderen demokratischen Abstimmungen zählt Nichtbeteiligung demzufolge als Neinstimme. Wenn dies zum Beispiel auf die Wahlen zu Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten übertragen würde, käme es angesichts der immer geringer werdenden Wahlbeteiligung vielleicht gar nicht mehr zur Bildung neuer Regierungen. Angesichts dieser Entwicklung wurde die Verwaltung gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, im kommenden Schulgesetz eine zeitgemäße Regelung zu verankern.

s. Homepage der Bonner SPD-Ratsfraktion

Die Grünen schreiben in ihrem Newsletter:

Die Grünen merkten an, dass durch dieses Verfahren die Hürden für eine Umwandlung sehr hoch gehangen würden. Bedenklich sei, dass nicht die Mehrheit der Wählerstimmen zählt, sondern es einer zwei-drittel Mehrheit aller Eltern bedürfe. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, in Richtung Land aktiv zu werden, die Problematik darzustellen und auf eine Änderung dieser Bestimmung hinzuwirken.

Eher unwahrscheinlich ist allerdings, dass die Bonner Schulverwaltung die Landesregierung dazu bewegen kann, das Schulgesetz in diesem Sinne zu ändern, zumal hierzu kein förmlicher Beschluss des Rates zustande kam. Auch erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Bis heute ist uns keine Antwort auf die Resolution des Stadtrats Bonn vom September 2009 bekannt.


Weitere Infos zu den Umwandlungsversuchen in Buschdorf:
Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung in NRW

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Die Widersprüche rund um das Thema Öffentliche Bekenntnisschulen werden durch unseren Briefverkehr mit dem Schulministerium nicht weniger. Im Gegenteil, mit jedem Antwortschreiben aus dem Schulministerium wächst unser Unverständnis über die geltenden Regelungen und über die mangelnde Bereitschaft der Politik, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen: Die verantwortlichen Politiker/innen beziehen nicht Stellung. Alle Schreiben wurden bislang ausschließlich von Referenten auf der Arbeitsebene der Verwaltung beantwortet – die uns auf die „staatskirchenrechtliche Ausgangslage“ hinweisen, wonach die Exekutive keinen Spielraum habe. Wir glauben nach wie vor, dass die Schulministerin als Teilnehmerin der Gespräche über den Schulfrieden in NRW eine geeignete Ansprechpartnerin ist.

Dennoch sind die Antworten interessant: Tatsächlich tun sich zahlreiche Widersprüche auf, die darauf hindeuten, dass die gesetzliche Regelung alles andere als eindeutig ist, und dass die Verwaltung effektiv durch Erlasse und Verordnungen Recht setzt – was ihr nicht zusteht.

In unserem 2. offenen Brief fordern wir die Landesregierung daher erneut auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder bei der Aufnahme an öffentlichen Grundschulen gleich behandelt werden. Wir argumentieren, dass die frühere konfessionelle Homogenität an den meisten Schulen nicht mehr gegeben ist und damit auch die Voraussetzung für eine Sonderbehandlung entfallen ist. Entsprechend fordern wir, dass die Umwandlung von Schulen erleichtert wird, um den Grundschuleltern eine reale Chance zu geben, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen.

Zweiter Offener Brief an die Landesregierung vom 30.6.2011


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Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011

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In einem Offenen Brief vom 25.2.2011 forderte die Initiative die Landesregierung auf, diskriminierenden Praktiken an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW ein Ende zu bereiten. Unser Schreiben richtete sich an Ministerpräsidentin Kraft, Schulministerin Löhrmann und den für Integration zuständigen Minister Schneider. Ende April erhielten wir endlich Antwort – von einem Referenten auf der Arbeitsebene des Düsseldorfer Schulministeriums.

Die Punkte im Einzelnen:

1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen.

Die Antwort lautet, dass sich die Regelung aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz ergebe. Interessant ist allerdings in der Antwort, dass die Bekenntniserklärung nicht schriftlich sein muss und eine „Gewissensprüfung“ nicht vorgenommen werden darf. Das widerspricht eklatant der Interpretation der katholischen Kirche in ihrer Broschüre Die katholische Bekenntnisschule in Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung die Ernsthaftigkeit der Erklärung zu prüfen habe und im Zweifel eine Ablehnung aussprechen könne. Die klare Anwort des Schulministeriums hierauf lautet: „Eine solche Nachforschung durch die Schule würde eine nicht zulässige Grundrechtsverletzung darstellen.“

2. Wir forderten: Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das Schulgesetz hält fest, dass ab 12 Kindern eines Bekenntnisses entsprechender Religionsunterricht zu erteilen ist.

Hier handelt es sich um eine klassische Catch-22 Situation: Das Ministerium erklärt uns, dass der Minderheitenschutz nicht greift, weil man ja bei der Aufnahme ausdrücklich erklärt hat, dass man eine Erziehung im Bekenntnis wünscht. Anderes gelte nur, wenn kein anderes Schulangebot in zumutbarer Entfernung erreichbar wäre.

3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleiterstellen sein.

Zunächst wird geleugnet, dass es ein spezielles Problem an Bekenntnisschulen gebe. Außerdem wird erläutert, dass „die Bekenntnishomogenität bei Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen weiterhin ein Tatbestandsmerkmal ist“. Nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 1964 werden „Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens im Geiste ihres Bekenntnisses von Lehrern des gleichen Bekenntnisses erzogen und unterrichtet“, da nur diese „die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen“ dafür mitbrächten. Das gelte „in höherem Maße für den Leiter einer Bekenntnisschule“.
Schön und gut, Tatsache ist, dass Bekenntnishomogenität heute an den allerwenigsten Bekenntnisschulen gegeben ist (s. hierzu auch Zahlen und Statistisches). Es lohnt sich ein Blick in die Landesverfassung. Artikel 8 besagt:

(1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.
Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich verändert, es besteht ein offensichtlicher Anpassungsbedarf. Daher forderten wir:

4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen.

Die Antwort des Ministeriumsmitarbeiters ist einfach: Das Umwandlungsverfahren ist im Schulgesetz verankert, mithin könne nur der Landtag eine Änderung über die Gesetzgebung herbeiführen. Das ist sicherlich richtig, übersieht aber, dass unser Schreiben politisch gemeint war, nicht als Anfrage an die Verwaltung: Wir hatten eine Antwort der politischen Leitung des Ministeriums erwartet.

Antwort aus dem Schulministerium von 18.5.2011

NRW-Landesregierung verhandelt mit Kirchen über Bekenntnisschulen

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Dresden, 3. Juni 2011. NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann ist Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion zum Thema „No child left behind – Brandherd Bildung“ auf dem Evangelischen Kirchentag. Sie berichtet, dass sie sich für längeres gemeinsames Lernen einsetzt und dass ihr Chancengleichheit wichtig ist. Mit ihrer warmherzigen und engagierten Art kommt sie gut an beim Publikum aus Gläubigen, Pädagogen und Lehrer/innen.

Die anschließende Fragerunde wird eröffnet von einer Grundschullehrerin aus NRW. Sie stellt kurz die Besonderheit des nordrhein-westfälischen Grundschulsystems mit seinen öffentlichen Bekenntnisschulen dar und beklagt die Diskriminierung von Kindern und Lehrern: Im Neuen Testament stehe doch „Lasset die Kindlein zu mir kommen“, von vorheriger Selektion sei da nicht die Rede. Der Beitrag wird in der voll besetzten Kirche von lautem Beifall quittiert. Frau Löhrmann antwortet knapp: man sehe das Problem und befinde sich in Verhandlungen mit den Kirchen.

Unterstützerliste: Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW

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Wir haben die Möglichkeit, uns durch eine Online-Petition zu unterstützen, deaktiviert, da wir nicht sicher sind, dass sie mit der DSGVO in Einklang steht. Nach wie vor sind wir Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns über per mail an kontakt@kurzebeinekurzewege.de über Probleme im Zusammenhang mit staatlichen Bekenntnisschulen informieren.

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“!


Durch Ihre Unterschrift bekunden Sie Ihre Unterstützung für unser Anliegen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus. Ihre Unterschrift erscheint erst dann in der Unterstützerliste, wenn Sie den Link in der Bestätigungsmail betätigen. Ihre Email-Adresse wird ausschließlich für diesen Zweck aufgezeichnet, sie wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben. Adressat der Petition sind die Landesregierung und der Landtag von Nordrhein-Westfalen. (Vollständige Nutzungsbedingungen)

Wir fordern Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

This petition is not enabled

Anspruch und Wirklichkeit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik am Beispiel der Grünen

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In ihrem Programm zur Landtagswahl 2010 vertraten die Grünen eine eindeutige Position:

Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
(Zukunftsplan für NRW, S. 73)

Die Formulierung weist darauf hin, dass der Partei die von unserer Initiative dargestellten Probleme bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen bewusst waren. Tatsächlich hat in einer Landtagsdebatte unmittelbar vor der Wahl im März 2010 die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer explizit und engagiert für das Anliegen der Initiative Stellung bezogen. Wörtlich sagte sie: „Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden” (11. März 2010, siehe Artikel Landtag NRW). Seit Juni 2010 stellen die Grünen die Schulministerin, Frau Sylvia Löhrmann.

Seither haben wir uns zwei mal an die Schulministerin gewandt mit der Bitte, den Worten Taten folgen zu lassen. In der Antwort auf unseren Brief vom 10. September 2010 (s. Artikel 4 Monate für ein einfaches „Nein“) wurde uns beschieden, dass sich an den Rahmenbedingungen seit unserer Petition von 2009 nichts geändert habe. Die Landesregierung sieht also keinen Anlass, an der diskriminierenden und widerrechtlichen Praxis etwas zu ändern, Wahlprogramm hin oder hier?

Das konnten wir nicht glauben und wandten uns daher erneut in einem Offenen Brief vom 25. Februar 2011 (s. Artikel Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!) nicht nur an die Schulministerin, sondern auch an Integrationsminister Guntram Schneider und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, um auf das nach wie vor bestehende Problem der rechtswidrigen Diskriminierung hinzuweisen.

Am 30. April erhielten wir endlich die Antwort aus dem Schulministerium.

Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!

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In einem offenen Brief fordert die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ die Landesregierung auf, widerrechtliche und diskriminierende Regelungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen aufzuheben. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei insgesamt ca. 3.200 öffentlichen Grundschulen rund 1.000 katholische und 100 evangelische Bekenntnisgrundschulen. Sie alle sind zu 100% staatlich finanziert. Weiterlesen