VG Minden: Keine Religionsfreiheit für kurze Beine

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Das Verwaltungsgericht Minden hat am 28.2.2014 entschieden (vollständiges Urteil hier, und hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts):

Auch eine öffentliche Bekenntnisschule mit nur 40% katholischen Kindern darf von allen Kindern verlangen, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen.

Das Kind Bülent ist mittlerweile ohnehin an einer anderen Schule und würde wohl kaum an die Bonifatiusschule zurückwechseln wollen. Dennoch hat Bülents Familie erreicht, dass der Gesetzgeber vom Gericht ausdrücklich ermahnt wurde: Die Politik ist gefordert, endlich für eine Anpassung der Schullandschaft an die Realität zu sorgen. Das Gericht legt dem Landtag sogar eine Verfassungsänderung nahe.

Das Gericht stellt fest, dass die Schullandschaft in Paderborn nicht dem Bedarf entspricht: „Wegen der weitreichenden Folgen des Verlusts der Eigenschaft als Bekenntnisschule sei es Sache des Schulträgers, im Rahmen seiner Befugnis zur örtlichen Schulplanung notwendige Anpassungen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Schulangebots vorzunehmen.“

Auch die Landespolitik wird aufgefordert, tätig zu werden: „Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.“

Presseschau

28.2.2014

Sehenswerter Beitrag: Vertreter von Stadt und Bezirksregierung können die Vorwürfe des Gerichts nicht nachvollziehen, dass sie ihre Schullandschaft nicht an die gesellschaftlichen Bedingungen angepasst haben. Tatsächlich fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage.

„…Die nächste „Gemeinschaftsschule“ ist 3,5 Kilometer entfernt. Bülent müsste 55 Minuten vor Schulbeginn den Bus nehmen und dabei auch noch umsteigen. Das wollten die Eltern dem Siebenjährigen nicht zumuten. Seit letztem Sommer fahren sie ihn täglich mit dem Auto in die Schule und holen ihn ab….“

„…Den Einwand, dass in der Schule die katholischen Schüler längst in der Minderheit seien, ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter mahnten aber die Stadt Paderborn, für ein bedarfgerechtes Schulangebot zu sorgen, und notfalls eine Schule ohne Elternbefragung umzuwandeln. Mit anderen Worten: Die Schulplaner müssen reagieren, wenn sich die Bevölkerungsstruktur in einer Stadt ändert.“

1.3.2014

„…[Das Gericht] kam dann doch noch zu einer in Teilen überraschenden Pointe: Die Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung ihnen seien da die Hände gebunden, teilte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Es sei rechtlich nicht nachvollziehbar, dass nur die Eltern in einem komplizierten Quorums-Verfahren dafür sorgen könnten, dass aus einer Bekenntnisschule eine Gemeinschaftsschule wird.“

 

„Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!“

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Update 27.3.2014:
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und der Säkularen Grünen NRW zur Podiumsveranstaltung vom 18.3.2014 in Köln:
Alle Kinder müssen alle staatlichen Schulen besuchen können!

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„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.

NRW-Bekenntnisschulen vor der Abschaffung

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Bonn, 21.2.2014

Heute meldet die Rheinische Post: „Kirche akzeptiert geringere Zahl von Bekenntnisschulen“. Dahinter verbirgt sich eine fast schon sensationelle Meldung. Die katholischen Bistümer haben ein Positionspapier vorgelegt, wonach sie die erleichterte Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen befürworten. Auch die von uns geforderte Einleitung der Umwandlung durch den Schulträger ist demnach für die Bistümer vorstellbar.

Die katholischen Bistümer wollen außerdem die Beschäftigung christlicher Lehrer anderer Konfessionen an Bekenntnisgrundschulen grundsätzlich akzeptieren, ebenso die Öffnung „für den Religionsunterricht anderer Konfessionen und Religionen“. Damit sind einige unserer Forderungen erfüllt. Das ist erfreulich, zumal die Reaktionen von politischen Entscheidern vor allem aus CDU und FDP in der jüngsten Vergangenheit nicht den Eindruck erweckten, als ob es ein Problembewusstsein gäbe.

Im Gegenzug wünscht sich die Kirche die erleichterte Gründung privater kirchlicher Grundschulen.

Spannend wird jetzt, wie schnell und wie konsequent die Landespolitik auf dieser neuen Verhandlungsgrundlage agiert. Wir begrüßen die Neupositionierung der katholischen Kirche sehr. Das Problem wird aber nur verlagert, wenn die bestehenden katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen in Zukunft als christliche Bekenntnisschulen geführt werden.

Daher treten wir weiterhin für eine konsequente Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ein. 

Zur Pressemitteilung der Rheinischen Post: http://www.presseportal.de/pm/30621/2669915/rheinische-post-katholische-kirche-in-nrw-akzeptiert-geringere-zahl-von-bekenntnisschulen-bistuemer

Kommentar der Rheinischen Post:
Bekenntnisschule wird Kirchen zur Last: Sehr richtig: „Das Modell spiegelt eine Gesellschaft wider, die es so nicht mehr gibt.“

Weitere Informationen zum Papier der katholischen Kirche:
Dom-Radio.de, 26.2.2014, Bistümer wollen Neuerungen bei Bekenntnisgrundschulen
k
irchen-site.de (Bistum Münster), 26.2.2014, NRW-Bistümer legen Vorschläge vor

Wenn Religion an öffentlichen Schulen wichtiger ist als Qualifikation

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Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet unter dem Titel „Wenn  der Rektor der Schule ein Katholik sein muss“ am 14.2.2014 erneut über die Situation in Lünen, wo die katholische Kardinal-von-Galen-Grundschule in Lünen seit eineinhalb Jahren keinen Schulleiter hat, obwohl es einen geeigneten Kandidaten gibt, der die Schule sogar kommissarisch führt. Dummerweise ist er evangelisch, darf sich also auf die Stelle nicht bewerben. In dem Artikel wird berichtet, dass die Eltern das nicht verstehen.

Schulministerin Löhrmann weigert sich beharrlich, diesen Missstand als solchen anzuerkennen. In mehreren Anfragen wollten FDP-Abgeordnete im Januar von der Landesregierung wissen:

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei der Besetzung der Leitungsfunktionen an Schulen auch die regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten, die mögliche Interessenten beeinflussen können, zu berücksichtigen? Weiterlesen

Schulrechtsänderung zur Beendigung von Diskriminierung an Bekenntnisschulen?

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Es ist kaum ein paar Monate her, dass mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG) zum letzten Mal das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert wurde. Ziel war die Umsetzung der Inklusion. Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf fand offensichtlich keine Berücksichtigung. Nach wie vor dürfen auch öffentliche „inklusive Schulen“ nach religiösen Kriterien ausgrenzen.

Am 19. März 2014 findet im Schulausschuss die erste öffentliche Anhörung zur nächsten Gesetzänderung statt. Das gemeinsam von SPD, Grünen und CDU eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorgaben“ enthält bislang keine Hinweise auf eine Neuregelung an Bekenntnisschulen.

Aber vielleicht trauen sich die Parteien ja doch, im Verlauf des Verfahrens endlich die diskriminierenden Regelungen aus dem Schulgesetz zu entsorgen. Weiterlesen

Schulamtsleiter in Lünen: „Konfessionelle Hürde heutzutage kaum noch nachvollziehbar“

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WAZ.de, 7.12.2013, Jede fünfte Schule in Lünen ohne Schulleiter

Es ist das alte Lied: In Lünen haben fünf Schulen derzeit keinen Schulleiter. Zwei der drei Hauptschulen des Ortes und drei der zwölf Grundschulen sind derzeit ohne Leitung. Eine davon ist die katholische Kardinal-van-Galen-Grundschule mit ihren 275 Kindern. Sie wird seit Herbst 2012 kommissarisch von Thomas Grote geleitet. Der dynamische Lehrer ist derzeit praktisch Rektor und Konrektor in einer Person. Grote wäre grundsätzlich bereit, die Schulleitung auch formal zu übernehmen. Er darf sich aber nicht auf die Stelle bewerben, da er evangelisch ist.

Der Lüner Schulamtsleiter Grundmann kann eine solche Hürde heutzutage ‚kaum noch nachvollziehen‘. Geht uns auch so. Leider ignoriert Schulministerin Löhrmann dieses Problem beharrlich. Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

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NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen

Paderborner Erzbischof kritisiert Ablehnung von muslimischem Schüler an katholischer Schule

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16.12.2013
Diese Nachricht ist fast schon sensationell. Noch vor ein paar Monaten sah der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker ausdrücklich keine Veranlassung, die öffentlichen Bekenntnisschulen zu öffnen.  Vergangenen Freitag sprach er auf dem Bundeskongress Katholische Schulen in Berlin und vertrat eine überraschend gewandelte Position. Der evangelische Pressedienst schreibt am 13.12.2013:

Weiter hält Becker es für nötig, sich zunehmend mit der Frage nach einer Öffnung christlicher Bekenntnisschulen auseinanderzusetzen. Mit Blick auf die Ablehnung eines muslimischen Schülers an einer katholischen Grundschule in Paderborn, sagte Becker, mit dieser Fragestellung müsse man „zunehmend operieren“. Gleichzeitig übte er Kritik am Vorgehen der Schule.

„Ich bedaure das sehr“, sagte er. Es sei versucht worden, etwas „demonstrativ durchzusetzen“. „Das hätte nicht sein müssen. Das hätte anders geregelt werden können“, ergänzte Becker. Das Erzbistum habe keinen Einfluss auf diese Entscheidung der Schulleitung und des Trägers gehabt. Das Recht, den Schüler abzulehnen, wurde gerichtlich erstritten. Im September entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, dass die Ablehnung des Schülers rechtmäßig sei.

Übrigens ist in dem Verwaltungsgerichtsverfahren um Bülent im Grundsatz nach wie vor kein Urteil ergangen. Der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Anfang September war lediglich ein Eilentscheid. Aber unabhängig davon wie dieses Verfahren ausgeht, die eigentliche Entscheidung muss vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgehen, der endlich die Schulgesetzgebung an die gesellschaftlichen Realitäten in NRW anpassen muss.

Die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer, schrieb im August 2013:

„… dass es höchste Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern. Sie spiegeln nicht die gesellschaftliche und die Schulrealität wider. Deshalb bin ich froh, dass ich bereits diese Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen auf Landesebene führen kann, die selbst grundlegende Veränderungsnotwendigkeiten sehen. Alle Beteiligten arbeiten deshalb auch an grundsätzlichen Lösungen. Nicht nur für Paderborn gilt bis dahin: Die pädagogische Verantwortung bei der Aufnahme durch die Schulleitung gilt es im Übergang zu stärken. Dogmatismus hilft nicht weiter.“

Es ist erfreulich, wenn es tatsächlich in diesen Gesprächen zu „grundsätzlichen Lösungen“ kommt, die allerdings ohnehin frühestens für die Anmeldungen im Herbst 2014 greifen können.

Wir bitten weiter um Spenden für die Familie von Bülent. Stand heute (16.12.2013) wurden bereits fast 1.000 Euro von insgesamt bereits entstandenen knapp 2.000 € Anwalts- und Gerichtskosten gespendet. (Einfach unten auf den Button klicken.)

Jetzt spenden mit betterplace.org!

Religionsfreiheit in NRW: Eine Frage der Diskretion?

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Heute erreichte uns eine Schilderung aus einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen.  In dieser Stadt gibt es zwei öffentliche Grundschulen: eine davon ist eine evangelische Bekenntnisschule, die andere eine katholische Bekenntnisschule. In dieser Geschichte geht es um das Kind einer muslimischen Familie, die in dieser Stadt wohnt. Die Familie könnte aber, zumindest theoretisch, eben so gut bekenntnislos, jüdisch, oder hinduistisch sein. Das Kind besucht die zweite oder dritte Klasse einer der beiden Bekenntnisschulen. Vom Religionsunterricht war es bislang befreit, schließlich gehört es dem Schulbekenntnis nicht an.

„Heute Morgen hat die Schulleiterin den Vater zu sich zitiert und ihm mitgeteilt, dass das Kind künftig am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen müsse und zeigte ihm die Schulmail des Ministeriums. Es gebe eine Gemeinschaftsschule in der Nachbarstadt, die mit dem Bus zumutbar zu erreichen sei. Der Vater ist standhaft geblieben. Am Ende hat die Schulleiterin erst eingelenkt, nachdem der Vater mit großem Aufsehen (Presse und Rechtsweg) gedroht hat. Aber sie bat um Diskretion: Wenn das Schulamt dies erfahre, komme sie in Teufels Küche und könne nichts mehr für ihn tun.“

Dieser Fall illustriert gut, wie viel Unsicherheit in Bezug auf die Regelungen rund um die öffentlichen Bekenntnisschulen besteht. Das oben angeführte Vorgehen der Schulleitung ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig und rechtlich angreifbar.

1) In der Ausbildungsordnung Grundschule ist für die Aufnahme an Bekenntnisschulen festgelegt:

„Im Ausnahmefall sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.“

Das „Gebiet des Schulträgers“ ist in diesem Fall eindeutig die Kommune. In der Ausbildungsordnung ist keine Rede davon, dass ein Kind in eine Schule in der Nachbarkommune abgeschoben werden kann. Außerdem geht aus der Regelung zumindest implizit hervor, dass Nichtbekenntniskinder in Fällen wie diesem ausdrücklich Minderheitenrechte genießen: Kinder des jeweils anderen christlichen Bekenntnisses haben laut Schulgesetz §26.7 sogar Anspruch auf eigenen Religionsunterricht, sofern mehr als 12 Kinder an der Schule dem Bekenntnis angehören. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch für muslimische Kinder gelten sollte. Ebenso wenig darf Eltern, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, das Recht genommen werden kann, ihre Kinder laut GG  Art. 7 Abs. 2 und §31.6 des NRW-Schulgesetzes vom Religionsunterricht abzumelden.

2) In der Schulmail vom 5.11.2013 steht explizit, dass eine Teilnahme am Gottesdienst eben gerade nicht verpflichtend sein darf: „Wenn … das Kind dem Schulgottesdienst fernbleibt, stellt dies den Besuch der Bekenntnisschule nicht in Frage.“

3) Richtig ist, dass eine Schulleitung, die geltendes Recht derart missachtet, in Teufels Küche gut aufgehoben wäre. Zu ihrer Verteidigung ist aber zu sagen, dass die Regelungen in Schulgesetz, Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), der Verwaltungsanordnung zu AO-GS (VVz-AOGS) und jetzt auch noch die „Schulmail“ sich teilweise widersprechen. Immer wieder kommt es zu Streitfällen, die gerichtlich geklärt werden müssen. Kein Wunder, dass es viele Grundschulen ohne Leitung gibt.

Übrigens gibt es in Nordrhein-Westfalen 75 Kommunen, in denen es ausschließlich Bekenntnisschulen gibt. Ändern kann diese Situation einzig der Landtag von Nordrhein-Westfalen. Eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen wäre mit Sicherheit von einer heftigen Debatte begleitet, nicht anders war es in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, als dort vor über 40 Jahren der Konfessionalisierung der Bildung im Grundschulbereich ein Ende gesetzt wurde. Die Angst vor einer öffentlichen Debatte sollte allerdings für keine demokratische Partei ein Grund sein, weiterhin zu akzeptieren, dass elementare Grundrechte eingeschränkt werden.