„Staat, Kirche, Religion – Wie passen Bekenntnisgrundschulen in unsere Gesellschaft?“ Podiumsdiskussion in Bonn am 19.11.2012

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Sind Bekenntnisgrundschulen noch zeitgemäß?
Landespolitik und Kirchen beziehen Stellung

Podiumsdiskussion über staatliche Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen,
Rathaus Bonn-Beuel, 19.11.2012

Hören Sie sich den Mitschnitt der gesamten Podiumsdiskussion an:

Nur in NRW sind rund ein Drittel der ausschließlich öffentlich finanzierten Grundschulen an ein Bekenntnis gebunden, fast alle katholisch. Damit sind Einschränkungen für all jene Kinder und Lehrkräfte verbunden, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Hinzu kommt, dass diese Schulen Religion im Regelfall ausschließlich im jeweiligen Bekenntnis unterrichten, unabhängig davon, wie sich die Schülerschaft zusammensetzt. Die Stadtschulpflegschaft Bonn und die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ haben die schulpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen sowie Vertreter/innen der katholischen und der evangelischen Kirche  am 19. November 2012 ins Bonn-Beueler Rathaus eingeladen, um über die Rolle der Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen zu diskutieren.


Berichterstattung:


Zitate aus der Diskussion

Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)

Renate Hendricks, MdL SPD (bildungspolitische Sprecherin)

Wir können das Thema nicht angehen ohne die Kirchen, sondern nur mit den Kirchen.“

„Einen Großteil der Forderungen der Initiative können wir unterschreiben. Wenn sich die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert, müssen auch die Schulen sinnvoll weiterentwickelt werden. Wir müssten die Verfassung ändern, das wollen wir an dieser Stelle nicht, aber wir müssen mit den Kirchen und gemeinsam im Landtag über die Bedingungen reden. Aus meiner Sicht ist das Quorum für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen einfach zu hoch. Die SPD hat dazu parteiintern einen Antrag auf den Weg gebracht.“

Sigrid Beer, MdL Grüne (bildungspolitische Sprecherin)

Sigrid Beer, MdL Grüne (bildungspolitische Sprecherin):

„Es kann nicht sein, dass an der Frage der konfessionellen Zugehörigkeit Segregation entsteht, es kann nicht sein, dass gesellschaftliche Spaltung gefördert wird. Die Bekenntnisschule ist ein Instrument, um gesellschaftlich zu sortieren. Deswegen müssen wir über die Anmeldekriterien und über das Quorum miteinander reden. Für eine Verfassungsänderung reichen die Mehrheiten nicht aus.“

„Die Hürden bei der Umwandlung sind in der Tat sehr hoch, bei 2/3 Quorum im Grundschulbereich, während es in der SEK I bei 1/3 liegt, darüber muss man sicherlich nachdenken, wenn die Frage der Verfassung weiter so besteht.“

„Die Kirche muss zur Kenntnis nehmen, wie sich Gesellschaft verändert.“

Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Klaus Kaiser, MdL CDU (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Klaus Kaiser, MdL CDU  (stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion)

Die Ausländerquote an Katholischen Grundschulen ist meines Wissens ausreichend hoch.“

„Ich glaube, es gibt keinen gesellschaftlichen Konsens, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“

„Diskriminierende Tatbestände darf es nicht geben, es muss Wahlmöglichkeit gegeben sein. Wir müssen problemorientiert im Einzelnen vorgehen.“

Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW

Hans Immanuel Herbers, Dipl. Theol., Piratenpartei NRW

„Ich warte auf den Gesetzentwurf von Rot-Grün, dass wir andere Regeln über Bekenntnisgrundschulen kriegen.“

Öffentliche Schulen müssen weltanschaulich neutral sein. Es kann nicht sein, dass eine Aufnahmeerklärung auf eine öffentliche Schule in Nordrhein-Westfalen die Grundrechte außer Kraft setzt! „

„Die Kirchen müssen sich der Frage stellen, warum sie solche Privilegien im 21. Jahrhundert nach wie vor wollen.“

Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)

Yvonne Gebauer, MdL FDP (bildungspolitische Sprecherin)

Ich stehe zu Bekenntnisgrundschulen, ich bin aber an Lösungen für die Probleme interessiert. Bekenntnisschulen und Gemeinschaftsschulen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es obliegt auch immer den Schulleitungen, wie sie mit den Fällen umgehen. Die Probleme müssen vor Ort gelöst werden, es gibt keinen Grund, Bekenntnisschulen abzuschaffen.“

„Man muss in Dialog mit den Kirchen gehen“.

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen

Robert Buchholz, Kath. Schulreferent Bonn/Euskirchen

Bekenntnisschulen sind ein wichtiger Teil einer pluralen Gesellschaft. Eine GGS erzieht auch, aber die KGS kann mehr bieten. In einer KGS prägt das Bekenntnis nicht nur den Religionsunterricht, sondern soll das gesamte Schulleben und den Unterricht in allen Fächern prägen.“

„Zur fachlichen Qualifikation gehört die Konfessionalität.“

„Wenn wir als Kirche es nicht schaffen, an den Schulen die Leitung zu besetzen, müssen wir in die Pötte kommen.“

„Es darf nicht sein, dass man in einem Ortsteil gezwungen wird auf eine Bekenntnisgrundschule zu gehen, wenn es keine Alternative gibt, damit ist der Bekenntnisgrundschulgedanke sogar pervertiert.“

„Wir müssen alle zusammenwirken, um Härten zu beseitigen.“

Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland

Rainer Pauschert, Kirchenrat, Evangelische Kirche im Rheinland

„Die GGS ist ein Standardmodell, das trägt.“

„Wo evangelisch drauf steht, soll auch evangelisch drin sein.“

„Ich bin berührt von den Einzelbeispielen, von denen Sie erzählt haben. Wir sollten – flapsig ausgedrückt – mitnehmen, welche Risiken und Nebenwirkungen die Konfessionsschulen haben, gleichzeitig sollten wir aber auch nicht das Kind mit dem Bad ausschütten.“

Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Kanzlei Birnbaum & Partner

Dr. Christian Karaus, Rechtsanwalt (Schulrecht), Birnbaum & Partner

„Die Diskussion zeigt, dass man in der Weimarer Reichsverfassung nicht umsonst versucht hat, die Trennung von Kirche und Staat hinzubekommen.“

„Die Legitimation von Bekenntnisschulen ist in einer religiös weniger homogenen Gesellschaft zunehmend schwerer aufrechtzuerhalten.“

„Die demokratischen Hürden für Elternbeteiligung dürfen nicht zu hoch sein.“

Zum Thema Abmeldung vom Religionsunterricht an Bekenntnisschulen: „Wir sollten Regelungen finden, die für alle transparent und eindeutig sind.“

„Vieles lässt sich im Rahmen einfacher Mehrheiten ändern, dafür brauchen wir keine Verfassungsänderung.“

Moderation: Karl-Heinz HeinemannBildungsjournalist

Termin und Ort:
Rathaus Bonn-Beuel, Großer Saal
Friedrich-Breuer-Str. 65,  53 225 Bonn
19. November, 19:30

Die Diskussion war thematisch in drei Abschnitte gegliedert:
Teil 1: Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen
Teil 2: Lehrkräfte an Bekenntnisgrundschulen
Teil 3: Religionsfreiheit ernst nehmen

Teil 4: Publikumsfragen

GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‚Schule für alle Kinder‘ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.“

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept „Kurze Beine – kurze Wege“

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

Keine Schulleitung aus Konfessionsgründen: „pädagogisch und schulorganisatorisch nicht sinnvoll“

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Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, zum Problem unbesetzter Schulleitungsstellen:

“Wir haben sehr viele Grundschulen, die im Moment ohne Schulleitung sind. Ein Problem, das wir speziell an vielen katholischen Grundschulen vorfinden – weil ein Schulleiter oder eine Schulleiterin an diesen Schulen eben zunächst katholisch sein muss. Das ist pädagogisch und schulorganisatorisch nicht sinnvoll – darüber müssen wir unbedingt mit den Kirchen sprechen.”   (aus: Schule heute – Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung, 10/2012, S.13)

Das Bildungsministerium ignoriert diesen Aspekt übrigens hartnäckig (siehe Piraten fragen nach offenen Schulleiterstellen an Bekenntnisgrundschulen).

Weitere Informationen dazu:

und weitere Artikel zum Thema Lehrkräfte an öffentlichen Bekennntnisgrundschulen

Eine Möglichkeit, direkt bei verantwortlichen Politiker/innen nachzufragen, besteht am 19.11.2012 bei der Podiumsdiskussion in Bonn.

Positionen von Parteien und Verbänden in NRW zum Thema Bekenntnisgrundschulen

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Was sagen eigentlich Parteien, Lehrerverbände und Kirchen in NRW zum Thema Bekenntnisgrundschulen? Vordergründig bekannten sich im Landtagswahlkampf 2010 alle damals im Landtag vertretenen Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne) im Rahmen einer aktuellen Stunde zu den Bekenntnisgrundschulen – wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. Weiterlesen

Piraten fragen nach offenen Schulleiterstellen an Bekenntnisgrundschulen. Das Ministerium antwortet. Nicht.

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aktualisiert 20. September 2012

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Piraten ist am 18.09.2012 veröffentlicht worden. Diese Antwort ist allerdings beileibe nicht vollständig. In der Anfrage war explizit danach gefragt worden, „Wie viele Schulen welcher Schulformen und Schularten […] ohne eigene Besetzung der Schulleitung ins Schuljahr 2012/13 gestartet“ waren. Die Antwort enthält allein Zahlen über die Schulformen, die explizit erfragte Aufschlüsselung nach Schularten erfolgt nicht (s. hier). Weiterlesen

Kurze Wege für kurze Beine – vorausgesetzt das Bekenntnis stimmt

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Der Slogan „Kurze Beine – kurze Wege“ steht auf der Hitliste der bildungspolitischen Schlagworte ganz oben. Auch NRW-Schulministerin Löhrmann erklärt in einer Pressemitteilung am 4.9.2012: „Das Prinzip ‚Kurze Beine – Kurze Wege‘ gilt auch in Zukunft“. Tatsächlich schafft das vom Kabinett verabschiedete 8. Schulrechtsänderungsgesetz die gesetzliche Basis für den Erhalt kleiner Schulen. Da dies im Sinne aller ist, die nicht fixiert sind auf kurzfristige Haushaltskonsolidierung, gibt es Zustimmung von allen Seiten (z.B. von den Lehrerverbänden VBE und GEW, s. hier und hier).

Es bleibt allerdings nach wie vor dabei, dass die Schulweglänge in Nordrhein-Westfalen für viele Grundschüler davon abhängt, ob Sie die ‚richtige‘ Konfession für die nächstgelegene Schule haben. Weiterlesen

NRW-Piraten fragen nach Aufnahmekriterien an Bekenntnisgrundschulen

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12. August 2012

Eigentlich hatte die NRW-Piratin Monika Pieper eine ganz einfache Frage: Welche Aufnahmeregeln gelten eigentlich an jenem Drittel aller Grundschulen des Bundeslandes, die zwar Bekenntnisschulen sind, sich aber in staatlicher Trägerschaft befinden und ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden?

Seit dem Wegfall  der Schulbezirke für Grundschulen 2008 gibt es jedes Jahr Probleme, wenn Eltern ihre Kinder an der Grundschule anmelden. So manche Familie fiel seitdem aus allen Wolken, als sie den Platz an der nächstgelegenen Wunschschule nicht bekam, während weiter entfernt wohnende Kinder mit dem richtigen Bekenntnis einen Platz erhielten.

Das Schulgesetz legt in dieser Frage scheinbar eindeutig fest: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.“

Was aber, wenn es sich bei der gewünschten Schule um eine Bekenntnisschule handelt, das Kind aber nicht im Bekenntnis getauft ist?

Ausführlichere Regelungen enthält die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS), die ausdrücklich festlegt, wie bei einem Anmeldeüberhang zu verfahren ist: Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde seien vorrangig zu berücksichtigen, ebenso wie Härtefälle. Ansonsten gelten die Kriterien Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, und ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Die Ausbildungsordnung Grundschule verliert also kein Wort über Religion und Bekenntnis.

An dieser Stelle setzt die Kleine Anfrage der Piraten an, auf die die Landesregierung am 7.8.2012 antwortete (Drucksache 16/499):

1. Kommen bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisgrundschule für das Schuljahr 2012/2013 ausschließlich die unter §1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) genannten fünf Kriterien zum Tragen?

Antwort der Landesregierung:
Ja. 

Man sollte denken, dass sich damit die Beantwortung der beiden weiteren Fragen erübrigt, wenn doch ausschließlich diese Kriterien Gültigkeit haben. Tatsächlich und konsequent bleibt Frage 2 ohne Antwort:

2. Wenn andere Kriterien zum Tragen kommen, welche sind das?

In der Antwort auf Frage 3 erklärt die Landesregierung, wieso es zwar keine weiteren Kriterien für die Aufnahme an Bekenntnisschulen gibt, getaufte Kinder aber trotzdem vorrangig behandelt werden müssen:

3. Falls andere Kriterien zutreffen, wo sind eben diese Kriterien geregelt?

Antwort der Landesregierung:
Abgesehen von den Kriterien in § 1 Abs. 3 AO-GS haben bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern (Nr. 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur AO-GS – BASS 13-11 Nr. 1.2). Diese Klarstellung ergibt sich aus den Merkmalen einer Bekenntnisschule, wie sie in Art. 12 Abs. 6 der Landesverfassung und § 26 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) bestimmt sind. Sie ist der Anwendung der Vorschriften des § 46 Abs. 3 SchulG und des § 1 Abs. 2 und 3 AO-GS vorgeschaltet.

Noch im März 2010 hat uns übrigens das Schulministerium als Antwort auf unsere Petition erklärt, eine Ablehnung von Kindern aufgrund ihrer Konfession sei dann nicht rechtens, wenn die Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen. In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es:
„Einen Anspruch auf Aufnahme [haben] zunächst nur diejenigen Kinder, die dem jeweiligen Bekenntnis angehören. Aus Gründen des Art. 4 GG sind diesen Kindern solche gleichzustellen, die ausdrücklich Unterricht und Erziehung in dem Bekenntnis wünschen. Bei einem Anmeldeüberhang ist richtigerweise zunächst die Konfessionszugehörigkeit der Aufnahmewilligen bzw. die Erklärung der Eltern, das Kind im Sinne des Bekenntnisses erziehen zu wollen, zu berücksichtigen.“

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum ist übrigens der Ansicht, dass die Konfession so oder so keine Rolle spielen darf:

“Insgesamt enthalten §§ 1 AO-GS, 1 APO-S I für das Aufnahmeverfahren abschließende Regelungen, so dass weitere, nicht aus diesen Regelungen hervorgehende Aufnahmekriterien nicht zulässig sind. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen. Die anders lautende Regelung in Nr. 1.23 S. 4 VVzAO-GS ist – wie auch die der Verwaltungsvorschrift entsprechende Behördenpraxis – rechtswidrig.”

Wir sind gespannt, ob sich die Piraten mit der Antwort der Landesregierung zufriedengeben.

Rechtliche Grundlagen
Hier die im Schreiben der Landesregierung genannten Rechtsgrundlagen in der Reihenfolge ihrer Nennung

§ 1 Abs. 3 AO-GS

Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
1. Geschwisterkinder,
2. Schulwege,
3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Nr. 1.23 der Verwaltungsvorschriften zur AO-GS

Die Wahl der Schulart steht den Eltern zu Beginn eines Schuljahres frei (§ 26 Abs. 5 SchulG).
In eine Bekenntnisschule darf ein Kind aufgenommen werden, wenn es entweder
a) dem entsprechenden Bekenntnis angehört oder
b) dem Bekenntnis nicht angehört, die Eltern (§ 123 SchulG) aber ausdrücklich übereinstimmend wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Im Ausnahmefall sind Kinder als Minderheit dann in eine Bekenntnisschule aufzunehmen, wenn eine öffentliche, ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule auf dem Gebiet des Schulträgers nicht besteht oder nur bei Inkaufnahme eines unzumutbaren Schulweges erreichbar ist.
Bei einem Anmeldeüberhang an einer Bekenntnisschule haben Kinder, die dem Bekenntnis angehören, bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber den anderen Kindern.

§26 Abs. 3 SchulG

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.

§46 Abs. 3 SchulG

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

§1 Abs 2 AO-GS

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 SchulG). Bei einem Anmeldeüberhang sind die Kriterien des Absatz 3 für die Aufnahmeentscheidung heranzuziehen.

Siehe dazu auch den Artikel Rechtsgrundlagen von Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen.

GEW kritisiert Ausklammerung der Bekenntnisschulproblematik bei Schulrechtsänderung

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In einer uns vorliegenden Stellungnahme von DGB NRW und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom April 2012 kritisiert die Gewerkschaft deutlich, dass der nordrhein-westfälische Schulkonsens die Bekenntnisschulproblematik ausgeklammert hat.

Die Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regierung für ein Schulrechtsänderungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen), wie wichtig es ist, im Grundschulbereich dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme lobt auch die Absicht des Gesetzgebers, „auf die zurückgehenden Schülerzahlen zu reagieren ohne landesweit das wohnungsnahe Grundschulangebot zu gefährden“.

Die Stellungnahme enthält aber auch eine massive Kritik in Form einer ungewohnt klaren Aussage zum Thema Bekenntnisschulen:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.“

Zitiert aus der Stellungnahme des DGB NRW und der GEW NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines  qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz), S. 2

Katholische Eltern: Katholische Bekenntnisschulen sind für Zukunft der Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung

Auch die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW) hat eine Stellungnahme zum Thema abgegeben. Sie fordert, wenig überraschend:

„Gerade heute [ist] das besondere, rechtlich geforderte und geschützte Angebot von katholischen Bekenntnisschulen, nämlich Unterricht, Erziehung und Gestaltung des Schullebens unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Kirche, für die Zukunft unserer Gesellschaft von unverzichtbarer Bedeutung.“

 

Schulartänderungen in Köln und Bonn – gibt es einen Trend zur konfessionslosen Schule?

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(zuletzt aktualisiert am 29.6.2012)

„Schulen werden zunehmend konfessionslos.“ So betitelt Welt Online einen Artikel am 28.3.2012. Und der Kölner Stadt-Anzeiger fragt: „Sind Konfessionsschulen eigentlich noch zeitgemäß?“ Die Kölner Schuldezernentin wird zitiert, sie sieht einen „gewissen Trend“ zur Umwandlung von katholischen in nicht konfessionsgebundene Schulen.

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