Es bleibt bei der konfessionellen Trennung an öffentlichen Schulen in Vechta

Share

Kaum zu glauben und doch wahr: Im niedersächsischen Vechta bleibt es bei der weitgehenden konfessionellen Trennung der Kinder an den öffentlichen Grundschulen. Katholische, evangelische und konfessionslose sowie muslimische Kinder gehen auch zukünftig meist auf unterschiedliche Schulen.

In Vechta gibt es acht staatliche Grundschulen. Fünf davon sind katholisch, eine ist evangelisch, und lediglich zwei Grundschulen stehen als Gemeinschaftsgrundschulen allen Kindern unabhängig von Glauben und Bekenntnis offen. Nun ließ die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen – das niedersächsische Schulgesetz sieht eine solche Abstimmung vor, wenn der Anteil der im jeweiligen Schulbekenntnis getauften Kinder mehr als drei Jahre lang unter 70% liegt. Die Stadt hatte sich erhofft, dass bei einer Umwandlung aller Schulen feste und verlässliche Schulbezirke gebildet werden können, um damit eine gleichmäßigere Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen. Derzeit liegt der Anteil dieser Kinder an einer der beiden nicht konfessionell gebundenen Grundschulen bei 85 Prozent, weit höher als an den staatlichen Bekenntnisschulen.

Die gesetzliche Hürde für eine Umwandlung erwies sich allerdings als zu hoch. An einer der Schulen fehlte lediglich eine Stimme für die Umwandlung. An der evangelischen Martin-Luther-Schule hatte zwar eine Mehrheit für die Zusammenlegung mit der katholischen Alexanderschule und damit für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Da sich dort aber eine deutliche Mehrheit gegen die Umwandlung aussprach, bleiben beide Schulen konfessionell gebunden.

Quellen

  • https://www.vechta.de/news/alle-themen/nachricht/news/eltern-stimmen-umwandlung-nicht-mehrheitlich-zu/
  • https://www.nwzonline.de/vechta/vechta-bildung-eltern-stimmen-fuer-erhalt-der-bekenntnisschulen_a_50,2,3608324459.html
  • https://www.kirche-und-leben.de/artikel/alle-katholischen-grundschulen-in-vechta-bleiben-katholisch/

Auch im Schuljahr 2018/19 noch kein Ethikunterricht an Grundschulen in NRW

Share

UPDATE 30.10.2021
Es gibt mittlerweile einen Entwurf für einen Lehrplan für den Ethikunterricht in der Grundschule. Unklar ist noch, wann das Fach eingeführt wird und wer es unterrichten darf.
Quelle: https://humanistisch.de/x/hvd-nrw/inhalte/endlich-1-schritt-vor-der-ethik-unterricht-kommt


Ursprünglich veröffentlicht am

Im Koalitionsvertrag der CDU/FDP-Koalition von 2017 heißt es unmissverständlich:

Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen.

Besonders eilig hat Bildungsministerin Yvonne Gebauer es mit dem Vorhaben offenbar nicht. Im Schuljahr 2018/19 wird es an den Grundschulen im Bundesland auf jeden Fall noch keinen Ethikunterricht geben. Eine entsprechende Initiative der Grünen-Fraktion scheiterte an den Gegenstimmen der Regierungskoalition.  Und der bildungspolitische Sprecher der CDU ließ zwischenzeitlich verlauten, dass er keine Notwendigkeit sehe für Ethikunterricht an Grundschulen  – und das, obwohl der Anteil religiös ungebundener Kinder stetig wächst und sogar katholische und evangelische Kirche dem Vorhaben nicht im Weg stehen wollen.

Gebauer arbeitet derweil noch an ihrem „Masterplan Grundschule“, der Ethikunterricht soll Bestandteil dieses Plans werden. Näheres zum Masterplan ist bislang nicht bekannt.

Siehe dazu auch unseren Artikel Philosophieren mit Kindern an Grundschulen in NRW

Weitere Informationen zum Thema Ethikunterricht in NRW gibt es im Blog von Pro Ethik NRW 

Wieder einmal: Abstimmung über Bekenntnisbindung an sechs Grundschulen in Vechta

Share

Im niedersächsischen Vechta müssen die Eltern im September an sechs Grundschulen darüber abstimmen, ob die Bekenntnisbindung aufgehoben wird und sie in Schulen für Kinder aller Bekenntnisse umgewandelt werden. Die Abstimmung wird nötig, weil an den betreffenden Schulen im vierten Jahr in Folge nur noch weniger als 30% der Schülerinnen und Schüler das Bekenntniskriterium ihrer Schule erfüllen (vor einigen Jahren lag diese Grenze noch bei 15%!). Das Schulgesetz von Niedersachsen sieht in einem solchen Fall eine Elternabstimmung vor. Wenn diese Regelung auch in NRW Geltung zur Anwendung käme, gäbe es im bevölkerungsreichsten Bundesland kaum noch staatliche Bekenntnisschulen: Weiterlesen

Klagerecht zur Einschulung an Bekenntnisschule?

Share

In Borghorst gibt es Aufregung darüber, dass eine katholische Grundschule zum kommenden Schuljahr auf 2 Züge begrenzt werden soll:

„Die Pfarrei verstehe die Bekenntnisschule nicht ausschließlich als Angebot für katholische Kinder, die Schule sei offen für andere Konfessionen und Religionen, die die Bekenntnisschule wählten, weil sie die Werte schätzen, die dort vermittelt werden. Laut dem Pfarreirat hätten Eltern, die auf Einschulung ihrer Kinder an einer Bekenntnisschule bestehen, ein Klagerecht.“

In der Landesverfassung klingt das anders, wie das Oberverwaltungsgericht jüngst in Erinnerung rief:

„In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.“

Eher unwahrscheinlich also, dass man sich nach dem Urteilsspruch des OVG als Nicht-Katholik einen Platz auf der Steinfurter Marienschule erklagen kann.

Im niedersächsischen Duderstadt stimmt auch etwas nicht mit der Verteilung der Kinder, wie das Göttinger Tageblatt berichtet: Während an der örtlichen katholischen Bekenntnisschule fast keine Kinder mit besonderem Förderbedarf sind, beträgt dieser Anteil an der Gemeinschaftsschule etwa 50%:

Die Bekenntnisschule St. Elisabeth hat bei einer Gesamtschülerzahl von 185 Kindern jeweils sieben ausländische Kinder und Inklusionskinder und kein Flüchtlingskind. Die Janusz-Korczak-Schule hat bei einer Gesamtschülerzahl von 136 Kindern 43 ausländische Kinder, 16 Inklusionskinder und sechs Flüchtlingskinder.

„Damit haben etwa die Hälfte aller Kinder an der Janusz-Korczak-Schule einen erhöhten Förderbedarf“, sagte Schwedhelm und bezeichnete die Verteilung als ungerecht. Bonitz meinte, das Problem sei zwar bekannt, allerdings gebe es von Seiten der Verwaltung diesbezüglich keine Möglichkeit für rechtliche Schritte.

Geht doch! 6 von 8 Bekenntnisgrundschulen umgewandelt

Share

Was wir für Bonn fordern, hat das niedersächsische Friesoythe vorgemacht: Bislang waren 8 der dortigen 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Im vergangenen Monat hat die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen die Eltern über den Bekenntnisstatus abstimmen lassen. Nur an zwei Schulen kam die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen für eine Umwandlung nicht zustande. Der Anteil der Bekenntnisschulen sinkt damit in der Kommune von 72% auf 18%.

Weitere Informationen: Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

Aufnahme von Flüchtlingskindern an katholischer Grundschule

Share

In Melle beschloss der Stadtrat eine Ausnahmeregelung, damit die dortige katholische Grundschule Im Engelgarten vorübergehend mehr nichtkatholische Flüchtlingskinder aufnehmen kann. Für 4 Jahre darf der Anteil nichtkatholischer Kinder 40% statt der in Niedersachsen normalerweise geltenden Obergrenze von 30% bekenntnisfremder Kinder betragen.

Quelle: Osnabrücker Zeitung, 26.4.2016, Mehr Flüchtlingskinder in Meller Bekenntnisschule

Umwandlungen in Friesoythe

Share

Wir berichteten bereits, dass im niedersächsischen Friesoythe an allen Bekenntnisschulen Umfragen über deren Umwandlung durchgeführt werden. An drei Grundschulen sprachen sich die Eltern bereits für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aus, lediglich an einer Schule gab es bei geringer Wahlbeteiligung keine entsprechende Mehrheit. An vier weiteren Schulen stehen die Abstimmungsergebnisse noch aus.

Quelle: NWZ Online, 28.4.2016, Gerbert-Schule behält Status katholischen Bekenntnisses

Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

Share

8.4.2016, ergänzt am 9.4.

Neben Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das einzige Bundesland, indem es noch staatliche Bekenntnisschulen gibt. Anders als in NRW dürfen an diesen Schulen aber nicht mehr als 30% der Kinder bekenntnisfremd sein. So kommt es, dass in Friesoythe demnächst die Eltern aller acht Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen müssen. An 4 Schulen wird die erlaubte Höchstgrenze bereits seit Jahren überschritten, an den verbleibenden 4 ist es nach Prognosen der Stadtverwaltung innerhalb der nächsten 3 Jahre ebenfalls so weit. Wenn die Eltern einer Umwandlung nicht zustimmen, ist über kurz oder lang der Bestand der jeweiligen Schule gefährdet, weil nur noch Kinder des jeweiligen Bekenntnisses aufgenommen werden dürfen, bis die Quote wieder eingehalten wird.

Bemerkenswert, weil man von Kirchenvertretern und Politikern oft ganz andere Töne hört: In einer Informationsveranstaltung über die Umwandlungsverfahren machten „Heinrich Blömer vom Bischöflich Münsterschen Offizialat und Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg … in ihren Statements deutlich, dass die Vermittlung christlicher Werte nicht an den Status der Bekenntnisschule gebunden ist.“

Quellen:

Flüchtlingssituation stellt Regelungen zu öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Frage

Share

Initiative Kurze Beine – kurze Wege, 13.9.2015

(aktualisiert am 18.9.2015)

Viele Kommunen in Deutschland müssen derzeit schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien einen Schulplatz  gewähren, auch wenn vielfach die Schulen bereits große Klassen haben.  In Nordrhein-Westfalen werden offenbar die bisherigen Regelungen zur restriktiven Aufnahme bekenntnisfremder Kinder zur Makulatur. Vielfach wird sogar die normalerweise gültige maximale Klassengröße von 29 Kindern überschritten. In der aktuellen Situation liegt es auf der Hand, dass auch Bekenntnisschulen Flüchtlingskinder aufnehmen müssen und von deren Eltern schwerlich das Einverständnis verlangt werden kann, ihre Kinder im jeweiligen Bekenntnis unterrichten und erziehen zu lassen.

In Niedersachsen stehen gesetzlich eindeutige Regelungen offenbar solchen „rheinischen Lösungen“ entgegen. Weiterlesen

„Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“

Share

Ein Paukenschlag, bevor es überhaupt losgeht. Nach dem Sommer soll sie starten, die neue Drei-Religionen-Schule in Osnabrück (wir berichteten). Die Grundschule gibt es schon lange, aber bislang war sie unter dem Namen Johannisschule eine „normale“ öffentliche katholische Grundschule, die nicht mehr genug katholische Kinder hatte, um die niedersächsischen Vorgaben für eine Bekenntnisschule zu erfüllen. In die bisherige Johannisschule werden also keine neuen Kinder mehr eingeschult, sie läuft in den nächsten drei Jahre aus.

An ihrer statt entsteht im Schuljahr 2012/13 im gleichen Schulgebäude eine neue Grundschule für Christen, Juden und Muslime in Trägerschaft des Bistums. Dumm nur, dass bei dem bundesweit einmaligen Projekt alle 13 Lehrerinnen und Lehrer der bisherigen Johannisschule nicht mitmachen und sich lieber versetzen lassen wollen: „Das ist für uns nicht Integration, sondern Exklusion“, sagt die kommissarische Schulleiterin Silvia Bielefeld. Statt nämlich die Kinder gemeinsam in Religion zu unterrichten, werden sie in der neuen Schule fein säuberlich nach Religion und Konfession getrennt, es gibt eben keine gemeinsame religiöse Unterweisung. Den Lehrern wäre es ohnehin lieber gewesen, wenn die Schule als öffentliche Schule weitergeführt worden wäre: „Wir unterstützen das öffentliche Schulsystem und sind grundsätzlich gegen private Träger“.

Erstaunlich die Einsicht des Leiters der Schulabteilung des Bistums, Winfried Verburg: „Die katholische Bekenntnisschule ist nicht mehr zeitgemäß“. Schade nur, dass er der Meinung ist, eine Drei-Religionen-Schule in privater Trägerschaft könnte eine zeitgemäßere Antwort geben.