Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

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September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.”
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch “Gutachterliche Stellungnahme” von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro “Busse & Miessen”, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.

Hoberge: Umwandlung in EGS als Mittel zum Zweck des Erhalts einer Schule

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Sieh einer an. Manchmal wird auch umgekehrt umgewandelt, weil Bekenntnisschulen kleiner sein dürfen als Gemeinschaftsgrundschulen und der Status einer Bekenntnisschule hilft, eine Schule vor Ort zu erhalten. Auch hier scheint der Religionsgedanke im wesentlichen Mittel zum Zweck zu sein. Wir kritisieren nicht, dass Eltern und Schulen alles versuchen, um ihre Schule vor Ort zu erhalten, andernfalls wäre der Name der Initiative falsch gewählt.  Aber wir fordern gleiche Rechte für alle Lehrkräfte und Schüler/innen im öffentlichen Schulsystem. Ganz offensichtlich sind in NRW konfessionelle Schulen in vieler Hinsicht privilegiert. Die Landesverfassung sieht zwar Bekenntnisschulen vor, und es ist nicht an uns, an diesem Status zu rütteln. Aber wir können nicht akzeptieren, dass der vom Grundgesetz garantierte Schutz der Religionsfreiheit von der Verwaltung in NRW einseitig so ausgelegt wird, dass selektiv Religionsgemeinschaften faktisch auf Kosten aller Steuerzahler privilegiert werden. Es geht der Initiative nicht darum, religiöse Überzeugungen in Frage zu stellen – aber das Bekenntnisprivileg darf in einem öffentlichen Schulsystem im 21. Jahrhundert nicht mehr so interpretiert werden. Sagt übrigens auch die Landesverfassung in Art. 8 Abs. 1: “[…] Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, daß das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.”

Zum Thema:

“Die Grundschule Hoberge wird eine evangelische Bekenntnisschule. Die Eltern haben mit großer Mehrheit für die Umwandlung der Schule gestimmt. 89 sprachen sich dafür und nur vier dagegen aus. Damit ist die letzte Hürde genommen. Der Rest ist nur noch eine Formalie. Damit kann die Grundschule nicht mehr von der Stadt geschlossen werden.”
Radio Bielefeld, 14.7.2011, Eltern für Bekenntnisschule Hoberge

Zum Hintergrund aus einem früheren Artikel:

“Für Bekenntnisschulen gelten nicht die Richtgrößen für Grundschulen, wonach im Idealfall 196 Kinder in acht Jahrgangsklassen unterrichtet werden sollen. Die Grundschule Hoberge könnte als kleinere Einheit weitergeführt werden, wäre auch bei der Debatte über Schulschließungen in Bielefeld »außen vor«.”
Westfalen-Blatt, 4.2.2011, Hoberge: Umwandlung in Bekenntnisschule


zum Thema Schulschließungen in Bielefeld (Stadtelternrat, 9.5.2011): Bis zu vier Grundschulen sollen schließen


UPDATE DEZEMBER 2011

Umwandlung schützt vor Schließung nicht – zumindest berichtet das die nw-news.de am 9.12.2011 im Artikel “Kleine Klassen, große Klassen“:

Krisengebiet bleibt Dornberg: Die Grundschule Hoberge-Uerentrup, gerade erst zur evangelischen Bekenntnisschule gewandelt, hat 16 angemeldete Kinder, darunter ein vorgezogenes im Alter von vier Jahren und ein Kind mit Schwerstmehrfachbehinderungen. Gilt bei anderen Grundschulen die Zahl 18 als Untergrenze für eine Eingangsklasse, ist es an Bekenntnisschulen die 15 – Hoberge liegt also mit einem Kind drüber. Bisher galt vor Ort immer das Argument, dass die Grundschule ja mit Klassengrößen um die 25 vollkommen im guten Mittel liege, das scheint nun gefährdet.

SPD und Grüne in Bonn fordern “zeitgemäße Regelung” für Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Am 29.6.2011 befasste sich der Bonner Schulausschuss mit der gescheiterten Umwandlung der KGS Buschdorf in eine Gemeinschaftsschule.

In ihrem “Fach-Newsletter Schule, Jugend & Familie” Nr. 2/2011 nimmt die Bonner SPD-Ratsfraktion Stellung zum gescheiterten Umwandlungsversuch an der KGS in Bonn-Buschdorf:

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben Eltern der KGS Buschdorf eine Umwandlung ihrer konfessionellen in eine Gemeinschaftsschule beantragt. Wie beim ersten Mal entschieden sich zwar zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für diese Umwandlung, das notwendige Quorum wurde jedoch erneut nicht erreicht. Zwei Drittel aller Eltern an der Schule müssen einer Umwandlung zustimmen, nicht nur die abgegebenen Stimmen zählen. Anders als bei anderen demokratischen Abstimmungen zählt Nichtbeteiligung demzufolge als Neinstimme. Wenn dies zum Beispiel auf die Wahlen zu Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten übertragen würde, käme es angesichts der immer geringer werdenden Wahlbeteiligung vielleicht gar nicht mehr zur Bildung neuer Regierungen. Angesichts dieser Entwicklung wurde die Verwaltung gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, im kommenden Schulgesetz eine zeitgemäße Regelung zu verankern.

s. Homepage der Bonner SPD-Ratsfraktion

Die Grünen schreiben in ihrem Newsletter:

Die Grünen merkten an, dass durch dieses Verfahren die Hürden für eine Umwandlung sehr hoch gehangen würden. Bedenklich sei, dass nicht die Mehrheit der Wählerstimmen zählt, sondern es einer zwei-drittel Mehrheit aller Eltern bedürfe. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, in Richtung Land aktiv zu werden, die Problematik darzustellen und auf eine Änderung dieser Bestimmung hinzuwirken.

Eher unwahrscheinlich ist allerdings, dass die Bonner Schulverwaltung die Landesregierung dazu bewegen kann, das Schulgesetz in diesem Sinne zu ändern, zumal hierzu kein förmlicher Beschluss des Rates zustande kam. Auch erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Bis heute ist uns keine Antwort auf die Resolution des Stadtrats Bonn vom September 2009 bekannt.


Weitere Infos zu den Umwandlungsversuchen in Buschdorf:
Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Konsens über Umwandlung der KGS Marien-Schule Saalhausen in eine GGS

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Wir berichteten bereits über die Marien-Schule in Saalhausen, wo es eine unbesetzte Schulleitungsstelle und eine qualifizierte Bewerberin mit dem falschen Taufschein gibt. Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet von einer erstaunlichen Einigung:

Im Ringen um die Besetzung der Schulleiterstelle an der Marien-Schule Saalhausen haben die Vertreter der Elternschaft, der Lehrkräfte, der Stadt Lennestadt, des Kreises Olpe, des Erzbischöflichen Generalvikariats Paderborn und der Bezirksregierung Arnsberg am gestrigen Dienstagnachmittag, 7. Juni, bei einem Treffen in Dortmund einen Konsens erzielt.

Die Elternvertreter werden kurzfristig eine Elternversammlung einberufen, mit dem Ziel, ein Verfahren zur Umwandlung der katholischen Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einzuleiten. Dies ist die einzige Möglichkeit, die vakante Schulleitungsstelle in Saalhausen mit einem nichtkatholischen Bewerber zu besetzen. Falls sich dafür unter den Eltern die erforderliche Zahl an Unterstützern findet, soll das formale Abstimmungsverfahren durchgeführt werden.

Sollte sich die vorgeschriebene Mehrheit der Elternschaft für eine Umwandlung aussprechen, kann für die Übergangszeit bis zum Eintritt der Wirksamkeit dieses Beschlusses (frühestens am 1. Februar 2012) die Stelle der Schulleitung ausnahmsweise auch mit einem evangelischen Bewerber besetzt werden.

Es wurde festgehalten, dass ein solches Umwandlungsverfahren kein Votum gegen die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche darstelle.

siehe Webseite der Bezirksregierung Arnsberg, Meldung vom 8.6.2011


UPDATE 23.09.2011 – Umwandlung erfolgreich (s. Bekanntmachung der Stadt Lennestadt)

siehe auch Artikel Bekenntnisschule ohne Leitung, weil das Bekenntnis der Wunschkandidatin nicht stimmt 

Sudheim: Bekenntnisschule mit Ausnahmegenehmigung

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, warum auf Teufel komm raus eine Bekenntnisschule neu eingerichtet werden soll, obwohl mehr als die Hälfte der Kinder diesem Bekenntnis nicht angehören. Was in Niedersachsen anders als in NRW eigentlich nicht zulässig ist.

“Sudheim. Aus der Grundschule Sudheim soll im kommenden Jahr die katholische Kardinal-Bertram-Schule werden, die bislang ihren Sitz in Northeim hat.

Das empfahl der Northeimer Schulausschuss einstimmig und beauftragte Northeims Bürgermeister, beim Kultusministerium eine Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung der Sudheimer Grundschule in eine Bekenntnisschule einzuholen.

Eine Ausnahmegenehmigung ist nötig, weil es für Bekenntnisschulen – in diesem Fall mit katholischem Bekenntnis – eine gesetzliche Vorgabe des Landes gibt. Danach dürfen nur maximal 30 Prozent der Kinder nicht katholischen Glaubens in einer Bekenntnisschule unterrichtet werden. Würden alle Sudheimer und Bühler Kinder mit unterrichtet, steigt dieser Wert aber auf fast 55 Prozent. […]”

HNA.de, 26.5.2011, Katholische Schule soll nach Sudheim

siehe auch HNA, 10.6.2011, Ortsrat für Kirchen-Schule

Gütersloh: KGS soll zu GGS werden, damit die Schule eine Leitung bekommt

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Immer wieder das gleiche: Diesmal überlegen Eltern in Gütersloh, eine KGS umzuwandeln, damit die Schule endlich wieder eine Leiterin bekommt. Interessantes Detail: Die derzeitige Konrektorin der Schule ist evangelisch. Was ja nach dem Schulgesetz nicht möglich ist. Angeblich. Aber offensichtlich gibt es – anders als noch 1984 – mittlerweile Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Und daher interpretiert man §26 des Schulgesetzes so, wie es gerade passt.

“Die Avenwedder Kapellenschule ist zurzeit die einzige der 63 Grundschulen im Kreis Gütersloh, an der die Leitungsstelle nicht besetzt ist. Bisher hat sich trotz zweier Ausschreibungen kein qualifizierter Bewerber gefunden. Die Elternvertretung will sich damit nicht abfinden. […]

Die Leitungsstelle ist vakant, seit die langjährige Rektorin voriges Jahr im Sommer aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist. Auch die Konrektorin befindet sich zurzeit in Elternzeit. Seither leitet Jutta Hermann, Konrektorin der Grundschule Isselhorst, die Einrichtung am Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg kommissarisch. Sie genießt eine große Akzeptanz unter den Eltern, könnte die Stelle aber – selbst wenn sie wollte – nicht übernehmen, weil sie evangelisch ist. […]

Der Avenwedder CDU-Ratsherr Raphael Tigges, selbst Vater an der Schule, sagte, wichtig sei, dass eine qualifizierte Schulleitung gefunden und die gute Arbeit fortgesetzt werde. Auch die Kirchengemeinde solle einbezogen werden.”
Die Glocke online, 26.5.2011, Bekenntnisschule auf dem Prüfstand

Kurzer Hinweis: Lieber Herr Tigges, reden Sie am besten gleich mit dem Bistum, aber das nützt wahrscheinlich auch nichts. Der lokale Pfarrer hat in dem Fall nichts zu sagen.  Lesen Sie mal nach, wie das in Saalhausen gelaufen ist.

(siehe auch weitere Artikel in der Kategorie “Lehrkräfte an Bekenntnisschulen“)

Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

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Alle Jahre wieder – Gleiche Frage, gleiche Antwort:
KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?

Der Elternwille ist eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Eltern will, dass die Buschdorfer Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder des Ortsteils da ist. Bei zwei Abstimmungen 2010 und 2011 sprach sich die absolute Mehrheit aller Eltern für eine Umwandlung der KGS in eine GGS aus.

Und dennoch, es waren nicht genug Stimmen. Selbst 81% aller abgegebenen Stimmen wie in 2010 sind nicht genug für einen erfolgreichen Umwandlungsbeschluss. Laut Schulgesetz müssen 2/3 aller Eltern zustimmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung Kinder auf der Schule haben. Wer nicht zur Abstimmung kommt, stimmt praktisch gegen eine Umwandlung. So fehlten 2010 genau 13 von insgesamt 204 Stimmen zur erforderlichen 2/3-Mehrheit aller Stimmberechtigten. 2011 waren es 26 von 212 Stimmen, die fehlten.

Die im Schulgesetz verankerte Regelung verkommt zum Bestandsschutz für Bekenntnisschulen, statt dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Wir fordern die Politik auf, sich der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu stellen und die Regelungen rund um Bekenntnisschulen in NRW entsprechend anzupassen.

Flyer des katholischen Schulreferats Bonn

Flyer der Aktion "Ortsnahe Grundschule Buschdorf"

Homepage der Elterninitiative “Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf”

Generalanzeiger Bonn, 20.5.2011, Grundschule Buschdorf bleibt katholisch

Siehe auch:

Voerde: KGS oder GGS schließen?

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In Voerde muss aufgrund rückläufiger Schülerzahlen eine Grundschule geschlossen werden. Klar, dass nun gestritten wird, ob es die nur einzügige GGS Parkschule oder die bislang dreizügige KGS Elisabethschule trifft.

Grundsätzlich erkennt die Schulpflegschaft der Parkschule “in Folge der demografischen Entwicklung die Notwendigkeit von Veränderungen in der Voerder Grundschullandschaft”. Aber: Bliebe in Friedrichsfeld nur noch eine Grundschule erhalten, “so kann dies unseres Erachtens nach nicht die Elisabethschule als katholische Bekenntnisschule sein”, betont die Pflegschaftsvorsitzende Ricarda Schulze-Elvert und führt weiter aus: “Der Anteil der katholischen Kinder im Grundschulalter liegt deutlich unter 50 Prozent. Daraus lässt sich keine Bestandsgarantie für die Elisabethschule ableiten.”

RP Online, 22.3.2011, Eltern verteidigen die Parkschule


Update November 2011: Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis des Einleitungsverfahrens zur Umwandlung der Bestimmungsart der Katholischen Bekenntnisgrundschule Elisabethschule.
In schönstem Behördendeutsch verkündet die Stadt, dass genug stimmberechtigte Eltern sich für ein Umwandlungsverfahren einsetzen. Abgestimmt wird am 6.-8.12.2011. Jetzt wird es spannend, ob genügend Eltern für die Umwandlung votieren, um die hohe Hürde von 2/3 aller möglichen Stimmen zu übertreffen.

NRW-CDU fordert neue Schulart: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule

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Die nordrhein-westfälische CDU hat auf ihrem Landesparteitag am 12. März 2011 beschlossen, sich für die Einführung einer neuen Schulart im Grundschulbereich einzusetzen: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. Im Beschluss des Landesparteitages heißt es:

Die CDU Nordrhein-Westfalen bekennt sich klar zum Erhalt der konfessionellen Bekenntnisschulen in NRW. Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz. Ergänzend setzt sich die CDU Nordrhein-Westfalen dafür ein, neben den bestehenden Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen eine neue Schulart gesetzlich zu verankern: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. (Schulpolitische Leitlinien der CDU Nordrhein-Westfalen: “Jedem Kind gerecht werden“, 12.3.2011) Weiterlesen

Grundschule Unterm Regenbogen in Alfen: Umwandlung hintenrum?

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In Borchen-Alfen gibt es Aufruhr um eine Gemeinschaftsgrundschule. Der Ortsvorsteher (CDU) hatte den Plan, die einzügige Schule in eine KGS umzuwandeln, da nur so deren Erhalt langfristig gesichert werden könne. Die evangelische Pfarrerin machte ihm und der CDU-Fraktion einen Strich durch die Rechnung:

Weber betonte, dass das Vorgehen der CDU die Kirchengemeinde auch in Fragen der Ökumene zurückwerfe und selbst die katholische Kirche in eine missliche Lage bringe. Weiterlesen