Kulturkampf in Xanten. Frust in Mönchengladbach. Abstimmungen in Bocholt

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Artikel in der Rheinischen Post
Screenshot WP online, 14.2.2022

In Marienbaum, einem 7 Kilometer außerhalb Xantens gelegenen Ortsteil der Stadt, wird gerade heftig gestritten. Es geht darum, dass die Grundschule der 2000-Seelen-Gemeinde 37 Anmeldungen hat. Viel zu viele für eine Eingangsklasse. Und weil es sich um eine katholische Grundschule handelt, müssen alle nicht katholisch getauften Kinder darum bangen, ob sie in Zukunft mit dem Bus in die Schule nach Xanten fahren müssen, obwohl sie in Wurfweite einer öffentlichen Grundschule wohnen. (Quelle: RP online, 7.2.2022, Politik streitet über Status als Konfessionsschule)

In der politischen Diskussion kommen abstruse Argumente. So etwa, dass Marienbaum Wallfahrtsort sei und es deswegen „anmaßend“ sei, den Bekenntnisstatus der örtlichen Grundschule in Frage zu stellen.

Es gibt auch den durchaus sinnvollen Hinweis, dass sich das Problem „Katholische Kinder zuerst“ durch eine Umwandlung der Marienbaumer Schule verschärfen könnte, weil es dann in Xanten nur noch eine katholische Grundschule gäbe. Man zieht aber nicht den auf der Hand liegenden Schluss daraus, dass es genau deswegen sinnvoll wäre, wenn alle Xantener Grundschulen nicht mehr die Taufe als Diskriminierungskriterium heranziehen müssten.

Die Schärfe der kommunalpolitischen Diskussion mutet absurd an. Über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule können letztlich ohnehin nur die Eltern der Kinder entscheiden, die aktuell dort beschult werden.

In Mönchengladbach ist die Situation ähnlich, dort steht gerade die katholische Brückenschule Bettrath-Hoven mit Dependance in Damm im Fokus (ja, so unromantisch können Grundschulen in NRW benannt sein). Wir zitieren aus einem Artikel der Rheinischen Post:

Es gab einen Überhang, und der ist in diesem Jahr groß. Bei der Brückenschule gab es laut Schulamt am Hauptstandort 72 Anmeldungen, davon wurden 14 Abweisungen ausgesprochen (von den aufgenommenen 58 Kindern sind 41 katholisch). Beim Teilstandort seien 51 Kinder angemeldet worden, davon wurden 22 abgewiesen. Von den aufgenommenen 29 Kindern seien 27 katholisch.

Rheinische Post, 10.2.2022, Warum ein muslimisches Mädchen an der Wunschschule abgewiesen wurde

Leidtragende sind in diesem Fall unter anderem ein muslimisches Mädchen und ihre Familie, die sich unschwer nachvollziehbar ausgegrenzt fühlen (übrigens in vierter Generation in Deutschland lebend). Hier ist das Mädchen aufgewachsen, hier kennt sie die Kinder. Mit dem Nachbarjungen hätte sie zur Schule gehen können. Genau so diskriminierend wird diese Situation übrigens von evangelischen und nicht getauften Kindern empfunden.

Man muss nicht muslimisch sein, um es untragbar zu finden, dass im 21. Jahrhundert mitten in Europa, Religion an öffentlichen Grundschulen ein Grund ist, Kinder getrennt voneinander zu beschulen.

Nicht zuletzt deswegen haben engagierte Eltern sich in Bocholt dafür eingesetzt, dass noch in diesem Schuljahr an gleich drei Bekenntnisgrundschulen darüber abgestimmt wird, ob die Bekenntnisbindung erhalten bleibt. Wir drücken die Daumen, dass es an allen drei Standorten klappt!

Quelle: bbv-net.de, 11.2.2022, Drei Bocholter Schulen stimmen über Bekenntnis ab

Ärger um Schulplätze in Duisburg-Baerl

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Bisher haben wir fast nur davon berichtet, dass römisch-katholische Grundschulen Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses abgelehnt haben. In Duisburg hat derzeit eine Familie mit einem römisch-katholisch getauften Kind Angst, keinen Platz auf der einzigen Grundschule im Ortsteil zu bekommen – es handelt sich um eine evangelische Bekenntnisschule. Weil sie gleichzeitig die einzige evangelische Grundschule Duisburgs ist und einen guten Ruf hat, verzeichnet sie offenbar auch viele auswärtige Anmeldungen evangelischer Kinder, sodass ortsansässige Kinder fürchten müssen, das Nachsehen zu haben.

Nach Angaben der Stadt sind von von 200 Kindern an der Schule 142 aus Baerl und 58 aus anderen Duisburger Stadtteilen und von außerhalb Duisburgs. Die Stadt weist im Artikel der Neue Ruhr Zeitung auch darauf hin, dass die Schule umgewandelt werden kann:

Im konkreten Fall sei allerdings die Zustimmung der evangelischen Gemeinde in Baerl notwendig. „Entsprechende erste Gespräche zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht, der Politik sowie der evangelischen Kirche sind in Planung.“

Irritierend allerdings, dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass für eine Umwandlung die Zustimmung der evangelischen Kirche erforderlich sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Entscheidend für ein erfolgreiches Umwandlungsverfahren ist einzig und allein, dass am Ende eine ausreichende Zahl der Eltern für die Umwandlung stimmt.

Quelle
nrz.de, 29.10.2021, Evangelische Waldschule in Barl: Sorge um die Schulplätze

Arnsberg: ein kleiner Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit

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Herzlichen Glückwunsch an die Eltern und das Kollegium der Michael-Schule in Arnsberg! Ab kommendem Schuljahr ist die bislang katholische Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule, die allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht. Die Abstimmung erfolgte per Briefwahl, ein satte Mehrheit von 61% der Eltern stimmte für die Umwandlung, weniger als 14% sprachen sich gegen die Umwandlung aus. In einem ersten Umwandlungsversuch 2019 war noch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden. Vermutlich half es, dass die Position der Schulleitung aus Konfessionsgründen zuletzt nur noch kommissarisch besetzt werden konnte.

Ausführliche Anleitung zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

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Schritt für Schritt und im Detail

Vorweg: Alle Details des Verfahrens nach Schulgesetz § 27 (Fn 10) sind in der Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO) geregelt.

1. Begriffsklärung: Was ist eine Schulart?

Jede Grund- und Hauptschule in NRW gehört einer Schulart (s. Schulgesetz § 26) an. Die meisten Grundschulen sind Gemeinschaftsgrundschulen (GGS), katholische Bekenntnisschulen (KGS) oder evangelische Bekenntnisgrundschule (EGS). Es gibt auch zwei jüdische Grundschulen, eine mennonitische Grundschule, eine russisch-orthodoxe Grundschule und eine Weltanschauungsschule.

Der Begriff der Schulart unterscheidet sich von dem Begriff der Schulform (Unterscheidung in Gesamtschule, Gymnasium, Haupt- und Realschule), dem Schulsystem, Schulträger und dem Schulwesen.

2. Wer darf die Schulart einer Grundschule ändern?

Dies ist durch §27 des Schulgesetzes geregelt. Die Elternschaft der Grundschule darf jedes Jahr ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung der Schulart) auslösen (Lehrer, Schulleitung, ortsansässige Bürger usw. haben keinerlei Mitbestimmungsrechte bei diesem Verfahren.)

Seit 2015 haben auch Schulträger (also die Kommunen) ein „Initiativrecht“ zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens: „Ausschlaggebend dafür müssen schulentwicklungsplanerische Erwägungen sein. Eine solche Initiative des Schulträgers kommt beispielsweise in Frage, wenn das Grundschulangebot in einer Gemeinde allein Bekenntnisgrundschulen umfasst und der Schulträger dafür sorgen möchte, dass auch Gemeinschaftsschulen auf kurzem Weg für die Kinder in seinem Gebiet erreichbar sind.“ (s. hier, S. 10 Ziffer 2) Die eigentliche Entscheidung erfolgt aber auch bei diesem Vorgehen durch eine Abstimmung der Eltern.

3. Wie wird die Schulartänderung an einer Grundschule durchgeführt?

Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase, dem Einleitungsverfahren, müssen sich 10 % der abstimmungsberechtigen Eltern mit ihrer Unterschrift für die Einleitung eines Verfahrens zur Schulartänderung aussprechen. Fristende ist in jedem Jahr der 1. Februar. Eltern, deren Kinder zu diesem Zeitpunkt die Grundschule besuchen, müssen ihr Anliegen schriftlich an das zuständige Schulamt ihrer Grundschule schicken. Hier können Sie ein Beispielformular zur freien Verwendung herunterladen.

Folgende Kriterien schreibt der Gesetzgeber in der BestVerfVO §6 vor:
(1) Die Anträge nach § 1 sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Die Anträge müssen Vor- und Zunamen und Anschrift der Eltern, Vor- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes sowie die Erklärung enthalten, welche Schulart beantragt wird. Sie sind vom Antragsteller unter Angabe des Datums eigenhändig zu unterschreiben. Sammelanträge sind unzulässig.

Nachdem das Schulamt diesen ersten Schritt für erfolgreich abgeschlossen erklärt hat, d.h. das Anliegen der Eltern ist korrekt formuliert und die 10% sind erreicht, geht es in die zweite Phase, das Abstimmungsverfahren. Das Schulamt veröffentlicht mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit den Termin der Abstimmung über die Schulartänderung (z.B. im Amtsblatt, aber auch die Schule erhält eine Mitteilung). Die Abstimmung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen in einem öffentlichen Gebäude (z.B. der Grundschule) oder per Briefwahl (wie z.B. in Hünsborn). Die Abstimmung ist geheim. Die abstimmberechtigen Personen müssen sich ausweisen und einen Stimmzettel ausfüllen. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Elternpaare müssen sich also einigen, ob sie für oder gegen die Umwandlung stimmen möchten. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die anschließende Auszählung erfolgt unter Aufsicht des Schulamts (in der Regel können Schuleltern bei der Auszählung anwesend sein).

4. Wann ist ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) erfolgreich?

Nach BestVerfVO §10 zum Schulgesetz NRW ist die Änderung erfolgreich, wenn mehr als 50% aller stimmberechtigten Eltern für die Schulartänderung gestimmt haben, d.h. bei 200 Kindern an der Grundschule bedarf es beispielsweise 101 Eltern, die für eine Schulartänderung stimmen. Die obere Schulaufsichtsbehörde muss das Ergebnis und das durchgeführte Verfahren bestätigen, dann ist die Schulart der Grundschule geändert.

Was ist die Schwierigkeit an diesem Verfahren?

Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie mehr als die Hälfte aller abstimmungsberechtigten Eltern gewinnen müssen, damit das Umwandlungsvorhaben erfolgreich ist. Jede nicht abgegebene Stimme wird als Stimme für den Erhalt der vorhandenen Schulart gewertet. Es ist daher wünschenswert, dass möglichst alle Eltern zur Teilnahme an der Wahl mobilisiert werden. Hier finden Sie einen entsprechenden Wahlaufruf, der möglichst von Befürwortern und Gegnern der Umwandlung unterstützt werden sollte.

Mit welchen Fragen und Problemen müssen Sie sich befassen, wenn Sie das Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) an Ihrer Grundschule durchführen möchten?

  • Welche Argumente haben Sie an Ihrer Schule für die Umwandlung? Welches ist das stärkste Argument?
  • Welche Position hat die Schulleitung und das Kollegium zu Ihrem Vorhaben der Schulartänderung? (Kommentar: nach dem Gesetz haben die Schulleitung und die Lehrkräfte keine öffentliche Meinung zu dem von Ihnen eingeleiteten Verfahren, dennoch ist es hilfreich, wenn die Schulleitung inoffiziell Ihr Anliegen unterstützt bzw. Ihnen keine Steine in den Weg liegt)
  • Wie informieren Sie die Elternschaft über das von Ihnen eingeleitete Umwandlungsverfahren?
  • Wie motivieren Sie die Elternschaft für den ersten Schritt des Umwandlungsverfahrens, einen formal korrekten Brief ans Schulamt zu senden?
  • Betrifft die Schulartänderung Ihrer Grundschule nur die Elternschaft Ihrer Grundschule oder ist Ihr ganzer Wohnort mit einzubeziehen? Was erscheint Ihnen sinnvoll?
  • Wie begegnen Sie den üblichen Gerüchten und Falschinformationen (nach Umwandlung kein Sankt-Martins-Zug mehr, weniger Geld für die Schule etc., siehe hierzu auch unsere FAQ für Eltern)
  • Wie wollen Sie den über mehrere Monate andauernden Prozess der Umwandlung im Bewusstsein der Eltern wach halten und sicherstellen, dass das Vorhaben nicht in Vergessenheit gerät? Wollen Sie das, sind Sie dazu bereit?
  • Gibt es ein Kernteam (Eltern mit ähnlicher Motivation) an Ihrer Grundschule, mit dem Sie die Umwandlung durchführen können? Wie kommunizieren Sie miteinander?
  • Wie mobilisieren Sie bei der Abstimmung mindestens 50% aller Eltern Ihrer Grundschule, die für eine Änderung sind?
  • Ist eine Abstimmung vor Ort oder per Briefwahl sinnvoller (die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Schulamt getroffen)?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Schulamt. Dort wird man Sie beraten! Gerne können Sie sich auch an uns wenden unter kontakt@kurzebeinekurzewege.de.

Gesetzliche Grundlage

Den zugehörigen Gesetzestext und weitere Details finden Sie hier:

Elterninitiative in Warendorf strebt Umwandlung von katholischer Grundschule an

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Es ist wie so oft: Die Schulleiterin geht in Ruhestand, eine geeignete Nachfolgerin steht bereit. Aber: Sie darf die Schulleitung nicht übernehmen, weil sie nicht katholisch ist. Ein Grund mehr für die Arbeitsgruppe „gemeinsam.laurentius“, die Umwandlung der Schule anzustreben. „Bunt, Vielfältig und aufgeschlossen“ sei die Grundschule, dazu passe der Status der Bekenntnisschule einfach nicht, meinen die Eltern, zumal die Schule zu 100% staatlich finanziert ist. Bislang gibt es in Warendorf nur eine Gemeinschaftsschule, 5 Schulen sind katholisch, eine ist evangelisch.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Umwandlung!

Quellen

Westfälische Nachrichten, 2.6.2021. Laurentiusschule soll Gemeinschaftsschule werden. Chancengleichheit für die Bewerber

Die Glocke online, 2.6.2021, Eltern wollen Laurentiusschule umwandeln

St-Martini-Schule in Geldern ist jetzt Gemeinschaftsschule

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Herzlichen Glückwunsch!

Mit einem sensationellen Ergebnis haben sich die Eltern in Geldern für die Umwandlung der bisher katholischen Grundschule ausgesprochen: 142 Ja-Stimmen stand nur 1 Nein-Stimme und 2 ungültige Stimmen gegenüber. Nötig gewesen wären gerade einmal 87 Stimmen. Nun müssen noch der Rat der Stadt Geldern und die Bezirksregierung Düsseldorf formal das Ergebnis bestätigen, damit die Schule ab dem Schuljahr 2021/22 eine Gemeinschaftsgrundschule ist. Auslöser für die Umwandlung war, wie berichtet, der Wunsch der Eltern, dass die kommissarische Schulleiterin auch ohne den fehlenden katholischen Taufschein auch formal die Leitung der Schule übernehmen darf.

Quelle:
Sankt-Martini-Post Januar Februar 2021

EILMELDUNG: Riesenerfolg für die Initiative zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in Telgte

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Telgte, 6.5.2020

Herzlichen Glückwunsch nach Telgte!

Die Eltern in Telgte haben entschieden: 2 der 3 katholischen Bekenntnisschulen vor Ort werden in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt! Auch an der dritten Schule sprachen sich zwar 73% der abgegebenen Stimmen für eine Umwandlung aus (77 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen), damit verpassten sie aber knapp und nur um 4 Stimmen die notwendige Mehrheit von 50% aller Wahlberechtigten. Einzig die St.-Christophorus-Schule in Westbevern bleibt daher katholisch, obwohl die Abstimmung auch hier deutlich gemacht hat, dass die Eltern sich etwas anderes für ihre Kinder wünschen. Immerhin gibt es einen Ratsbeschluss, wonach alle Westbeveraner Kinder in Westbevern beschult werden können – unabhängig von der Konfession.

Von Telgte geht damit ein starkes Signal aus, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Schulen nicht mehr in unsere Zeit passt. Es wird Zeit, dass viele weitere Kommunen diesem Beispiel folgen, bis endlich auch in NRW die staatliche Bekenntnisschule aus der Verfassung gestrichen wird.

Weitere Informationen

Telgte sieht Landesregierung in der Pflicht, Frage der Bekenntnisschulen zu lösen

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Oktober 2019

Schon lange wird in Telgte über Möglichkeiten diskutiert, Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Drei der vier Grundschulen der Kommune sind katholische Bekenntnisschulen. Es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Grundschulen nicht zeitgemäß ist. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung „den Prozess zur Umwidmung der Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen vorzustrukturieren, mit den Schulleitungen und den Kirchen abzustimmen und einer politischen Beratung zugänglich zu machen.“ Das Ergebnis der Verwaltungsbemühungen war ernüchternd. Die Verwaltung kam zum Schluss, dass der Kommune angesichts der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden sind und eine Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen auf Ebene der Kommune nicht weiter verfolgt werden soll. Statt dessen sei die Landesregierung am Zug, geeignete Lösungen zu finden:

Das Verfahren zur „Umwandlung in eine andere Schulart“ wird nicht weiter vorangetrieben. Die Frage der Bekenntnisschulen ist auf der Ebene der Landesregierung weiter zu führen.

http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=3531

Der Rat lehnte diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 allerdings ab und beauftragte die Verwaltung, den Umwandlungsprozess weiterhin voranzutreiben und eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eltern auf den Weg zu bringen. (Quelle: http://www.buergerinfo.telgte.de/buergerinfo/getfile.asp?id=36655&type=do&)

Sieben erfolglose Ausschreibungsverfahren in einem Jahr…

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Es ist mal wieder so weit: Weil sich für eine katholische Grundschule in Attendorn nach über einjähriger Suche keine Schulleitung fand, hat die Stadt beschlossen, die Eltern entscheiden zu lassen, ob die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden soll. An staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschulen dürfen sich nur katholische Lehrkräfte auf die Schulleitung bewerben. Vom 18. bis 20. März können die Eltern in der Schule nun über die Bekenntnisbindung abstimmen.

UPDATE 24.3.2019

Mit einer überwältigenden Mehrheit von 74% aller Stimmberechtigten bzw. 89% aller abgegebenen Stimmen haben sich die Eltern für die Umwandlung der
Grundschule Ennest in eine Gemeinschaftsgrundschule entschieden. Damit kann die Schulleitungsstelle nunmehr ohne Konfessionsbindung ausgeschrieben werden.

Quelle:


Schlechte Karten für evangelische und konfessionslose Grundschullehrkräfte in Werne

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16.1.2019. In der Stadt Werne gibt es drei Grundschulen. Alle drei sind an das katholische Bekenntnis gebunden, zumindest dem Namen nach. 2018 schloss die letzte verbliebene Gemeinschaftsgrundschule für Schüler aller Bekenntnisse.

Nun ist es natürlich nicht so, dass es in Werne nur noch katholische Lehrkräfte und Schüler gibt. Im Gegenteil: Auch in Werne geht der Anteil getaufter Kinder zurück, ob evangelisch oder katholisch. Für nicht katholische Schülerinnen und Schüler hat sich die Situation durch die Schließung der Gemeinschaftsschule eher verbessert. Da es im Gebiet des Schulträgers keine Gemeinschaftsschule mehr gibt, dürfen sie an den Bekenntnisschulen nicht mehr aufgrund ihres Bekenntnisses (oder auch dessen Fehlens) benachteiligt werden und genießen die gesetzlich festgelegten Minderheitenrechte, die bei Vorhandensein einer Gemeinschaftsschule gewissermaßen ausgehebelt sind. Insbesondere wird das Prinzip der Wohnortnähe bei der Aufnahme an der Schule praktisch gestärkt. Praktisch werden die Schulen ohnehin in vielerlei Beziehung wie Gemeinschaftsschulen geführt: es gibt ökumenische Gottesdienste und neben dem katholischen Religionsunterricht auch evangelischen.

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es keine entsprechenden Regelungen. Evangelische und konfessionslose Lehrkräfte haben in Werne schlechte Karten. Das Schulgesetz schreibt ausdrücklich fest: „(…) An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.“ Zwar gibt es aufgrund einer Schulgesetzänderung mittlerweile Ausnahmen, dennoch ist die Situation für das Schulamt der Stadt Werne unbefriedigend. Die Stadt überlegt, die Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln, allerdings will sie das nur im Paket: Entweder alle oder keine. Das ist auch vernünftig, da andernfalls wieder Benachteiligungen für nicht katholische Schüler zu erwarten wären.

Das Problem dabei ist: Die Stadt kann die drei Schulen nicht einfach umwandeln, schon gar nicht auf einen Schlag. Das erlaubt das Schulgesetz nicht. Sie kann das Verfahren nur anstoßen. Eine erfolgreiche Umwandlung kann ausschließlich durch ein Elternvotum erfolgen. Nur wenn mehr als die Hälfte aller Eltern an jeder einzelnen Schule sich für eine Umwandlung aussprechen, kann der Rat der Stadt dem in der Folge zustimmen. Es wäre allerdings merkwürdig, wenn die Eltern von nur ein oder zwei Schulen sich mehrheitlich für die Umwandlung entscheiden und der Rat anschließend diesem Begehren nicht statt gäbe. Die Stadt sitzt also in der Zwickmühle. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass die Stadt angesichts der zunehmenden kulturellen und religiösen Vielfalt eine Umwandlung der drei Grundschulen anstrebt.

Quellen