Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt

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Bonn, den 23.6.2016

Am 22.6. konnte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehört, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatten wir mit diesem Anliegen keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, während SPD, Piraten und Linke ihn unterstützten.

Es war schon nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie geschlossen gegen den Antrag stimmen werde, weil sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen – was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wolle man den Eltern nicht aufzwängen. Die Vertreterin der Allianz für Bonn bekannte, dass sie den Antrag nicht verstanden hatte.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir nach der Sitzung von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können, und damit an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation der Lehrer höher gewichtet wird als ihre Religionszugehörigkeit.

Dokumente

Bürgerausschusssitzung Bonn am 22.6.2016

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In der Sitzung des Bürgerausschusses der Stadt Bonn am 22.6.2016 wird unser Bürgerantrag zur  „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“ behandelt. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr. Unser Anliegen wird als 4. Tagesordnungspunkt behandelt (s. ). Die Sitzung ist öffentlich und findet im Ratssaal des Bonner Stadthauses statt. Wir freuen uns, wenn Unterstützer Präsenz zeigen. Ein Vertreter der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wird das Anliegen in der Sitzung kurz mündlich erläutern und kann auch auf die Stellungnahme der Verwaltung reagieren, die derzeit noch nicht vorliegt.

Wir hoffen, dass das Anliegen im Bürgerausschuss unterstützt und an den fachlich zuständigen Schulausschuss überwiesen wird.

Eine Bitte noch: Unterstützen Sie das Anliegen, indem Sie Mitglieder des Bürgerausschusses anschreiben oder ansprechen und für unser Anliegen sensibilisieren: Liste der Mitglieder.

Der Antrag der Initiative: Buergerantrag, Mai 2016

Brisante Schulentwicklungsplanung in Eschweiler

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„Langfristig stellt sich die Frage, ob der Umfang an katholischen Grundschulen noch zeitgemäß ist“, so heißt es im Entwurf des Schulentwicklungsplans, der  im Eschweiler Schulausschuss zur Beratung ansteht. Die Verwaltung empfiehlt dort die Umwandlung von zwei Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen. Betroffen wäre von einer empfohlenen Umwandlung neben einer katholischen Grundschule die einzige evangelische Grundschule. An ihr sind weniger als die Hälfte der Kinder getauft. Die Entscheidung über die Umwandlung liegt letztlich allerdings allein bei den Eltern der jeweiligen Schule.

Quelle:
Aachener Zeitung, 1.6.2016, Schulentwicklung: Ein Zahlenwerk mit reichlich Zündstoff

„Wie soll ich denn so etwas rechtfertigen? Das ist ein Unding!“

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(ursprünglich veröffentlicht 11.6., aktualisiert am 17.6.2016)

Kaum glauben will es die Leiterin einer katholischen Grundschule in Coesfeld, dass sie eine hervorragend qualifizierte evangelische Kollegin an ihrer Schule nicht einstellen darf, solange es Bewerbungen katholischer Lehrkräfte gibt.

Erfreulich, dass die Schulleiterin es nicht bei stillem Unglauben angesichts der klaren Gesetzeslage belässt, sondern sich auf ihren Glauben beruft, wenn sie sich für eine Umwandlung der Schule einsetzt: „Bei der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geht es vor allem darum, den christlichen Wert der Gleichbehandlung aller Schüler und Lehrer auch gesetzlich umsetzen zu dürfen“.

Auch der (katholische) Elternpflegschaftsvorsitzende setzt sich für eine Umwandlung ein. Er betont, dass sich dadurch an der Schule nichts ändern soll: Kinder bekämen weiterhin Religionsunterricht, die Erziehung habe nach christlichen Werten weiterhin Bestand, und auch der Name Kardinal-von-Galen-Schule bleibe erhalten.

Quelle:
Allgemeine Zeitung (azonline.de), 31.5.2016, Grundschule stellt die Glaubensfrage

Update 17.6.2016:
Nun melden sich in der Allgemeinen Zeitung auch Gegner einer Umwandlung zu Wort (Allgemeine Zeitung (azonline.de), 14.6.2016, Kritik an Schulumwandlung):
Eine Gruppe aus Eltern und Vertretern der Kirche in Lette beklagt sich, der Schulfriede werde duch das Umwandlungsbegehren gestört. Sie fordern eine offenere Diskussion, trauen sich aber nicht, ihren Namen zu nennen. Das ist schade, selbstverständlich sollte es eine offene Diskussion geben, in der sich niemand verstecken muss. Obwohl – dieser Seitenhieb sei gestattet – die Argumente dann schon mehr Gehalt haben sollten, insbesondere angesichts dessen, dass in Coesfeld sechs der sieben Grundschulen Bekenntnisschulen sind.

Als ein Argument dafür, dass keine „Keine Notwendigkeit“ zur Umwandlung bestehe, wird von der anonymen Gruppe angeführt:

Ein Miteinander ist an der Schule längst Alltag. Es gab schon immer auch andersgläubige Schüler. Kinder verschiedener Länder und Glaubens lernen gemeinsam.

Das ist schön und wünschenswert. Es widerspricht aber, das hat ders OVG-Beschluss klargestellt, der Landesverfassung. Katholische Schulen sind grundsätzlich Schulen für katholische Schüler und Lehrer. In Art. 12 Absatz 6 der Landesverfassung heißt es unmissverständlich:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Geht doch! 6 von 8 Bekenntnisgrundschulen umgewandelt

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Was wir für Bonn fordern, hat das niedersächsische Friesoythe vorgemacht: Bislang waren 8 der dortigen 11 Grundschulen bekenntnisgebunden. Im vergangenen Monat hat die Stadt an allen Bekenntnisgrundschulen die Eltern über den Bekenntnisstatus abstimmen lassen. Nur an zwei Schulen kam die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen für eine Umwandlung nicht zustande. Der Anteil der Bekenntnisschulen sinkt damit in der Kommune von 72% auf 18%.

Weitere Informationen: Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

Umwandlungen in Friesoythe

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Wir berichteten bereits, dass im niedersächsischen Friesoythe an allen Bekenntnisschulen Umfragen über deren Umwandlung durchgeführt werden. An drei Grundschulen sprachen sich die Eltern bereits für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule aus, lediglich an einer Schule gab es bei geringer Wahlbeteiligung keine entsprechende Mehrheit. An vier weiteren Schulen stehen die Abstimmungsergebnisse noch aus.

Quelle: NWZ Online, 28.4.2016, Gerbert-Schule behält Status katholischen Bekenntnisses

Petition an den Rat der Stadt Bonn zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen

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Update 7.6.2016: Am 22. 6. wird über den Buergerantrag der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ im Bürgerausschuss des Bonner Stadtrates im Stadthaus beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Siehe hierzu auch Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt.

Bonn, 21.5.2016

Seit gestern sammeln wir Unterschriften für eine Petition, mit der wir den Bonner Stadtrat auffordern, an Bonner öffentlichen Bekenntnisgrundschulen Umwandlungsverfahren in Gemeinschaftsgrundschulen einzuleiten, nachdem ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts deuSchultafel-fotolia-kbkw2tlich gemacht hat, dass die Rechtslage nichts mehr mit der Realität in unserem Bundesland zu tun hat. Wir versuchen, 500 Unterschriften aus Bonn zu sammeln, selbstverständlich freuen wir uns auch über Unterstützung aus anderen Teilen Nordrhein-Westfalens. Weiterlesen

Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

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8.4.2016, ergänzt am 9.4.

Neben Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das einzige Bundesland, indem es noch staatliche Bekenntnisschulen gibt. Anders als in NRW dürfen an diesen Schulen aber nicht mehr als 30% der Kinder bekenntnisfremd sein. So kommt es, dass in Friesoythe demnächst die Eltern aller acht Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen müssen. An 4 Schulen wird die erlaubte Höchstgrenze bereits seit Jahren überschritten, an den verbleibenden 4 ist es nach Prognosen der Stadtverwaltung innerhalb der nächsten 3 Jahre ebenfalls so weit. Wenn die Eltern einer Umwandlung nicht zustimmen, ist über kurz oder lang der Bestand der jeweiligen Schule gefährdet, weil nur noch Kinder des jeweiligen Bekenntnisses aufgenommen werden dürfen, bis die Quote wieder eingehalten wird.

Bemerkenswert, weil man von Kirchenvertretern und Politikern oft ganz andere Töne hört: In einer Informationsveranstaltung über die Umwandlungsverfahren machten „Heinrich Blömer vom Bischöflich Münsterschen Offizialat und Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg … in ihren Statements deutlich, dass die Vermittlung christlicher Werte nicht an den Status der Bekenntnisschule gebunden ist.“

Quellen:

Endlich: Umwandlung von Katholischer Grundschule in Mönchengladbach

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Endlich gibt es in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt auch eine Gemeinschaftsgrundschule, die Lehrkräften und Kindern unabhängig vom Bekenntnis uneingeschränkt offensteht: 56% der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Umwandlung der Katholischen Grundschule Waisenhausstraße in Mönchengladbach. Sie ist damit nach unserem Kenntnisstand die erste Schule, an der die Regelung zur erleichterten Schulartumwandlung erfolgreich genutzt wurde.  An der Schule sind zwar nur 20% der Kinder katholisch, trotzdem scheiterte die Abstimmung noch vor einem Jahr an der bislang extrem hohen Hürde von 67% aller Stimmberechtigten.

Quelle: Rheinische Post, 16.3.2016, Waisenhausstraße ist bald Gemeinschaftsgrundschule

Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

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In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen