Abstimmung über Bekenntnisbindung an vier katholischen Grundschulen in Paderborn

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Kurze Beine, kurze Wege, 22.2.2016
(aktualisiert am 30.4.2016)

Update zum Artikel: Lediglich an einer der vier Schulen stimmte eine ausreichende Zahl an Eltern für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.
Nähere Informationen dazu finden sich hier.

In Paderborn startet am heutigen Montag an vier Katholischen Grundschulen die Abstimmung darüber, ob die Schulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Bislang sind 12 der 21 städtischen Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, eine ist evangelisch.

Dechant Benedikt Fischer appelliert an die abstimmenden Eltern, gegen eine Umwandlung zu votieren: Weiterlesen

„Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt“

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„Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt“, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als „Auslöser“ die „Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen“ ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Weiterlesen

Wenn die Umwandlung einer konfessionellen Grundschule zum Untergang des Abendlandes führt

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Wenn nicht einmal die Hälfte der Kinder an einer Grundschule katholisch sind, liegt es nahe, die Einrichtung in eine Schule umzuwandeln, die auch formal allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht – zumal dann, wenn keine konfessionell ungebundene Schule in der Nähe ist.  So einfach ist es aber nicht. Wenn man nämlich den Argumenten der Kritiker Glauben schenkt, so führt der Verlust des konfessionellen Charakters einer (öffentlichen) Grundschule zunächst zur Abschaffung des Sank-Martins-Zuges und bald auch zum Untergang des Abendlandes. Denn: Wer Schulen „säkularisiert“, stellt die Wertevermittlung in der „christlich-jüdischen Tradition unseres Kontinents“ in Frage. So erklärte es zumindest der CDU-Fraktionschef des Gemeinderats in Niederkassel, als er von der Umwandlungsinitiative an der Katholischen Grundschule Mondorf erfuhr. Und das, obwohl auch an Gemeinschaftsgrundschulen laut Landesverfassung „Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte“ unterrichtet und erzogen werden sollen. Weiterlesen

„Im Alltag merkt man gar nichts vom Bekenntnis“

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In Marl dürfen Eltern demnächst darüber abstimmen, dass ihre Schule das wird, was sie ohnehin nur dem Namen nach noch nicht ist: Eine Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder im Stadtteil. Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Sinsener Haard-/Johannesschule erläutert die Konsequenzen einer Umwandlung der Schule, die bislang einen katholischen Teilstandort hat: „Die Schulleitung müsste nur bei der Anmeldung niemandem mehr erklären, dass wir eine Bekenntnisschule sind. Die meisten Eltern wissen das gar nicht“. Weiterlesen

Umwandlungsinitiativen in Paderborn und Niederkassel

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Kurze Beine – kurze Wege, 28.10.2015, zuletzt ergänzt und berichtigt am 02.11.2015

An einer katholischen Bekenntnisschule in Niederkassel bei Bonn haben Eltern das Umwandlungsverfahren in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet. Sie wünschen sich, dass die Schulart der Zusammensetzung der Schule entspricht. Andere Eltern an dieser Schule wünschen sich, dass die einzige Grundschule im Ortsteil Mondorf eine Bekenntnisschule bleibt und wandten sich an die Lokalpolitik. Örtliche CDU-Vertreter kritisieren in der Folge die Umwandlungsbestrebungen und halten sie für das falsche Signal angesichts der großen Zahl nichtchristlicher Flüchtlinge, die ins Land kommen. Die Schule werde „säkularisiert“ und stelle ihre Werte und Traditionen zur Disposition.

Ein hervorragender Kommentar zu diesem Vorgang findet sich in der Kölner Rundschau. Peter Freitag schreibt unter der Überschrift „Unsinnig und populistisch“: Weiterlesen

Jetzt aber schnell – Umwandlung bis 1. September einleiten!

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Eltern, die „ihre“ konfessionelle Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umwandeln möchten, müssen sich ranhalten. Am 1. September endet die Antragsfrist, dann müssen die Elternanträge beim Schulamt der Stadt sein. 10% aller Eltern müssen einen entsprechenden Antrag stellen, damit ein Umwandlungsverfahren eingeleitet wird. Bei 200 Kindern an einer Schule müssen also mind. 20 Anträge ans Schulamt geschickt werden.

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Angriff auf die Bekenntnisschule?

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Düsseldorf, 13.6.2015 (Artikel editiert am 15.6.)

Der Düsseldorfer Teil der Westdeutschen Zeitung vermeldet einen „Angriff auf die Bekenntnisschule“. Was ist passiert? Im Stadtrat der Landeshauptstadt wurde diese Woche darüber abgestimmt, ob die Bekenntnisbindung aller städtischen Konfessionsschulen auf den Prüfstand gestellt werden soll. Wenn der Schulausschuss dem Antrag zugestimmt hätte, wären die Eltern an den 34 katholischen und 4 evangelischen Grundschulen der Stadt aufgefordert worden, über die Schulart ihrer jeweiligen Grundschule abzustimmen. Die Fraktion der Linken wollte damit von einer neuen Möglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch machen, die Kommunen in dieser Frage ein Initiativrecht gibt. Bislang konnten nur Eltern das Verfahren zur Schulartänderung einleiten. Die eigentliche Entscheidung bleibt allerdings bei den Eltern: Nur wenn mehr als 50% aller Stimmberechtigten für eine Schulartänderung stimmen, erfolgt die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule.

Der Antrag scheiterte erwartungsgemäß. Tatsächlich war das neue Instrument wohl nicht dazu gedacht, mit einem Handstreich an 38 Schulen einer Kommune Schulartänderungsverfahren in Gang zu setzen, sondern in Einzelfällen den Kommunen als Schulträger ein neues Instrument für ihre Schulentwicklungsplanungen in die Hand zu geben. Grundsätzlich ist diese neue Möglichkeit sinnvoll, weil in den seltensten Fällen Eltern Unruhe in eine Schule bringen wollen, indem sie das Verfahren selbst in Gang bringen. Tatsache ist, dass viele Schulen nur noch dem Namen nach katholisch oder evangelisch sind, die Einschränkungen, die sich durch die Bekenntnisbindung ergeben, sind mithin nicht nachvollziehbar. Ob das neue Instrument in der Praxis allerdings oft sinnvoll und mit Erfolg genutzt werden wird, wird sich zeigen.

Quelle:

Meerbusch: Eine katholische Grundschule weniger?

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Meerbusch, 12.6.2015

Nordrhein-Westfalens Schullandschaft ist in vielerlei Hinsicht besonders. Nicht nur gibt es hier öffentliche Bekenntnisschulen. Es gibt auch Grundschulverbünde. Dieses Konstrukt eröffnet die Möglichkeit, dass kleine Grundschulen mit nur einem Zug trotzdem weitergeführt werden können, aber eben nur als Teilstandort eines Grundschulverbundes. So kann vielfach die Grundschule vor Ort erhalten werden, gleichzeitig können zwei Schulen administrativ und pädagogisch kooperieren. Die größere Schule übernimmt formal die Rolle des Hauptstandortes, der oder die dortige Schulleiter/in übernimmt auch die Leitung des Nebenstandortes. Im Sinne der Sicherung kurzer Wege für die kurzen Beine von Grundschulkindern ist das eine sinnvolle Regelung. Im Zusammenspiel mit der Besonderheit „öffentliche Bekenntnisschule“ ergeben sich allerdings mancherorts merkwürdige Situationen. So dieses Frühjahr in Meerbusch/Osterath: Hier ist der Fortbestand von 2 Grundschulen auf Dauer gefährdet, weil sie nur noch einzügige Eingangsklassen haben. Die naheliegende Lösung war die Zusammenlegung zu einer größeren Grundschule in einem freiwerdenden Schulgebäude. Weil aber eine Schule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, die andere jedoch eine katholische Grundschule, sollen beide Schulen als Verbund geführt werden, obwohl sie fortan unter einem Dach arbeiten. Folglich muss ein Hauptstandort bestimmt werden. Weil beide Schulen einzügig sind, kam es zu einem Streit. Beide Schulkonferenzen forderten, dass die eigene Schule Hauptstandort sein solle.  Die Verwaltung sprach sich aus unerfindlichen Gründen dafür aus, die Bekenntnisschule zum Hauptstandort zu machen.

Letztlich stimmte eine breite parteiübergreifende Mehrheit des Schulausschusses dafür, die Gemeinschaftsgrundschule zum Hauptstandort zu machen, die bisherige katholische Barbara-Gerretz-Schule wird zum „Bekenntniszweig“. Ausschlaggebend war wohl, dass dadurch größere Chancen bestehen, Nachfolger für den Posten der Schulleitung zu finden.

In der Schulstatistik des Landes gibt es damit ab dem Schuljahr 2016/17 eine katholische Grundschule weniger. Tatsächlich haben aber auch in Osterath weiterhin die Eltern katholisch getaufter Kinder die Möglichkeit, ihre Kinder unter den Bedingungen einer katholischen Bekenntnisschule beschulen zu lassen.

Zur Berichterstattung:

Das neue Schulgesetz in der Praxis: Lehrereinstellung und Umwandlung durch Kommunen

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9. Juni 2015

Einleitung von Schulartänderungsverfahren durch die Kommune

In Soest will die dortige Grünen-Stadtratsfraktion von der neuen Möglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch machen, dass die Kommune ein Umwandlungsverfahren einleiten kann. Weil die katholische Patroklischule die einzige Grundschule im Soester Stadtkern ist, soll sie allen Kindern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit geöffnet werden. Wenn der Stadtrat sich dem Vorschlag der Grünen anschließt, dürfen die Eltern der Patroklischule im nächsten Schritt über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule abstimmen. Über 50% aller Eltern müssten sich für eine Schulartänderung aussprechen, allerdings sind 64% der Kinder katholisch. Es gibt noch eine weitere öffentliche Bekenntnisschule in Soest, die katholische Brunoschule.

Einstellung von Lehrern mit anderer Konfession

Es wurde als großer Erfolg des Schulrechtsänderungsgesetzes verkauft, dass nunmehr an staatlichen Bekenntnisschulen nur noch die Position des Rektors bzw. der Rektorin zwingend dem Bekenntnis angehören muss, alle anderen Stellen einschließlich der stellvertretenden Schulleitungsstellen stünden nun auch konfessionsfremden Lehrkräften offen. Die Bezirksregierung Köln vertrat allerdings weiterhin die Ansicht, dass auch stellv. Schulleitungsstellen weiterhin an das Bekenntnis gebunden seien. Ausgeschrieben werden solche Stellen in NRW über das Portal STELLA. Bislang werden alle Konrektorenstellen an katholischen oder evangelischen Grundschulen mit dem Hinweis auf § 26 Abs. 6 SchulG (s. Rechtsgrundlagen) ausgeschrieben, teilweise steht dort auch explizit „Schulleitungen von Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören“ (was eine falsche Wiedergabe der neuen Gesetzeslage darstellt). Für Lehrkräfte bleibt die Situation damit unklar. Uns wurde gesagt, dass bei wiederholten Ausschreibungen in Zukunft der Hinweis auf die Bekenntnisbindung wegfallen soll, noch ist davon im Stellenportal nichts zu erkennen.

Umwandlung von Hauptschule gescheitert

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Konfessionelle Hauptschulen können seit langem deutlich leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden als Grundschulen. Es genügt hierfür ein Drittel der Stimmen.

An einer Hauptschule in Meschede haben zwar fast die Hälfte der stimmberechtigten Eltern einen Antrag eingereicht, die dortige katholische Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Bei der Abstimmung stimmten aber statt der erforderlichen Eltern von 88 Kindern überraschend lediglich die Eltern von 19 Kindern für eine Umwandlung (es wurden lediglich 22 Stimmen abgegeben). Die Schule bleibt somit konfessionell gebunden.

Als „sehr ärgerlich“ und „sehr traurig für uns als Schule“ bezeichnet Schulleiterin Margot Freise das Ergebnis: „Wir hätten es gerne gehabt, wenn sich der Wandel unserer Schule auch im Namen widerspiegelt.“ Heute ist nur noch ein Drittel der Schüler katholisch. Freise erklärt sich die geringe Beteiligung an der Abstimmung dadurch, dass die Eltern wohl die Dringlichkeit des Schreibens der Stadt mit den Details der Abstimmung verkannt hätten. Dieses Schreiben sei auch nicht auf Türkisch verfasst gewesen – in der Schule selbst würden inzwischen alle wichtigen Briefe an Eltern ins Türkische übersetzt. Eltern hätten sich auch gewünscht, den Termin der Abstimmung mit dem Sprechtag zusammen zu legen, statt an drei eigenen Terminen.

WAZ.de, 18.4.2015, Hauptschule weiter katholisch

s. auch WAZ.de 8.4.2015, Sankt-Walburga-Hauptschule soll nicht mehr katholisch sein

und WAZ, 22.4.2015, Desinteresse von Eltern überrascht Politiker

http://www.schiebener.net/wordpress/quorum-nicht-erreicht-st-walburga-hauptschule-bleibt-katholische-bekenntnisschule