Abstimmung über Bekenntnisbindung an allen Grundschulen in Friesoythe

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8.4.2016, ergänzt am 9.4.

Neben Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das einzige Bundesland, indem es noch staatliche Bekenntnisschulen gibt. Anders als in NRW dürfen an diesen Schulen aber nicht mehr als 30% der Kinder bekenntnisfremd sein. So kommt es, dass in Friesoythe demnächst die Eltern aller acht Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abstimmen müssen. An 4 Schulen wird die erlaubte Höchstgrenze bereits seit Jahren überschritten, an den verbleibenden 4 ist es nach Prognosen der Stadtverwaltung innerhalb der nächsten 3 Jahre ebenfalls so weit. Wenn die Eltern einer Umwandlung nicht zustimmen, ist über kurz oder lang der Bestand der jeweiligen Schule gefährdet, weil nur noch Kinder des jeweiligen Bekenntnisses aufgenommen werden dürfen, bis die Quote wieder eingehalten wird.

Bemerkenswert, weil man von Kirchenvertretern und Politikern oft ganz andere Töne hört: In einer Informationsveranstaltung über die Umwandlungsverfahren machten „Heinrich Blömer vom Bischöflich Münsterschen Offizialat und Henning Eden von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik der evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg … in ihren Statements deutlich, dass die Vermittlung christlicher Werte nicht an den Status der Bekenntnisschule gebunden ist.”

Quellen:

Endlich: Umwandlung von Katholischer Grundschule in Mönchengladbach

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Endlich gibt es in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt auch eine Gemeinschaftsgrundschule, die Lehrkräften und Kindern unabhängig vom Bekenntnis uneingeschränkt offensteht: 56% der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Umwandlung der Katholischen Grundschule Waisenhausstraße in Mönchengladbach. Sie ist damit nach unserem Kenntnisstand die erste Schule, an der die Regelung zur erleichterten Schulartumwandlung erfolgreich genutzt wurde.  An der Schule sind zwar nur 20% der Kinder katholisch, trotzdem scheiterte die Abstimmung noch vor einem Jahr an der bislang extrem hohen Hürde von 67% aller Stimmberechtigten.

Quelle: Rheinische Post, 16.3.2016, Waisenhausstraße ist bald Gemeinschaftsgrundschule

Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

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In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen

Abstimmung über Bekenntnisbindung an vier katholischen Grundschulen in Paderborn

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Kurze Beine, kurze Wege, 22.2.2016
(aktualisiert am 30.4.2016)

Update zum Artikel: Lediglich an einer der vier Schulen stimmte eine ausreichende Zahl an Eltern für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule.
Nähere Informationen dazu finden sich hier.

In Paderborn startet am heutigen Montag an vier Katholischen Grundschulen die Abstimmung darüber, ob die Schulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Bislang sind 12 der 21 städtischen Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, eine ist evangelisch.

Dechant Benedikt Fischer appelliert an die abstimmenden Eltern, gegen eine Umwandlung zu votieren: Weiterlesen

“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”

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“Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt”, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als “Auslöser” die “Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen” ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Weiterlesen

Wenn die Umwandlung einer konfessionellen Grundschule zum Untergang des Abendlandes führt

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Wenn nicht einmal die Hälfte der Kinder an einer Grundschule katholisch sind, liegt es nahe, die Einrichtung in eine Schule umzuwandeln, die auch formal allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht – zumal dann, wenn keine konfessionell ungebundene Schule in der Nähe ist.  So einfach ist es aber nicht. Wenn man nämlich den Argumenten der Kritiker Glauben schenkt, so führt der Verlust des konfessionellen Charakters einer (öffentlichen) Grundschule zunächst zur Abschaffung des Sank-Martins-Zuges und bald auch zum Untergang des Abendlandes. Denn: Wer Schulen “säkularisiert”, stellt die Wertevermittlung in der “christlich-jüdischen Tradition unseres Kontinents” in Frage. So erklärte es zumindest der CDU-Fraktionschef des Gemeinderats in Niederkassel, als er von der Umwandlungsinitiative an der Katholischen Grundschule Mondorf erfuhr. Und das, obwohl auch an Gemeinschaftsgrundschulen laut Landesverfassung “Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte” unterrichtet und erzogen werden sollen. Weiterlesen

“Im Alltag merkt man gar nichts vom Bekenntnis”

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In Marl dürfen Eltern demnächst darüber abstimmen, dass ihre Schule das wird, was sie ohnehin nur dem Namen nach noch nicht ist: Eine Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder im Stadtteil. Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Sinsener Haard-/Johannesschule erläutert die Konsequenzen einer Umwandlung der Schule, die bislang einen katholischen Teilstandort hat: “Die Schulleitung müsste nur bei der Anmeldung niemandem mehr erklären, dass wir eine Bekenntnisschule sind. Die meisten Eltern wissen das gar nicht”. Weiterlesen

Umwandlungsinitiativen in Paderborn und Niederkassel

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Kurze Beine – kurze Wege, 28.10.2015, zuletzt ergänzt und berichtigt am 02.11.2015

An einer katholischen Bekenntnisschule in Niederkassel bei Bonn haben Eltern das Umwandlungsverfahren in eine Gemeinschaftsgrundschule eingeleitet. Sie wünschen sich, dass die Schulart der Zusammensetzung der Schule entspricht. Andere Eltern an dieser Schule wünschen sich, dass die einzige Grundschule im Ortsteil Mondorf eine Bekenntnisschule bleibt und wandten sich an die Lokalpolitik. Örtliche CDU-Vertreter kritisieren in der Folge die Umwandlungsbestrebungen und halten sie für das falsche Signal angesichts der großen Zahl nichtchristlicher Flüchtlinge, die ins Land kommen. Die Schule werde “säkularisiert” und stelle ihre Werte und Traditionen zur Disposition.

Ein hervorragender Kommentar zu diesem Vorgang findet sich in der Kölner Rundschau. Peter Freitag schreibt unter der Überschrift “Unsinnig und populistisch”: Weiterlesen

Jetzt aber schnell – Umwandlung bis 1. September einleiten!

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Eltern, die “ihre” konfessionelle Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umwandeln möchten, müssen sich ranhalten. Am 1. September endet die Antragsfrist, dann müssen die Elternanträge beim Schulamt der Stadt sein. 10% aller Eltern müssen einen entsprechenden Antrag stellen, damit ein Umwandlungsverfahren eingeleitet wird. Bei 200 Kindern an einer Schule müssen also mind. 20 Anträge ans Schulamt geschickt werden.

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Angriff auf die Bekenntnisschule?

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Düsseldorf, 13.6.2015 (Artikel editiert am 15.6.)

Der Düsseldorfer Teil der Westdeutschen Zeitung vermeldet einen “Angriff auf die Bekenntnisschule”. Was ist passiert? Im Stadtrat der Landeshauptstadt wurde diese Woche darüber abgestimmt, ob die Bekenntnisbindung aller städtischen Konfessionsschulen auf den Prüfstand gestellt werden soll. Wenn der Schulausschuss dem Antrag zugestimmt hätte, wären die Eltern an den 34 katholischen und 4 evangelischen Grundschulen der Stadt aufgefordert worden, über die Schulart ihrer jeweiligen Grundschule abzustimmen. Die Fraktion der Linken wollte damit von einer neuen Möglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch machen, die Kommunen in dieser Frage ein Initiativrecht gibt. Bislang konnten nur Eltern das Verfahren zur Schulartänderung einleiten. Die eigentliche Entscheidung bleibt allerdings bei den Eltern: Nur wenn mehr als 50% aller Stimmberechtigten für eine Schulartänderung stimmen, erfolgt die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule.

Der Antrag scheiterte erwartungsgemäß. Tatsächlich war das neue Instrument wohl nicht dazu gedacht, mit einem Handstreich an 38 Schulen einer Kommune Schulartänderungsverfahren in Gang zu setzen, sondern in Einzelfällen den Kommunen als Schulträger ein neues Instrument für ihre Schulentwicklungsplanungen in die Hand zu geben. Grundsätzlich ist diese neue Möglichkeit sinnvoll, weil in den seltensten Fällen Eltern Unruhe in eine Schule bringen wollen, indem sie das Verfahren selbst in Gang bringen. Tatsache ist, dass viele Schulen nur noch dem Namen nach katholisch oder evangelisch sind, die Einschränkungen, die sich durch die Bekenntnisbindung ergeben, sind mithin nicht nachvollziehbar. Ob das neue Instrument in der Praxis allerdings oft sinnvoll und mit Erfolg genutzt werden wird, wird sich zeigen.

Quelle: