Grundschulverbund Möhnesee bleibt „Bekenntnisschule“

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Die Gemeinde Möhnesee hat drei Grundschulen. Zwei davon sind katholisch, eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule ohne Konfessionsbindung. Seit August 2014 leitet die (evangelische) Konrektorin des Hauptstandortes Körbecke, Daniela Grünhagen, den gesamten Verbund kommissarisch. Reguläre Schulleiterin darf sie allerdings nicht werden, weil sie dafür katholisch sein müsste.

Im Februar 2015 stimmten die Eltern darüber ab, ob der Schulverbund in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden sollte. Allerdings kam dafür nicht die notwendige Mehrheit zustande. Zwar stimmten 164 und damit 88% aller Eltern, die an der Abstimmung teilnahmen, für die Umwandlung. Nötig gewesen wären aber 270 Stimmen von insgesamt 404 stimmberechtigten Eltern.

Durch das neue, mittlerweile in Kraft getretene Schulgesetz wird die Umwandlung zwar erheblich vereinfacht. Nunmehr genügen 50% statt bislang 67%. In Möhnesee hätte das allerdings auch nicht genügt.

Weitere Informationen:

Erfolgreiche Schulumwandlung in Welschen Ennest

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Eine der letzten erfolgreichen Umwandlungen einer konfessionell gebundenen Grundschule nach den alten Regeln gelang Eltern in Welschen Ennest. Von 140 wahlberechtigten Elternvertretern stimmten 107 für die Umwandlung (76%) in eine Gemeinschaftsgrundschule und nur 7 dagegen. Auslöser für die Umwandlung war, dass der bisherige Rektor zum Schuljahresende aus dem Dienst ausscheidet. Durch die Öffnung der Schule können sich nun auch Lehrkräfte auf die Leitung dieser öffentlichen Schule bewerben, die nicht katholisch sind.

Im Zeitungsbericht dazu heißt es: „Am pädagogischen Schulprogramm bzw. dem Stundenplan der Schule soll sich nichts ändern.“

WAZ.de, 6.3.2015, Grundschule bald ohne heiligen Johannes

Umwandlungsverfahren an der KGS Waisenhausstrasse in Mönchengladbach

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Ursprünglich veröffentlicht am 31.1.15, aktualisiert am 20.8.15

Aus einem rp-online Artikel (Katholische Schule vor der Umwandlung) vom 31.1.2015 zum Versuch, eine katholische Grundschule in Mönchengladbach in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln:

In der Rheydter Innenstadt gibt es drei Grundschulen. Zwei sind katholisch, eine ist evangelisch. Ausgerechnet in dem Stadtgebiet mit dem höchsten Ausländeranteil gibt es ausschließlich Bekenntnisschulen. Das könnte sich bald ändern. Denn aus der katholischen Grundschule Waisenhausstraße soll eine Gemeinschafts-grundschule werden. Den Beschluss der Schulkonferenz, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, gibt es ebenso wie die nötigen 20 Prozent der Eltern, die das Vorhaben unterstützen. Jetzt muss noch gewählt werden. Ende Februar sollen die Eltern in geheimer Wahl abstimmen.   …

An der katholischen Grundschule Waisenhausstraße haben 80 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund. 28 Nationen sind vertreten. 48 Prozent der Kinder sind muslimischen, 22 Prozent katholischen Glaubens. Schon jetzt wird an der Schule viel Integrationsarbeit geleistet. …

(Schulleiterin) Ursula Stegemann-Hirsch ist selber katholisch. Sie hätte aber keine Probleme damit, wenn die Schule keine Bekenntnisschule mehr wäre. „Wir leben hier an der Schule nach den Grundsätzen des christlichen Abendlandes. Werte wie Respekt, Barmherzigkeit und Ehrlichkeit gibt es in allen monotheistischen Religionen“, sagt die Schulleiterin.

Bleibt noch zu untersuchen, ob das nicht Werte sind, die auch weiter über das „christliche Abendland“ und die monotheistischen Religionen hinaus Anhänger finden.


Die Abstimmung fand im Februar 2015 statt. Von 276 möglichen Stimmen wurden 192 (70%) abgegeben. Hiervon waren 158 Ja-Stimmen (57%) und 34 Nein-Stimmen (12%). Für eine erfolgreiche Umwandlung wären aber 184 Stimmen erforderlich gewesen. Die Schule wird also nicht umgewandelt. Nach dem neuen Schulgesetz von April 2015 hätte bereits eine Mehrheit von 50% eine Umwandlung genügen.

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Josefschule Menden: Anders als die Mehrheit der Eltern weiterhin katholisch

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Bonn, 25.1.2015

Im September berichteten wir über die Pläne von Eltern in Menden, ihre katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Weniger als die Hälfte der Kinder an dieser Schule sind katholisch. Der Schulleiter selbst zeigte Verständnis für die Bestrebungen. Er erklärte damals, dass…

…Eltern anderer Glaubensrichtungen regelmäßig zusammenzucken, wenn er ihnen erklärt, dass ihr Kind auf jeden Fall zum Gottesdienst mit in die Vincenzkirche muss, dass jeden Morgen gebetet wird, dass ein Kreuz in der Klasse hängt und der Religionsunterricht verpflichtend ist. Gerade in der Innenstadt mit ihrem höheren Migrantenanteil sei man inzwischen die einzige Grundschule, auch daher rühre letztlich der Wandel. Auf der anderen Seite seien auch Gemeinschaftsschulen christlich geprägt: „Sie feiern auch Weihnachten oder St. Martin.“
(WAZ 29.9.2014, Debatte zu Bekenntnis der Josefschule Menden)

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Wenn 12% der Stimmen mehr wiegen als 59%

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„So ist Demokratie“, wird die Schulleiterin zitiert. In Oer-Erkenschwick ist die Umwandlung der evangelischen Albert-Schweitzer-Schule in eine Gemeinschaftsschule für alle ortsansässigen Kinder gescheitert.  26 Nein-Stimmen genügten, um das Ansinnen von immerhin 59% aller Eltern zu verhindern. 126 Stimmen wurden für eine Umwandlung abgegeben. Damit sprachen sich 77% aller Eltern, die sich an der Abstimmung beteiligten, für eine Umwandlung aus. Sogar Kirchenvertreter hatten übrigens eine Umwandlung der Schule befürwortet, nachdem der Beschluss über die Auflösung der katholischen Nachbargrundschule beschlossene Sache war.

Das also ist Demokratie in NRW.

 

Vorschläge der Kirche: ein zu kurzer Schritt in die richtige Richtung

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Bonn, 14.3.2014

In einem Kommentar im General-Anzeiger Bonn begrüßt Wilfried Goebels die Ankündigung der Katholischen Kirche, angesichts der demografischen Entwicklung Bekenntnisschulen für nichtkatholische Schüler und Lehrer zu öffnen. Er hält die Neupositionierung der Kirche für einen „angemessenen Schritt“. Aber, so Goebels: „Dass Regierungskreise das Eltern-Quorum zur Auflösung einer Bekenntnisschule auf 30 Prozent senken wollen, geht zu weit.“ Leider begründet er seine Position nicht. Tatsache ist: In Niedersachsen, dem einzigen anderen Bundesland mit staatlichen Bekenntnisschulen, müssen 70% der Kinder dem Bekenntnis angehören, sonst verlieren die Schulen ihren Status. Auch in NRW ergibt sich nach Auskunft des Schulministeriums aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht, dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist”.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich 2008 mit der Frage, ab wann eine Bekenntnisschule ihren Bekenntnischarakter verliert (Urteil AZ 4 L 1143/07):

„Wann ein solcher Verlust des Bekenntnischarakters eintritt, ist umstritten. Teilweise wird von einem Verlust des Bekenntnischarakters einer Grundschule ausgegangen, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler bei 20% liegt, teilweise erst ab 50% (Löwinger/ Tettinger, Kommentar zur Landesverfassung NRW, 2002, Art. 13 RN 8 mwN). Sachgerecht wird es sein – und insoweit vom VG Gelsenkirchen nicht beanstandet –, wenn von einem Verlust des Bekenntnischarakters ausgegangen wird, wenn der Anteil der bekenntnisfremden Schüler bei einem Drittel (33%) liegt.

Problematisch ist es, wenn die Initiative zur Umwandlung von Eltern kommen muss. Eine Zuschrift an die Initiative formuliert es so:

„Ich hoffe, die kommende Neuregelung setzt nicht zu sehr auf eine Aktivität der Eltern zur Umwandlung, denn dann wird nicht viel passieren. Sich gegen die Schule zu stellen, auf die die eigenen Kinder gehen, erfordert eine Menge Mut. Denn das Personal einer Schule nimmt eine Kritik an ideologischer Hoheit oft persönlich, gerade hier auf dem Dorf.“

In einem anderen Punkt sitzt Goebels einem Irrtum auf: „Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das trifft in konfessionslosen Kreisen nicht immer auf Zustimmung.“

Es stößt beileibe nicht nur in „konfessionslosen Kreisen“ auf Verwunderung, dass in vollständig staatlich finanzierten Schulen in kommunaler Trägerschaft das Grundgesetz nur eingeschränkt Geltung hat. Dies betrifft nicht nur das Recht der Abmeldung vom Religionsunterricht, sondern auch das Recht auf Unterricht im eigenen Bekenntnis. Auch das Antidiskriminierungsgesetz greift hier nicht. Auch Religionsangehörige leiden vielfach unter den derzeit geltenden Regelungen.

Man kommt nicht an der Erkenntnis vorbei: Staatliche Bekenntnisschulen sind überholt, eine entsprechende Verfassungsänderung ist längst überfällig. Die von der katholischen Kirche vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Vorschläge greifen aber zu kurz.

(siehe auch Leserbrief im General-Anzeiger vom 18.3.2014
sowie den GA-Artikel über das Positionspapier der Katholischen Kirche, „Von der Bekenntnisschule zur Gemeinschaftsschule“)

Nachtrag (19.3.2014)
Es ist wenig erreicht, wenn – wie von der katholischen Kirche gefordert – eine Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen durch die erleichterte Einrichtung von Privatschulen erkauft wird. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass öffentliche Schulen zu Schulen zweiter Klasse werden.

„Bistümer erleichtern Umwandlung von Bekenntnisschulen“

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Bitte wie? Ist es nicht Aufgabe des Landtags, die Gesetze zu machen? Und hat nicht die Kirche in der Vergangenheit gerne betont, dass sie gar nicht für die Regelungen rund um Bekenntnisschulen verantwortlich sei? Vor gerade einmal zwei Jahren stritt Andrea Gersch, die für Bekenntnisschulen zuständige Schulrätin im Erzbistum Köln, im Domradio vehement ab, dass die katholischen Schulen in der Krise seien, und mehr noch: „Die Kirche hat gar keine „Aktien“ in diesem Spiel, weil es sich um eine Schule in kommunaler Trägerschaft handelt“.

Jetzt also erweckt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (waz.de, 13.3.2014) mit ihrem Titel den Eindruck, die katholischen Bistümer könnten eigenmächtig festlegen, unter welchen Rahmenbedingungen staatliche Bekenntnisschulen operieren.

Immerhin, die Regierungskoalition hat sich nicht darauf festgelegt, die Vorstellungen aus dem katholischen Eckpunktepapier 1 zu 1 übernehmen. Der Grundsatz der Religionsfreiheit soll nach ihrem Willen offenbar auch für nicht-katholische (und im Fall evangelischer Schulen auch für nicht-evangelische) Kinder gelten:

Diese Kinder sollten aus Sicht der rot-grünen Koalition nicht verpflichtet werden, den konfessionellen Religionsunterricht zu besuchen. Nach dem Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ müssten Eltern in Wohnortnähe eine Gemeinschaftsschule für ihre Kinder finden.

Gestritten wird noch darüber, ob es genügt, wenn – wie es bei den konfessionellen Hauptschulen schon lange der Fall ist – bereits auf Antrag von einem Drittel aller Eltern eine Bekenntnisschule umgewandelt werden kann. Das schlagen die Grünen vor. Die katholische Kirche wünscht sich, dass mindestens die Hälfte der Eltern zustimmen müssen. Die katholische Kirche will offenbar auch weiterhin nicht-homogene Schulen als Bekenntnisschulen führen können. Klaus Kaiser (CDU) begründet dies so:

„Viele Eltern melden ihre Kinder aber bewusst auf kirchlichen Schulen an, weil sie eine Erziehung nach christlichen Wertvorstellungen für ihre Kinder wünschen.“ Dies gelte auch dann, wenn sie oft keine Beziehung zur Religion haben.

Man darf vermuten, dass es vielen dieser Eltern vor allem darum geht, dass ihre Kinder möglichst muslimfreie Schulen besuchen dürfen (stellvertretend für diese Position lese man auf dieser Seite den Kommentar von Markus Dietrich vom 5.9.2014: „Das Verständnis geht so weit, dass ich meine Kinder selbst als Atheist lieber auf eine Bekenntnisschule schicken würde, als auf eine mit einem hohen Anteil an Muslimen.“). Erstaunlich, dass die Kirche diesen Schwindel mitmachen will. Die Evangelische Kirche hat übrigens in der aktuellen Diskussion noch nicht Stellung bezogen.

Unsere Position ist und bleibt eindeutig: An einer staatlichen  Schule, die sich in öffentlicher Trägerschaft befindet und die ausschließlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird, muss uneingeschränkt das Grundgesetz gelten. Hier darf nicht nach Kriterien der Religionszugehörigkeit unterschieden werden, weder bei Kindern noch bei Lehrkräften. Christliche Werte sollten nicht mit christlichen Ritualen verwechselt werden. Und schon gar nicht herangezogen werden, um sich – an staatlichen Einrichtungen – abzugrenzen.

„Wir brauchen keinen Eisernen Vorhang in den Gemeinden!“

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Mit diesen Worten wandte sich 1955 ein Schulleiter gegen die Pläne, eine Gemeinschaftsgrundschule in eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Im Gegenzug warnte die katholische Kirche, Freunden der Gemeinschaftsschule drohe der „Zorn Gottes“. Der Ton hat sich geändert, mittlerweile schätzt die katholische Kirche das göttliche Temperament anders ein und ist bereit, Bekenntnisschulen aufzugeben.

In der Sache erinnert indes vieles noch heute an die Situation vor über 60 Jahren. Im Jahr 2013 führte erst die Klage einer Paderborner Familie gegen die Ablehnung ihres Sohnes an einer städtischen Bekenntnisschule dazu, dass sich der nordrhein-westfälische Landtag endlich der Thematik annimmt und eine konkrete Gesetzesinitiative ankündigt. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 27.2.2014 über eine Veranstaltung mit der Grünen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Sie stellt in Aussicht, dass noch vor dem Herbst das Schulgesetz geändert werden soll, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen erheblich zu erleichtern. Offenbar soll dieser Weg sogar gegen die Stimmen der CDU eingeschlagen werden, die sich immer noch gegen Änderungen sperrt.