Meerbusch: Eine katholische Grundschule weniger?

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Meerbusch, 12.6.2015

Nordrhein-Westfalens Schullandschaft ist in vielerlei Hinsicht besonders. Nicht nur gibt es hier öffentliche Bekenntnisschulen. Es gibt auch Grundschulverbünde. Dieses Konstrukt eröffnet die Möglichkeit, dass kleine Grundschulen mit nur einem Zug trotzdem weitergeführt werden können, aber eben nur als Teilstandort eines Grundschulverbundes. So kann vielfach die Grundschule vor Ort erhalten werden, gleichzeitig können zwei Schulen administrativ und pädagogisch kooperieren. Die größere Schule übernimmt formal die Rolle des Hauptstandortes, der oder die dortige Schulleiter/in übernimmt auch die Leitung des Nebenstandortes. Im Sinne der Sicherung kurzer Wege für die kurzen Beine von Grundschulkindern ist das eine sinnvolle Regelung. Im Zusammenspiel mit der Besonderheit “öffentliche Bekenntnisschule” ergeben sich allerdings mancherorts merkwürdige Situationen. So dieses Frühjahr in Meerbusch/Osterath: Hier ist der Fortbestand von 2 Grundschulen auf Dauer gefährdet, weil sie nur noch einzügige Eingangsklassen haben. Die naheliegende Lösung war die Zusammenlegung zu einer größeren Grundschule in einem freiwerdenden Schulgebäude. Weil aber eine Schule eine Gemeinschaftsgrundschule ist, die andere jedoch eine katholische Grundschule, sollen beide Schulen als Verbund geführt werden, obwohl sie fortan unter einem Dach arbeiten. Folglich muss ein Hauptstandort bestimmt werden. Weil beide Schulen einzügig sind, kam es zu einem Streit. Beide Schulkonferenzen forderten, dass die eigene Schule Hauptstandort sein solle.  Die Verwaltung sprach sich aus unerfindlichen Gründen dafür aus, die Bekenntnisschule zum Hauptstandort zu machen.

Letztlich stimmte eine breite parteiübergreifende Mehrheit des Schulausschusses dafür, die Gemeinschaftsgrundschule zum Hauptstandort zu machen, die bisherige katholische Barbara-Gerretz-Schule wird zum “Bekenntniszweig”. Ausschlaggebend war wohl, dass dadurch größere Chancen bestehen, Nachfolger für den Posten der Schulleitung zu finden.

In der Schulstatistik des Landes gibt es damit ab dem Schuljahr 2016/17 eine katholische Grundschule weniger. Tatsächlich haben aber auch in Osterath weiterhin die Eltern katholisch getaufter Kinder die Möglichkeit, ihre Kinder unter den Bedingungen einer katholischen Bekenntnisschule beschulen zu lassen.

Zur Berichterstattung:

Das neue Schulgesetz in der Praxis: Lehrereinstellung und Umwandlung durch Kommunen

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9. Juni 2015

Einleitung von Schulartänderungsverfahren durch die Kommune

In Soest will die dortige Grünen-Stadtratsfraktion von der neuen Möglichkeit des Schulgesetzes Gebrauch machen, dass die Kommune ein Umwandlungsverfahren einleiten kann. Weil die katholische Patroklischule die einzige Grundschule im Soester Stadtkern ist, soll sie allen Kindern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit geöffnet werden. Wenn der Stadtrat sich dem Vorschlag der Grünen anschließt, dürfen die Eltern der Patroklischule im nächsten Schritt über die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule abstimmen. Über 50% aller Eltern müssten sich für eine Schulartänderung aussprechen, allerdings sind 64% der Kinder katholisch. Es gibt noch eine weitere öffentliche Bekenntnisschule in Soest, die katholische Brunoschule.

Einstellung von Lehrern mit anderer Konfession

Es wurde als großer Erfolg des Schulrechtsänderungsgesetzes verkauft, dass nunmehr an staatlichen Bekenntnisschulen nur noch die Position des Rektors bzw. der Rektorin zwingend dem Bekenntnis angehören muss, alle anderen Stellen einschließlich der stellvertretenden Schulleitungsstellen stünden nun auch konfessionsfremden Lehrkräften offen. Die Bezirksregierung Köln vertrat allerdings weiterhin die Ansicht, dass auch stellv. Schulleitungsstellen weiterhin an das Bekenntnis gebunden seien. Ausgeschrieben werden solche Stellen in NRW über das Portal STELLA. Bislang werden alle Konrektorenstellen an katholischen oder evangelischen Grundschulen mit dem Hinweis auf § 26 Abs. 6 SchulG (s. Rechtsgrundlagen) ausgeschrieben, teilweise steht dort auch explizit “Schulleitungen von Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören” (was eine falsche Wiedergabe der neuen Gesetzeslage darstellt). Für Lehrkräfte bleibt die Situation damit unklar. Uns wurde gesagt, dass bei wiederholten Ausschreibungen in Zukunft der Hinweis auf die Bekenntnisbindung wegfallen soll, noch ist davon im Stellenportal nichts zu erkennen.

Umwandlung von Hauptschule gescheitert

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Konfessionelle Hauptschulen können seit langem deutlich leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden als Grundschulen. Es genügt hierfür ein Drittel der Stimmen.

An einer Hauptschule in Meschede haben zwar fast die Hälfte der stimmberechtigten Eltern einen Antrag eingereicht, die dortige katholische Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Bei der Abstimmung stimmten aber statt der erforderlichen Eltern von 88 Kindern überraschend lediglich die Eltern von 19 Kindern für eine Umwandlung (es wurden lediglich 22 Stimmen abgegeben). Die Schule bleibt somit konfessionell gebunden.

Als „sehr ärgerlich“ und „sehr traurig für uns als Schule“ bezeichnet Schulleiterin Margot Freise das Ergebnis: „Wir hätten es gerne gehabt, wenn sich der Wandel unserer Schule auch im Namen widerspiegelt.“ Heute ist nur noch ein Drittel der Schüler katholisch. Freise erklärt sich die geringe Beteiligung an der Abstimmung dadurch, dass die Eltern wohl die Dringlichkeit des Schreibens der Stadt mit den Details der Abstimmung verkannt hätten. Dieses Schreiben sei auch nicht auf Türkisch verfasst gewesen – in der Schule selbst würden inzwischen alle wichtigen Briefe an Eltern ins Türkische übersetzt. Eltern hätten sich auch gewünscht, den Termin der Abstimmung mit dem Sprechtag zusammen zu legen, statt an drei eigenen Terminen.

WAZ.de, 18.4.2015, Hauptschule weiter katholisch

s. auch WAZ.de 8.4.2015, Sankt-Walburga-Hauptschule soll nicht mehr katholisch sein

und WAZ, 22.4.2015, Desinteresse von Eltern überrascht Politiker

http://www.schiebener.net/wordpress/quorum-nicht-erreicht-st-walburga-hauptschule-bleibt-katholische-bekenntnisschule

Grundschulverbund Möhnesee bleibt „Bekenntnisschule“

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Die Gemeinde Möhnesee hat drei Grundschulen. Zwei davon sind katholisch, eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule ohne Konfessionsbindung. Seit August 2014 leitet die (evangelische) Konrektorin des Hauptstandortes Körbecke, Daniela Grünhagen, den gesamten Verbund kommissarisch. Reguläre Schulleiterin darf sie allerdings nicht werden, weil sie dafür katholisch sein müsste.

Im Februar 2015 stimmten die Eltern darüber ab, ob der Schulverbund in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden sollte. Allerdings kam dafür nicht die notwendige Mehrheit zustande. Zwar stimmten 164 und damit 88% aller Eltern, die an der Abstimmung teilnahmen, für die Umwandlung. Nötig gewesen wären aber 270 Stimmen von insgesamt 404 stimmberechtigten Eltern.

Durch das neue, mittlerweile in Kraft getretene Schulgesetz wird die Umwandlung zwar erheblich vereinfacht. Nunmehr genügen 50% statt bislang 67%. In Möhnesee hätte das allerdings auch nicht genügt.

Weitere Informationen:

Erfolgreiche Schulumwandlung in Welschen Ennest

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Eine der letzten erfolgreichen Umwandlungen einer konfessionell gebundenen Grundschule nach den alten Regeln gelang Eltern in Welschen Ennest. Von 140 wahlberechtigten Elternvertretern stimmten 107 für die Umwandlung (76%) in eine Gemeinschaftsgrundschule und nur 7 dagegen. Auslöser für die Umwandlung war, dass der bisherige Rektor zum Schuljahresende aus dem Dienst ausscheidet. Durch die Öffnung der Schule können sich nun auch Lehrkräfte auf die Leitung dieser öffentlichen Schule bewerben, die nicht katholisch sind.

Im Zeitungsbericht dazu heißt es: “Am pädagogischen Schulprogramm bzw. dem Stundenplan der Schule soll sich nichts ändern.”

WAZ.de, 6.3.2015, Grundschule bald ohne heiligen Johannes

Umwandlungsverfahren an der KGS Waisenhausstrasse in Mönchengladbach

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Ursprünglich veröffentlicht am 31.1.15, aktualisiert am 20.8.15

Aus einem rp-online Artikel (Katholische Schule vor der Umwandlung) vom 31.1.2015 zum Versuch, eine katholische Grundschule in Mönchengladbach in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln:

In der Rheydter Innenstadt gibt es drei Grundschulen. Zwei sind katholisch, eine ist evangelisch. Ausgerechnet in dem Stadtgebiet mit dem höchsten Ausländeranteil gibt es ausschließlich Bekenntnisschulen. Das könnte sich bald ändern. Denn aus der katholischen Grundschule Waisenhausstraße soll eine Gemeinschafts-grundschule werden. Den Beschluss der Schulkonferenz, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, gibt es ebenso wie die nötigen 20 Prozent der Eltern, die das Vorhaben unterstützen. Jetzt muss noch gewählt werden. Ende Februar sollen die Eltern in geheimer Wahl abstimmen.   …

An der katholischen Grundschule Waisenhausstraße haben 80 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund. 28 Nationen sind vertreten. 48 Prozent der Kinder sind muslimischen, 22 Prozent katholischen Glaubens. Schon jetzt wird an der Schule viel Integrationsarbeit geleistet. …

(Schulleiterin) Ursula Stegemann-Hirsch ist selber katholisch. Sie hätte aber keine Probleme damit, wenn die Schule keine Bekenntnisschule mehr wäre. “Wir leben hier an der Schule nach den Grundsätzen des christlichen Abendlandes. Werte wie Respekt, Barmherzigkeit und Ehrlichkeit gibt es in allen monotheistischen Religionen”, sagt die Schulleiterin.

Bleibt noch zu untersuchen, ob das nicht Werte sind, die auch weiter über das “christliche Abendland” und die monotheistischen Religionen hinaus Anhänger finden.


Die Abstimmung fand im Februar 2015 statt. Von 276 möglichen Stimmen wurden 192 (70%) abgegeben. Hiervon waren 158 Ja-Stimmen (57%) und 34 Nein-Stimmen (12%). Für eine erfolgreiche Umwandlung wären aber 184 Stimmen erforderlich gewesen. Die Schule wird also nicht umgewandelt. Nach dem neuen Schulgesetz von April 2015 hätte bereits eine Mehrheit von 50% eine Umwandlung genügen.

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative “Kurze Beine – kurze Wege” wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Josefschule Menden: Anders als die Mehrheit der Eltern weiterhin katholisch

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Bonn, 25.1.2015

Im September berichteten wir über die Pläne von Eltern in Menden, ihre katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Weniger als die Hälfte der Kinder an dieser Schule sind katholisch. Der Schulleiter selbst zeigte Verständnis für die Bestrebungen. Er erklärte damals, dass…

…Eltern anderer Glaubensrichtungen regelmäßig zusammenzucken, wenn er ihnen erklärt, dass ihr Kind auf jeden Fall zum Gottesdienst mit in die Vincenzkirche muss, dass jeden Morgen gebetet wird, dass ein Kreuz in der Klasse hängt und der Religionsunterricht verpflichtend ist. Gerade in der Innenstadt mit ihrem höheren Migrantenanteil sei man inzwischen die einzige Grundschule, auch daher rühre letztlich der Wandel. Auf der anderen Seite seien auch Gemeinschaftsschulen christlich geprägt: „Sie feiern auch Weihnachten oder St. Martin.“
(WAZ 29.9.2014, Debatte zu Bekenntnis der Josefschule Menden)

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Wenn 12% der Stimmen mehr wiegen als 59%

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“So ist Demokratie”, wird die Schulleiterin zitiert. In Oer-Erkenschwick ist die Umwandlung der evangelischen Albert-Schweitzer-Schule in eine Gemeinschaftsschule für alle ortsansässigen Kinder gescheitert.  26 Nein-Stimmen genügten, um das Ansinnen von immerhin 59% aller Eltern zu verhindern. 126 Stimmen wurden für eine Umwandlung abgegeben. Damit sprachen sich 77% aller Eltern, die sich an der Abstimmung beteiligten, für eine Umwandlung aus. Sogar Kirchenvertreter hatten übrigens eine Umwandlung der Schule befürwortet, nachdem der Beschluss über die Auflösung der katholischen Nachbargrundschule beschlossene Sache war.

Das also ist Demokratie in NRW.