Da hat der Redakteur was falsch verstanden. Wenn Kinder in NRW aufgrund ihres Glaubens an Konfessionsschulen abgelehnt werden, hat dies nichts damit zu tun, ob es in diesem Bundesland islamischen Religionsunterricht gibt. Richtig ist, dass es im Regelfall (Ausnahmen gibt es zuhauf) an Konfessionsschulen nur Religionsunterricht in dieser Konfession gibt und folglich an ca. einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen in NRW evangelische, muslimische und konfessionslose Kinder unabhängig von ihrem Bekenntnis katholischen Religionsunterricht besuchen (müssen).
„Es ist ein Desaster, das sich da abzeichnet: Muslimische Kinder werden an christlichen Grundschulen in NRW offenbar wegen ihres Glaubens abgelehnt – obwohl diese katholischen Schulen vom Staat finanziert werden. Bekannt wurden zuletzt Fälle aus Bonn und Köln. Mehrfach hörten Schüler dort ganz offen, sie würden wegen ihres Glaubens abgewiesen. In einem Land, in dem jede dritte Grundschule konfessionell geprägt ist, führt dies zu ernsthaften Problemen für muslimische Schüler. Dennoch ist diese Praxis wohl rechtens. Staatliche Bekenntnisschulen dürfen Andersgläubige abweisen, solange für deren Konfession im Land noch kein ordentlicher Religionsunterricht eingeführt ist.“
Welt am Sonntag, 13.2.2011, Der lange Weg zur Gleichberechtigung