Am 17. Dezember wird im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen eingebracht und in erster Lesung beraten.
Die geplanten Änderungen sind schnell zusammengefasst:
1. In Ausnahmefällen dürfen „zur Sicherung des Unterrichts“ auch Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Position der Schulleitung.
2. Das Umwandlungsverfahren wird deutlich erleichtert. Für die Einleitung des Verfahrens genügt es, wenn sich 10% aller Eltern dafür aussprechen (bisher 20%). Alternativ kann das Verfahren auch vom Schulträger eingeleitet werden. Außerdem wird das Umwandlungsquorum von bisher 67% auf 50% gesenkt.
Es ist erfreulich, dass die Umwandlung erleichtert wird. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine solche halbherzige Reform in der Lage ist, die bestehenden Probleme zu lösen. Noch im Juni hatte der Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann im Landtag NRW dargelegt, dass alle staatlichen Schulen – also auch staatliche Bekenntnisschulen – unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind und verpflichtet sind, die individuelle Vielfalt von Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Explizit hatte Wißmann dargelegt, dass es nicht haltbar sei, dass das Grundrecht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis und auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe. In diesen Fragen hält der Gesetzentwurf keine Lösungen bereit.
- Eintrag auf dem Gesetzgebungsportal des Landtags NRW
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 16/7544
- Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktion der SPD und der Fraktion der GRÜNEN vom 11.12.2014
PRESSESPIEGEL
- WAZ.de Sauer und Siegerland, 13.12.2014, Kirche geht in der Schule neue Wege
- WAZ.de, 12.12.2014, Neue Regeln für Bekenntnisschulen
- Rheinische Post, 12.12.2014, Umwandlung von Bekenntnisschulen soll leichter werden
- Domradio.de, 12.12.2014, „Monopolstellung katholischer Grundschulen nicht zeitgemäß“
- Die Welt, 11.12.2014, SPD und Grüne werben für Novelle zur Umwandlung von Bekenntnisschulen
- katholisch.de, 11.12.2014, Kirche: Keine Einwände gegen moderate Änderung
- … Die Kirche habe keine Einwände gegen die von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne angestrebte „moderate Anpassung“, sagte der Schulexperte im Katholischen Büro in Düsseldorf, Ferdinand Claasen, am Donnerstag auf Anfrage. Die Monopolstellung katholischer Grundschulen in 74 NRW-Kommunen sei auch aus kirchlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß. …
- WAZ, 11.12.2014, NRW für leichtere Umwandlung von Konfessions-Schulen
… Richtig sei auch, dass der Gesetzentwurf am klaren konfessionellen Profil von Bekenntnisschulen festhält. … - WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Pro-Kommentar von Jens Dirksen: Wurzeln und Werte
Die Frage nach dem Sinn von Konfessions-Schulen ist längst beantwortet: Von den vielen Eltern, die ihre Kinder in den letzten Jahren lieber bei solchen Schulen angemeldet haben als bei „weltlichen“. Darunter sind ja häufig sogar Eltern, die nicht an Gott glauben. …
- WAZ, 11.12.2014: Sind Konfessions-Schulen noch zeitgemäß? Contra-Kommentar von Christopher Onkelbach: Schule muss sich wandeln
Bekenntnisschulen sind schlicht nicht zeitgemäß. Sie bilden die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht mehr ab. … - Ruhrnachrichten.de, 11.12.2014, NRW-Regierung für Umwandlung von Bekenntnisschulen
- Westfalenpost.de, 11.12.2014, Kirche geht neue Wege bei Schulen
Im Bistum Essen geht man davon aus, dass die verbliebenen Bekenntnisschulen mehrheitlich von den Eltern weiterhin gewollt werden. - Piratenpartei.de, 11.12.2014, Eine vertane Gelegenheit und ein Bekenntnis zu Bekenntnisschulen
… Die Regierung in NRW hat die Chance verpasst, endlich alle Bekenntnisschulen abzuschaffen – und so den Weg frei zu machen für Schulen, in denen Kinder neben Mathe und Englisch auch über verschiedenen Weltanschauungen offen und frei miteinander sprechen und voneinander lernen können. …