„Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt“

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„Fünf katholische Konfessionsschulen werden umgewandelt“, so hat die Rheinische Post am 8. Januar einen Artikel überschrieben und als „Auslöser“ die „Absenkung der Hürden für die Umwandlung von Konfessionsschulen“ ausgemacht. Ob auch nur eine der Grundschulen tatsächlich umgewandelt wird, ist allerdings ungewiss.

Der wahre Kern an der Meldung ist: An fünf konfessionellen Grundschulen stimmen in diesem Schuljahr Eltern über eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ab. Allein vier der Schulartabstimmungen finden in Paderborn statt. Dort hatte das Verwaltungsgericht angemahnt, dass die Stadt ihre Schullandschaft an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen müsse. Die Kommune als Schulträger nutzt damit die neu eingeführte Möglichkeit, ein Umwandlungsverfahren an Schulen anzustoßen, wo seit Jahren weniger als 50% der Schüler katholisch sind. Die Entscheidung über die Umwandlung fällen allerdings alleine die Eltern der jeweiligen Schule (in Paderborn findet diese Abstimmungen erst im Februar/März statt).

In Niederkassel-Mondorf wurde das Verfahren von engagierten Eltern eingeleitet, denen es vor allem darum ging, dass Lehrkräfte unabhängig von ihrer Religion und Konfession an der Schule angestellt werden können (wir berichteten). Die Initiative scheiterte in der Abstimmung Ende Januar deutlich: Lediglich 35% aller Eltern stimmten für eine Umwandlung, nötig wären mehr als 50% gewesen. Die Gegner einer Umwandlung mobilisierten sogar eine Stimme mehr als die Befürworter. Die Schule bleibt demnach katholisch.

Auslöser für die irreführende Meldung der Rheinischen Post war die Antwort des Schulministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag. In dieser Anfrage zeigte sich die FDP besorgt, dass aufgrund der Neuregelung viele Bekenntnisschulen umgewandelt werden könnten, und mahnte schlussfolgernd an, dass die Aufnahme an Bekenntnisschulen entsprechend wieder strenger gehandhabt werden solle. Derzeit gilt eine Anweisung an Schulen, dass die Wohnortnähe höher zu gewichten ist als die Konfession. Hiergegen hatte in Aachen eine Familie geklagt und vom Verwaltungsgericht Aachen Recht bekommen (näheres hier). Das Land hat Widerspruch eingelegt, im Berufungsverfahren steht noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster aus.

Am Ende kann es durchaus heißen: „Weiterhin keine Religionsfreiheit für Grundschulkinder. Eltern scheitern im Schuljahr 2015/16 an fünf Schulen in Abstimmungen über Umwandlung in Gemeinschaftsschulen.“

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